Urteil Bundesverwaltungsgericht 20.06.2013 |
KARO
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Urteil Bundesverwaltungsgericht 20.06.2013 |
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Hallo ,
das Bundesverwaltungsgericht hat ein sehr interresantes Urteil gesprochen ,
zu finden unter www.isa-guide.de
" Das gewerbliche Automatenspiel steht zu Unrecht am Pranger.
Tenor :
Für eine Beschneidung des gewerblichen Automatenspiels lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich keinen Raum .
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1
22.06.2013 14:08 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Karo,
hallo zusammen,
das Urteil gibt es verschriftlicht noch noch nicht, sondern nur eine PM des BVerwG. Darin heißt es
http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...jahr=2013&nr=38
......... Allerdings folgt dies nicht schon aus den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts zur gegenläufigen Glücksspielpolitik im Bereich des gewerblichen Automatenspiels.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ließ diese Politik die Eignung des Sportwettenmonopols zur Suchtbekämpfung nur entfallen, wenn sie zur Folge hatte, dass das Ziel der Spielsuchtbekämpfung mit dem Monopol nicht mehr wirksam verfolgt werden konnte. Tatsachen, die eine so erhebliche Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Monopolregelung belegen, hat das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt. Es hat aber zutreffend angenommen, dass deren Unverhältnismäßigkeit sich jedenfalls aus einer systematisch zum Glücksspiel anreizenden Werbung der Monopolträger - der staatlichen Lotto- und Totogesellschaften - ergibt. Die Werbepraxis deutet darauf hin, dass das Monopol tatsächlich nicht der Suchtbekämpfung, sondern anderen, insbesondere fiskalischen Zwecken diente. Dabei ist nicht nur die nordrhein-westfälische Werbung für Sportwetten, sondern auch die Werbung für das Lotto-Angebot zu berücksichtigen. Wegen der im Deutschen Lotto- und Totoblock abgestimmten Dachmarkenstrategie und der gemeinsamen Werberichtlinien ist darüber hinaus die Werbung in anderen Bundesländern in die Beurteilung einzubeziehen. Unzulässig waren insbesondere die „Lotto-hilft“-Kampagne, die das Glücksspiel zum sozial verantwortlichen Handeln aufwertete, und die massive Jackpot-Werbung, die bedeutende Gewinne verführerisch in Aussicht stellte. Sie wurde fortgesetzt, obwohl sie nach der eigenen Einschätzung eines Monopolträgers sonst nicht Spielwillige zur Teilnahme am Glücksspiel bewegte.
wie die AWI GmbH nun aus diesem Teil eines Satzes,"....folgt dies nicht schon aus den Feststellungen....."
den man im Zusammenhang der entsprechenden beklagten Urteile nur verstehen kann, eine derartige PM daraus machen konnte
http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/86193.html
Das gewerbliche Automatenspiel steht zu Unrecht am Pranger
Veröffentlicht am 21. Juni 2013
..........................
Damit hat das Bundesverwaltungsgericht den politischen Bestrebungen den Boden entzogen, die das gewerbliche Automatenspiel noch strenger als bisher regulieren wollen, um die vermeintliche Unausgewogenheit der gesetzlichen Bestimmungen im Glücksspielsektor zu beheben...................
ist werbetechnisch sicherlich nachvollziehbar,
aber nach m.E. hätte man da lieber auf den Urteilstext warten sollen. Der Text der PM des BverwG gibt dafür eigentlich nicht so viel her.
ABER
die PM müsste nach m.E. schon ausschlaggebend sein, um in den Ländern bei den vereinbarten Werberichtlinien "Schnappatmung" herbeizuführen.
Denn wenn man so etwas liest
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_deta...werberichtlinie
§3
....
(4) Darüber hinausgehende Werbung zur Attraktivitätssteigerung des Spielangebots ist nach Maßgabe der Vorschriften des Dritten Teils dieser Richtlinie zulässig.
könnte das ein riesiges Problem sein.
VG
Meike
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2
23.06.2013 02:03 |
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Solon
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KARO
Routinier
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@ Meike ,
es ist mir völlig egal wer hier Schappatmung bekommt , mir geht es um Gerechtigkeit und Freiheit .
Hier noch ein Auszug von der AWI zum Bundesverwaltungsgerichturteil :
Denn nicht das gewerbliche Automatenspiel , sondern das staatlliche
Glücksspielmonopol müsste mit Blick auf das Gebot der Ausgewogenheit
( Kohärenz ) zurechtgestutzt werden .
Wenn der Gesetzgeber das nicht will , dann bleibt ihm nur die Möglichkeit , dem gewerblichen Automatenspiel genauso viel wirtschaftlichen
Spielraum einzuräumen wie den Wettbewerbern des staatlichen
Glücksspielmonopols .
