Änderung der GewO - Vollzugschaos |
Meike
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Änderung der GewO - Vollzugschaos |
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Hallo zusammen,
wer noch nicht die Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum §33 e GewO gelesen hat, kann dies hier tun
http://www.bundesrat.de/cln_092/nn_19344....pdf/472-12.pdf
Da will man nun nachträglich die unzulässigen "Softwareverfristungsspiele" auf rechtlich korrekte Füsse stellen.
Hat sich überhaupt irgend jmd. Gedanken dazu gemacht, was dies für die Ordnungsbehörden und die Polizei bedeutet?
In der Passage des "Erfüllungsaufwand der Verwaltung" wurde es natürlich nicht berechnet.
Sollen demnächst alle Ordnungsbehörden mit Laptops ausgestattet werden - auf wessen Kosten? - und alle paar Monate, wenn es denn mal wieder so weit ist mit den Softwareverfristungen, rum laufen und die Defizite pseudomäßig auffangen, die an anderen Stellen entstehen?
Und besonders drollig wird dann die Sache mit dem Straftatbestand.
Das kann nur in einem absoluten Vollzugschaos enden!
VG
Meike
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1
21.08.2012 18:14 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: Änderung der GewO - Vollzugschaos |
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
wer noch nicht die Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum §33 e GewO gelesen hat, kann dies hier tun
http://www.bundesrat.de/cln_092/nn_19344....pdf/472-12.pdf
Da will man nun nachträglich die unzulässigen "Softwareverfristungsspiele" auf rechtlich korrekte Füsse stellen.
Hat sich überhaupt irgend jmd. Gedanken dazu gemacht, was dies für die Ordnungsbehörden und die Polizei bedeutet?
In der Passage des "Erfüllungsaufwand der Verwaltung" wurde es natürlich nicht berechnet.
Sollen demnächst alle Ordnungsbehörden mit Laptops ausgestattet werden - auf wessen Kosten? - und alle paar Monate, wenn es denn mal wieder so weit ist mit den Softwareverfristungen, rum laufen und die Defizite pseudomäßig auffangen, die an anderen Stellen entstehen?
Und besonders drollig wird dann die Sache mit dem Straftatbestand.
Das kann nur in einem absoluten Vollzugschaos enden!
VG
Meike |
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im moment nur ein vorschlag !
pg.
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2
21.08.2012 18:42 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
hallo zusammen,
das Problem bei diesem Gesetzentwurf ist, dass die Änderung ganz klein und gut verpackt ist,
es wurden nur drei kleine Wörter eingefügt
"ganz oder teilweise"
und diese Änderung mit Ihren tatsächlich vehementen Auswirkungen für jeden einzigen Automatenaufsteller in ganz deutschland, den Vollzug vor Ort und die Strafverfolgungsbehörden werden mit KEINEM einzigen Wort in den Ausführungen / Begründungen erwähnt.
Das ist das Problem. Da sollen Menschen über etwas abstimmen, welches absolutes Spezialwissen erfordert und können gar nicht die weitreichenden Folgen bis zu jeder kleinen Kommune in ganz Deutschland erkennen.
Das finde ich wirklich den Hammer! - da ich gestern auch wieder für einen Ausschuss 150 Seiten Sitzungsvorlagen erhalten habe, weiß ich, dass man sich einfach nicht in jedes Detail einarbeiten kann, so gerne man dies aus wollte und deswegen ist man auf die Ausarbeitungen der Verwaltung zur Begründung und Auswirkung angewiesen und sollte sich als Politiker auch darauf verlassen können -
Aber was findet man hier vor?
Da findet man zum Gesetzentwurf eine Anlage "Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates" über zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von 65.000,-€, die für die Wirtschaft zusätzlich entstehen, aber da berechnet niemand die erheblichen Anschaffungs- und Durchführungskosten für vollkommen unrentierliche Maßnahmen, die jährlich den Kommunen entstünden und von jedem kleinen Automatenaufsteller getragen werden müssten, wenn man diesem Unsinn zustimmen würde.
Ich hoffe sehr, dass jmd. dazu Nachfragen formuliert, vor allem mit dem Hintergrund, warum man dann noch eine Bauartzulassung für Glücksspielautomaten von der PTB benötigt, wenn sich darauf eh niemand mehr verlassen kann. Und die Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, mit welcher "Schlagzahl" Softwareverfristungen von der PTB veröffentlicht werden, kann jeder hier nachlesen.
http://www.ptb.de/cms/nc/fachabteilungen...h%5D=all#c11068
Hinzu kommt, dass diese "3-Worteänderung" erheblichste Veränderungen der Spielverordnung zur Folge haben müsste, damit die Maßnahme überhaupt vom Ansatz her - an der tatsächlichen Durchführbarkeit ist ohnehin zu zweifeln- vollzugsmöglich würde.
