unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (22): « erste ... « vorherige 3 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 13 nächste » ... letzte »
Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.531
Nächster Level: 242.754

36.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich habe nicht gesagt, daß die Gesetze ausgereicht haben.
Aber die bestehenden Gesetze wurden ja bekanntermaßen nicht eingehalten. Aber die Einhaltung wurde auch nur absolut ungenügend kontrolliert.
Ich formuliere mal ganz krass:
Wenn der Dackel einer Omma hier nicht angeleint ist sind die damen und Herren vom Ordnungsamt mit Bußgeldern ganz schnell dabei.
Wenn Mustafa hier in Kreuzberg im Hinterzimmer illegal etliche Automaten betreibt kümmert es keinen Schwanz. Kann man da nicht auf die Idee kommen, daß bewußt weggeschaut wird???
Wer hat denn die ganzen Sch.....buden genehmigt, in denen 3 Novos stehen und am Tag auch zwei Tassen Kaffe verkauft werden???

Bitte nicht falsch verstehen:
Ich bin Gastro-Aufsteller, bin FÜR eine Novellierung der Spielverordnung -ABER NICHT SO!!!

Und: Ich zweifle nicht an, daß es Spielsüchtige gibt, aber erstens bin ich der Meinung, daß die Zahlen die teilweise vorgelegt werden zu hoch sind. Zweitens wiederhole ich mich gern: Die Süchtigen werden nicht clean durch diese Änderung, solange es die Hinterzimmer und das Internet UND die staatl. Casinos in ihrer jetzigen Form gibt.
141 27.06.2013 13:59 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

angela angela ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 21.09.2007
Beiträge: 130
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 788.207
Nächster Level: 824.290

36.083 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nun macht euch mal nicht ins Hemd, die klassische Geräteaufstellung mit "Geräten" lohnt sich doch schon lange nicht mehr. Wer seine Kundschaft hat wird diese auch in Zukunft bedienen - nur wesentlich profitabler.
142 27.06.2013 15:44 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von lodermulch
mal schauen, was jetzt passieren wird; ich bin ja noch skeptisch...


Es handelt sich um eine Ministerverordnung, welche in die Zuständigkeit des BMWi fällt.
Und das BMWi "tickt" nun mal, wie das BMWi "tickt".
Nicht so; wie z. B. meine Wenigkeit.
Von daher bin ich ebenfalls skeptisch.


Wie geht es jetzt auf Länderseite weiter?
Das Fachblatt "Games & Business" hat mal die nachfolgenden Informationen zusammen gestellt:

"Wobei man wissen muss, dass bei der sogenannten "Strich- oder auch Streichliste" (Empfehlung der Ausschüsse), die dann den Ländern zur Beratung zugeht, die weitestgehende Forderungen in den Ausschussberatungen immer oben an steht. Wird sie im Bundesrat beschlossen, so kann man logischerweise auf die Abstimmung der weniger weit gehenden Forderungen verzichten, sie gewissermaßen streichen. Über Zustimmungs- oder Ablehnungsaussichten im Bundesrat sagt die Positionierung der jeweiligen Vorlage im gemeinsamen Papier der Ausschüsse also nichts aus. Dies sei nur zur Beruhigung aufgeregter Zeitgenossen gesagt, die das Papier offensichtlich kennen und schon jede weitestgehende Forderung als beschlossene Sache sehen.

Das Prozedere sieht bei allen zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben ähnlich aus. Das gemeinsame Papier der Ausschüsse geht jetzt an die Länder und dort tagen dann die Bundesrats- und die jeweiligen Fachreferenten. Sie erarbeiten dann eine Vorlage für die jeweilige Landesregierung. Diese berät in der Folge das Papier und legt ihre Positionen für die Bundesratssitzung fest.

Bei wichtigen Abstimmungen stimmen sich die SPD-regierten und die CDU-regierten Länder oft untereinander ab, manchmal auch über die Parteigrenzen hinweg. Dies geschieht aber längst nicht immer. Vor der Bundesratssitzung stimmen sich dann die Ministerpräsidenten oft noch untereinander ab und basteln Kompromisse. Nicht selten wird da auch sehr Ungleiches gegeneinander eingetauscht. Frei nach dem Motto: Stimmst Du dabei zu, dann stimme ich Dir im Gegenzug dort zu. Von Betroffenen neuer Gesetzesvorhaben ist dieser Jahrmarktshandel sehr gefürchtet.

Diese Ablaufschilderung soll deutlich machen, wie die derzeitige Vorlage der Ausschüsse des Bundestages zu verstehen und einzuordnen ist. Beschlossen ist erst, wenn die Länder im Rahmen von Tagesordnungspunkt 55 zu diesem oder jenem Punkt die Hand heben oder auch nicht. Spekulationen, die vermuten, dass die Thematik hinten runter fallen könnte, sind Spekulationen. Nicht selten werden ganze Reihen von Tagesordnungspunkten in einem Zug abgehandelt."

Fundstelle dieser Erläuterung: HIER.

Also abwarten....

