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Autor Beitrag
Thema: An- und Abmeldung zugleich erhalten
tumari

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02.09.2015 14:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

also ich bin bis dato auch immer davon ausgegangen, dass man nach dem tatsächlichen Sachverhalt gehen müsse. Ich tendiere auch eher dazu, an- und abzumelden und dann ein Owi-Verfahren einzuleiten.

Im Gesetz finde ich leider nichts dazu :-(
Thema: An- und Abmeldung zugleich erhalten
tumari

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An- und Abmeldung zugleich erhalten 02.09.2015 10:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

wie geht Ihr mit einer schriftlichen Gewerbeanmeldung zum 01.07.2009 und gleichzeitigen Abmeldung zum 31.07.2013 eine AG um?

sonnige Grüße aus dem Rheinland
Thema: Devisenhandel übers Internet
tumari

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09.04.2014 15:20 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Lieben Dank an beide!!!!!!!!!!!!!!!
Thema: Devisenhandel übers Internet
tumari

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Devisenhandel übers Internet 09.04.2014 13:35 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

ich finde auf die schnelle nichts in der Kommentierung und ich bräuchte schnell Hilfe :-( Ist der Devisenhandel übers Internet Gewerbemeldepflichtig und vielleicht sogar erlaubnispflichtig?
Im Internet habe ich einige Seiten gefunden die besagen, dass man dies ohne Gewerbeanmeldung "betreiben" darf?

VG
Thema: Ltd. & Co. KG
tumari

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10.12.2013 12:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen, schon mal Danke für Eure Antwort. Aber meine Frage ist unter anderem auch, ob ich BEIDE Firmen dazu anmelden muss? Denn dadurch, dass der "Gewerbetreibende" die LTD ist, müssen doch dann beide angemeldet werden, oder?
@Motcha: Haben Sie die dazugehörige Ltd als geschäftsführenden Gesellschafter nicht mit angemeldet (zusätzlich), oder geht es bei Ihrem Gewerbeprogramm (wir haben Migewa) mit einer Anmeldung?
@whylmaus50: Ich hatte dass immer so verstanden, dass Ltd`s in Deutschland immer mit Zweigniederlassung angemeldet werden müssten, da die Hauptniederlassung in England ist.

GLG
Thema: Ltd. & Co. KG
tumari

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Ltd. & Co. KG 10.12.2013 10:06 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

hier möchte jemand eine Ltd. & Co. KG mit Hauptniederlassung gewerblich anmelden. Das ist meine erste Ltd. & Co. KG :-(
Gehe ich recht der Annahme, dass die Ltd. & Co. KG nicht als Hauptniederlassung anmelden werden darf, sondern als Zweigniederlassung, da die XXXVerwaltungsgesellschaft LTD als persönlich haftender Gesellschafter seinen Eintrag in London hat und somit die Hauptniederlassung dort ist?

Meine zweite Frage ist, ob ich zusätzlich eine Gewerbeanmeldung für die LTD vornehmen müsste (als geschäftsführender Gesellschafter) und auch zusätzlich 20,00 Euro für die Anmeldung verlangen darf?

Lieben Gruß aus Königswinter
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
tumari

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03.12.2013 13:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Was hat es denn mit der Kommentierung auf sich, welche besagt, dass grundsätzlich bei einer Personengesellschaft jeder persönlich haftender Gesellschafter die Anzeigepflicht nach § 14 GewO hat. Die GbR- wurde doch bei Anmeldung auch durch die Gesellschafter angemeldet.
Wie verhaltet ihr Euch denn in meinem konkreten Fall? Von drei Gesellschafter hat sich einer ordnungsgemäß abgemeldet. Ich habe schriftliche Aussagen hier vorliegen, dass die GbR zum Ende 2012 aufgelöst wurde. Somit besteht keine GbR mehr, doch weder kommt der jenige vorbei um das Gewerbe als Gesellschafteraustritt abzumelden, noch kommt der andere um zu sagen, dass er das in Zukunft alleine ausübt und somit sich doch auch die Haftung ändert? Sorry wenn ich nerve, aber hier wurde das Jahrelang so gehandhabt. Denn mir wurde immer gesagt, dass die Änderung der Rechtsform anzeigepflichtig sei, und das durch die geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR. So, wie die Anzeigepflicht bei einer GmbH & Co. KG z.B. die zuständige GmbH als geschäftsführende Gesellschafterin der GmbH & Co. KG hat.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
tumari

