PTB und Softwareänderungen |
Solon
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Meike
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Hallo stefgol,
die angebliche "Softwareverfristung" ist rechtlicher Humbuk!
Das gibt es bei Bauartzulassungen für Spielgeräte gem. §33 c GewO NICHT!
Was die PtB auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, wegen dieser angeblich nicht mehr gültigen Softwareversionen ist verwaltungsrechtlich NICHT haltbar!
Wenn irgend jemand verwaltungsrechtlich anderer Meinung sein sollte, möge er dies begründen!
Sollte irgend jemand glauben, dass eine Bauartzulassung eines Spielgeräts gem. §33 c GewO ein teilbarer Verwaltungsakt sei ( auch diese Version konnte ich mir schon anhören) möge er dies ebenfalls begründen!
Sollte irgend jemand mal eine schriftliche rechtliche Stellungnahme der PtB zu Ihrer Handlungsweise erhalten habe, möge er diese hier einstellen!
Wir haben uns an Recht und Gesetz zu halten und nicht an irgendwelche Abspracherunden!
VG
Meike
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2
05.07.2011 16:34 |
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Solon
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stefgol
Jungspund
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Hallo Meike,
ich stimme Dir voll und ganz zu.
Aber nur weil sich die PTB nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommt und eine Bauartzulassung zurücknimmt, kann man meiner Meinung nach dem Treiben nicht einfach zuschauen.
Irgendjemand hat letztendlich durch Manipulationen immer den Schaden- seien es nun die Aufsteller oder die Spieler.
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3
05.07.2011 22:09 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von stefgol
Hallo Meike,
ich stimme Dir voll und ganz zu.
Aber nur weil sich die PTB nicht ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommt und eine Bauartzulassung zurücknimmt, kann man meiner Meinung nach dem Treiben nicht einfach zuschauen.
Irgendjemand hat letztendlich durch Manipulationen immer den Schaden- seien es nun die Aufsteller oder die Spieler. |
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.............
...... und schlussendlich hat für den wirtschaftlichen Schaden irgendjemand die Verantwortung zu übernehmen und das können weder die Aufsteller noch die Spieler sein.
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4
06.07.2011 07:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo stefgol,
wenn Du nicht länger dem "Treiben" zuschauen möchtest, erstatte Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die PtB kommt ihrem gesetzlichen Auftrag und den Verpflichtungen nach §33 e GewO seit Jahren nicht nach.
Das Qaulitätsmanagement der PtB ist in Braunschweig. Diese sind über das "Treiben" seit Jahren informiert!
Die Dienstaufsichtsbehörde / Oberbehörde der PtB ist das BMWI. Diese sind auch seit Jahren darüber informiert!
Das BMWI ist die Behörde, die "Abspracherunden" mit der Automatenbranche der Durchsetzung von klaren gesetzlichen Regelungen vorzieht.
Das Thema Kriminalprävention / Betrugsprävention
- Schutz des Staates vor Geldwäsche oder Steuerverkürzung
- Verbraucherschutz gegenüber Aufsteller und Spieler
lassen sich fundiert nun mal nicht angehen, wenn die dafür zuständigen Behörden systematisch außen vor gelassen werden.
Aber genau dies passiert seit Jahren.
VG
Meike
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5
06.07.2011 07:36 |
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stefgol
Jungspund
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@jasper: und wem gegenüber machen die von Manipulationen betroffenen Aufsteller ihren Schaden geltend- oder anders gefragt warum macht es, soweit es mir bekannt ist, keiner?
@Meike:Ich glaube das eine Dienstaufsichtsbeschwerde hier leider nicht ausreichen wird.
Spannend ist doch dass die PTB sich mittlerweile, wenn ich die TR4.1 richtig verstehe, den kommentierten Quellcode mitliefern lässt. Wenn dieser wirklich intensiv geprüft wird- wie kann es dann sein, dass softwarebedingte Manipulationen, die nicht aufgrund eines Programmierfehlers entstanden sind, übersehen werden?
und die nächste Frage, zurückkommend auf mein eigentliches Thema, was ist von einer Software zu halten, wenn die ersten Mängel schon 3 Monate nach der Zulassung auftauchen?