Grüße

__________________
gmg
143 27.06.2013 15:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
angela angela ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 21.09.2007
Beiträge: 130
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 788.207
Nächster Level: 824.290

36.083 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







dass da nur Unwissende alles abnicken was vorgeschlagen wird, ist ja allgemein bekannt -
"wer sich an offensichtlich rechtswidrige Gesetzte hält, macht sich der Mittäterschaft schuldig !!!"
144 27.06.2013 17:35 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.531
Nächster Level: 242.754

36.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von angela
Nun macht euch mal nicht ins Hemd, die klassische Geräteaufstellung mit "Geräten" lohnt sich doch schon lange nicht mehr. Wer seine Kundschaft hat wird diese auch in Zukunft bedienen - nur wesentlich profitabler.


Sorry, aber ich frag mal so direkt: Was ist das denn für ein blöder Spruch???
In einem Punkt muß ich dir aber (fast) Recht geben. Es ist für viele Gastro-Aufsteller schon seit einiger Zeit schwer geworden Gewinne zu erwirtschaften. Das hat aber nichts mit "in`s Hemd machen" zu tun.
Ich geh mal fest davon aus, wenn es um deinen Job und die Existenz deiner Mitarbeiter gehen würde, würdest du nich solch unqualifizierte Sprüche ablassen. "Geräteaufstellung mit Geräten" - was ist das denn für ein Stuss???

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AutomatenHütte: 27.06.2013 23:20.

145 27.06.2013 23:06 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.246
Nächster Level: 555.345

50.099 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Deine Mitarbeiter kommen auch anders unter, sollen sie Kaugummiautomaten und Kondomautomaten aufstellen.

Es gibt nur eine Branche den würde ich den wirtschaftlichen Totalschaden wünschen und das ist die des Automatenaufstellers, Spielhallenbudenbesitzers etc.

Ob klein oder Mittelstand vollkommen egal.

Der Schaden die diese Gewerbe der Allgemeinheit zufügt ist mit ein paar tausend Arbeitslosen mehr nicht aufzuwiegen.
Der Großteil wird auch wo anders unter kommen zum anderen sind die meisten alle unterbezahlt.

Aber da es mit Wünschen nicht getan ist muss man mehr machen so das Politik, Presse und allgemein die neuen Medien darauf aufmerksam gemacht werden.
146 28.06.2013 00:10 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.531
Nächster Level: 242.754

36.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Beobachter
Deine Mitarbeiter kommen auch anders unter, sollen sie Kaugummiautomaten und Kondomautomaten aufstellen.


Hast Recht. Jobs gibt es ja reichlich. Vor allem für ältere Semester, die seit vielen Jahren in dieser Branche arbeiten und durchaus auch gut bezahlt werden.
Selten einen so unsachlichen Kommentar gelesen.
Der "Allgemeinheit" wird Schaden zugefügt? Ich bezweifle doch nicht, daß es Spielsüchtige gibt, aber, bitte schön, das ist doch nicht die Allgemeinheit.
Ich habe hier schon mehrfach betont, daß ich mit der Entwicklung der Geräte mit - auch für mein Ermessen - überzogenen Gewinnmöglichkeiten in den letzten Jahren auch nicht einverstanden bin und Veränderungen durchaus begrüßen würde.
ABER: Bleibt doch bitte sachlich und denkt vor dem Schreiben mal nach!!!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AutomatenHütte: 28.06.2013 00:38.

147 28.06.2013 00:18 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 505.246
Nächster Level: 555.345

50.099 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Automatenhütte,

das mag sein das ich bei einigen Angelegenheiten nicht sachlich bleiben kann, was aber die meisten hier können da sie durch ein großes Fachwissen und auch beruflich jeden Tag mit dem Thema auseinander setzen.
Ich sehe das ganze eher von einem anderen Blickwinkel.
Ich bin kein Beamter,kein Polizist und auch kein Ordnungsamt Mitarbeiter.
Aber in den Jahren habe ich außer meiner persönlichen Sichtweise auch so einiges fachliche angeeignet um das Thema aus allen Sichten besser zu verstehen.
Es geht doch gar nicht nur um Spielsucht das Thema ist doch viel weit reichender.

- Das Stadtbild hat sich in vielen Teilen Deutschlands durch das Auswuchern von Spielhallen sehr stark zum negativen verändert.Dabei lässt die Kaufkraft nach und manche Stadtteile verenden zusehend. Die kleinen Geschäfte die in diesem Umfeld dazwischen liegen verlieren ihre Kunden, da diese Gebiete von der Kundschaft gemieden werden.Werden diese Geschäfte dann frei, werden diese direkt mit neuen Spielhallen/Sportwettgeschäften belegt.
Damit will man jetzt mit der Abstandsregeln vorbeugen.

-Anwohner ziehen weg da die Spielhallen in den meisten Fällen 23 Stunden rund um die Uhr geöffnet sind und durch den ständigen Puplikumsverkehr Unruhe statt findet. Sowie finden in der direkten Umgebung illegale Geschäfte statt ( Drogenverkauf, Hehlerei , körperliche Auseinandersetzungen) sowie vermehrt Überfälle und Polizeipräzenz .

-Aufzeichnungen vom Spiel kann man leicht umgehen, die Aufzeichnungen sind nicht ausreichend so das Steuerbetrug Tür und Tor geöffnet ist.

