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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Erneute Durchsuchung bei der Gauselmann-Gruppe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Erneute Durchsuchung bei der Gauselmann-Gruppe 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Erneute Durchsuchung bei der Gauselmann-Gruppe

@ alle


Gefunden am 12. 01. 2008
Fundstelle: http://de.internet.com/index.php?id=2053923

Die Nachricht kam auch über den Rundfunk.

Gauselmann-Gruppe soll Geldspielautomaten übers Internet manipuliert haben
Deutschlands größtes Spielautomaten-Imperium im Zwielicht



Ins Visier der Justiz ist erneut Deutschlands größtes Spielautomaten-Imperium, die Gauselmann-Gruppe, geraten. Mehr als 20 Fahnder der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität haben jüngst Geschäftsräume der Gauselmann-Gruppe in Nordrhein-Westfalen durchsucht, berichtet das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' (kommende Ausgabe). Der Verdacht: illegales Glücksspiel mit manipulierten Automaten. Die Geräte sollen via Internet oder vom Spielhallenpersonal steuerbar gewesen sein, so dass Gewinne gezielt ausgeschüttet werden konnten.

Ein Sprecher des Unternehmens bestätigt die Durchsuchung, bestreitet aber die Vorwürfe: "Wir gehen davon aus, dass sich die Vorwürfe gegen das Unternehmen als unbegründet erweisen." Schon 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Tatbestand illegalen Glücksspiels in Spielotheken des Daddelkönigs Paul Gauselmann als gegeben angesehen, das Verfahren aber gegen Zahlung einer Geldbuße und weitere Auflagen eingestellt. (as)

Grüße

__________________
gmg
1 12.01.2008 14:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Erneute Durchsuchung bei der Gauselmann-Gruppe

@ alle

Lt. Inhaltsverzeichnis der neuen Ausgabe des Spiegels wird folgender Bericht gebracht werden:

GLÜCKSSPIEL: Durchsuchung beim Daddelkönig S. 15.

Zur Frage einer eventuellen Verantwortlichkeit hier noch einmal ein kurzer Abriss der Gauselmann-Gruppe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gauselmann_Gruppe

daraus entnommen:
Zitat on:
Sonstiges
Im Februar 2007 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Verantwortliche des Gauselmann-Konzerns wegen unerlaubtem Glücksspiel ermitteln. Dabei geht es um den Vorwurf, Gauselmann-Geräte seien mit Zusatzplatinen und Steuerungsprogrammen ausgestattet worden, die dem Zweck dienen, Ausschüttungen zu steuern, um damit Spieler zu kontrollieren und sie stärker an die Automaten zu binden.

Das LKA Bayern hat daraufhin nicht zugelassene Steuerungsprogramme gefunden. Auf den Rechnern von Automaten fanden die Beamten „die Protokollierung von 41 verschiedenen IP Adressen die über das Internet auf die Geldautomaten zugegriffen haben“. [1] Auch Beamte der Berliner Kontrollbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bestätigten, dass Ferneinstellungen per Internet möglich seien. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wies allerdings am 09. Januar 2007 darauf hin, „dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen...“ [2]

Konsequenzen der Aufdeckung durch das LKA und die PTB: Der Leiter der zuständigen Fachabteilung im PTB wurde versetzt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte das Verfahren gegen einen Gauselmann-Manager nach Zahlung von 6500 Euro ein. Die Umrüstung der Geräte erfolgt nach Meinung des Spiegels nur mangelhaft. [3]

Das Verfahren gegen Manager der Gauselmann-Gruppe wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt
Zitat off


Und hier ein kurzer Abriß des Firmengründers:

http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Gauselmann


Der Stern brachte damals ( am 10. 02. 2007 ) folgende Nachricht:
Zitat on:
Falsches Spiel des Daddelautomaten

© Uwe Meinhold/DDP
Ermittlungen gegen Merkur-Manager: In 180 Läden der Spielhallenkette sollen laut eines Medienberichts Automaten systematisch manipuliert worden sein. Laut Staatsanwaltschaft sei das Personal in der Lage gewesen, die Daddelmaschinen fern zu steuern.

Wegen illegalen Glücksspiels mit manipulierten Geräten ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld laut einem Bericht des "Spiegels" gegen mehrere Manager des westfälischen Gauselmann-Konzerns, zu dem die Kette der Merkur-Spielotheken gehört.

Ein Sprecher des größten Spiel-Imperiums Deutschlands habe die Ermittlungen bestätigt, bestreite aber bewusste Manipulationen, heißt es in dem Bericht. Schon im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg laut des Blatts wegen des gleichen Vorwurfs gegen einen leitenden Mitarbeiter des Unternehmens Untersuchungen angestellt.


Manipulationen an 180 Spielotheken
Dabei sah es die Behörde als erwiesen an, dass in allen rund 180 Spielotheken manipulierte Automaten betrieben worden waren, wie es weiter hieß. Nach Feststellung der Ermittler seien Tausende Spielgeräte mit Zusatzplatinen und dubiosen Steuerprogrammen ausgestattet worden. Durch eine Vernetzung hätten sie vom Spielhallenpersonal oder via Internet beeinflusst werden können.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Gauselmann-Manager seien damals nach Zahlung einer Geldbuße von insgesamt 6500 Euro eingestellt worden. Seit September vergangenen Jahres ermittele nun aber die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Manager des Unternehmens wegen des gleichen Vorwurfs.
Zitat off




Es gab dann damals folgende Pressemitteilung aus dem Hause adp:

http://openpr.de/news/121786/Staatsanwal...rdacht-ein.html

Zitat on
Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen Gauselmann-Manager mangels Tatverdacht ein
Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: Gauselmann AG
(openPR) - SPIEGEL-Story fällt in sich zusammen

Espelkamp. Vor wenigen Tagen hatte der SPIEGEL auf einer Doppelseite (Seite 48/49) berichtet „Fahnder nehmen Deutschlands größtes Spiel-Imperium ins Visier“ (Heft 7/2007). Es war die Rede von Überwachung und computergesteuerter Manipulation. Wie schon so oft in der Vergangenheit hatten wirtschaftlich gescheiterte Außenseiter und Neider aus der eigenen Branche den wiederholten Versuch unternommen, das Unternehmen Gauselmann und seinen Gründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann zu denunzieren. Obwohl die Unternehmensgruppe auch gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL bereits im Vorfeld der Veröffentlichung die haltlosen Verdächtigungen mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte, ließ sich der SPIEGEL nicht von dieser scheinbar spektakulären Story abbringen. Bundesweit wurde dieses „Top-Thema“ von den Medien aufgegriffen und die dort zitierten Haltungen und Verdächtigungen verbreitet.