Denn diese "3-Worteänderung" müsste nun auf den Aufsteller durchschlagen.
Somit müsste in der Spielverordnung der Aufsteller quasi Verpflichteter werden, dass jede "Softwareverfristung", die zwischen PTB und Hersteller im Innenverhältnis abgestimmt / besprochen wurde und zu einer Teilrücknahme der Bauartzulassung führt, dann auch durchschlägt zu den Nachtragszulassungen, d.h. jedem einzelnen Spielautomaten in jeder Spielhalle in ganz Deutschland.
VG
Meike
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3
22.08.2012 05:49 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo pg,
hallo zusammen,
Da findet man zum Gesetzentwurf eine Anlage "Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates" über zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von 65.000,-€, die für die Wirtschaft zusätzlich entstehen, aber da berechnet niemand die erheblichen Anschaffungs- und Durchführungskosten für vollkommen unrentierliche Maßnahmen, die jährlich den Kommunen entstünden und von jedem kleinen Automatenaufsteller getragen werden müssten, wenn man diesem Unsinn zustimmen würde.
VG
Meike |
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Wie Du schon ausgeführt hattest, die Tücke liegt im Detail!
Hast Du mal nachgerechnet, wie man auf die 65.000 € Bürokratiekosten kommt?
30.000 €
+ 30.000 €
- 4.000 €
- 2.600 €
65.000 € Summe??
oder vlt. doch eher eine andere Zahl?
Grüße
__________________ gmg
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4
22.08.2012 07:47 |
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J. Simon
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Hallo,
als einer, der mit Vollzug dieser Art beschäftigt sein würde, kann ich nur sagen, daß diese Kintrollen unterbleiben, weil sie vom zeitlichen Umfang und von Stand der Kenntnisse, die man dafür haben muss, nicht leistbar sein werden. Die Lobbyisten arbeiten gut.
VG J. Simon
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5
22.08.2012 08:42 |
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Meike
Foren Gott
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Themenstarter
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Hallo zusammen,
es wäre doch schön gewesen, wenn für das PTB-Softwareverfristungsspiel jmd. die Bürokratiekosten ausgerechnet hätte.
Was würden diese drei kleinen Worte kosten, wenn man die PTB plötzlich rechtmäßig das machen lässt, was sie die letzten Jahre
nach Absprachen einfach so gemacht hat?
Dazu muss man sich die Zulassungsdatenbank nehmen und kann über nette Suchwörter wie "ungültig" auf einen Schlag das gesamte Ausmaß
der Arbeitsweise der PTB sehen und kann dies dann noch sortieren nach Zulassungsnummer, Datum etc.
Anhand der Vielzahl der Softwareverfristungen kann man dann berechnen,
wie es aussehen würde, wenn der Bundesrat den drei Wörtern zustimmen würde,
d.h. wie oft Behördenmitarbeiter durch sämtliche Aufstellörtlichkeiten nach der Meldekette PTB - BMWI- LänderWIMI-Mittelbehörde(falls vorhanden)- Kommune
gescheucht würden, mit Laptops und Taschenlampen und dann versuchen die Checksummen zu überprüfen, ob denn der Aufsteller mal wieder seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Bsp.:
für die Bauart- Zulassung Nr. 2044 - Novo-Line Wall
15.03.2008
01.01.2009
01.12.2009
für die Bauart- Zulassung Nr. 2064 - Merkur Multi
01.03.2008
30.06.2010
und so könnte es nun Seiten weiter gehen.
Warum wurden diese zu 100% (da haben wir schließlich genügend Erfahrungswerte, d.h. weit über 100 betroffene Bauarten)
zu erwartenden Kosten nicht vom Normenkontrollrat ausgerechnet?
VG
Meike
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6
22.08.2012 17:31 |
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jasper
Kaiser
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"PTB-Softwareverfristungsspiel" = Beweismittelvernichtung!!
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7
23.08.2012 08:58 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
richtig.
Jedem Automatenaufsteller müsste aufgefallen sein was die Softwareverfristungsspiele der PTB, wenn er sie denn tatsächlich
freiwillig mitgemacht hat, in seiner Buchhaltung für "Irrungen und Wirrungen" brachte.
VG
Meike
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8
26.08.2012 07:05 |
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dieter116
König
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Wieso dass denn ?