-Da das Mehraufkommen von Spielsüchtigen unumstritten ist ( Caritas, AWO und Co. gibt gerne Auskunft) entsteht ein Schaden für die Allgemeinheit.
In vielen Fällen nämlich Verlust des Arbeitsplatzes,Trennung der Familie damit zieht man gleich die ganze Familie in den Sumpf mit rein, Privatinsolvenzen sowie Therapiemöglichkeiten schaffen.
Das sind alles wahnsinnige Kosten und starke persönliche Einschnitte.

- Besonderes Augenmerk sollte man auf die Automaten in Gastroaufstellung werfen. Es ist weiterhin die Einstiegsdroge in der Spielsucht überhaupt, auch hier gibt dir gerne die oben genannten Auskunft.Daher absolutes Verbot oder maximal ein Automat damit ist auch schon viel getan.

- Die Gesetze der Spielverordnung werden immer wieder versucht zu umgehen (Punktespiel, Mehrfachbespielung), ganze Anwaltskanzleien und Professoren beschäftigen sich mit dem Thema inwiefern man den Gesetzgeber so richtig verarschen kann.

So und jetzt muss ich los.

Ps: Auch deine älteren Arbeitnehmer werden sicherlich auch was anderes finden. Im Handwerk werden unbedingt Mitarbeiter gesucht dort herrscht Fachkräftemangel.
Ob die jetzt aber so gut bezahlen können wie DU es kannst kann ich dir nicht sagen, aber es ist Ehrenhafter als in deinem Gewerbe zu arbeiten. Wir wissen doch alle woher das Geld kommt und dabei muss man schon wirklich sehr skrupellos sein.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Beobachter: 28.06.2013 06:56.

148 28.06.2013 06:54 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de









Es gibt Autos mit Klimaanlagen.
Es gibt Autos ohne Klimaanlagen.

Für die Autos mit Klimaanlagen erlasse ich folgende Vorschriften:
1)...
2)...
3)....

Diese Vorschriften gelten natürlich nicht für Autos ohne Klimaanlagen.
Warum nicht?
Weil sie nur für Autos mit Klimaanlagen gelten.

Danke

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 28.06.2013 12:02.

149 28.06.2013 11:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.531
Nächster Level: 242.754

36.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Beobachter
- Das Stadtbild hat sich in vielen Teilen Deutschlands durch das Auswuchern von Spielhallen sehr stark zum negativen verändert.Dabei lässt die Kaufkraft nach und manche Stadtteile verenden zusehend. Die kleinen Geschäfte die in diesem Umfeld dazwischen liegen verlieren ihre Kunden, da diese Gebiete von der Kundschaft gemieden werden.Werden diese Geschäfte dann frei, werden diese direkt mit neuen Spielhallen/Sportwettgeschäften belegt.
Damit will man jetzt mit der Abstandsregeln vorbeugen.


Ich bin völlig deiner Meinung, daß es in vielen Gebieten eine zu hohe Konzentration an Spielhallen gibt. Aber die sind nun mal genehmigt worden. Das hätte man ja vermeiden können, indem die Erlauibnis dafür verweigert worden wäre. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und das Geschrei ist groß. Um das nochmal zu betonen: Ich bin FÜR Abstandsregelungen.

Zitat:
-Anwohner ziehen weg da die Spielhallen in den meisten Fällen 23 Stunden rund um die Uhr geöffnet sind und durch den ständigen Puplikumsverkehr Unruhe statt findet. Sowie finden in der direkten Umgebung illegale Geschäfte statt ( Drogenverkauf, Hehlerei , körperliche Auseinandersetzungen) sowie vermehrt Überfälle und Polizeipräzenz .


Die Zeiten in denen die Hallen 23 Stunden offen hatten sind ja, dank der Spielhallengesetze vieler Länder weitestgehend vorbei. Und Publikumsverkehr hat eine Spielhalle nicht mehr als jede durchschnittliche Kneipe oder Restaurant.
Ich weiß ja nicht, in was für einer Gegend du wohnst, wo vor Spielhallen gedealt und Hehlerware verkauft wird. Und Schlägereien vor der Spielhalle - hab ich hier noch nicht erlebt. Und statistisch gesehen sind Überfälle auf Tabakläden oder Kioske (zumindest in Berlin) weit häufiger als Spielhallenüberfälle.

Zitat:
-Aufzeichnungen vom Spiel kann man leicht umgehen, die Aufzeichnungen sind nicht ausreichend so das Steuerbetrug Tür und Tor geöffnet ist.


Da stimme ich zu. Das läßt sich ja aber durch gesetzliche Bestimmungen festlegen.

Zitat:
-Da das Mehraufkommen von Spielsüchtigen unumstritten ist ( Caritas, AWO und Co. gibt gerne Auskunft) entsteht ein Schaden für die Allgemeinheit.


Ab wann ist man denn süchtig? Läßt sich das daran festmachen, wieviel Zeit man vor dem Automaten verbringt oder welche Summe man in einer bestimmten Frist fürs Spiel einsetzt?


