Forum-Gewerberecht

» Nebenverdienst durch anbieten von Dienstleistungen? Geht das? Kleingewerbe anmelden? «

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit (§ 1 Gewerbeordnung). Sobald bei den angebotenen Dienstleistungen eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist ein Gewerbe anzumelden.
Gewisse Grenzen sind bei den entsprechenden Tätigkeiten gesetzt. Manche Tätigkeiten dürfen ohne Meisterpflicht ausgeübt werden (z. Bsp. Garten- und Landschaftsbau). Für Tätigkeiten, wie z. Bsp. Dachdecker benötigt man zudem eine Meisterqualifikation bzw. kann man einen Betriebsleiter mit der entsprechenden Qualifikation einstellen.

Diese und weitere Fragen kann Ihnen sicher Ihr zuständiges Gewerbeamt ausführlicher beantworten. Eine persönliche Vorsprache halte ich für die Fülle Ihrer Fragen besser, da Sie dort auch entsprechende Nachfragen gleich noch stellen können. Nur MUT!!!  smile    smile  



Gepostet am 29.03.2011 um 10:18 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=59455#post59455


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