Ist doch lediglich ein Update wie andere auch.
Viel mehr Ärger in der Buchhaltung etc. kann das versehentliche Deckeltauschem beim Crown Slant verursachen.
Und die OÄer laufen vielfach bereits seit Jahren mit Laptops zur Überprüfung herum.
Oder eben garnicht, siehe Novoline Casino.
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9
26.08.2012 07:50 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
Du hast geschrieben:
"Wieso dass denn ?
Ist doch lediglich ein Update wie andere auch."
Das ist FALSCH!
Wenn Du Automatenaufstellers wärst
und wenn Du Dich mit der Buchhaltung auskennen und auseinander setzen müsstest, wüsstest Du was ich meine.
Kleiner Tipp: Wenn Du das nächste mal bei einem Automatenaufsteller bist, der diese freiwillige Maßnahme hat durchführen lassen, schau Dir einfach mal die fortlaufende Nummer der "Belege" an.
Dann müsste Dir etwas auffallen.
Ein Ordnungsamt, dass mit Laptop rumläuft, um das Softwareverfristungsspiel der PTB mit zu machen, sollte froh sein, dass ich dort nicht im RPA bin.
VG
Meike
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10
26.08.2012 09:29 |
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dieter116
König
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Das mit der fortlaufenden Nummer ist bei 'normalen' Updates aber nicht anders als bei den Zwangsupdates.
Dann dürfte es gar keine Updates geben.
Bei defekten Datenbanken , was oft genung vorkommt, sind nach dem Tausch die Daten auch weg.
Deswegen men bereits hier gemachter Vorschlag eines FA Sticks.
Dieser würde auch bei Geräterückgabe etc. beim Betreiber bleiben.
So etwas hätte man, statt z.B. der unsinnigen 4 Jahresbegrenzung, in die SpVO aufnehmen sollen.
Die OÄer kontrollieren mit dem Laptop über die Bauartzulassungen dann alle von aussen abrufbaren Infos, nicht nur wegen der Verfristungen.
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11
26.08.2012 12:39 |
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jasper
Kaiser
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"4 Jahresbegrenzung" = Beweismittelvernichtung
daher nicht unsinnig!
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12
26.08.2012 14:26 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
bitte jetzt keine Großgemengelage
1. Welche Ermächtigungsgrundlage, welche rechtliche Grundlage für was sollte ein OA haben, um etwas an einem §33c zugelassenen Spielgerät durch Tastendruck zu überprüfen, welches mittels eines Laptops überprüft werden müsste?
Ich persönlich kenne keine.
Die "Beschuler" dieser Methoden haben alle eins gemeinsam. Sie nennen NIE Rechtsgrundlagen.
Und wenn sie denn mal angbeliche Urteile benennen, so konnten sie dazu NIE die Aktenzeichen nennen.
Und weil es nun mal ein riesiger rechtlicher Humbuk ist, mit dem einige Menschen seit einigen Jahren Ordnungsbehörden verwirren, beschulen, gegen mich Beschwerden schreiben mit wirklich skurilen Behauptungen, genau deswegen versuchte man - ich hoffe, dass es doch noch einige Bundespolitiker durchschauen, was ihnen da "verpackt" wurde-
diese drei Worte "ganz oder teilweise"
unterzuschieben.
2. Eine defekte Datenbank ist ein Problem und wenn dieses in der bekannten Regelmäßigkeit auftritt, eigentlich ein Hinweis auf Non-Konformität mit der SpielV ist.
3. Ein "normales" update darf nicht zu einer Veränderung dieser buchhalterischen Aufzeichnungen führen.
Denn was bedeutet es, wenn plötzlich Belege inkl. der "alten" Daten nicht mehr logisch aufeinander aufbauen, wenn man plötzlich zu einer Zulassungsnummer identische Belegnummern mit unterschiedlichen Röhren und Kassen hat usw.?
VG
Meike
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13
26.08.2012 14:51 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von Meike
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Kleiner Tipp: Wenn Du das nächste mal bei einem Automatenaufsteller bist, der diese freiwillige Maßnahme hat durchführen lassen, schau Dir einfach mal die fortlaufende Nummer der "Belege" an.
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Meike |
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Hier irrt der allwissende Foren-Gott -> die Nummer der "Belege" läuft bei den neuesten "Zwangsupdate" weiter und fängt nicht bei null an.
