Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion |
Edith Volkert

Grünschnabel
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Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion |
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Bei uns wurde angefragt, was notwendig ist, wenn man zwei bisher vom Urproduzenten geführte Erdbeer- und Spargelstände übernimmt und auch Ware vom Großmarkt zukauft.
Er selbst fällt also nicht mehr unter Urproduktion.
Soll er die Verkaufsstände stehend anmelden (er steht dort ca. 3 Monate) als unselbständige Zweigstelle und seinen Wohnort als Hauptniederlassung?
Für Reisegewerbe steht er m. E. zu lange.
Freu mich auf Rückmeldungen.
__________________ Viele Grüße
Edith Volkert
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1
25.01.2022 11:13 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
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Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion |
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Hallo,
also wir verlangen in diesen Fällen eine Gewerbeanmeldung und achten darauf, dass die Stände nicht an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Das dürfen nämlich nur die Urproduzenten...
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2
25.01.2022 12:09 |
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Solon
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Edith Volkert

Grünschnabel
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RE: Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion |
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Hallo,
so dachte ich das auch, aber nur als unselbständige Zweigniederlassung und mit Hauptniederlassung den Wohnsitz oder?
__________________ Viele Grüße
Edith Volkert
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3
25.01.2022 12:13 |
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jonas kuckuk
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Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc |
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Hallo nach Baden Würtenberg,
Ein dreimonatiger Außenverkauf ist Ihnen zu lange für ein reisegwerbe?
Wie lange sind denn Wanderlager möglich in Baden-Würtenberg? (und wo ist das definiert?)
fragende Grüße aus Bremen
Wäre nicht eine Resisegwerbekarte vom Chef für seine Angestellten verkäufer denkbar und sinnvoll?
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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4
26.01.2022 13:50 |
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Stadtverwaltung Frankenthal

Kaiser
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Erdbeer- und Spargelstände ohne Urproduktion |
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Hallo,
nachdem die Waren bei uns aus einer Verkaufsbude heraus verkauft wurden, die länger dort aufgebaut war, haben wir es als stehendes Gewerbe angesehen....
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5
26.01.2022 13:56 |
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Edith Volkert

Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc |
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Hallo nach Niedersachsen,
wenn ein Imbisswagen oder Verkaufsstand länger als 6 Wochen am gleichen Platz steht, wird es als stehendes Gewerbe angemeldet.
__________________ Viele Grüße
Edith Volkert
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6
26.01.2022 14:31 |
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VoPi
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RE: Saison Außernverkauf von Erdbeeren/etc |
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U. a. im Kommentar zur Gewerbeordnung Landmann/ Rohmer Band 1 § 56a RN 22 ... danach soll erst bei einem ununterbrochen Warenvertrieb von mindestens 6 Wochen Dauer ein stehendes Gewerbe anzunehmen sein ... .
Beste Grüße und Wünsche für den Tag sowie für die Gesundheit mailt VoPi aus "Struceberch"
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7
26.01.2022 14:35 |
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