Antworten: 33
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03.12.2013 12:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Es ist richtig, das jeder für sich ein Gewerbe angemeldet hat, jedoch als Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft). Wie kann es denn sein, dass ein Gewerbetreibender, der tatsächlich das Gewerbe nicht mehr als GbR ausübt sondern als Einzelgewerbetreibender sein Gewerbe bei uns nicht ummelden muss? Bleibt es so wie jetzt, habe ich eine GbR gemeldet mit zwei Personen was nicht der Wahrheit entspricht und der jenige, der noch mit drin steht haftet doch voll für Firmenschulden auch mit Privatvermögen mit. Das die GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat habe ich nachgelesen, jedoch ist doch nach der Kommentierung Landmann/Rohmer § 14 Rnd 55 jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig?
Ich stehe voll auf dem Schlauch irgendwie verwirrt
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
tumari

Antworten: 33
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Sos 03.12.2013 11:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen, der Beitrag ist zwar schon was älter, jedoch habe ich hier so ein Fall und komme nicht weiter. Zudem muss ich feststellen, dass ich hier Jahrelang etwas eventuell nicht richtig gemacht habe?
Für mich ist es immer so gewesen, dass wenn eine GBR aus zwei Personen bestand und einer austritt, ich dann immer verlangt habe, dass die GbR durch beide Gesellschafter abgemeldet wird. Wenn einer das Gewerbe alleine weiter ausüben wollte, musste dieser eine Neue Anzeige erstatten, als Gewerbetreibender mit Grund Änderung der Rechtsform.
Habe nun hier einen ganz besonderen Fall.
Eine GbR die aus Drei Gesellschaftern bestand. Mir wurde durch einen der Drei Gesellschafter mittgeteilt, dass die GbR seit mindestens Ende 2012 aufgelöst wurde. Diesbezüglich hat er mir sogar Schriftstücke vorlegen können, indem ein anderer Gesellschafter schriftlich den beiden anderen mitteilt, er habe das Gewerbe als GbR für alle abgemeldet habe und nun seit 01.01.2013 als Einzelgewerbetreibender weiter ausübt. Was er natürlich nicht getan hat.
Einer von denen war hier vorstellig und hat den Gesellschafteraustritt vorgenommen. Die anderen zweien habe ich schriftlich aufgefordert. Der zweite von denen rief mich daraufhin an und bestätigte mir telefonisch, dass die GbR NICHT zu zweit fortgeführt wird. Kam jedoch der Aufforderung zur Abmeldung nicht nach. Auch der andere Gesellschafter, welcher angeblich das Gewerbe alleine ausübt (auch durch Internetwerbung erkennbar), kommt der Aufforderung zur Abmeldung der GbR nicht nach und leistet keine Anmeldung als Einzelgewerbetreibender. Behauptet jedoch entgegen der hier vorliegenden Schriftstücke und Aussagen der anderen zwei Gesellschaftern, nun in einem Schreiben, dass das Gewerbe weiterhin als GbR ausgeübt wird. Ich möchte nun per Ordnungsverfügung den einen Gesellschafter nur zur Abmeldung der GbR bringen und den anderen zur Abmeldung der GbR und Anmeldung des Einzelgewerbetreibenden bringen. Doch nach all den Aussagen hier bin ich mir gar nicht mehr sicher :-( Dennoch ist für mich Fakt, dass die Änderung der Rechtsform GbR in Einzelgewerbe zu der Anzeigepflicht des Gewerbetreibenden gehört!!!???!!!
Thema: Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland?
tumari

Antworten: 28
Hits: 450.607
23.01.2013 08:32 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Dies habe ich noch durch ein Info Schreiben der IHK Berlin gefunden.