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14
26.08.2012 17:15 |
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dieter116
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Zitat: |
Original von gelroy
Zitat: |
Original von Meike
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Kleiner Tipp: Wenn Du das nächste mal bei einem Automatenaufsteller bist, der diese freiwillige Maßnahme hat durchführen lassen, schau Dir einfach mal die fortlaufende Nummer der "Belege" an.
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Meike |
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Hier irrt der allwissende Foren-Gott -> die Nummer der "Belege" läuft bei den neuesten "Zwangsupdate" weiter und fängt nicht bei null an. |
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Ist unterschiedlich, bei einigen Updates geht es bei 0 los bei anderen nicht.
der Laptop dient lediglich zur Sichtung der Bauartzulassungen.
Das hatte ich geschrieben.
Wer will die denn auf Papier mitschleppen und dann vor Ort raussuchen ?
Und immer auf Papier aktualisieren ?
Und es ist zum Kotzen hier, dass ich nicht mal meine Beiträge 1 Minute nach dem Einstellen editieren kann . andere aber sogar auf ihre eigenen Beiträge antworten könnnen
?
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15
26.08.2012 17:56 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von gelroy
Zitat: |
Original von Meike
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Kleiner Tipp: Wenn Du das nächste mal bei einem Automatenaufsteller bist, der diese freiwillige Maßnahme hat durchführen lassen, schau Dir einfach mal die fortlaufende Nummer der "Belege" an.
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Meike |
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Hier irrt der allwissende Foren-Gott -> die Nummer der "Belege" läuft bei den neuesten "Zwangsupdate" weiter und fängt nicht bei null an. |
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Stimmt.
Die Nummer der Belege läuft bei dem neuesten Zwangsupdate weiter und fängt nicht bei EINS an..
Grüße
__________________ gmg
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16
26.08.2012 20:08 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
Du hast geschrieben:
"der Laptop dient lediglich zur Sichtung der Bauartzulassungen."
Was soll das denn?
Warum soll denn ein OA eine "Bauartzulassung sichten"?
So ein Quatsch!
Mit einer "Bauartzulassung" hat ein OA überhaupt nichts zu tun!
Ein OA hat keinerlei Ermächtigungsgrundlagen um Konformitäten zu prüfen.
Da beschulen Menschen etwas und kennen die Grundlagen nicht nach denen die Menschen, die sie beschulen überhaupt nur handeln dürfen.
Hallo gelroy,
Du hast geschrieben
"Hier irrt der allwissende Foren-Gott -> die Nummer der "Belege" läuft bei den neuesten "Zwangsupdate" weiter und fängt nicht bei null an."
Sorry, ich widerspreche ganz ungern, abre ich hatte geschrieben:
"Jedem Automatenaufsteller müsste aufgefallen sein was die Softwareverfristungsspiele der PTB, wenn er sie denn tatsächlich
freiwillig mitgemacht hat, in seiner Buchhaltung für "Irrungen und Wirrungen" brachte."
Und das ist absolut korrekt!
Vielleicht schreibst Du den Forenmitlesern, seit welchem "Softwareverfristungsspiel", - denn Zwangsupdates gibt es rechtlich nur, wenn die o.a. Änderung der Gewerbeordnung durchgehen-,
man zumindest die "Nummernproblemtik" in den Griff bekommen hat.
Damit alle wissen, welche Steuerjahre betroffen sind.
VG
Meike
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17
27.08.2012 05:06 |
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dieter116
König
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Dann 2 Fragen:
Wo zu und für wen dient die Anzeige der Software-Prüfsummen durch Tastendruck ?
Wenn die Belegnummern nach Update fortlaufend sind, was versursacht die "Irrungen und Wirrungen" in der Buchhaltung ?
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18
27.08.2012 06:44 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
ad 1
Für diese Frage bin ich der falsche Ansprechpartner.
Die Frage solltest Du denen stellen, die sich das ausgedacht haben.
ad 2
Gelory wird Dir sicherlich gerne behilflich sein und erklären seit wann erst dieses eine von den Problemen behoben wurde.
VG
Meike
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19
27.08.2012 16:33 |
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dieter116
König
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(1) Zur Unterstützung von Kontrollen enthält die Zulassungsdatenbank neben den kompletten Zulassungsscheinen jeweils eine gesonderte Datei mit den Checksummen der zugelassenen Software. Das gilt für alle Bauarten, die ab 01.07.2008 auf der Basis der TR 4.0 oder TR 4.1 zugelassen worden sind. Bei älteren Bauarten (TR 3.3.oder Vorgänger) müssen die Checksummen dem kompletten Zulassungsschein entnommen werden.
Für welche Kontrollen wohl ?
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20
28.08.2012 05:33 |
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