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Zum Ende der Seite springen Urproduktion - Partyservice
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Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
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Urproduktion - Partyservice

zusammen,

Ich hätte folgenden Fall:

Der Betreiber einer Mühle möchte zusätzlich zu seinem Tagesgeschäft Semmeln, Brot und Küchle backen. Diese Produkte möchte er anschließend mittels eines "Party-Service" verkaufen.

Er wollte dies über die Urproduktion laufen lassen. Jedoch bin ich der Meinung, dass es sich hierbei um eine gewerbliche Tätigkeit, somit Anzeigepflicht nach § 14 GewO handelt. Der unerhebliche Umfang (Kommentar Nr. 21 zu § 14 GewO - Landmann/Rohmer) wird hier eindeutig überschritten.

Seit ihr auch der Meinung?


Vielen Dank

freundlichen Grüße


Ps. smile

Küchle = http://media.kuechengoetter.de/media/122...770/kuechle.jpg

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Höck smile
1 12.06.2012 11:03 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
Solon
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tipi1804 tipi1804 ist weiblich
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RE: Urproduktion - Partyservice

Hallo,

hier spielen zwei Kriterien eine Rolle:
Die Herstellung von Brot, Backwaren ect. stellt die 2. Verarbeitungsstufe des Urproduktes Getreide dar und der erzielte Umsatz des "Party-Service" überschreitet mehr als 10% des Gesamtumsatzes des Betriebes (Bagatellgrenze nach Gewerberecht). Es handelt sich dann um eine gewerbliche Tätigkeit und diese ist anzeigepflichtig nach der GewO.

Lediglich die 1. Verarbeitungsstufe, das Mehl, wird der Landwirtschaft, also der Urproduktion, zugeordnet.

Ich gehe mal davon aus, dass hier auch ein entsprechender Umsatz erzielt werden soll. Wenn der Verkauf der hergestellten Backwaren und die Urproduktion räumlich und personell getrennt sind, liegt in der Regel eh ein Gewerbe vor.

Also ich würde jedenfalls auf eine Anzeige bestehen. Alles kann ja nun nicht unter dem Deckmäntelchen der Urproduktion vertrieben werden.

Schöne Grüße aus Meine

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Viele Grüße aus Meine
2 12.06.2012 14:31 tipi1804 ist offline E-Mail an tipi1804 senden Beiträge von tipi1804 suchen
Solon
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LKKS LKKS ist männlich
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Hier wäre auch noch die HWO zu beachten.
3 13.06.2012 06:51 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Donau-Ries-Höck Donau-Ries-Höck ist männlich
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danke für die Antworten, das hilft mir auf jeden Fall weiter smile

@ LKKS : der Betreiber ist u.a. auch Bäckermeister, hab ich vergessen zu erwähnen

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Höck smile
4 13.06.2012 07:03 Donau-Ries-Höck ist offline Beiträge von Donau-Ries-Höck suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Wenn er Bäckermeister ist, müsste er ja die Regularien bezüglich einer Mitgliedschaft der Handwerkskammer bzw. deren Eintrag in der Handwerksrolle (Anlage A Nr. 30) kennen.

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Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
5 13.06.2012 07:48 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Ich kann den Übergang von der Urproduktion nicht herleiten. Hat der Müller eignene Felder auf denen er eigenes Getreide erntet und welches er ausschließlich dann für seine backwaren verwenden darf?

Eher nicht. Vielmehr hat er als Müller Getreide verschiedenster Sorten und Erzeuger.

Mühle gewerblich, Backen gewerblich, Pary-Service gewerblich: Eintragung in die HWR möglich.

Dann ist doch eigentlich alles klar!

VG J. Simon
6 13.06.2012 08:31 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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