"Die Gründung einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung)
Eine Zweigniederlassung kommt für diejenigen Unternehmen in Betracht, deren Hauptniederlassung bereits in das Handelsregister eingetragen ist oder – wenn es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt - deren Hauptniederlassung in das Handelsregister einzutragen wäre, wenn
das Unternehmen in Deutschland ansässig wäre."
Thema: Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland?
tumari

Antworten: 28
Hits: 450.607
23.01.2013 07:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hmmmmmmm irgendwie überzeugt mich das noch nicht so ganz. Kopfkratz Trotzdem Danke für die Antwort. Mich irritiert nur, dass ich diesbezüglich in der Kommentierung nichts finde. Es wird nur von juristischen Personen gesprochen, die im Ausland eine Hauptniederlassung haben. Hat viellecht doch irgendjemand einen ähnlichen Fall gehabt?????? Hilfeeeeeeeeeeee, der Gewerbetreibende wartet auf mein Anruf geschockt
Thema: Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland?
tumari

Antworten: 28
Hits: 450.607
Zweigniederlassung Deutschland mit Hauptniederlassung im Ausland? 18.01.2013 10:40 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

gehe ich Recht der Annahme, dass die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland nur möglich ist, wenn die Hauptniederlassung im Ausland eine juristische Person betreibt? Wie z.B. die Limited? Was ist denn mit Einzelgewerbetreibende die im Ausland ein Gewerbe haben und hier in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchten? Geht das? Habe hier nämlich einen polnischen Staatsbürger, der in Polen seine Hauptniederlassung (Elektroinstallateur) gemeldet hat und in Deutschland eine Zweigniederlassung anmelden möchte. Da, wo er seine letzte "Baustelle" hatte, ist er wohl auch schon in der Handwerkskammer eingetragen worden. Ich finde zwar auch, dass er ein Gewerbe anmelden muss, aber als Hauptniederlassung, oder irre ich mich?

Danke im Voraus.
Thema: Ernährungsberater- freier Beruf?
tumari

Antworten: 5
Hits: 27.636
Ernährungsberater-freier Beruf?? 07.11.2012 07:42 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,
ich weiß, dass in der Vergangenheit das Thema schon "behandelt" wurde, nur leider kam man da nicht wirklich zu einem einheitlichen Entschluss. :-(
Eine Burgerin unserer Stadtverwaltungen möchte von mir wissen, ob die Tätigkeit "Ernährungsberaterin" gewerblich angemeldet werden muss. In der Kommentierung finde ich leider nichts konkretes, außer, dass ein Diätassistent ein freier Beruf ist. Abe ist ein Diätassistent auch ein Ernährungsberater? Dann stellt sich mir die Frage, ob ein Ernährungsberater auch ein Heilpraktiker ist und somit ein freier Beruf?

Grüße aus dem regnerischen Königswinter
Thema: Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab.
tumari

Antworten: 3
Hits: 16.193
12.10.2012 11:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


So,
folgendes ist hier nun in der Angelegenheit passiert. Nach Überprüfung der Kreisverwaltung und Sachgebietsleiters, kamen die zu dem Ergebnis, dass die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG kein Gewerbe anmelden kann, sondern nur die sie vertrenden Komplementärgesellschaft, sprich die UG haftungsbeschränkt, denn die UG & Co. KG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann daher nicht selbst Gewerbetreibender sein.

Es gibt seitens unserer Kreisverwaltung keine Bedenken, die Abmeldung des Einzelgewerbes und Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) rückwirkend anzumelden, da nach dem Auszug aus dem notariell beurkundeten Vertrag Ausgliederungsstichtag der 02.01.2012 war und somit alle Rechte und Pflichten rückwirkend auf die UG (haftungsbeschränkt) übertragen worden sind.
Und ich darf noch nicht mal ein Ermittlungsverfahren wegen verspäteter Gewerbeab- und Anmeldung einleiten.
Thema: Zeitpunkt Gewerbeanmeldung
tumari

Antworten: 14
Hits: 91.854
08.10.2012 10:05 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Vielen Dank an alle.
Thema: Zeitpunkt Gewerbeanmeldung
tumari

Antworten: 14
Hits: 91.854
Zeitpunkt Gewerbeanmeldung 08.10.2012 08:17 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Guten Morgen zusammen. Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe.

ich habe hier eine Gewerbetreibende, die zum 01.01.2013 ein Modegeschäft übernimmt. Bis zum 31.12.2012 wird es von jemand anderen betrieben. Nun möchte die künftige Gewerbetreibende JETZT schon ein Gewerbe als Nebenerwerb anmelden (auf Ihre private Adresse), weil Sie vorher schon Einkäufe im Großhandel tätigen möchte. Ich habe ehrlich gesagt ein Problem damit, denn jetzt schon das Gewerbe zum 01.01.2013 ist ja zu früh (so wurde mir des jedenfalls immer gesagt, dass wir eine Gewerbeanmeldung frühestens 1 Monat vor beginn der Tätigkeit annehmen können), und die Anmeldung zum 01.10.2012 auf Ihre private Anschrift entspricht doch auch nicht der Wahrheit, da sie das Gewerbe doch tatsächlich noch gar nicht ausübt und an Ihrer privaten Anschrift schon mal gar nicht? Es muss doch eine andere Möglichkeit für die Leute geben, im Großhandel einzukaufen oder sehe ich das falsch? Oder soll ich jetzt schon eine Anmeldung annehmen, mit Datum 01.01.2013 obwohl auch die kommentierung sagt, dass die Anzeigepflicht mit Beginn des Gewerbebetriebes entsteht? Was würden Sie tun? Vielen Dank im Voraus.
Thema: Ablehnung Marktfestsetzung
tumari

