2011-09-07 Illegales Glücksspiel endlich anpacken |
gmg
Foren Gott
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2011-09-07 Illegales Glücksspiel endlich anpacken |
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Spielstätten müssen laut Gesetz kontrolliert werden. Das ist nicht neu, das geht in Ordnung. Neu ist allerdings die Forderung von Seiten der Polizei, dass endlich in die illegalen Casinos gegangen werden müsse statt sich wie bisher auf das legal zugelassene Glücksspiel einzuschießen. Das stelle nämlich kein Sicherheitsrisiko dar, sagt Rainer Wendt, Bundesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft.
Handlungsbedarf besteht laut Polizei zuallererst beim illegalen Glücksspiel. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender Deutsche Polizeigewerkschaft, warnt hier eindringlich: „Illegales Automatenspiel beeinträchtigt die innere Sicherheit und zwar in erheblichem Maße. Es ist Aufgabe des Staates, sich nicht nur auf die legal zugelassenen Spielstätten zu beschränken.“
Vollständiger Artikel in G&B
Dazu noch ein Schmankerl:
Den passenden Video-Beitrag.
Persönliche Anmerkung:
Wo Wendt RECHT hat, hat er RECHT !
Grüße
__________________ gmg
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1
07.09.2011 14:43 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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schön aber auch, dass der aufruf zum kampf gegen illegale casinos als neu erachtet wird. aber ich sag mal so: besser spät als nie!
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2
08.09.2011 12:04 |
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Solon
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stefgol
Jungspund
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Wenn ich das recht verstehe, kann man die Aussage des Herr Lambrecht etwa so zusammenfassen: Man kannn zwar Äpfel und Birnen nicht vergleichen- wir machen es aber trotzdem einmal.
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3
12.09.2011 14:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
Herr Wendt hätte vielleicht auch noch erklären können, wie hoch die Einnahmen "seiner" Gewerkschaft durch die Anzeigenschaltung von bundesweit tätigen Spielhallenketten waren, um das Bild für ein derartiges Interview abzurunden. Nur zum besseren Verständnis, Erklärungen einer Polizeigewerkschaft zu Kriminalitätsphänomen sehen eigentlich anders aus und illegales Glücksspiel ist auch in konzessionierten Spielhallen möglich / feststellbar.
Vielleicht hätte Herr Wendt sich mit seinen ehemaligen Kollegen in Duisburg unterhalten sollen
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg...-id4515100.html
Gegen illegales Glücksspiel helfen nur gut ausgebildete Mitarbeiter von Kommunen und Polizei, die jede Form von Spielstätten kontrollieren, d.h. von der Spielhalle bis hin zum Hinterhofzock.
Und Kuttenträger beispielsweise kann man sowohl im illegalen Bereich
http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-v...andidos121.html
"Nach Angaben des Landeskriminalamtes sind die Rockerklubs häufig in illegales Glücksspiel, Fahrzeugdiebstahl, Prostitution, Erpressung, illegalen Waffenbesitz oder Drogenhandel verstrickt."
als auch im Spielhallenbereich antreffen
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dlfmagazin/1478719/
"Der besitzt in Walsrode mehrere Betriebe: das Bordell Casanova-Club, das "Colosseum" mit Bowlingbahn und Spielhalle, die Sicherheitsfirma GAB-Security."
Will hier wirklich jemand differenzieren, dass nur der eine Bereich, aber nicht der andere kontrolliert werden soll?
VG
Meike
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27.12.2011 07:56 |
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räubertochter
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Nichtsdestotrotz ist dem Wendt aber doch wohl zuzustimmen insofern, als dass die Kontrolle/das Eindämmen des illegalen Glücksspiels auf der Prioritätenliste weiter oben anzusiedeln als im legalen Bereich. Oder etwa nicht?
Natürlich ist es vollkommen richtig, dass es (ganz offensichtlich) ohne eine ausreichende und umfassende Kontrolle - auch im legalen Bereich - nicht gehen wird.
Ach so: Und "Kuttenträger" sind sicherlich nicht mehr oder weniger in illegale Machenschaften verwickelt als "Schlipsträger"......
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5
27.12.2011 09:44 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Räubertochter,
offenbar hast Du den Straftatbestand des §284 StGB nicht verstanden.
Inwieweit Herr Wendt sich damit jemals "beschäftigt" hat, weiß ich nicht, aber seine "Differenzierung" lässt erahnen, dass dies eher oberflächlich war.
Illegales Glücksspiel kann man im gewerblich konzessionierten Bereich genauso begehen, wie im nicht angemeldeten Gewerbebetrieb.