Gruß
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3
23.06.2013 10:00 |
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lodermulch
Haudegen
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ist es nicht schizophren, auf der einen seite
stets und ständig gegen die bösen casinos zu wettern,
bei jeder gelegenheit zu betonen, wie VÖLLIG anders doch die angebote
der privaten , ja, eben: "nicht-glücksspiele" sondern "unterhaltungsspiele" seien,
...und dann mit selbstbewußtem schwung den selben
"wirtschaftlichen spielraum" besetzen zu wollen?
ich würde mich nicht wundern, wenn das laute herausforderungsgegrunze schnell in schrille schmerzensschreie umschlägt,
sobald man merkt, dass der selbe "spielplatz" auch die selben steuern und abgaben nach sich zieht...
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4
23.06.2013 10:50 |
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rosebud
Routinier
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hi,
der Gesetzgeber hat in seiner grossen " Weisheit" alle Glückspielformen im selben GLÜCKSPIELSTAATSVERTRAG geregelt.
Deshalb muß er nun auch das KOHÄRENZGEBOT (horizontal und vertikal ) beachten !
grüsse
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6
23.06.2013 11:58 |
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KARO
Routinier
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Hallo ,
ich bin nun mal gespannt was nach diesem Urteil so alles passiert.
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7
24.06.2013 07:52 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von KARO
@ Meike ,
es ist mir völlig egal wer hier Schappatmung bekommt , mir geht es um Gerechtigkeit und Freiheit .
Hier noch ein Auszug von der AWI zum Bundesverwaltungsgerichturteil :
Denn nicht das gewerbliche Automatenspiel , sondern das staatlliche
Glücksspielmonopol müsste mit Blick auf das Gebot der Ausgewogenheit
( Kohärenz ) zurechtgestutzt werden .
Wenn der Gesetzgeber das nicht will , dann bleibt ihm nur die Möglichkeit , dem gewerblichen Automatenspiel genauso viel wirtschaftlichen
Spielraum einzuräumen wie den Wettbewerbern des staatlichen
Glücksspielmonopols .
Gruß |
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das staatliche glücksspiel ist schon lange in der bredouille
auch ohne die geforderten gesetze geht es abwärts
und bei den gewerblich privaten nur nach oben !
was soll man da jetzt fordern ?
siehe:
24.06.2013
Spielbanken im Nordosten schließen
In den Spielbanken in Schwerin und Rostock sollen am 5. August zum letzten Mal die Roulettekugeln rollen. Thomas Fritz, Geschäftsführer der Spielbankgesellschaft Mecklenburg, teilte mit, dass die Spielbanken an diesem Tag geschlossen werden. Zu geringe Umsätze und zu hohe Abgaben an das Land machten den Betrieb nach Angaben des Geschäftsführers unwirtschaftlich.
Laut Finanzministerium in Schwerin haben alle Spielbanken im Land 2011 zusammen einen Bruttospielertrag von rund 6,5 Millionen Euro erzielt. Nach Abzug aller Kosten und Steuern seien 697 000 Euro an Abgaben eingenommen worden. Unter anderem für die Bereitstellung der Aufsichtsbeamten seien dem Land aber Kosten in Höhe von rund 815 000 Euro entstanden. Die Spielbanken seien daher ein Zuschussgeschäft für den Steuerzahler.
Regelungen wie strenge Zugangskontrollen, Werbungseinschränkung, Internetkonkurrenz, aber auch illegale Spielangebote und vermehrte Spielersperren hatten den Betrieb laut Fritz erschwert. Die Umsätze seien seit 2008 drastisch gesunken, die Kosten gestiegen, sagte er. Das Land habe aber auf der Abgabe von durchschnittlich 29 Prozent bestanden, betonte der Geschäftsführer.
Das Ende sei für die Mitarbeiter nicht überraschend gekommen, sagte Fritz. Bereits im November 2012 war die Spielbank in Waren nach hohen Verlusten geschlossen worden.
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=13786&cHash=62ca7dc68b1c4288de6a1a0b8f3e908b
pg.
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8
24.06.2013 18:09 |
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Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
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Zitat: |
Original von petergaukler
Laut Finanzministerium in Schwerin haben alle Spielbanken im Land 2011 zusammen einen Bruttospielertrag von rund 6,5 Millionen Euro erzielt. Nach Abzug aller Kosten und Steuern seien 697 000 Euro an Abgaben eingenommen worden.
pg. |
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Zum Vergleich:
Ich zahle in Schwerin 18% der BRUTTO Einnahmen an Vergnügungssteuern!
Dazu zahle ich 19% Umsatzsteuern, bereinigt um die Vorsteuern also ca. 11%
Bei 6.500.000,00 Euro entspricht das
Euro 1.170.000,00 an Vergnügungssteuern zuzüglich
Euro 715.000,00 an Umsatzsteuer!
Summe: Euro 1.885.000,00
Ich frage mich, warum die Spielbanken so stark bevorzugt werden!!!
ICH ZAHLE VIEL MEHR!!!
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9
24.06.2013 22:52 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Karo,
hallo zusammen,
auch mir geht es um klare gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden.
Und dass vor dem Gesetz alle gleich sind, sollte auch beim Glücksspiel Programm sein.
Ich persönlich habe mich da immer dran gehalten und erwarte das auch von anderen.
Als ich die Werberichtlinien z.B. erstmalig las, fragte ich mich spontan, ob da jemand das Lottomonopol extra vor die Wand fahren lassen will.