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6
06.07.2011 11:56 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo stefgol,
Gruß an alle,
für diese Fragestellungen müssten wir doch zuerst einmal definieren was mit "Manipulationen" gemeint ist.
Wir erinnern uns an die Rede von Herrn Gauselmann betr. der "geknackten Software".
Und wir erinnern uns an die jahrelangen Möglichkeiten auf unterschiedliche Art bei den Novos, um Punkte zu "generieren".
Da muss man immer erst einmal schauen, was wurde denn werksseitig programmiert ! - Das kann man z.B. herausfinden, in dem man die unterschiedlichen werksseitigen "Möglichkeiten" seit 1998 abgleicht, d.h. u.a. was hätte nach der "ungalublichen Vereinbarung" (Verwaltungsrechtlicher Vertrag Hersteller - PtB für die BRD nach dem Augsburger Strafverfahren) alles nicht mehr möglich sein können, was gab es damals und was gibt es heute noch, - trotz der ständigen updates.-
Gab es diese "Möglichkeiten" ab Werk und wurden sie nun nur plötzlich einem breiten "Publikum" ermöglicht?
Ob man Türöffner über Tastenkombinationen, Wechselfestplatten, Konzentratoren oder "Nadelstiche in kleine Puppen" installiert, sollte dabei vollkommen sekundär sein.
Oder gab es vollkommen geniale Programmierer, die den Quellcode der großen Hersteller in Hinterhöfen enttüftelten, um dann in unglaublichen Programmiervorgängen nachträglich diese Möglichkeiten implementierten?
Was nutzt ein "kommentierter Quellcode", wenn es nicht zu Prüfungen der entscheidenden Komponenten bei Bauartzulassung kommt,
sondern die Prüfbehörde zu allen wirklich wichtigen Dingen Herstellererklärungen abgeben lässt.
VG
Meike
P.S.: Bitte nie verwechseln mit "den durchs Dorf getriebenen Säuen" wegen irgenwelcher Bohrlöcher, Spiegel- und Impulskonstruktionen und weil die Hersteller die "Probleme" mit den Geldscheinakzeptoren immer noch nicht "in den Griff bekommen" haben.
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7
07.07.2011 06:52 |
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dieter116
König
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Nachtrag vom 16.11.2011 ?
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8
07.07.2011 07:35 |
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gmg
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Hab mich auch schon gewundert...
Grüße
__________________ gmg
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9
07.07.2011 07:38 |
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L.Duke
Eroberer
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Das beweist, dass die PTB nicht nur die Geräteprüfung oberflächlich ist.
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10
07.07.2011 13:11 |
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stefgol
Jungspund
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Hallo Meike,
natürlich meine ich keine irgendwie gearteten Hardwaremanipulationen- seien es nun zusätzlich installierte Platinen, gezielte Kurzschlüsse, Stromstöße oder sonstige "Nadelarbeiten"- auch "neue" Softwareversionen mit zusätzlichen "Features" schließe ich hier mal aus. Diese Sachen sind m.M. nach nie ganz in den Griff zu kriegen und deshalb auch nur bedingt der PTB anzulasten (Ausnahme nat. wenn sie bereits bekannt sind und neue Bauarten mit den selben Schwächen zugelassen werden).
Mir geht es um die reine Software. Und bei dieser kann ich mir nur 2 mögl. Manipulationen vorstellen (man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege) das sind zum einen die von Programmierern bewusst eingebauten Test-Routinen (Cheats) und zum anderen irgendwelche Programmierfehler. Die Roulette-Geschichte würde ich zu letzterem zählen, aber auch irgendwelche vergessenen Hardwareabfragen beim Systemstart.