Zitat:
- Besonderes Augenmerk sollte man auf die Automaten in Gastroaufstellung werfen. Es ist weiterhin die Einstiegsdroge in der Spielsucht überhaupt, auch hier gibt dir gerne die oben genannten Auskunft.Daher absolutes Verbot oder maximal ein Automat damit ist auch schon viel getan.
.

Mag durchaus sein. Aber wo ist der Unterschied, ob dann in der Kneipe ein, zwei oder drei Geräte hängen?

Zitat:
- Die Gesetze der Spielverordnung werden immer wieder versucht zu umgehen (Punktespiel, Mehrfachbespielung), ganze Anwaltskanzleien und Professoren beschäftigen sich mit dem Thema inwiefern man den Gesetzgeber so richtig verarschen kann.


Was heißt denn umgehen? Das ist doch nur möglich, wenn ein Gesetz nicht eindeutig definiert ist. Und wenn im Nachhinein Mängel in der Gesetzgebung festgestellt werden müssen diese halt behoben werden.


Zitat:
.... aber es ist Ehrenhafter als in deinem Gewerbe zu arbeiten.


Ach weiß du - welches Gewerbe "ehrenhaft" ist und welches nicht - da sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und nicht pauschal eine ganze Berufsgruppe in den Dreck ziehen. Es soll ja z. B. durchaus auch noch "ehrenhafte" Politiker, Anwälte usw., usw. geben.

Zitat:
Wir wissen doch alle woher das Geld kommt und dabei muss man schon wirklich sehr skrupellos sein.


Ach ja? Weiß man das? Hilf mir mal auf die Sprünge? Woher bekommt den der Spieler sein Geld? Alles Kriminelle oder was?

So. Jetzt muß ich auch los. Man muß nämlich entgegen der landläufigen Meinung als kleiner Gastro-Aufsteller für sein Geld arbeiten.
150 28.06.2013 14:48 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.963
Nächster Level: 41.283.177

2.730.214 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

hier eine Zusammenfassung / ein paar Hinweise zu den Verfahrensabläufen.



http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...der-phase-5318/

.....................
Das gemeinsame Papier der Ausschüsse geht jetzt an die Länder und dort tagen dann die Bundesrats- und die jeweiligen Fachreferenten. Sie erarbeiten dann eine Vorlage für die jeweilige Landesregierung. Diese berät in der Folge das Papier und legt ihre Positionen für die Bundesratssitzung fest.

Bei wichtigen Abstimmungen stimmen sich die SPD-regierten und die CDU-regierten Länder oft untereinander ab, manchmal auch über die Parteigrenzen hinweg. Dies geschieht aber längst nicht immer. Vor der Bundesratssitzung stimmen sich dann die Ministerpräsidenten oft noch untereinander ab und basteln Kompromisse.

Nicht selten wird da auch sehr Ungleiches gegeneinander eingetauscht. Frei nach dem Motto: Stimmst Du dabei zu, dann stimme ich Dir im Gegenzug dort zu. Von Betroffenen neuer Gesetzesvorhaben ist dieser Jahrmarktshandel sehr gefürchtet.

..............................


Welcher "Jahrmarktshandel"
zu den Punkt stattgefunden haben könnte, wenn sie denn nicht am 05.07.2013 verabschiedet würden, könnte jeder Bürger / Bürgerin nach Verabschiedung der Novelle hinterfragen. http://dejure.org/gesetze/IFG/4.html


Ein Beispiel:
Würde die hier erläuterte Empfehlung:


"Demgegenüber schlug der Innenausschuss gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss vor, den Aufsteller zu verpflichten, folgende Daten entsprechend den festgelegten Anforderungen zu erfassen: Geldeinwurf, Geldauswurf, Geldspeicher, Entnahmen und Fehlbeträge, Nachfüllungen, Einsatz in Geldäquivalenten, Speicher für Geldäquivalente, Umbuchung Geldäquivalente, Gewinn in Geldäquivalenten, Speicher für Sonderspiele und Gewinn aus Sonderspielen. Funktion der Vorschrift ist, eine vollständige Dokumentation der Gerätedaten zu steuerlichen Zwecken und einen wirksamen Schutz vor Manipulationen zu gewährleisten (S.22, Nr. 27 der Vorlage). ..."


nicht im Bundesrat übernommen, könnte Mann oder Frau nach IFG die Offenlegung fordern wer z.B. für wen welche Bewertung vorgenommen hatte, welche dann wiederum wie weiter verwendet wurde.


Im Rahmen der Offenlegung nach IFG müsste dann wirklich alles ans Licht, denn die Rechtsprechung ist da sehr strikt.


http://www.dr-bahr.com/news/informations...inisterien.html

..
Ein Bundesministerium darf den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen - hier hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss - nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Unterlagen die Regierungstätigkeit betreffen.
....
Im Streit waren zuletzt noch interne Vorlagen für die Ministerin.
........

könne sich das Ministerium hier nicht auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen berufen.