Genauso kam mir dieser Gedanke spontan, als ich mir erstmalig alles zum Thema "Experimentierklausel" im GlüÄndStV durchgelesen hatte
und was ich z.Zt. mitbekomme im Rahmen der Konzessionierungen verstärkt dieses Gefühl.
Was wir nach m.E. brauchen, ist ein einheitliches Glücksspielgesetz für Deutschland, mit klaren Regelungen für alle,
die für den Verbraucher den größtmöglichen Schutz darstellen.
Bsp.: Sperrdatei für alle ohne wenn und aber, dann braucht man da auch nicht länger rumdiskutieren
Werbeverbot für alle ohne wenn und aber, dann kann man auch einfach gegen alle Illegalen vorgehen
usw.
Das Lobbying macht uns allen hier nur das Leben schwer. Daran verdienen nur einige wenige. Wir haben die Arbeit damit und die Zeche zahlen meist die schwächsten Glieder in der Kette.
VG
Meike
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10
25.06.2013 05:12 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
In den Spielbanken in Schwerin und Rostock sollen am 5. August zum letzten Mal die Roulettekugeln rollen. Thomas Fritz, Geschäftsführer der Spielbankgesellschaft Mecklenburg, teilte mit, dass die Spielbanken an diesem Tag geschlossen werden. Zu geringe Umsätze und zu hohe Abgaben an das Land machten den Betrieb nach Angaben des Geschäftsführers unwirtschaftlich. |
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Ich behaupte jetzt mal:
Die Pleite der Spielhallen in Meck.Pomm. hat neben der ach so hohen Abgabe ganz sicher auch eine andere Ursache.
Der Größenwahn scheint in diesem Bundesland Methode zu haben. Nehmen wir die Dichte an Spielhallen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von 1, 7 Mio. sind allein in pgs Beitrag drei genannt, ob noch mehr existieren, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist das völlig überdimensioniert worden.
Nur ein Beispiel:
Nordhessen, Spielbank Kassel. Allein Stadt und Landkreis haben zusammen knapp 500.000 Einw., das ist mehr als Waren, Schwerin und Rostock zusammen haben. Nimmt man die Region Nordhessen (über eine Mio.) und Südniedersachsen zusammen, sind es bereits fast mehr Einwohner als ganz Meck.Pomm. zusammen hat.
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25.06.2013 06:55 |
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KARO
Routinier
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Hallo ,
es ist Spannend ,
müssen die Bundesländer nun nach dem Urteil des Bundesvewaltungsgerichts
ihre Spielhallengesteze überarbeiten ?
Gruß
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25.06.2013 11:19 |
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immo2012
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ich blicke da nicht mehr durch
gehts da um werbung oder was
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25.06.2013 11:30 |
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LKKS
Kaiser
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25.06.2013 14:24 |
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Beobachter
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Regelungen wie strenge Zugangskontrollen, Werbungseinschränkung, Internetkonkurrenz, aber auch illegale Spielangebote und vermehrte Spielersperren hatten den Betrieb laut Fritz erschwert. Die Umsätze seien seit 2008 drastisch gesunken, die Kosten gestiegen, sagte er. Das Land habe aber auf der Abgabe von durchschnittlich 29 Prozent bestanden, betonte der Geschäftsführer.
Die ersten Hardcore Zocker sehe ich schon sich in der Sperrliste für sämtliche Glücksspiele einschreiben für die meisten ist das Internet eh keine Option. Aber man sollte die Sperren auch auf das Internet erweitern, ist alles möglich.
Noch max. 3 Jahre und die Spielhallenflut bricht zusammen wie auch das staatliche Spiel, ein Glück.
Der einzige der überleben wird sind Paules Nachfolger, der Rest kann einpacken.
Also sollte man die Zeit die noch bleibt noch richtig ausnutzen... soll ja noch bissel was für die Rente übrig bleiben-
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25.06.2013 16:33 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
müssen die Bundesländer nun nach dem Urteil des Bundesvewaltungsgerichtsihre Spielhallengesteze überarbeiten ? |
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Das wage ich nach dem was man bei Juris bisher finden konnte eher zu bezweifeln.
Soweit ich verstanden habe ist das Urteil eher eine rückwirkende Feststellung zur Rechtslage in NRW vor 2012.
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29.06.2013 10:45 |
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Meike
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Hallo LKKS,
aufgrund der Einleitung der PM könnte es umfassender sein.
http://www.bverwg.de/presse/pressemittei...jahr=2013&nr=38
............Während des Revisionsverfahrens hat das Land Nordrhein-Westfalen zum Dezember 2012 den neuen Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt, der anstelle des Sportwettenmonopols ein Konzessionssystem vorsieht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der beklagten Städte bezüglich der Zeit bis November 2012 zurückgewiesen. Für diese Zeit ist das Oberverwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen gegen die europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstieß. ...................
Hinzu kommt, die Listung der Klagen, denn die Urteile des VGH Bayern sich auch gelistet
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verw...VerwG+8+C+10.12
Ich warte auf den Langtext des Urteils. Alles andere ist nur Fischen im Trüben
VG
Meike
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30.06.2013 06:05 |
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