BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
räubertochter
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BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
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Mit Beschluss vom 16. April 2012 (Az.: 1 BvR 523/11) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze von Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz neue Fassung nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass die ausführlich begründete Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 10. November 2010 (Az.: XI R 79/07), nach dem im Ausgangsverfahren bereits erfolgten Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 und dem hierauf ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juni 2010 (RS. C-58/09 „Leo-Libera“) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, mit Rücksicht auf die jedenfalls gut vertretbare Rechtsauffassung des BFH (zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz n.F.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Eine nicht vertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH ist nicht erkennbar. Von einer weiteren Begründung hat das BVerfG abgesehen und die Entscheidung für unanfechtbar erklärt.
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.
http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=1721&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=2ec03f99f3
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31.05.2012 07:27 |
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Solon
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tapier
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
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Tja, das war es dann wohl.
Da werden viele Betreiber wohl in den nächsten Tagen nette Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt bekommen.
Und dann werden viele Hallen auf den Bruder oder Schwager umgeschrieben werden.......
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2
01.06.2012 17:01 |
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Solon
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barnie
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
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Zitat: |
Original von räubertochter
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.
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Es sei denn, ein Finanzgericht, welches mit einer Klage gegen die Umsatzsteuererhebung befasst ist, hat Zweifel an der Europarechtskonformität der deutschen Umsatzbesteuerung (z.B. Verstoß gg. Proportionalitätsgrundsatz oder gegen Art. 401 der Mehrwertsteuer-RL) und legt die Sache deswegen erneut dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
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3
05.06.2012 16:15 |
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Carlo
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
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Zitat: |
Original von räubertochter
Mit Beschluss vom 16. April 2012 (Az.: 1 BvR 523/11) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze von Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz neue Fassung nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat deutlich gemacht, dass die ausführlich begründete Entscheidung des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 10. November 2010 (Az.: XI R 79/07), nach dem im Ausgangsverfahren bereits erfolgten Vorlagebeschluss vom 17. Dezember 2008 und dem hierauf ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Juni 2010 (RS. C-58/09 „Leo-Libera“) kein zweites Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten, mit Rücksicht auf die jedenfalls gut vertretbare Rechtsauffassung des BFH (zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 9 b Umsatzsteuergesetz n.F.) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Eine nicht vertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH ist nicht erkennbar. Von einer weiteren Begründung hat das BVerfG abgesehen und die Entscheidung für unanfechtbar erklärt.
Mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten gemäß § 4 Nr. 9b Umsatzsteuergesetz neue Fassung verfassungs- und europarechtskonform ist.
http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=1721&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=2ec03f99f3 |
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Ist doch beachtlich wie schnell solch eine für die Automatenaufstelleschaft negatives Urteil von einem Automatenverband veröffentlicht wird.
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4
07.06.2012 14:38 |
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barnie
Foren As
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RE: BVerfG bestätigt Europarechts-Konformität der Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten |
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Derzeit holen die Finanzämter wohl zum "Rundumschlag" aus und fordern alle Steuerpflichtigen auf, ihre Einsprüche gegen die Umsatzsteuererhebungen zurückzunehmen.
Doch alle schlauen Automatenaufsteller halten ihre Einsprüche gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen weiterhin offen, denn Gründe an der Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuererhebungen zu zweifeln, gibt es genug...
Es erscheint mir nach wie vor denkbar, dass ein Finanzgericht die Sache nochmals dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt.
Außerdem könnte es ja auch sein, dass der Beschwerdeführer-RA des Verfassungsbeschwerdeverfahrens 1 BvR 523/11 (RA Bernd Hansen aus Jesteburg), dessen Verfassungsbeschwerde kürzlich durch Nichtannahmebeschluss verworfen wurde, noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft.
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5
28.06.2012 16:03 |
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