BVerwG 7 C 3.11 und 4.11 - Urteile vom 3. November 2011



Und manchmal nützt nicht einmal ein VS Hinweis

http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...jahr=2009&nr=69



VG
Meike
151 29.06.2013 05:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-546.jpg

Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.488.130
Nächster Level: 1.757.916

269.786 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Automatenhütte, du hast mit vielem Recht !
Die "PRIMÄR-AUFSTSELLUNG" findet in der "Konzessionierten " Gastronomie statt !!!
Spielhallen sind eine Erfindung und Gesetzumgehung der "AWI-Chefs" aus den 50 u 60 igern
Diese Aufstellung bietet genau das was sie soll - das kleine Glückspiel in einer legalen Form zu kanalisieren - Bedarf decken - nicht wecken usw...
Wenn hier manche von "Sekündäraufstellung " schreiben und somit gleichzeitig die Spielhallen als "Primäraufstellung" bezeichnen ist dies mehr als fragwürdig und tönt nach Befangenheit durch die Industrie !!!
Bedenkt den ursprünglichen Gedanken der Spielverordnung : Ein legales, überschaubares , günstiges Spiel anzubieten um die Spiellust zu kanalisieren.
Wie gelänge dies besser ,als die Hallen dichtzumachen ,und den echten Gastros die paar Geräte zu lassen.
Danke
152 29.06.2013 16:45 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Der Vorhang senkt sich über den Entwurf der Spielverordnung.....

Bericht im SPIEGEL

Grüße

__________________
gmg
153 30.06.2013 12:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Bundesrat PM 171/2013 - Vorschau zur 912. Plenarsitzung des Bundesrates 

Gerade kam die Pressemitteilung des Bundesrates rein:
PM 171/2013 - Vorschau zur 912. Plenarsitzung des Bundesrates am 05. 07. 2013

Tagesordnungspunkt 55

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache 437/13
Die Verordnung soll den Jugend- und Spielerschutz im gewerblichen Glückspiel weiter verbessern. Zu diesem Zweck begrenzt sie u.a. Spielanreize und Verlustmöglichkeiten bei Automaten und stärkt den Unterhaltungscharakter der Spielgeräte. Zudem soll die neue Regelung das Spielverbot für Jugendliche effektiver durchsetzen. Die Möglichkeit zum Aufstellen von Spielautomaten in Gaststätten wird reduziert.

Ausschussempfehlungen
Drucksache 437/1/13
Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat von einer Empfehlung abgesehen. Innen-, Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Verordnung zum Schutz der Spieler und Jugendlichen weiter zu verschärfen. Sie empfehlen daher übereinstimmend, die bei Spielautomaten möglichen Maximalverluste- und Gewinne weiter zu reduzieren. Zudem wollen sie die sogenannte Automatiktaste verbieten, die bewirkt, dass aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen. Innen- und Wirtschaftsausschuss sprechen sich auch dafür aus, den Manipulationsschutz der von den Automaten erzeugten Daten zu verbessern. Dies soll Betriebsprüfungen erleichtern und die Steuerfahndung unterstützen. Die Ausschüsse fordern zudem, die Zahl der in Gaststätten erlaubten Geldspielgeräte weiter zu beschränken bzw. Ausnahmevorschriften restriktiver zu fassen.


Grüße

__________________
gmg
154 02.07.2013 12:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Presseinformation der Landesregierung NRW

Moin

Einladung
Die für Nordrhein-Westfalen relevanten Tagesordnungspunkte der nächsten Bundesratssitzung sowie die aktuellen medienpolitischen Ereignisse sind Themen unseres Pressefrühstücks mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Dr. Angelica Schwall-Düren, am:

Donnerstag, 4. Juli 2013, um 10.30 Uhr
in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin,
Hiroshimastraße 12-16, Berlin-Tiergarten....

Zur Presseinformation....

Lesen


Grüße

__________________
gmg
155 02.07.2013 16:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






Information zur Spielverordnung auf dem BR-Server

Moin

Der Countdown für die Spielverordnung läuft:


Schutz gegen Spielsucht

Jugendschutz und Bekämpfung von Spielsucht auf der einen Seite, Interessen der Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber auf der anderen. In diesem Spannungsfeld bewegt sich ein Regierungsentwurf zur Änderung der Spielverordnung, mit dem sich die Länder am 5. Juli 2013 befassen. Die Verordnung kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Die Fachausschüsse verlangen erhebliche Verschärfungen.

Ziel der Verordnung ist es, Jugendliche besser vor exzessivem "Daddeln" an Spielautomaten zu schützen. Aber auch die Spielsucht von Erwachsenen soll effektiver bekämpft werden. Dazu will die Verordnung Spielanreize und Verlustsummen begrenzen, das so genannte Punktespiel einschränken und insgesamt den reinen Unterhaltungscharakter der Spiele verstärken. Technische Sicherungen an jedem Automaten sollen den Zugang für Kinder und Jugendliche verhindern. Spieler sollen nicht mehr so leicht dazu verführt werden, gleichzeitig an mehreren Automaten ihr Geld einzusetzen.

Fachausschüsse verlangen schärfere Schutzregeln
Die Fachpolitiker der Länder sind mit dem Inhalt der Verordnung noch nicht zufrieden. Innen-, Wirtschafts- und Gesundheitsausschuss verlangen deutlich schärfere Regeln. Sie möchten die Maximalsumme an Verlusten bzw. Gewinnen drastischer reduzieren und die so genannte Automatiktaste verbieten - sie bewirkt, dass im Geldspeicher aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz kommen und sich damit die Verluste summieren.

