Merkur-Spielothek startet Bau an modernem Entertainmentcenter -- Mai 2009 |
Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Jasper,
Gruß an alle,
bei der Sache mit dem Sargnagel wirst Du sicherlich recht haben,
denn so baut nur jmd. der auf A- und B-Lizenz Casinos setzt, aber
nicht mehr als Spielhallenbetreiber.
- wenn man da mal nicht aufs falsche Pferd gesetzt hat -
Und selbst der Presse wurde offensichtlich nicht erklärt, dass es sich um sechs einzelne Konzessionen handelt, mit denen man es rein rechtlich zu tun hat, denn heute steht in der Zeitung:
"Das Casino feierte gestern die Eröffnung.
Eine einladende Bar und sechs kleinere Räume von je 150 Quadratmetern..."
Meine persönlicher Eindruck betr. des Betreibers der Bowlingbahn wurde nun von der Presse bestätigt:
"Die Firma ist selbstständig und hat nichts mit der Gauselmann Gruppe zu tun."
Und die Stadt hatte der Presse auch das "warum" erklärt:
"Merkur wird gechätzte 300.000 Euro Vergnügungssteuer jährlich in die leeren Kassen spülen."
Hallo gmg,
das war der Flyer der großflächig in den Briefkästen verteilt wurde.
Der ein oder andere versucht immer wie folgt zu polarisieren:
"Die Masse der Verstösse gegen die Spielverordnung findet man nur bei den kleinen Spielhallenbetreibern."
- wird von einigen auch immer gerne als Argument für A- und B-Lizenzcasinos genommen -
Nun, mit Pokermasters, Freispielgutscheinen, nicht eingehaltenen Abstandsflächen (4-er-Roulette) & Co konnte dieses Argument mal wieder ganz "groß" widerlegt werden.
Wer es nochmal bringt, macht sich unglaubwürdig, denn es gibt keine "bösen" und "guten" Verstösse gegen die SpielV,
genauso wenig wie es "gute" und "böse" Fungames gibt.
Es gibt nur erlaubt oder verboten !
Gruß
Meike |
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Zitat: |
Original von gmg
Der Vorgang erinnert mich an die Fungames, die Jackpotanlagen, die sonstigen Kundenbindungssysteme. Keiner wollte sie haben. Aber alle mussten sie haben, weil die Konkurrenz sie ja hatte, usw.
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@Meike,
A- und B-Lizenzcasinos
z.B. wie es in Östereich vom dort ansässigen Gerätehersteller oder besser "Hersteller-Aufsteller" angestrebt wird.
B-Lizenzcasino-Monopol per Lizenzgebühr deren Höhe von den "gemeinen" Automatenaufstellern nicht zu erbringen ist?
Demnach würde es in der BRD max. 3 B-Lizenzcasino-Betreiber geben welche ihre Geräte selbst herstellen und deren Gerätebetriebsanleitung ein freier Bestanteil der jeweiligen PTB-Gerätebauart-Zulassung ist und deren Glücksspielgeräte in ihren B-Lizenzcasinos nahezu unkontrolliert betrieben werden können.
an die PTB!
@gmg
schade dass Du Deine "Kausalkette" bzgl. der möglichen Wirkungsweise der §§ 4 Abs. 5 Nr. 10 und 8 EStG wieder gelöscht hast.
Ich hoffe das Du die OFDs in Sachen (nicht-)Abzugfähigkeit von Testcoupons informiert und die Ordnungsbehörden an ihre Pflicht der Meldung einer Straftat bzw. einer Ordnungswidrigkeit gegenüber der Finanzverwaltung erinnert hast.
Fungames, die Jackpotanlagen, die sonstigen Kundenbindungssysteme. Keiner wollte sie haben. Aber alle mussten sie haben, weil die Konkurrenz sie ja hatte, usw. ....... und welche Herrschaften haben diese Kausalkette in gang gesetzt? - Warren das nicht die Selben, die nun A- und B-Lizenzcasinos über Vergnügungssteuerversprechen den Kommunen schmackhaft machen?
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15.01.2010 08:28 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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18.01.2010 05:25 |
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