Zulassung der PTB für ein Jackpotsystem |
Jörg Wiesemeier
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Zulassung der PTB für ein Jackpotsystem |
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Hej aus Hamm,
ihr habt euch nicht verlesen, die PTB hat den Merkur Lucky Star als Spelgerät nach § 33 c GewO zugelassen.
Das Spielgerät besteht aus zwei Geldspielgeräten und einem gekoppelten Jackpot mit einer identischen Nummer. Die PTB - Zulassung lag vor (ab 1.4.). Ich habe dann noch mit der PTB mit einem wirklich netten Kollegen gesprochen. Dieser hat mir erkärt, dass es sich beim Aufzählen der Spielgeräte in der Halle um 2 Geräte dreht und diese Anlage nur in dieser Konstellation zusammen betrieben werden darf.
Es ist auch in keinem Fall zulässig, dass eines der Geldspielgeräte ausgetauscht werden darf z. B. gegen ein völlig anderes Gerät.
Unser Spielhallenbetreiber hat schon geahnt, dass wir Nachfragen haben und eine Kopie des Zulassungsbeleges in der Aufsicht gelassen.
Ich denke, dass sich dieses Gerät jetzt vermehr in den Spielhallen finden lässt, ich hatte heute zwei Stück (beim 2. konnten wir so tun, als wär das ein alter Hut
).
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
06.04.2006 21:03 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
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Hallo! ..... und ein spätes, aber dennoch freundliches
aus meinem Wohnzimmer!
Schön, dass wir das jetzt auch, durch einen Kollegen, wissen.....
........... und eigentlich schade, dass wir nicht schon seit Anfang Apirl entsprechende Informationen aus den Fachkreisen erhalten haben!!
Gibt es schon irgendwelche weitergehenden Infos, Links o. ä., wo wir uns ein wenig schlauer machen könnten??
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
06.04.2006 22:47 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
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Hej aus Hamm,
nein, nur die übliche Werbung, über die wir uns schon hier unterhalten haben.
Im Prinzip ist es nicht schwer zu kontrollieren. Alle 3 Geräte (2 Geldspieler und 1 Jackpot" müssen eine identische Nummer haben. Diese muss sich dann auf dem Zulassungszeichen wiederfinden lassen, dann ist alles OK.
Der Jackpot hat nichts mit denen zu tun, die wir nach 9/2 untersagen, weil er von der PTB zugelassen ist.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
07.04.2006 06:45 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Nachdem ich gestern abend und heute morgen noch ein wenig rumgegoogelt habe, bin ich auf diese Seite zu dem Gerät gestoßen.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um das gleiche Gerät handelt, über welches wir hier schon einmal gesprochen haben.
Und da es jetzt wohl eine PTB-Zulassung hat, dürfte es m. E. auch keine Probleme beim Aufstellen geben.......
oder ....... höchstens die, dass jetzt darüber diskutiert wird, ob es als ein- oder zwei Geräte zu zählen ist.
Und da ist doch die Aussage vom Kollegen Wiesemeier ebenfalls klar: Dieses Terminal sind 2 Geräte!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
07.04.2006 08:06 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Yau, das Gerät ist es und Diskussionen dürfte es auch nicht geben.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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5
07.04.2006 08:20 |
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der_fragende
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Hallo an alle,
also handelt es sich um ein System mit 2 GSG und einen Jackpot-Display ??? oder ??
Und es ist so wie es scheint ein reiner Punkte-Jackpot ??? (Nugget = Punkte)
Ich dachte Nugget's waren die gebratenen Hühnerteile oder Goldstücke oder wie ???
Naja mit ner Zulassung von der PTB ist ja alles in Ordnung --> egal was dass nun für ein Ding ist.
Wie immer schönen Gruß aus dem thüringer Flachland
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6
07.04.2006 09:11 |
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Blasberg-Hilden
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RE: Zulassung der PTB für ein Jackpotsystem |
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Einen schönen guten Tag aus Hilden,
auch ich habe mit der PTB bezüglich des
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8
07.04.2006 09:51 |
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Kramer-Cloppenburg
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9
07.04.2006 10:02 |
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Boshamer
Haudegen
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War sicher eine Probe....
