Nebenverdienst durch anbieten von Dienstleistungen? Geht das? Kleingewerbe anmelden? |
sk7288

Grünschnabel
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Nebenverdienst durch anbieten von Dienstleistungen? Geht das? Kleingewerbe anmelden? |
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Guten Tag,
Ich komme bei folgendem Thema einfach nicht weiter:
Mein Freund würde gerne etwas Geld nebenbei verdienen und ist auf Seiten wie z. B. myhammer, ServiceJobber u. Ä. gestoßen. Auf diesen Seiten können die unterschiedlichsten Dienstleistungen angeboten werden oder man hat die Möglichkeit auf Gesuche zu bieten. Darunter z. B.: Laminat verlgenen, Keller entrümpeln, tapezieren, streichen, Schrank aufbauen u. s. w.
Zu diesem Thema habe ich einige Fragen die ich mir auch nach langen Internet Recherchen noch nicht alle beantworten konnte oder was mich teilweise noch mehr verwirrt hat.
Also wenn ich es richtig verstanden habe darf ich nicht einfach so Dienstleistungen anbieten, da es dann Schwarzarbeit wäre auf manchen Seiten stand jedoch das es bis zu einem gewissen Umsatz wohl möglich wäre…??? Was ist nun korrekt? Muss man ein Kleingewerbe anmelden oder gibt es andere Möglichkeiten?
Ein Kleingewerbe anzumelden scheint ja nach dem was ich gelesen habe nicht die Welt zu sein (Gebühren zw. 20 € und 30 € und ein kleiner Beitrag bei der zuständigen Kammer je nach Umsatz)…
Aber darf denn jeder einfach ein Gewerbe anmelden?
Also ich meine kann ich hin gehen und ein Gewerbe anmelden und dann einfach alles was ich kann anbieten? Oder darf man da wenn nur spezifisch eine bestimmte Sache anbieten z. B. nur Gartenarbeiten o. Ä.?
Außerdem habe ich auch gelesen, dass man für viele Dienstleitungen einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterbrief) haben muss. Konnte aber noch nicht herausfinden für was das alles gilt…
Für welche Dienstleistungen gilt dies?
Gibt es da etwas wo ich das ganz genau nachlesen kann was man darf und was nicht?
Kann ich nur dann ein Kleingewerbe anmelden wenn ich den nötigen Befähigungsnachweis habe?
Gibt es die Möglichkeit seine Dienste auf legale Weise in Zeitung und/oder Internet anzubieten und dafür Geld zu bekommen ohne dass es Schwarzarbeit ist? Und wenn ja wie läuft das dann mit den Steuern?
Ich hoffe meine Fragen sind hier nicht fehl am Platz
Vielen Dank im Voraus!
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29.03.2011 10:03 |
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Solon
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Marcel Fromm
Routinier
 
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Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit (§ 1 Gewerbeordnung). Sobald bei den angebotenen Dienstleistungen eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist ein Gewerbe anzumelden.
Gewisse Grenzen sind bei den entsprechenden Tätigkeiten gesetzt. Manche Tätigkeiten dürfen ohne Meisterpflicht ausgeübt werden (z. Bsp. Garten- und Landschaftsbau). Für Tätigkeiten, wie z. Bsp. Dachdecker benötigt man zudem eine Meisterqualifikation bzw. kann man einen Betriebsleiter mit der entsprechenden Qualifikation einstellen.
Diese und weitere Fragen kann Ihnen sicher Ihr zuständiges Gewerbeamt ausführlicher beantworten. Eine persönliche Vorsprache halte ich für die Fülle Ihrer Fragen besser, da Sie dort auch entsprechende Nachfragen gleich noch stellen können. Nur MUT!!!
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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29.03.2011 10:18 |
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Solon
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domar
Haudegen
  
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Hallo SK,
Fragen über Fragen.
Wie mein Vorschreiber schon berichtete. Es macht Sinn sich im Vorfeld zu erkundigen.
Die Berufe, die unter der Meisterpflicht fallen, kann man in der Handwerksordnung Anlage A nachlesen. http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a_195.html
Vielleicht wäre es hilfreich zu erfahren, was Ihr Freund so gerlernt hat bzw. vor hat. Also etwas genauer könnten die Angaben dann schon sein, da zum Beispiel Tapezieren zum Maler-, und Lackierhandwerk zählt und dies die Handwerkskammer aufwacht...
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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29.03.2011 13:57 |
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Bartel
Grünschnabel
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Hallo,
da es sich ja nur um Hilfstätigkeiten, wie Keller entrümpeln und so handelt, dürfte eine nebenerwerbstätige Selbstständigkeit kein Problem sein. Die Frage ist nur, ob Dein Freund bei einer Firma angestellt ist, die genau solch einem Gewerbe nachgeht und ob es bei ihm vertraglich gereglet ist, ob er das darf. Da würde ich noch einmal mit dem Chef oder der Personalleitung sprechen. Weil man nicht in Konkurrenz zu seinem eigentlichen Hauptarbeitgeber stehen darf.
Grüße
Bartel
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17.08.2011 15:42 |
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