Verbot von "Mehrfachspielplätzen"
Da von "Mehrfachspielplätzen" eine erhöhte Suchtgefahr ausgeht, will der Gesundheitsausschuss diese vollständig verbieten. Die von der Bundesregierung vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren kritisieren die Ausschüsse als viel zu lang: aus ihrer Sicht soll es so schnell wie möglich pro Gaststätte grundsätzlich nur noch einen Automaten geben.

Außerdem müsse der Manipulationsschutz der von den Automaten erzeugten Daten verbessert werden. Dies soll Betriebsprüfungen erleichtern und die Steuerfahndung unterstützen, um Geldwäsche und Steuerbetrug zu bekämpfen.

Genaue Ausgestaltung der Verordnung noch offen
Das Plenum des Bundesrates entscheidet am 5. Juli 2013, welche Änderungswünsche der Ausschüsse es sich zu eigen macht. Bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung warnte nach Medienberichten allerdings das federführende Wirtschaftsministerium, dass einige Änderungswünsche verfassungsrechtlich bedenklich seien.

Es bleibt abzuwarten, ob Gespräche zwischen Bund und Ländern bis zum 5. Juli 2013 noch eine Einigung in den strittigen Punkten bewirken.

Starke Stellung der Länder
Bei zustimmungsbedürftigen Verordnungen haben die Länder eine relativ starke Stellung: Beschließen sie "Maßgaben", also Bedingungen für ihre Zustimmung, hat die Bundesregierung nur die Wahl, alle Auflagen eins zu eins umzusetzen oder ganz auf den Erlass der Verordnung zu verzichten. Sie kann sich nicht einzelne Änderungen aussuchen.

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, könnte die Abstimmung über die Verordnung auch vertagt werden - anders als für Gesetzesbeschlüsse sieht das Grundgesetz für Verordnungen keine festen Beratungsfristen vor.

Fundstelle


Grüße

__________________
gmg
156 03.07.2013 08:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






6. Novelle der Spielverordnung - Zusammenfassung Änderungsvorschläge BUND

Es ist sehr viel gesagt und geschrieben worden.
Manches in nicht ganz übersichtlicher Form.

Nachfolgend daher die Zusammenfassung dessen, was der Bund bzw. die Länder ändern wollen.

Fangen wir mit den Änderungvorschlägen des BUNDES an:

Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache: 437/13

I. Zum Inhalt
Mit der Verordnung sollen Erkenntnisse aus der Evaluierung der Spielverordnung vom 6. Dezember 2010 (BR-Drucksache 881/10) umgesetzt werden. Die Evaluierung hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bei Verabschiedung der Fünften Verordnung zur Änderung der Spielverordnung im Jahr 2005 gegenüber dem Bundesrat zugesagt. Einige dieser Erkenntnisse flossen bereits in das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze vom 5. Dezember 2012 (vgl. BRDrucksachen 472/12 und 642/12) ein.
Zielsetzung der Verordnung ist, den Jugend-und Spielerschutz im gewerblichen Spiel weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen Spielanreize und Verlustmöglichkeiten begrenzt, das so genannte Punktespiel eingeschränkt und insgesamt der Unterhaltungscharakter der Spielgeräte gestärkt werden. Das Spielverbot für Jugendliche soll effektiver durchgesetzt werden.
Die vorliegende Verordnung enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:
- Ausführungsbestimmungen zur gerätebezogenen Spielerkarte (Artikel 4 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4)
- Reduzierung der in Gaststätten zulässigen Höchstzahl an Geld- oder Warenspielgeräten von drei auf eins. Außerdem sind Ausnahmen (höchstens drei Geräte) für Rauchergaststätten und Autobahnraststätten vorgesehen. Diese Regelungen kommen fünf Jahre nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum Tragen. (Artikel 5 Nummer 1).
- In Gaststätten sollen technische Sicherungsmaßnahmen an Geldspielgeräten zur Verhinderung des Bespielens durch Kinder und Jugendliche künftig bei jedem Gerät erforderlich sein. Bislang sieht dies die SpielV nur vor, wenn drei Geräte aufgestellt sind (Artikel 3).
- Das so genannte Vorheizen der Geräte (Aufmünzen durch das Personal der Spielhalle nach vorheriger Absprache mit dem Spielgast) wird ausdrücklich verboten, um die Spielanreize zu verringern (Artikel 1 Nummer 6).
- Aufsteller von Spielgeräten müssen über einen Unterrichtungsnachweis verfügen, der belegt, dass sie die Rechtsvorschriften kennen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind. Zudem darf der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur Personen betrauen, die ebenfalls diesen Unterrichtungsnachweis besitzen. Die Verordnung regelt die näheren Details zum Unterrichtungsverfahren durch die Industrie- und Handelskammern (Artikel 1 Nummer 7).
- Für eine Stärkung der Früherkennung wird die Bauartzulassung für die Spielgeräte von derzeit üblicherweise eineinhalb bis zweieinhalb Jahren auf ein Jahr verkürzt; sie kann jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Aufstelldauer der Nachbaugeräte wird auf vier Jahre befristet, um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können (Artikel 1 Nummer 8).
- Zur Stärkung des Unterhaltungscharakters der Geräte wird der maximale Durchschnittsverlust bei langfristiger Betrachtung von derzeit 33 Euro auf 20 Euro abgesenkt (Artikel 1 Nummer 9).
- Bei neuen Spielgestaltungen sollen die Spielanreize dadurch begrenzt werden, dass zusätzlich zur bereits geregelten Spielpause eine Spielunterbrechung vorgesehen wird. Sie bewirkt, dass Geld- und Punktespeicher der Geräte vollständig auf "Null" gestellt werden (Artikel 1 Nummer 10).
- Um zu vermeiden, dass Spieler gleichzeitig an mehreren Geräten spielen, wird die zulässige Kapazität des Geldspeichers (d. h. der Geldbetrag, der maximal eingeworfen werden kann), von derzeit 25 Euro auf 10 Euro reduziert (Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa).
- Ebenfalls zur Verhinderung der Mehrfachbespielung wird der Einsatz, der mit der so genannten Automatiktaste gespielt werden kann, auf maximal 2,30 Euro begrenzt (Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb).
- Pflicht der Hersteller zur Vorlage eines Gutachtens zur Manipulationssicherheit der Geräte im Rahmen des Zulassungsverfahrens (sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, Artikel 2 Nummer 1).
- Präzisierung der Pflicht zur Aufzeichnung von Zahlungsvorgängen im Gerät (Artikel 1 Nummer 9 und Artikel 4 Nummer 3).