Und Dein Kommentar zu den "Kuttenträgern" zeigt, dass Du Dich auch mit diesem Thema noch nicht auseinander gesetzt hast.
VG
Meike
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6
27.12.2011 10:18 |
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Meike
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Hallo zusammen,
da ich nun "hörte", dass man meine "Spitze" betr. der Anzeigenschaltung nicht verstanden hatte,
anbei ein link zum Polizeispiegel, die Zeitung der DPolG, Ausgabe Oktober 2011,
-natürlich reiner Zufall betreffs der zeitlichen Nähe zum Interview -
http://www.dpolg.de/upload/pdf/PS10_2011.pdf
dort Seite 17 von 36.
VG
Meike
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7
27.12.2011 11:46 |
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gmg
Foren Gott
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interessante und informative Anzeige, die da geschaltet worden ist.
Seit 16 Jahren also schon...
Und sicherlich wird diese Anzeige bezahlt worden sein.
Oder handelt es sich um eine Danksagung der Gewerkschaft der Polizei für die geleisteten Dienste der Gauselmann-Gruppe im Kampf gegen das illegale Glücksspiel????
Grüße
__________________ gmg
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8
27.12.2011 15:58 |
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gmg
Foren Gott
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Sorry wegen dieser Gewerkschaftsverwechselungsangelegenheit.
Zur SBS gibt es die folgende Eigen-Info:
Zitat on
Gleichzeitig operieren (organisierte) Kriminelle aus dem Hintergrund, und drohen mit manipulativen Eingriffen in den Betrieb von Casinos das gesamte Geschäftsfeld der Spielautomatenbranche zu schädigen.
Die Gauselmann-Gruppe unternimmt jede Anstrengung, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und den Schutz des Geschäftsfeldes zu gewährleisten. So hat S.B.S. im Auftrag der Gauselmann-Gruppe ein breit aufgestelltes Schutzkonzept realisiert, das sich zunehmend auch auf Europa erstreckt.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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10
28.12.2011 15:53 |
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gmg
Foren Gott
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Sehr innovativ, diese SBS:
Zitat on
Schnuppern gegen berauschende Substanzen
Zum S.B.S.-Schutzschirm zählt ferner ein eigener DROGENSPÜRHUND, der bundesweit gegen den Konsum oder Handel von Drogen in unseren Spielotheken/Casinos eingesetzt wird. Das Problem Drogenhandel/Konsum kann grundsätzlich an allen Orten mit öffentlichem Publikumsverkehr auftreten: In Anbetracht der Tatsache, dass heute schon in Haftanstalten und U-Bahnhöfen Drogen gebunkert und gehandelt werden, wehrt man sich bei S.B.S. um so mehr gegen das Einschleppen von Drogen. Mit dem Einsatz eines Drogenspürhundes als einer präventiven Maßnahme kann S.B.S. diesem Problem effektiv begegnen. Zusätzlich werden alle Einsatzkräfte darin geschult, Anzeichen für das Vorkommen von Drogen zu erkennen.
Zitat off
für diese offenen Ausführungen!
Grüße
__________________ gmg
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11
28.12.2011 16:14 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
danke für den Hinweis, habe die hp dieser Firma jetzt auch gefunden - bin ja zuerst davon ausgegangen, dass ich dieses "Bollwerk" gegen das illegale Glücksspiel - so stellte sich die Promotion im Polizeispiegel schließlich dar- hätte kennen müssen, aber es scheint sich einfach nur um eine Sicherheitsfirma der Gauselmann Gruppe zu handeln.
- so das Profil des Unternehmens -
http://sbs-sicherheitsservice.de/index.php/profil.html
Stimmt, das mit dem Drogenspürhund ist niedlich, vor allem wenn man weiß, wie viel Filialen es bundesweit von Merkur Spielotheken gibt und wie lange ein Drogenspürhund nur arbeiten darf.
VG
Meike
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12
29.12.2011 07:24 |
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Meike
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Hallo zusammen,
nun kann man etwas Neues von Rainer Wendt lesen. Für jeden Polizeibeamten bedeutet diese Stellungnahme "Fremdschämen".
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3571.pdf
In dieser Stellungnahme fallen einige Passagen auf, die man schon mal in anderen Stellungnahmen der Automatenwirtdchaft lesen konnte, quasi wortwörtlich.