Im Frühjahr 2005 übernahm die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen die Ermittlungen; diese stellte das Verfahren allerdings Anfang 2006 wieder ein. Nach einer Beschwerde eines Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Diese „Bielefelder-Anzeige“ geht auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg zurück, das bereits am 1. März 2006 endgültig eingestellt wurde.


„Hätte der SPIEGEL nachhaltiger recherchiert, so wäre ihm nicht verborgen geblieben, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld kurz vor der Verfahrenseinstellung stand“, so Paul Gauselmann. Nur vier Tage nach der SPIEGEL-Veröffentlichung hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen Manager und Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe mit Datum vom 16. Februar 2007 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt! Mit dieser Einstellung, die am 23. Februar 2007 zugestellt wurde, haben sich die SPIEGEL-Story und die darin erhobenen massiven Vorwürfe und Verdächtigungen in Luft aufgelöst.

„Ich hoffe, dass nun auch die wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider endlich verstanden haben, dass ihre haltlosen und verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufwirbeln, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann.
Zitat off




Weiter konnte man folgendes nachlesen:

http://www.finanznachrichten.de/nachrich...kel-7731011.asp


Zitat on
11.02.2007 16:14
ots.CorporateNews: Gauselmann Gruppe / Stellungnahme der Gauselmann ...
Espelkamp (ots) -

Zu keiner Zeit Eingriffe in zugelassenen Spiel- und Gewinnplan

1. Seit einigen Jahren wird die Gauselmann Gruppe immer wieder von wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche in verschiedenen Medien, z. B. dem Internet, denunziert oder bei Staatsanwaltschaften, angezeigt. Zu diesen Anzeigen gehören u. a. der namentlich im Spiegel erwähnte Herr Eiba. Bisher sind alle Verfahren in diesem Zusammenhang im Sande verlaufen.

2. Der Vorwurf, die Merkur-Spielothek habe mit manipulierten Automaten und der Möglichkeit der Fernwirkung illegales Glücksspiel betrieben, ist unwahr und verleumderisch. Er wird vom Unternehmen mit Entschiedenheit und Nachdruck zurückgewiesen.

Da solche Vorwürfe von interessierter Seite immer wieder gebetsmühlenartig verbreitet wurden, sah sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wohl veranlasst, am 09. Januar 2007 unter der Überschrift "Informationen und Klarstellungen" auf ihrer Internetseite www.ptb.de/Spielgeräte Stellung zu beziehen. Wörtlich wird ausgeführt:

"Ohne auf technische Einzelheiten einzugehen, stellt die PTB klar, dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen..."

Damit ist klar: Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten gegeben und damit hat auch kein illegales Glücksspiel stattgefunden. Somit ist auch eindeutig klar, dass zu keinem Zeitpunkt einem Spielgast ein Nachteil entstanden ist. Eingriffe bezogen sich immer auf vereinfachte Serviceleistungen.

3. Die Vorwürfe und Unterstellungen der Vergangenheit und die uns heute aus Bielefeld bekannten Verfahren beruhen alle auf dem gleichen Sachverhalt wie das Ausgangsverfahren in Augsburg (der Heimat des o. g. Herrn Eiba) und betreffen einen Geschäftsführer der Merkur-Spielothek, der schon seit sieben Jahren nicht mehr für uns tätig ist und mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Weitere Verfahren betreffen die Frage, ob weitere Mitarbeiter in die Vorgänge verantwortlich involviert sein könnten. Auf Grund einer Anzeige aus dem Jahre 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, stellte die uns bekannten Verfahren aber 2006 zunächst ein. Aus formalen Gründen (Beschwerde des Anzeigeerstatters) erfolgte die Wiederaufnahme.

Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Hauptverfahren in Augsburg gemäß § 153a StPO am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde. Wir gehen davon aus, dass auch die Verfahren in Bielefeld eingestellt werden.

In Augsburg waren 5.000,00 EUR zugunsten der Staatskasse und 1.500,00 EUR zugunsten des Förderkreises Kinderklinik Augsburg zu zahlen.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht u.a.:

"Bei der vorgenommen Sachbehandlung ... wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01. Januar 2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt."

4.Den Vorwurf, dass durch eine Vernetzung der Geräte seitens des Spielhallenpersonals oder via Internet die Spielinhalte hätten beeinflusst werden können, weist das Unternehmen ebenfalls entschieden zurück. Lediglich Servicefunktionen waren darstellbar.

Der früher erlaubte Einsatz von Kunden- und Spielerkarten besteht heute nicht mehr. Das Unternehmen weist allerdings daraufhin, dass auch früher eine unmittelbare Identifizierungsmöglichkeit der Kunden nicht gegeben war.

Die Aussage des Spiegel, dass beim Spielen "mit der Merkur-Kundenkarte - dem sogenannten Goldenen Schlüssel - Sonderspiele und Gewinne gutgeschrieben und zwischen verschiedenen Geräten transferiert werden" können, ist nachweislich falsch und muss vom Spiegel widerrufen werden. Dies gilt auch für die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg es als erwiesen angesehen habe, "dass in allen 180 Spielhallen der Kette" sogenannte Zusatz- oder Serviceplatinen in den Automaten gewesen wären. Zusatz- oder Serviceplatinen gab es nur in stark frequentierten Spitzenhallen. Diese konnten weder vom Spielhallenpersonal noch via Internet beeinflusst werden.