Die Änderungen führen vor allem bei den Geräteherstellern zu nicht unerheblichen Mehrkosten für die Nachweise über einen Manipulationsschutz der Geräte. Weitere Mehrkosten entstehen durch die Verkürzung der Zulassungsfrist.
Die Kosten für die Unterrichtungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern dürften sich pro Teilnehmer auf ca. 150 Euro belaufen.



Ende der Änderungvorschläge des BUNDES.

__________________
gmg
157 03.07.2013 10:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.037.971
Nächster Level: 41.283.177

4.245.206 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






6. Novelle der Spielverordnung - Zusammenfassung Änderungsvorschläge Länder

Kommen wir nun zu den Änderungsvorschlägen der Bundesländer:
Drucksache 437/1/13

II. Empfehlungen der Ausschüsse
Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen in Drucksache 437/1/13, der Verordnung nach Maßgabe grundlegender Änderungen zuzustimmen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.

Im Einzelnen:
Der Gesundheitsausschuss fordert in Ziffer 4, die Aufstellungsmöglichkeiten von Geldspielgeräten in Gaststätten generell und sofort auf ein Gerät zu beschränken. Einer Übergangsfrist von fünf Jahren bedürfe es nicht.
Der Wirtschaftsausschuss (Ziffer 29) möchte in fünf Jahren die Zahl der Geld- oder Warenspielgeräte hingegen von bisher drei auf zwei Geräte beschränken und die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung für Rauchergaststätten und Autobahnraststätten (höchstens drei Geräte) streichen.
Die Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten (Ziffer 30) sieht ebenso wie die Hilfsempfehlung des Gesundheitsausschusses (Ziffer 31) vor, in fünf Jahren die Gerätezahl auf ein Gerät zu reduzieren und ebenfalls die bereits genannte Ausnahmeregelung zu streichen.

Nach den Empfehlungen sollen die Geräte bezogenen Darstellungen von so genannten Gewinnanmutungen gänzlich untersagt (Ziffer 6). Alternativ soll die Darstellung der Gewinnaussicht von - wie vorgesehen - 1 000 Euro auf 300 Euro (Ziffer 8) oder 800 Euro (Ziffer 9) reduziert werden. Die Hilfsempfehlung des Gesundheitsausschusses unter Ziffer 7 verbietet das so genannte Punktespiel. Die Ziffern 13 und 14 sehen vor, den Maximalverlust von vorgesehenen 80 Euro auf 40 Euro, alternativ auf 60 Euro zu begrenzen. Der Maximalgewinn soll auf 400 Euro statt 500 Euro reduziert werden (Ziffer 15).

Die Empfehlungen unter Ziffer 16 und 17 befassen sich mit der Ausgestaltung der Spielunterbrechung nach drei Stunden Spielbetrieb.

Die Hauptempfehlung des Gesundheitsausschusses unter Ziffer 18 begrenzt den Geldspeicher auf 2,40 Euro. Damit soll das Bespielen mehrerer Geräte noch unattraktiver werden.

Die ab Ziffer 20 folgenden Ausschussempfehlungen befassen sich mit der so genannten Automatiktaste. Mit dieser Taste kann der Spieler vorab einstellen, ob im Geldspeicher aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung des Spielers geleistet wird. Der automatische Durchlauf beschleunigt das Spielgeschehen am Gerät und damit die Verlustmöglichkeiten erheblich. Die Empfehlung unter Ziffer 20 verbietet die Automatiktaste. Ziffer 21 beschränkt die Summe der unbeeinflusst beginnenden Spiele auf 20 Spiele.

