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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Vereinsheime - Durchsuchung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Vereinsheime - Durchsuchung
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Stadt GF   Zeige Stadt GF auf Karte Stadt GF ist weiblich
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Vereinsheime - Durchsuchung

...wenn man allein nicht weiterkommt - doch nicht verzagen und im Forum fragen...


Ist es nach § 29 Abs. 4 GewO

"Die Absätze 1 bis 3 finden auch Anwendung, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein erlaubnispflichtiges, überwachungsbedürftiges oder untersagtes Gewerbe ausgeübt wird."

möglich, ein sog. Vereinsheim zu kontrollieren, für das keine Gaststättenerlaubnis und auch keine Gewerbeanmeldung vorliegt, in dem wohl aber reger Alkoholausschank erfolgt? Oder gibt es noch eine andere Vorschrift, nach der in diesen Fällen zu verfahren wäre?

Ich habe mit der Anwendung dieser Vorschrift (noch) ein Problem, da es sich ja offiziell nicht um einen Gewerbebetrieb handelt. Bislang musste ich solche Ermittlungen zum Nachweis von Schwarzgastronomie noch nicht durchführen und will mich nicht gleich beim ersten Mal in die Nesseln setzen.

Ein herzliches Danke für alle Tipps aus dem sonnigen Gifhorn sagt
Elke Rohrbeck
1 23.03.2006 16:49 Stadt GF ist offline E-Mail an Stadt GF senden Beiträge von Stadt GF suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Guten Abend aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

Ich rate zur Vorsicht!

Nach § 23 (2) GastG hat ein Verein in seinen eigenen bzw. ihm überlassenen und ihm eindeutig zuzuordnenden Räumlichkeiten fast so etwas wie Narrenfreiheit.

Als Idealverein übt er kein Gewerbe aus,
nach § 23 (2) GastG braucht er dort keine Gaststättenerlaubnis.

Sie können
- nach § 5 GastG Anordnungen treffen, die einer Auflage in einer Erlaubnis gleichkämen,
- kontrollieren, ob mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teuerer verabreicht wird als das billigste alkoholische Getränk
- die Einhaltung der Sperrzeit kontrollieren.
Und dazu gibt Ihnen der § 22 GastG das Recht auf Auskunft und Nachschau. Die vorgenannten Punkte sind auch bußgeldbewehrt; das war's dann aber eigentlich auch schon.

Trotzdem, Kopf hoch . . .

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-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 23.03.2006 17:06 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Hallo aus Neuss,

ganz so einfach ist die Sache mit dem 23.2 GastG nicht.

Der Idealverein verliert seinen Anspruch aus 23.2 wenn er eben doch gewerblich tätig ist. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn er durch die Einnahmen aus dem Verkauf der alkoholischen Getränke u.a. die Miete finanziert (Gewinnerzielungsabsicht)!

Unabhängig davon besteht jedoch ein grundsätzliches Betretungsrecht auf Grundlage des § 22 GastG, da dieser Paragraph ausdrücklich nach § 23 Abs. 2 Satz 1 anwendbar ist.

Zudem besteht die Möglichkeit bei konkreten Hinweisen auf das Vorliegen einer gewerblichen Gaststättentätigkeit ohne Erlaubnis einen Durchsuchungsbeschluss auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu beantragen.

Es empfiehlt sich, vorab ein Prüfprotokoll anzulegen, in dem bei der Kontrolle die einzelnen Indizien für das Vorliegen einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit aufgeführt werden.

Jürgen Schmitz

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3 23.03.2006 17:47 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Ich kann da meinem Kollegen aus Neuss nur zustimmen. Wir haben hier die Erfahrung gemacht, dass gerade die Vereinslokale nichts anderes sind als normale Gaststätten.

Hier wurde es immer so gehalten, dass man den Betrieb zusammen mit der Polizei kontrollierte und einfach die Anwesenden nach den Personalien, nach einer Vereinszugehörigkeit, einem Vereinsausweis, nach den Modalitäten und Preisen der Getränke befragte. Siehe da, man mußte pro Getränk bezahlen und ini 99 Prozent aller Fälle waren die Anwesenden kein Vereinsmitglied. Das ging sehr of soweit, dass auch der Name des Verenis den Anwesenden Vereinsmitgliedern nicht bekannt. war.

Auch der Vorsitzende wurde befragt. Dabei stellte sich heraus, dass die Mieten hoch und die Beiträge der Mitglieder sehr gering waren. Multiplizierte man die Anzahl der Verinsmitglieder mit dem genannten Monatsbeitrag, wurde schnell klar, dass ein Geschäftsbetrieb stattfinden musste, um damit zumindest schon die Miete zahlen zu können. Mitgliederverzeichnisse, Mitgliedsausweise exisitierten nicht.