Wenn die PTB, wie Du sagst und ich vermute, sich den Quellcode nicht gewissenhaft oder gar nicht anschaut und sich stattdessen eine schriftliche Erklärung geben lässt, dass alles so schon seine Ordnung hat, wie kann sie sich anmaßen für die Software eine Zulassung zu erteilen?
Wer garantiert der PTB, dass die zum Zulassungszeitpunkt aktiven Algorytmen, welche das Zufallselement und die dieses beeinflussenden Vorgaben der 4.1 berechnen, die selben sind, welche auch nach sagen wir 2 Monaten Spielzeit des Gerätes, arbeiten, wenn sie sich den Code nicht anschaut?
Das selbe gilt für die Test-Routinen, die vergessen wurden zu entfernen.
Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, dass Leute mit ausgeprägter krimineller Energie sich hinsetzen, die Software auslesen und dekompilieren und selber auf die Suche nach Cheats im Code gehen. Denn haben sie sie gefunden, brauchen sie keine Geräte mehr von außen zu manipulieren, sondern gehen einfach mit ihrem Wissen auf "Tournee" durch die Republik.
@dieter116, @gmg: vielleicht ist die PTB einfach ihrer Zeit vorraus und das ist der Grund warum ihre Entscheidungen nicht immer nachvollziehbar sind?
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07.07.2011 13:45 |
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gmg
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Zitat: |
Original von L.Duke
Das beweist, dass die PTB nicht nur die Geräteprüfung oberflächlich ist. |
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Das beweist, dass das von stefgol eingestellte Bild verändert worden ist.
Mir liegt es als Ausdruck mit den zutreffenden Daten (05.04.2011) vor.
Grüße
__________________ gmg
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12
07.07.2011 15:42 |
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stefgol
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hallo gmg,
den Screenshot habe ich am 6.4.11 gemacht. Das Fehler mittlerweile korrigiert wurde, war anzunehmen. Die einzigen Veränderungen, die ich gemacht habe, waren ein paar Abdecker über meinen offenen Tabs und dem Suchfeld. In der Zulassung stand übrigens schon immer das richtige Datum.
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13
07.07.2011 16:22 |
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gmg
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Zitat: |
Original von stefgol
hallo gmg,
den Screenshot habe ich am 6.4.11 gemacht. Das Fehler mittlerweile korrigiert wurde, war anzunehmen. Die einzigen Veränderungen, die ich gemacht habe, waren ein paar Abdecker über meinen offenen Tabs und dem Suchfeld. In der Zulassung stand übrigens schon immer das richtige Datum. |
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Dann bin ich ja beruhigt.
Meinen Ausdruck habe ich erst am folgenden Tag erzeugt.
Grüße
__________________ gmg
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14
07.07.2011 16:36 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo stefgol,
einige Möglichkeiten hast Du in Deinen Überlegungen vergessen.
- abgeworbene Programmierer, die ihr Wissen anderweitig "nutzen"
- Ausspähen von Betriebsgeheimnissen ab Werk
Die Möglichkeiten selbst könnte man abklären, wenn die Hersteller Sttrafanzeigen wegen Ausspähen von Betriebsgeheimnissen ertstattet hätten
und die Ermittlungsbehörden hinter die Türen und in Personalakten hätten schauen lassen.
Da derartige PM aber nirgendwo zu lesen waren / sind, gehe ich persönlich davon aus, dass demenstprechend weder etwas in Gumpoldskirchen, noch in Espelkamp erfolgte.
Nach meinem Dafürhalten eine seltsame Vorgehensweise.
Was die PtB alles nicht prüft, kann man nachlesen im Muster auf Bauartzulassung.
Das kann man auch nachlesen im Positionspapier der 10 SV, die sehr offen die Defizite ansprechen und auch darlegen, dass die PtB "billigend in Kauf nimmt", dass weder Betrugstatbestände, noch Manipulationen, noch Geldwäsche- und Steuerverkürzungsmöglichkeiten" von den Ermittlungsbehörden aufgeklärt / verhindert werden können.
VG
Meike
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15
08.07.2011 10:00 |
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