Die Empfehlungen unter Ziffern 23 bis 25 betreffen die so genannten Mehrplatzspielgeräte. Wegen der von Mehrplatzspielgeräten ausgehenden Suchtgefahren empfiehlt der Gesundheitsausschuss, die Zulassung von Mehrplatzspielgeräten zu unterbinden (Ziffer 23). Alternativ werden in den Ziffern 24 und 25 einschränkende Kriterien formuliert.

Ziffer 27 sieht vor, die Dokumentationsanforderungen der mit Geldspielgeräten erzielten Umsätze und den Manipulationsschutz zu verschärfen. In der Praxis der Betriebsprüfung und Steuerfahndung habe sich gezeigt, dass die geltenden Anforderungen nicht ausreichen.

Ende der Änderungvorschläge der Bundesländer.



Einzige Anmerkung meinerseits:
Die Änderung in Ziffer 27 ist sehr wichtig!

Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, Steuerhinterziehern und Geldwäschern wirkungsvoll das Handwerk zu legen. Damit werden auch gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer - vor allen Dingen für die redlichen Automatenkaufleute - geschaffen.

Grüße

__________________
gmg
158 03.07.2013 10:18 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.552.963
Nächster Level: 41.283.177

2.730.214 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

wie ich nun hörte, versucht jmd. genau diese "Karte" zu spielen

http://www.bundesrat.de/DE/service/thema...Spielsucht.html

...................
Bei zustimmungsbedürftigen Verordnungen haben die Länder eine relativ starke Stellung: Beschließen sie "Maßgaben", also Bedingungen für ihre Zustimmung, hat die Bundesregierung nur die Wahl, alle Auflagen eins zu eins umzusetzen oder ganz auf den Erlass der Verordnung zu verzichten. Sie kann sich nicht einzelne Änderungen aussuchen.

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, könnte die Abstimmung über die Verordnung auch vertagt werden - anders als für Gesetzesbeschlüsse sieht das Grundgesetz für Verordnungen keine festen Beratungsfristen vor.................



Getreu dem Motto : "Neues Spiel neues Glück" im September werden viele neue "Mitspieler" da sein und somit wäre für alle, die die aktuellen Möglichkeiten ausschöpfen die nächsten 1-2 Jahre gesichert.


Denn und ich denke dass wir uns da einig sind,

der ordentliche Aufsteller würde sich doch freuen, wenn seine Glücksspielautomaten endlich alle einzelnen Geschäftsvorfälle - siehe Empfehlung Nr. 27 der Bundesratsdrucksache - aufzeichnen würde.

Und das so schnell wie möglich.


Wer will denn schon geschätzt werden vom Finanzamt, weil er seinen Aufzeichnungspflichten nicht nachgekommen ist.


Ich hoffe sehr, dass alle wissen, welche Gefährdung sie als Aufsteller ausgesetzt werden, wenn die Empfehlung 27 nicht sofort umgesetzt würde.


VG
Meike
159 03.07.2013 16:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
AutomatenHütte AutomatenHütte ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 10.11.2010
Beiträge: 42
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 206.531
Nächster Level: 242.754

36.223 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: 6. Novelle der Spielverordnung - Zusammenfassung Änderungsvorschläge Länder

Zitat:
Es muß die Möglichkeit geschaffen werden, Steuerhinterziehern und Geldwäschern wirkungsvoll das Handwerk zu legen. Damit werden auch gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer - vor allen Dingen für die redlichen Automatenkaufleute - geschaffen.


Das ist doch mal eine Aussage von dir, die ich zu 100% unterstütze. Respekt

Achso, eines noch: Ich höre, bzw. lese hier zum allerersten mal aus dem Munde der teilweise verbissenen Kritiker (die ja auch zugegebenermaßen in einigen Punkten Recht haben) daß es überhaupt "redliche oder ehrliche Automatenkaufleute" gibt.

das verdient doppelt Respekt Respekt

Obwohl das unter Umständen auch egal ist. Denn wenn eine Reduzierung der Geräte in der Gastronomie auf ein Gerät kommt (mit zweien könnte ich noch leben, da sich drei Geräte in den meisten Fällen eh nicht rechnen), kann ich und viele Kollegen ihren Laden ab diesem Zeitpunkt dicht machen.
Und jetzt kommt mir nicht wieder mit so geistlosen Luftblasen wie: "Dann stellt halt Kondom- oder Kaugummiautomaten auf!"
Soviele Clowns kann man gar nicht frühstücken, um über so was lachen zu könen.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von AutomatenHütte: 03.07.2013 18:44.

160 03.07.2013 18:32 AutomatenHütte ist offline E-Mail an AutomatenHütte senden Beiträge von AutomatenHütte suchen
Seiten (22): « erste ... « vorherige 3 4 5 6 7 [8] 9 10 11 12 13 nächste » ... letzte » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     Gestern, 05:56 von Puz_zle   Views: 264.239
Antworten: 18
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Gestern, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.731
Antworten: 1
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 16:58 von Puz_zle     17.04.2024 20:55 von Puz_zle   Views: 231.149
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.327.760
Antworten: 37
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.442.529
Antworten: 31

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 324.804 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.353.773


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 241 | Gesamt: 0.344s | PHP: 99.71% | SQL: 0.29%