Dass bei Verlosungen (Jackpot) die Chancen mit der Anzahl der erworbenen Lose steigt, ist eine Binsenweisheit, die jeder wohl vom Jahrmarkt kennt.

5. Bereits am 13. Dezember 2004 hatte der Spiegel (51/2004) dieses Thema aufgegriffen. Damals wurde seitens des Spiegel geschrieben:".... die betroffenen Gauselmann-Firmen hätten sich des unerlaubten Glücksspiels schuldig gemacht (wenn die Vorwürfe zutreffen, der Verf.), was mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könne."

Dass das Verfahren in Augsburg wie beschrieben am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde, war dem Spiegel damals allerdings keine Nachricht wert.

Originaltext: Gauselmann Gruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=13139 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_13139.rss2
Zitat off



Ob es bei dem aktuellen Spiegel-Bericht noch um die "alte Sache" geht ??

Grüße

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gmg
2 12.01.2008 16:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Hallo gmg,

was soll "alte Sache" heißen? - Wir sprechen doch nicht von Steuerdurchsuchungen aus den 90-igern.-

Das eingestellte Verfahren aus 02.2007 musste einige Wochen später nach Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wieder aufgenommen werden. - Somit gab es doch ein aktuelles Verfahren.-
Da gab es damals aber nur eine ganz kleine Pressenotiz drüber.

Und der Tatvorwurf im Augsburger Verfahren wurde als gegeben angesehen. - siehe dazu auch die von dir eingestellten Pressemitteilungen-

Es wäre wünschenswert, wenn dies auch Auswirkungen auf die technischen Richtlinien der PtB hätte. Hier vor allem auf die Möglichkeit der beleglosen Einwirkungen auf die Entnahmen.

Ich gehe davon aus, dass es schon einen Grund hat, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität durchsucht hat.

Dann sind wir mal auf die nächsten veröffentlichten Meldungen gespannt.


Gruß Meike
3 12.01.2008 17:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich bin auch gespannt. Ich erwäge sogar die Anschaffung dieser Zeitschrift !!

Außerdem schliesse ich mich natürlich Deinen Wünschen an !


Grüße

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gmg
4 12.01.2008 19:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@ alle

gefunden bei isa-casinos.de:

Zitat on
Durchsuchung beim Spielautomatenhersteller Gauselmann

Espelkamp (ddp-nrw). Deutschlands größtes Spielautomaten-Imperium, die Gauselmann-Gruppe aus Espelkamp, ist erneut in das Visier der Justiz der geraten. Mehr als 20 Fahnder der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität durchsuchten Geschäftsräume der Gauselmann-Gruppe in Nordrhein-Westfalen, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag berichtete. Es bestehe der Verdacht des illegalen Glücksspiels mit manipulierten Automaten. Die Geräte sollen vom Spielhallenpersonal oder via Internet steuerbar gewesen sein, so dass Gewinne gezielt ausgeschüttet werden konnten.

Ein Sprecher des Unternehmens bestätigt auf ddp-Anfrage die Durchsuchung. Nach seinen Angaben handelt es sich um die inzwischen dritte Auflage eines Ermittlungsverfahrens. Das Unternehmen gehe davon aus, dass sich die Vorwürfe als unbegründet erweisen.
2006 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Tatbestand des illegalen Glücksspiels in Gauselmann-Spielotheken als gegeben angesehen, das Verfahren aber gegen Zahlung einer Geldbuße und weitere Auflagen eingestellt.
(ddp)
Zitat off

Schlechte PR so kurz vor der iMA ! Zeigefinger

Grüße

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gmg
5 13.01.2008 10:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo gmg,

was heißt denn schon schlechte PR?

Leute wie wir kaufen auf der IMA ohnehin nicht "richtig" ein und sind daher recht uninteressant.

Die guten Kunden werden Aktion "Zusatzplatine & Co. " doch kennen, oder nicht?

Ich erhielt mal privat ein nettes Schreiben zum Lesen,
vom 15.07.2005, eine bekannte GmbH schrieb an einen bekannten Automatenverband

"Sobald das Ermittlungsverfahren - und damit die staatliche Kontrolle - beendet ist, können wir uns durchaus vorstellen, dass die xxxxx GmbH diese Platine auch an andere Aufsteller verkauft."

Dann gibt es noch die netten Menschen, die die anderen netten Menschen in der Kur oder zum Geburtstag besuchen, trotz laufender Ermittlungsverfahren, und somit kann man hier sicherlich von absolut schmerzfrei sprechen und braucht sich keine Sorgen um eine schlechte PR zu machen.


Gruß Meike
6 13.01.2008 10:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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gefunden beim UAVD:

* Womit wird technisch sichergestellt, dass eine ferngesteuerte Geldentnahme bei verschlossener Gerätetür vom Geräterechner ausschließlich als „Zwischenkassierung" erkannt wird und nicht als ein belegloser Geldgewinn?

* Wodurch wird technisch sichergestellt, dass über diese Art der Geldröhrenbeeinflussung nicht die Auszahlquote beeinflusst werden kann?


Quelle: http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=177&Itemid=1

Ich finde, dass diese beiden Fragen durchaus zum Thema passen.

Eine Spalte „Zwischenkassierung" konnte ich auf meinen Ausdrucken nicht finden. Aber ich kann meine Geräte auch nicht bei verschlossener Tür kassieren! verwirrt verwirrt
7 13.01.2008 15:45 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@ jasper

Deine Bemerkung ist zutreffend jasper. Eine Spalte Zwischenkassierung ist auch nach meinem Kenntnisstand nicht auf dem Ausdruck vorhanden.

Du solltest aber fair bleiben und darauf hinweisen, wo die "Zwischenkassierungen" auf dem Streifen "landen" !!

Vom Grundsatz her sind aber die beiden Forderungen des UAVD sicherlich zutreffend ! Programmieren kann man eine Menge ? Wer überprüft diese Programme ??