Besonders schön war es auch, wenn Rechungen von Lieferanten gefunden wurden. Sofern der Verdacht einer Owi vorlag, konnte man dann diesen auch als Zeugen hören. Da kamen doch ganz erhebliche Umsätze des Vereins heraus.

Sofern der Verdacht auf illegalen Betrieb einer Gaststätte sich bestätigte und ersichtlich war, dass eine Legalisierung kurzfristig nicht möglich war, wurde der Betrieb geschlossen. Kamen noch Straftatbestände oder illegales Glücksspiel hinzu, was in diesen Vereinslokalen nicht selten ist, wurde der Betrieb sogar im Wege des Sofortvollzuges geschlossen.

Die Entscheidungen wurde vom VG Köln bestätigt.

Also kreativ sein, Fragen stellen. Danach kommt ziemlich schnell Licht ins Dunkel.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von pmcolonia: 24.03.2006 07:24.

4 24.03.2006 07:20 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

kurz und knapp:

rein
raus
zu!

Wie pmcolonia schon geschrieben hat, so ist es auch bei uns. OV und überprüfungsbericht habe ich angehängt.

Dateianhänge:
pdf Bestätigung mündliche OV-muster.pdf (86,23 KB, 5.749 mal heruntergeladen)
pdf Überprüfung eines gaststättenähnlichen Betriebes.pdf (40 KB, 757 mal heruntergeladen)


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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
5 24.03.2006 08:05 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Moin aus Kierspe,

wir haben nur zwei Vereine, die wirklich konzessioniert sind, der eine seit 1947 als Vereinsgastronomie.

Bei den anderen Vereinen hat der jeweilige Pächter eine Erlaubnis nach § 2 GastG bekommen. Bei den anderen, kleineren Vereinen wird Bier etc. zum Selbstkostenpreis verkauft (0,50 EURO pro 0,2 Liter).

Aber kontrollieren kann man da schon und sei es nur, wenn man mal Veranstaltungen besucht und was bezahlen muss.

Gruß Boshamer

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Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
6 24.03.2006 08:30 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Schöne Grüße ins idyllische Kierspe,

wir in Neuss haben mindestens 20 dieser herrlichen Einrichtungen. Natürlich nur gegen das Heimweh und zur Förderung der Kultur.

Ich war ja schon mal in der Türkei; aber da hat irgendwie keiner gezockt, gesoffen, oder mit neu zugelegter Freundin (z.B. aus Bulgarien) geschmust. War wohl im verkehrten Landstrich.Kopfkratz

Ich denke, dass es dringend geboten ist, diesen Tempeln der Schwarzgastronomie zu Leibe zu rücken.Fechtkampf

Jürgen Schmitzschimpf

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7 24.03.2006 21:37 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
König


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Ist zwar schon alt, dieses Thema, aber ich muss dem Kollegen Schmitz noch folgende irnformation zukommen lassen: Ich war 2 Monate in der Türkei und zwar einmal rundum... Und in keinemLandstrich waren damals blondierte Bulgarinnen (oder überhaupt weibliche Personen) in den Teestuben. Die traf ich nur hier an : -)

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
8 29.11.2013 13:16 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


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Auch wenn diese Thread schon einen langen Bart hat:

Ich bin selbst Vorsitzender eines Schützenvereins mit Konzession nach dem alten GastG-Bund. Wir führen einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" Gaststätte in Eigenregie, für den wir auch Umsatzsteuer erklären müssen. Generell gilt ja auch, dass bei Vereinen mit so genannter offener Mitgliedschaft - und das sind praktisch alle - eine geschlossene Veranstaltung nicht vorliegt. Bei uns ist es tatsächlich so, dass unsere Schießanlage einmal wöchentlich von einem anderen Veren genutzt wird. Da kommen so vier bis sechs "Fremde", die auch Mal ein Getränk zu sich nehmen. Einmal wöchentlich probt eine Jagdhornbläser-Gruppe. Zwei größere gastronomische Veranstaltungen haben wir im Jahr, ansonsten dominieren die Vereinsmitglieder im Trainings- und Wettkampfbetrieb. Dennoch gehen wir von Gewerblichkeit aus, die übrigens keineswegs die Gemeinnützigkeit gefährden muss.

Weiterhin "Gut "
9 29.11.2013 16:06 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
Kaiser


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Moin aus Hückeswagen!

Zu diesem Thema was aktuelles vom VG Sigmaringen, was zu den vorherigen Beiträgen passt.
Eine schöne Restwoche wünscht

Roland Kissau

Dateianhang:
pdf VG Sigmaringen Gasterl. Verein.pdf (39,46 KB, 553 mal heruntergeladen)
10 02.12.2013 15:51 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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