Antworten: 15
Hits: 41.654
27.09.2012 11:53 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


super DANKE!!!!

Mist, zu früh gefreut. Werd auf die Seite leider nicht weitergeleitet :-(
Thema: Ablehnung Marktfestsetzung
tumari

Antworten: 15
Hits: 41.654
27.09.2012 10:56 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

kann ich einen Antrag auf Weihnachtsmarkt nach § 69 a Absatz 1 Nr. 3 GewO ablehnen, da es im Naturschutzgebiet stattfinden soll und unsere zuständige Untere Landschaftsbehörde keine Genehmigung dafür erteilt? Oder ist ein Ablehnungsbescheid von unserer Kreisverwaltung (Untere Landschaftsbehörde) vorzunehmen?
Thema: Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab.
tumari

Antworten: 3
Hits: 16.193
Rückwirkende Anmeldung obwohl Rechtsform zu dem Zeitpunkt noch nicht gab. 31.08.2012 08:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

Wir haben hier einen Fall, der uns ein wenig Kopfschmerzen bereitet und wir nicht so ganz genau wissen, wie wir vorgehen können/sollen. Vor allem weil wir es hier mit einem sehr unangenehmen Steuerberater zu tun haben. Dieser möchte eine UG & Co. KG (dessen persönlich haftender Gesellschafter eine UG ist) seines Kunden, rückwirkend zum 02.01.2012 anmelden, obwohl die Eintragung im Handelsregister erst im August erfolgt ist und hier auch keine Gewerbeanmeldung „in Gründung“ vorgenommen wurde. Das Einzelgewerbe des Gewerbetreibenden soll auch rückwirkend zum 02.01.2012 abgemeldet werden. Dieser Steuerberater war schon bei einem Telefongespräch sehr unverschämt und vor allem beleidigend und unangenehm. Nun kam ein weiteres Schreiben …wieder "sehr nett" formuliert. Ich bin der Meinung, dass eine Gewerbeanmeldung rückwirkend zum 02.01.2012 nicht rechtens ist, da zu dem Zeitpunkt noch nicht mal ein Gesellschaftervertrag vorlag. Beigefügte Gesellschaftervertrag in diesem Falle, ist der 30.07.2012! Also wäre doch eine Anmeldung höchstens zu dem Datum möglich?

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass unser Abteilungsleiter, der erst seit 7 Wochen beim Ordnungsamt ist, sich nun in diesem Fall reinkniet und nicht hinter mir steht. Er versucht dem Wunsch des Steuerberaters entgegen zu kommen und sagt, wir müssten uns mit dem Umwandlungsgesetz und HGB auseinander setzen um zu sehen, ob der Steuerberater Recht hat und wir seinen Antrag zur rückwirkenden Anmeldung der UG & Co. KG statt geben können/müssen. Ich bin der Meinung, dass wir damit nichts zu tun haben und die Anmeldung der UG & Co. KG höchstens mit Datum vom 30.07.2012 (Gesellschaftervertrag) angemeldet werden kann. Wir müssen doch nach den tatsächlichen Verhältnissen gehen und der Steuerberater schreibt selbst, dass die tatsächliche Gründung im Juli erfolgte (zwar rückwirkend) und Anfang des Jahres noch nicht daran zu denken war, dass das Einzelgewerbe in eine UG & CO. KG umwandelt werden würde. Trotzdem besteht er auf Abmeldung des Einzelgewerbe + Anmeldung der UG & Co. KG zum 02.01.2012

Ist das so richtig und dann auch ganz ohne Verwarnung bzw. Bußgeld?

Ich hoffe Sie können mir weiter helfen, bin schon am verzweifeln :-( ;-)

GLG
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