Grüße

__________________
gmg
8 13.01.2008 18:34 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@gmg
Du solltest aber fair bleiben und darauf hinweisen, wo die "Zwischenkassierungen" auf dem Streifen "landen" !!

Was macht Dich da so sicher, dass da auch wirklich jede "Zwischenkassierungen" landet? anbeten

@gmg
Wer überprüft diese Programme ??

Das dürfte die Kernfrage sein!
Die PTB auf sicher nicht, denn die sehen nur das eine Mustergerät.
Evtl. die Gerätehersteller bevor sie ihre eigenen Geräte in ihren eigenen Spielos aufstellen? Zeigefinger Weißnicht

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 13.01.2008 19:25.

9 13.01.2008 19:24 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: Erneute Durchsuchung bei der Gauselmann-Gruppe

@ alle

Noch einmal zur Erinnerung der Antrag des UAVD vom 9. Januar 2007:

gefunden http://www.swiss-press.com/newsflashartikel.cfm?key=148927

Zitat on
UAVD fordert weiterreichende Änderungen oder eine erneute Novellierung der Spielverordnung


Antrag gegenüber den Vorsitz und die Mitglieder des Ausschusses für Innere
Angelegenheiten 09.01.2007

PTB und SpielV außer Kontrolle?
Spielverordnung (SpielV) trotz Spielverwaltungsvorschrift (SpielVwV) außer Kontrolle!

Missachtung des Spielerschutzes! - Auf Verlangen der organisierten Geräte-Hersteller und
Industriegroßspielhallenbetreiber lässt die Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB)
Jackpots in Verbindung mit „Ferneinstellung via Netzanbindung“ und Chipkarten integriert
in Glücksspielgeräten zu! „Der Jackpot ist tot, es lebe der Jackpot“ (Zitat: Geräte-
Hersteller)!

Der UAVD e.V. als unabhängiger Vertreter der betroffenen Automaten-Aufsteller beantragt
ein sofortiges Einschreiten der verantwortlichen politischen Verordnungsgeber im Bereich
des Glücksspiels mit Geldeinsatz an staatlich zugelassenen Geldspielgeräten (gem. § 33c
GewO) und bittet nunmehr die Innenministerkonferenz um Unterstützung.

1. Antrag:

1.Sofortige Sonderprüfverfahren der Geldspielgeräte bei Geräte-Herstellern, welche
gleichzeitig Automaten-Aufsteller und Quellcode-Inhaber sind.
2.Verbot von Chipkartensystemen / Kartenlesesystemen bei Geldspielgeräten
3.Verbot von integrierten Bonus- bzw. Spielpunkte- Jackpotsystemen
4.Erstabnahme eines jeden Nachbaugerätes (Geldspielgerät) vor der Erstinbetriebnahme.
5.Sofortiges Verbot jeglicher Gerätevernetzung (vgl. PTB-Zulassung „Ferneinstellung u.
Fernauslesung via Datentransfer“) (ANLAGE)
6.Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes und des SPD-Innovationspreises des Vorsitzenden
der Gauselmann AG u.a. aufgrund der Vorkommnisse laut PTB-Prüfbericht – 8.54-GTA-1/05
vom 02.06.2005 (ANLAGE)
7.Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Rs: 102 Js 128075/04 wegen Nichterfüllung
des „Staatsvertrags“ mit der BRD vertreten durch die PTB!
8.Abschaffung der von den Geräte-Herstellern werksseitig programmierten Geräte-
Zwangsabschaltung nach 27 Monaten
9.Erklärung der Kostenübernahme für den Austausch der illegalen Softwareprogramme von
Seiten der Geräte-Hersteller bzw. Geräte-Manipulierer gegenüber den betroffenen
Automaten-Aufstellern.

2. Alternativer Antrag:

Unmittelbare Einleitung einer Novellierung der novellierten Spielverordnung unter der
maßgeblichen Mitwirkung von unabhängigen Vertretern der Automaten-Aufsteller sowie den
Suchtexperten und der Glücksspielaufsicht* unter gleichzeitigem Ausschluss der an der
illegalen werksseitigen Software-Veränderung laut PTB-Prüfberichte auf Seite 34
beteiligten Firmen bzw. deren leitende Angestellte u. Geschäftsführer. *) vgl.
www.gluecksspielaufsicht.de

3. Alternativen

Keine

4. Begründung

zu Pkt.1.: Sofortige Sonderprüfverfahren der Geldspielgeräte bei Geräte-Herstellern,
welche gleichzeitig Automaten-Aufsteller und Quellcode-Inhaber sind.

Spätestens nach dem Bekanntwerden der illegalen werksseitigen Software-Veränderungen
einiger organisierter Geräte-Hersteller der Gauselmann AG laut PTB-Prüfbericht – 8.54-
GTA-1/05 vom 02.06.2005, halten wir es zur Absicherung eines transparenten Wettbewerbs
und Spielerschutzes für dringend erforderlich, dass Geräte-Hersteller, welche
gleichzeitig auch Automaten-Aufsteller sind bzw. Industriegroßspielhallen betreiben,
einer ständigen unregelmäßigen Kontrolle ihres selbst produzierten Gerätebestands
unterliegen. Nur so kann verhindert werden, dass Geldspielgeräte, welche aufgrund einer
werksseitigen illegalen Veränderung nicht der PTB-Bauart-Zulassung entsprechen,
großflächig betrieben werden.

zu Pkt. 2.: Verbot von Chipkartensystemen / Kartenlesesystemen bei Geldspielgeräten

Die Einsatzmöglichkeit solcher Chipkartensysteme in Kombination mit Geldspielgeräten und
einer Internet- oder sonstigen Vernetzungen, ist ein erneuter Einstieg in die
Spielerbeeinflussung durch ferngesteuerte, in die Geldspielgeräte integrierte
Bonuspunkte-Jackpotsysteme. (vl. auch www.player-tracking.de)

zu Pkt. 3.: Verbot von integrierten Bonus- bzw. Spielpunkte- Jackpotsystemen

Dieses Verbot bräuchte nicht weiter erläutert werden, wenn die gültige SpielV sich an
die Vorgaben des Beschlusses der Bundesratsdrucksache 655/05 vom 14.10.05 gehalten hätte
bzw. deren Vorgaben unmissverständlich und nicht weiter auslegbar umgesetzt worden
wären. In der BR-Drs. 655/05 heißt es wörtlich:

