Ltd. & Co. KG |
tumari
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Hallo zusammen,
hier möchte jemand eine Ltd. & Co. KG mit Hauptniederlassung gewerblich anmelden. Das ist meine erste Ltd. & Co. KG :-(
Gehe ich recht der Annahme, dass die Ltd. & Co. KG nicht als Hauptniederlassung anmelden werden darf, sondern als Zweigniederlassung, da die XXXVerwaltungsgesellschaft LTD als persönlich haftender Gesellschafter seinen Eintrag in London hat und somit die Hauptniederlassung dort ist?
Meine zweite Frage ist, ob ich zusätzlich eine Gewerbeanmeldung für die LTD vornehmen müsste (als geschäftsführender Gesellschafter) und auch zusätzlich 20,00 Euro für die Anmeldung verlangen darf?
Lieben Gruß aus Königswinter
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10.12.2013 10:06 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Gewerbetreibender ist die Ltd. als juristische Person.
Sie hat zwar ihren Firmen-Sitz in London, kann aber ihr Gewebe mit Hauptsitz in Deutschland anmelden.
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2
10.12.2013 11:23 |
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Solon
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Motcha
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Hallo,
ich habe zufällig gestern auch eine Ltd & Co. KG angemeldet, mit Hauptsitz bei uns. Als Betriebssitz der Ltd wurde dann die Adresse in London eingetragen.
Grüßle
__________________ Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.
- Joseph Freiherr von Eichendorff -
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3
10.12.2013 11:48 |
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tumari
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Themenstarter
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Hallo zusammen, schon mal Danke für Eure Antwort. Aber meine Frage ist unter anderem auch, ob ich BEIDE Firmen dazu anmelden muss? Denn dadurch, dass der "Gewerbetreibende" die LTD ist, müssen doch dann beide angemeldet werden, oder?
@Motcha: Haben Sie die dazugehörige Ltd als geschäftsführenden Gesellschafter nicht mit angemeldet (zusätzlich), oder geht es bei Ihrem Gewerbeprogramm (wir haben Migewa) mit einer Anmeldung?
@whylmaus50: Ich hatte dass immer so verstanden, dass Ltd`s in Deutschland immer mit Zweigniederlassung angemeldet werden müssten, da die Hauptniederlassung in England ist.
GLG
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4
10.12.2013 12:03 |
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Motcha
Doppel-As
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Hallo,
ich mache bei den GmbH & Co. KGs nur eine Anmeldung (auch über migewa). Die Ltd macht in diesem Fall hier nichts anderes.
Grüßle
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10.12.2013 12:09 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Feld 1:
"XY Ltd. als Komplementär der Fa. XY Ltd. & Co. KG"
Im Greunde genommen ist das Konstrkt genau so anzumelden wie die GmbH & Co. KG.
Wird die Fa. in England nicht aktiv hat sie gewerberechtlich gesehen ihren Hauptsitz in Deutschland.
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6
10.12.2013 13:22 |
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