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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07.04.2006 10:12 |
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der_fragende
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Ne ne ich tippe mal auf ---> Schriftfarbe weiss
oder ???
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11
07.04.2006 10:15 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Ich weiss jetzt Bescheid!
lt. dem Kollegen Rechnerabsturz!!!
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12
07.04.2006 10:26 |
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Jörg Wiesemeier
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Hallo, Kollege Bettermann,
nein, das ist mir nicht bekannt und das ist auchnicht zulässig! Namen per Mail wären gut.
Viele Grüße vom Nachbran zum Nachbarn!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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14
07.04.2006 19:40 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von Hubert Steinmetz
es ist kein wirklicher Jackpot wie wir ihn von früher her kennen (sprich Zusatzzahlungen). Hier wird die eigentliche Gewinnanzeige der beiden Geräte zusammengelegt und oben als "Jackpot" angezeigt. Durch die PTP-Zulassung ist dann ja auch festgestellt, dass die erforderliche Gewinnquote eingehalten wird. Also nicht verwirren lassen, zwei Geldspielgeräte mit einer gemeinsamen "Gewinnanzeige". Schade, dass man sich für den Namen "Jackpot" dafür entschieden hat, damit will man doch nur Kunden locken. Sorgt nur für Unsicherheit. |
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Damit hast du das System sehr gut beschrieben. Diese Riesenanzeige über den Geldspielern hätte man, wenn gewollt, in die Geldspieler integrieren können - hier wird sowohl der Aufsteller als auch der Spielgast veräppelt.
Bin mir sicher, dass sich solche Systeme auf Dauer nicht durchsetzen werden.
Wichtiger ist, gegen die Big Cash Jackpots vorzugehen !
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15
08.04.2006 12:16 |
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der_fragende
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Bei uns ist nun auch so ein Ding in der Halle .. wird aber kaum angenommen, laut Aufsicht ??
Warum wohl ???
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22.05.2006 13:12 |
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gewerbe-sgh
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Hi und Hallo !!!
Aufgewacht mit dumpfen Schädel und im Arm ein fremdes M ... !!!
Herrentag bzw. Vatertag gut verbracht ???
Jetzt scheint es langsam interressant zu werden, ein Lucky Star Nugget Jackpot ist bei uns nun auch aufgetaucht.
Definitiv, handelt es sich hierbei um 2 Geldpieler ???
Die Aufsicht beharrte darauf, dass es als 1 Spielgerät gezählt werden muss !!!
Begründung ???
In diesem Sinne
Danke bereits im voraus !!!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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26.05.2006 09:28 |
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der_fragende
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18
26.05.2006 09:34 |
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gewerbe-sgh
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Mit den Nachwehen geht es so !!!
Irgendjemand hat den Männern gestern etwas icht gegönnt !!!
Die Schuldfrage muss noch geklärtwerden, wer so ein Wetter bestellt hat !!!
Nun zum Thema !!!
Auf dem Flyer steht ja: "Lucky Star Nugget Jackpot ist ausschließlich als geschlossene Einheit (2 GGSG + Jackpot) zugelassen und auch nur so zu betreiben."
Ich muss mir das aber nochmal anschauen.
Anhaltspunkte, wie Stromanschlüsse (1 und/oder 2 Stecker) oder kann das Gerät/die Geräte ausschließlich nur zu zweit oder auch allein gespielt werden usw., müssen noch geklärt werden.
In diesem Sinne
weiterkämpfen an der Front !!!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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26.05.2006 09:49 |
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der_fragende
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Naja das Wetter ging doch ---> bissel Regen --> Männer sind doch nicht aus Zucker
Wenn ich die Worte meiner Spielhallen-Aufischt noch zusammen bekomme " der Lucky Star" ist als eine Einheit zu sehen und kann auch nicht mit den zwei GSG aufgestellt werden ... Also es ist kein Austausch mit anderen GSG möglich (wegen Ansteuerung des Nugget-Jackpots) die Zulassung der PTB gilt für beide GSG und das Display (Jackpot-Einrichtung) zusammen und müßte demnach auch als nur ein Gerät geweret werden ....
war doch kein Denkfehler drin oder ???
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26.05.2006 09:53 |
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