„Das Verbot betrifft vor allem die so genannten Jackpots, die in jüngster Zeit verstärkt
Verbreitung finden. Jackpots und ähnliche Sonderzahlungen sind – unabhängig von der
jeweiligen formal-rechtlichen Ausgestaltung – im Hinblick auf die gesteigerten
Spielanreize und das damit verbundene erhöhte Suchtpotenzial höchst bedenklich. Sie sind
insbesondere geeignet, bei den Spielern den Eindruck zu erwecken, dass für die
Geldspielgeräte die Gewinn-und Verlustbegrenzungen der SpielV nicht mehr gelten. Deshalb
wird bereits das In-Aussicht-Stellen von sonstigen Gewinnchancen, die über die Ausgabe
von Gewinnen über gemäß § 33c und § 33d GewO zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele
hinausgehen, untersagt. Durch das Verbot wird auch missbräuchlichen Gestaltungen der
Boden entzogen, bei denen entgegen dem Grundsatz der zufälligen Entscheidung der Jackpot
an nach bestimmten Kriterien oder gar ad hoc ausgewählte Spieler (so genannte
Topspieler) ausgeschüttet werden.

Da die SpielV dem Anschein nach nur den Einsatz bzw. Gewinn- und Verlusthöhen
von „Geldbeträgen“ regelt, wurde diese Regelung umgangen, indem der eingeworfene
Geldbetrag zunächst in „Bonuspunkte“ (Spielpunkte) transferiert wird. (1 Punkt = 1
Cent / 100 Punkte = 1 EURO). Nun kann das Spiel beginnen und zwar mit Jackpotsystem, mit
Gerätevernetzung, mit Datentransfer, mit Umbuchung von Bonuspunkten sowie mit einer
individuellen Einstellung der Jackpothöhe per „Ferneinstellung via Netzanbindung“. –
Alles mit PTB-Zulassung, weil es sich ja „nur“ um „Bonuspunkte“ handelt und die
Verwertung solcher Punkte innerhalb der SpielV nicht geregelt wird. – Alles Zufall? –
Wer Player-Tracking kennt, glaubt nicht an Zufälle!

zu Pkt 4.: Erstabnahme eines jeden Nachbaugerätes (Geldspielgerät) vor der
Erstinbetriebnahme

Bisher beantragen die Geräte-Hersteller bei der PTB eine Bauart-Zulassung auf der
Grundlage eines Prototyps. Wurde diese Bauart-Zulassung von der PTB erteilt, kann der
Geräte-Hersteller ohne eine weitere Nachkontrolle die „Nachbaugeräte“ herstellen. Die
entsprechenden PTB-Nachbaugerätezulassungen erhält er auf dem Postweg. Diese Regelung
stellt jedoch in keiner Weise sicher, dass die Nachbaugeräte auch tatsächlich dem
ursprünglichen Prototyp entsprechen. Die Folge dieser unkontrollierten Produktion von
Geldspielgeräten wird durch den PTB-Prüfbericht – 8.54-GTA-1/05 vom 02.06.2005 mehr als
deutlich, dieser Prüfbericht dokumentiert eindeutig einen zigfachen Vertrauensverstoß.
Zur Absicherung des Wettbewerbs und des Spielerschutzes ist es notwendig, dass ein
jedes „Nachbaugerät“ vor der Erstinbetriebnahme überprüft wird, ob es tatsächlich der
Bauart-Zulassung entspricht. Da die Geldspielgeräte nach der gültigen SpielV sowieso
alle 2 Jahre einer Bauart-Überprüfung unterzogen werden müssen, entsteht im Verhältnis
zur höheren Rechtssicherheit durch eine „Erstabnahme“ keine nennenswerte Mehrbelastung.

zu Pkt. 5.: Sofortiges Verbot jeglicher Gerätevernetzung (vgl. PTB-
Zulassung „Ferneinstellung via Datentransfer“)

Auf Seite 5 Nr. 5. der als Beispiel beigefügten PTB-Zulassung wurde eine „Fernauslesung
und – einstellung via Netzanbindung“ welche für alle Aufsteller zugänglich ist,
zugelassen. Diese „Schnittstelle“ kann jedoch nur derjenige Automaten-Aufsteller
benutzen, der zuvor seine Geräte per Internet vernetzt hat. – Allein von daher gibt es
zwei Arten die Geldspielgeräte zu betreiben. 1. Ein unvernetztes Betreiben und 2. Ein
vernetztes betreiben mit allen Möglichkeiten der Fernsteuerung. – Der grundsätzliche
Sinn und Zweck einer PTB-Bauart-Zulassung ist jedoch, dass sämtliche zugelassene
Geldspielgeräte gleich betrieben werden.

Die „Ferneinstellung via Netzanbindung“ ermöglicht einen unkontrollierbaren Eingriff in
den Spielablauf und somit eine individuelle Spielerbeeinflussung. Diese Beeinflussung
des Spielablaufs kann z.B. eine individuelle Einstellung des „Bonuspunkte-Jackpots“
bedeuten. Wenn schon der Einsatz und die Verwendung von „Bonuspunkten“ innerhalb der
SpielV nicht geregelt ist, dann erst Recht nicht eine per „Ferneinstellung via
Netzanbindung“ unkontrollierte Umbuchung des Jackpotsystems.