Offenbar hatte man nicht einmal mit der DPolG des Landes Schleswig-Holstein gesprochen oder gar sich abgestimmt, denn die hatte bereits ihre eigene Stellungnahme eingereicht.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3557.pdf
VG
Meike
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09.02.2012 18:47 |
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Meike
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10.02.2012 16:38 |
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Meike
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Hallo zusammen,
da Karo/Rosewood&Co BA e.V. immer noch von Märchen erzählen und es offenbar keine kritische Presse
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...ielhallen-3748/
http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28....t_news%5D=12711
im Bereich der Automatenwirtschaft gibt, die derartige Pressemitteilungen hinterfragen oder gar differenziert
darstellen
anbei die Darstellungen der Polizei zu diesem Thema
1. die Deutsche Polizeigewerkschaft Schleswig-Holstein
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3557.pdf
"..bevorzugtes Objekt für Raubüberfälle und andere Eigentumsdelikte.."
und die klare Forderung nach Beteiligung vor Erlaubniserteilung, der Ausweiskontrolle und optisch- elektronischen Überwachung
2. das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein über das Innenministerium Schleswig-Holstein
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3592.pdf
Hier wird ganz klar die Gefahr der Geldwäsche dargelegt
"Nach polzeilicher Kenntnis sind Spielautomaten zum Teil gar nicht mit Mechanismen ausgestattet, die den Gelddurchfluss dokumentieren bzw. sind diese Mechanismen leicht zu manipulieren."
3. der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bundesverband
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...uck-17-3604.pdf
Der die Ursache, das unzureichende Zulassungsverfahren der PTB darlegt.
Und jetzt noch einmal die Bitte an die Automatenkaufleute, fragt beim BA e.V. nach
WARUM will eine Branche nicht auf die Kriminalpolizei, - die keinerelei wirtschaftliche Eigeninteressen hat und denen es nur um den Schutz der Bevölkerung geht, hören?
WARUM will man keine ordnungsgemäße Buchhaltung in Glücksspielautomaten haben, die vor Betrugstatbeständen, Steuerverkürzungen und Geldwäsche schützt?
VG
Meike
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15
19.02.2012 08:11 |
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Meike
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Hallo zusammen,
für alle, die nicht so weit weg sind von der Praxis ist das der leider die traurige Wirklichkeit
http://www.ksta.de/muelheim/prozess-kein...8,17219790.html
Köln.
Alexander K., Glücksspiel-Ermittler bei der Kölner Polizei, kennt sich aus. Zum Beispiel mit Wett-Terminals, wie er sie im September des vergangenen Jahres in einem Café in der Keupstraße in Mülheim fand. Der Verdacht, dass dort etwas verschleiert werden sollte, kam ihm spätestens als er hinter der Theke eine Fernbedienung entdeckte. „Damit kann man das Programm, das auf dem Monitor zu sehen ist, schnell umspringen lassen“, sagte er am Montag als Zeuge im Amtsgerichtsprozess gegen Serkan T. (Name geändert).
Der 32-Jährige war des illegalen Glücksspiels angeklagt. Zwar waren die drei Geldspielautomaten in seiner Gaststätte zugelassen, doch er hatte keine Erlaubnis dafür, dass an zusätzlichen Geräten Wetten auf Hunde- und Pferderennen abgeschlossen und bei Kartenspielen um Geld gespielt werden konnte.
Monatelange Überwachung
Weil er nicht vorbestraft ist und sein Schaden wegen der Beschlagnahmung der „Online-Tippomaten“ erheblich ist, kam er mit einer Einstellung des Verfahrens davon – mit der Auflage, 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Sein Anwalt Markus Bündgens schilderte, wie es zur Anklage gekommen war. Sein Mandant und dessen jüngerer Bruder seien von einem Dritten bezichtigt worden, einen NRW-weiten Rauschgifthandel aufgezogen zu haben. Zum daraufhin eingeleiteten „imposanten Ermittlungsverfahren“ hätten eine monatelange Telefonüberwachung, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gehört – sehr belastend für den Mandanten und mit dem Ergebnis, dass sich der Verdacht, er sei „der große Drogenbaron von Köln“, nicht erhärtet habe. Bei seinem Bruder wurden dem Anwalt zufolge nur 75 Milligramm Marihuana für den Eigenbedarf gefunden, bei Serkan T. 24 Milligramm.
Technik der Wett-Terminals
Die Kontrollen brachte auch zutage, dass in seinem Café nicht alles mit rechten Dingen zuging. Staatsanwältin und Amtsrichter fragten nach der Technik der Wett-Terminals. Und danach, was mit den beschlagnahmten Automaten geschehe. Ohne die Möglichkeit, über die Software eine Internet-Verbindung zum Wettveranstalter aufzubauen, sei das Terminal wertlos, so K. „Es nimmt Platz in der Asservatenkammer weg und kann nur noch verschrottet werden.“
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12.09.2012 05:18 |
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schindel
Haudegen
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30.07.2013 09:44 |
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