Es ist absolut sicherzustellen, dass eine mögliche Manipulation via Datentransfer
bereits im Ansatz ausgeschlossen wird. Im Bereich vom automatisierten Glücksspiel mit
Geldeinsatz darf es keine Netzanbindung von Geldspielgeräten, weder über Kabel noch über
Funk geben. Bereits in der Bundesrat-Drucksache Nr.: 655/05 vom 14.10.2005 wurde hierzu
folgendes beschlossen:

„Durch das Verbot wird auch missbräuchlichen Gestaltungen der Boden entzogen, bei denen
entgegen dem Grundsatz der zufälligen Entscheidung der Jackpot an nach bestimmten
Kriterien oder gar ad hoc ausgewählte Spieler (so genannte Topspieler) ausgeschüttet
werden.“

Dadurch, dass nun vor Spielbeginn ein Transferieren von Geldbeträgen in „Bonuspunkte“
(Spielpunkte) stattfindet, kann nicht der Beschluss vom Bundesrat von der PTB außer
Kraft gesetzt werden.

zu Pkt.: 6. Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes und des SPD-Innovationspreises des
Vorsitzenden der Gauselmann AG u.a. aufgrund der Vorkommnisse laut PTB-Prüfbericht –
8.54-GTA-1/05 vom 02.06.2005 (ANLAGE)

Aufgrund einer über mehrere Jahre abgehaltenen werksseitigen illegalen Bauart- bzw.
Software-Veränderung, welche in dieser Größenordnung nur unter Zuhilfenahme der auf
Seite 34 des PTB-Prüfberichts aufgeführten Firmen möglich war und einen Personenkreis
von etwa 2.000 Angestellten der Firmen unter der GAUSELMANN AG betreffen dürfte, regen
wir an, dass an Herrn Paul Gauselmann (Vorstandsvorsitzender der GAUSELMANN AG) im Jahr
2003 verliehene Bundesverdienstkreuz am Bande zurückzufordern. Eine bundesweite
Gerätemanipulation kann nicht zeitgleich mit einem Bundesverdienstkreuz u.
Innovationspreis bestätigt werden.

zu Pkt. 7.: Wiederaufnahme des Strafverfahrens in der Rs.: 102 Js 128075/04 wegen
Nichterfüllung des „Staatsvertrags“ mit der PTB!

Der PTB-Prüfbericht Nr.: 8.54-GTA-1/05 vom 02.06.2005 ist der Beweis einer umfangreichen
illegalen Software-Manipulation an der mehrere Firmen der GAUSELMANN AG beteiligt waren.
Grundsätzlich ist es daher unverständlich, dass das entsprechende staatsanwaltliche
Ermittlungsverfahren zum o.g. Aktenzeichen sich nur gegen eine einzige Person gerichtet
hatte und es laut § 153a StPO (Strafprozessordnung) zu einer Verfahrenseinstellung bei
Erfüllung von Auflagen und Weisungen gekommen ist. Da laut schriftlicher Stellungnahme
der PTB bis heute nicht sämtliche illegal veränderte Softwareprogramme in zugelassene
Softwareprogramme ausgetauscht worden sind, regen wir an, die Möglichkeit einer
Wideraufnahme des Verfahrens zu überprüfen und zwar auch unter dem Gesichtspunkt, dass
laut PTB-Prüfbericht gleich mehrere Firmen an dieser Gerätemanipulation beteiligt waren.

Wie von Seiten der Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen dem Veranstalten von
illegalem Glücksspiel umgegangen wird (Einstellung gem. § 154 StPO), welche Konsequenzen
die PTB aus den Erkenntnissen ihres eigenen Prüfberichts zieht (nämliche keine) und auf
welche Art und Weise die organisierten Geräte-Hersteller – allem voran die Firmen der
GAUSELMANN AG – mit dem Beschluss des Bundesrats umgehen, lässt den Verdacht aufkommen,
dass hier die evtl. Unzulänglichkeiten bzw. die „Zusammenarbeit“ der Geräte-Hersteller
mit der PTB oder umgekehrt verschleiert werden sollen.

Eine Veränderung der Software an zugelassenen Glücksspielgeräten war nach alter
Spielverordnung illegal und ist es auch nach neuer Spielverordnung.
Sämtliche bisher bemängelte und illegale Spielabläufe finden sich heute in der neuen
Gerätegeneration wieder oder machen eine unkontrollierbare Spielbeeinflussung möglich. –
Alles nur Zufall? – Wer Player-Tracking kennt glaubt nicht an Zufälle!

zu Pkt. 8.: Abschaffung der von den Geräte-Herstellern werksseitig programmierten Geräte-
Zwangsabschaltung nach 27 Monaten

Mit dem Inkrafttreten der Spielverordnung zum 01.01.2006, wurde die bis dahin von Seiten
der Geräte-Hersteller geforderte und von der PTB amtlich
bestätigte „Laufzeitbeschränkung“ der Geldspielgeräte ersatzlos abgeschafft. Bis dahin
nutzten die organisierten Geräte-Hersteller die Möglichkeit aus, ihre Bauart-Zulassung
zeitlich auf 4 Jahre zu beschränken. Das hatte zur Folge, dass die Automaten-Aufsteller
einer ständigen Zwangsinvestition ausgesetzt waren, also spätestens innerhalb von 4
Jahren ihren gesamten Geldspielgerätebestand austauschen mussten. Diese „amtlich
bestätigte Laufzeitbeschränkung“ bedeutete für die Geräte-Hersteller einen garantierten
Jahresumsatz in Höhe von mind. 220.320.000,-- EURO. Einen garantierten Umsatz, den es
seit dem 01.01.2006 nicht mehr gibt!
vgl. auch: http://www.trucklestone.com/laufzeitbeschraenkung.htm

Seit dem 01.01.2006 werden die Geldspielgeräte alle 24 Monate vom „Geräte-TÜV“ geprüft,
ob sie der PTB-Bauart-Zulassung entsprechen. Unter fadenscheinigen Erklärungen haben es
nun die Geräte-Hersteller wiederum verstanden, dass sich die Geldspielgeräte nach 27
Monaten durch eine werksseitige Programmierung abschalten und zwar wiederum mit „PTB-
Zulassung“. Die SpielV sieht eine solche Entmündigung der Automaten-Aufsteller nicht
vor. Diese Möglichkeit haben sich die organisierten Geräte-Hersteller in Absprache mit
der PTB im Nachhinein einfallen lassen. Die Geräte-Hersteller-Firmen innerhalb der
GAUSELMANN AG rechtfertigen diese Zwangsabschaltung damit, dass sie die Automaten-
Aufsteller davor schützen wollen, dass sie nach Ablauf von 24 Monaten ein nicht
zugelassenes Geldspielgerät betreiben können. In der hochsensiblen Luftfahrt gibt es
auch feste Überprüfungstermine, jedoch werden die Termine nicht werksseitig durch
eine „Zwangsabschaltung“ kontrolliert. Auch ein KFZ, mit überzogenem TÜV-Termin lässt
sich weiterhin nutzen, dies stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, wofür jedoch allein
der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden kann.

Erst mit der Änderung der PTB-Richtline von Version 3.0 auf 3.1 im April 2006 wurde
diese herstellerseitige Zwangsabschaltung amtlich bestätigt. Unter Pkt. 1.14 der PTB-RL
3.1 heißt es seitdem:
„Zusätzlich sind Bedingungen eingeführt worden, unter denen eine herstellerabhängige
Abschaltung oder Umschaltung von Geräten möglich ist.“

Eine Erklärung von Seiten der PTB warum den Geräte-Herstellern solche zusätzlichen
Zugeständnisse im Nachhinein gemacht wurden, ist bis heute ausgeblieben. Zumal sich nach
Kenntnis der werksseitigen Gerätemanipulationen laut PTB-Prüfbericht die Frage stellt:
Wer ist hier vor wem zu schützen, der Automaten-Aufsteller vor sich selbst oder der
Automaten-Aufsteller vor der Willkür bzw. den werksseitig manipulierten Geräten der
organisierten Geräte-Hersteller?

zu Pkt.: 9. Erklärung der Kostenübernahme für den Austausch der illegalen
Softwareprogramme von Seiten der Geräte-Hersteller bzw. Geräte- Manipulierer gegenüber
den betroffenen Automaten-Aufstellern.

Weder von Seiten der PTB noch von Seiten der Geräte-Hersteller, welche für die
Gerätemanipulationen verantwortlich sind, wurden die Automaten-Aufsteller über die
wahren Hintergründe des seit über 12 Monate laufenden Software-Programmtausch
laut „Staatsvertrag“ zwischen der BRD (PTB) und den betroffenen Geräte-Herstellern
informiert. Die dadurch anfallenden Zusatzkosten durch Arbeits- u. Fahrzeit gehen voll
zu Lasten der betroffenen Automaten-Aufsteller.

Mit Schreiben vom 03.01.2007 wurde vom UAVD e.V. folgende Forderung an die PTB gestellt:

Wir fordern von der PTB nunmehr eine konkrete und belastbare Aussage bzw. Zusage, dass
die Automaten-Aufsteller von sämtlichen Kosten freigestellt werden, die im Zusammenhang
mit der Rückrüstung der illegalen Bauartveränderungen stehen bzw. gestanden haben.
Hierbei reicht es logischerweise nicht aus, dass die zu tauschenden Programme von Seiten
der betroffenen Geräte-Hersteller den Automaten-Aufstellern kostenlos zur Verfügung
gestellt werden. Bekanntermaßen ergeben sich die zusätzlichen finanziellen Belastungen
hauptsächlich durch Arbeits- und Fahrkosten.

Gesamtkostenaufstellung (Schätzung):

Zeitaufwand pro Gerät: 30 Minuten
Fahrzeit pro Gerät (angenommen): 60 Minuten
Kosten pro Std. (KFZ u. Lohn): 90 EURO / bei 90 Minuten: 135,-- €
Anzahl der betroffenen Geräte (Hochr. lt. Prüfbe.): 114.000
Gesamtkosten der Software-Änderung: 15.390.000,-- EURO

Schlusswort:

Die gesamte hier aufgezeigte Problematik ist dem zuständigen
Bundeswirtschaftsministerium sowie der Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB)
mehrfach leider erfolglos vorgetragen worden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die
unternehmerische Existenz der kleinen u. mittelständischen Automaten-Aufsteller aufgrund
eines von den organisierten Geräte-Herstellern eingeleiteten nicht mehr kontrollierbaren
Wettrüsten in Absprache und Zustimmung mit der PTB und einer vom BMWI nicht zu Ende
gebrachten Spielverordnung (SpielV) aufs Spiel gesetzt wird.

Abschließend bitten wir die Innenministerkonferenz sich gegenüber dem BMWI bzw. der PTB
dafür einzusetzen, dass sämtliche Umstände die dazu geführt haben, dass
der „Staatsvertrag“ zwischen der BRD und den davon betroffenen Geräte-Herstellern in
dieser Form unterzeichnet wurde offen gelegt werden.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit
UNABHÄNGIGER AUTOMATENAUFSTELLER VERBAND DEUTSCHLAND
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Zitat off

Man hätte fast meinen können, dass es sich um einen aktuellen Antrag handeln würde !

Grüße

__________________
gmg
10 13.01.2008 21:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von Meike

Die guten Kunden werden Aktion "Zusatzplatine & Co. " doch kennen, oder nicht?



Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! wut

Ich kaufe bei PG schon lange Geräte und auch nicht zu wenige.

Bisher gab es keine Werbung nach dem Motto "Wir umgehen die SpielV - machen Sie mit" großes Grinsen

Denken Sie wirklich, dass freie Aufsteller Zugang zu solchen Sachen bekommen würden? Kopfkratz

Auch wenn dieses "nur ein Forum" ist, empfinde ich solche Aussagen schon als sehr beleidigend!

Ihre Aussage ist doch, dass ein "guter Kunde", also ein durchschnittlicher Aufsteller mit einigen Hallen mehr, an solchen Betrügereien beteiligt ist, davon Kenntnis hat und/oder das Ganze unterstützt.
Ich bitte um Klarstellung!
11 13.01.2008 21:44 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

wenn zitieren, dann bitte nicht zusammenhanglos.

Die gestellte Frage schloß ein Zitat aus einem Brief von 07.2005 an. - Dieses Schreiben ist Fakt.-

Warum regst Du Dich über "Zusatzplatine & Co." auf. - Beim Großhändler wird doch für Zusatzplatinen geworben.
Ich erinner gerne an meine Frage vor ca. 6 Monaten, wo denn die Zusatzplatinen, die beim Merkur info net pro über den Großhändler angeboten werden, eingebaut werden?

Hast Du vielleicht schon mal daran gedacht, dass es Dinge gibt, die verkauft und beworben werden nach dem Motto "alles abgestimmt mit der SpielV " und dem ist dann nicht so?

Warum werden denn plötzlich bei 140.000 Geräten der "Riegel" vorgeschoben?
- Wenn die alle nach SpielV O.K. wären, dann wäre es doch nicht nötig, oder?-

Könnte es vielleicht auch sein, dass Menschen etwas kaufen und gar nicht wissen was es alles kann?
Gerne erinner ich mich an die lebhafte Diskussion zum Thema Dongle in diesem Forum.

Also daher bitte nicht aufregen

Gruß Meike
12 14.01.2008 06:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Man kann das ja mal hierzu in Beziehung setzen:

http://www.forum-gewerberecht.de/thread,...%FCftruppe.html
13 14.01.2008 07:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Moin

@gmg

Deren Glaskugel hätte ich auch gerne! Respekt Respekt



@corleis

Meine „Klarstellung“ würde lauten:

Wer sagt, dass ein durchschnittlicher Aufsteller auch ein „guter Kunde“ ist? verwirrt

Allein auf die Betrachtungsweise kommt es an. Zeigefinger



Und woran erkannt man einen „freien Aufsteller“? Kopfkratz

Wand
14 14.01.2008 08:26 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
jasper
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@alle
Am Samstag wurde darüber auch ein Bericht im WDR-Fernsehen gesendet. Es wurde festgestellt, dass in Espelkamp/Lübbecke gebrauchte Teile in neue Geräte verbaut werden. Vom Pressesprecher und Lobbyisten des Herstellers R.H wurde das nicht abgestritten!!
Das wird also der Grund dafür sein, warum die Gerätepreise immer höher werden. Ein Teil wird also gleich mehrfach verkauft. Respekt wut

Da ich über diese Art der Altteilverwendung nicht aufgeklärt wurde, dürfte dies auch in Richtung Betrug gehen. Zeigefinger

@gmg & uavd
Schöner Bericht. Das Bundesverdienstkreuz stört mich als Aufsteller nicht wirklich, oder kann solch ein Kreuz als Joker für besondere Fälle gezogen werden? Lesen Das würde evtl. einiges erklären!

Allen eine schöne Woche
J.
15 14.01.2008 08:37 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Themenstarter Thema begonnen von gmg


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@ alle

Zur Vervollständigung des Berichtes zum Sachverhalt:

Heute war in der BXXXX-Zeitung folgendes nachlesbar:

Zitat on
....................................
Verdacht: illegales Glücksspiel und Untreue.
Fahnder hatten vor wenigen Tagen Geschäftsräume in Espelkamp und Lübbecke sowie die Privatwohnung eines Managers durchsucht. Der Mann soll Aufträge für den Bau von Spielautomaten gegen Schmiergeld an osteuropäische Firmen gegeben haben.

Zusätzlich sollen in der Produktion wesentliche Bauteile alter, nicht mehr genehmigter Automaten in neue Geräte eingebaut worden sein.
........................
Zitat off

Das deckt sich teilweise mit dem, was Du bereits an Informationen eingestellt hattest, Jasper.


Kommen wir zu den eventuell verwendeten - alten - Bauteilen:

Zitat aus einer x-beliebigen PTB-Zulassung:

lfd. Nr. 7 Ausführungsvarianten

Die Nachbaugeräte zu dieser Bauart dürfen sich in folgenden Eigenschaften vom geprüften Baumuster unterscheiden:
- Mechanik
Mechanische Bauteile können durch funktionsgleiche ersetzt werden.
- Elektronik
Im Abschnitt 2 genannte elektronische Bauteile können durch funktionsgleiche ersetzt werden, wenn ihr Typ dort nicht näher spezifiziert ist (Abschnitt 2 betrifft den Prozessor und den Speicher ).
Zitat off


Da wir jetzt nicht wissen, welche gebrauchten Bauteile eventuell verwendet worden sind, braucht man auch über den Tatvorwurf des illegalen Glücksspieles nicht mehr besonders nachdenken.

Ferndiagnose meinerseits: Vergesst diesen Tatvorwurf ! Adp wird doch keine alten Prozessoren oder Speicher eingesetzt haben !

Der erste Tatvorwurf richtet sich doch gegen den adp-Manager. Damit hat adp nur mittelbar, und zwar als Geschädigter zu tun !!


Es verbleibt, falls an dem Tatvorwurf illegales Glücksspiel überhaupt etwas "dran" sein sollte, im höchten Fall aus diesem geschilderten Sachverhalt eine zivilrechtliche Komponente für Käufer der Geräte.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.01.2008 07:12.

16 14.01.2008 18:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an Alle,

was man z.Zt. in den Zeitungen lesen kann, hört sich für mich persönlich nach Nebelkerzen an. - im Augsburger Verfahren ging es doch nicht um alte Komponenten aus Spielgeräten, die in Billiglohnländern eingebaut wurden, oder? -

Für was wurde sich seit dem letzten Verfahren am meisten eingesetzt und ist absolut innovativ?

Ich persönlich sage: die beleglose Veränderung beim Geldmanagement (bei den Entnahmen), via Vernetzung.

(wäre auch stimmig mit dem alten PtB Prüfbericht, welcher sich auch auf ein LKA Gutachten bezog)


Gruß Meike

P.S.:
Wer nach bestimmten Aktionen in den Urlaub fliegt, der kennt die Spielplangestaltung.
----------------- und täglich grüßt das Murmeltier oder wie hieß das Beleglose, bei dem die Veränderungen der Entnahmen O.K. waren -------------
17 15.01.2008 06:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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