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Ob das steuerlich wohl alles richtig läuft ?

Es gibt da den § 4 Abs. 5 Nr. 10 und 8 EStG.


[U]Mein Vorschlag:[/U]
[B][SIZE=16]Die Testcoupons sollte das Zeitliche segnen..[/SIZE]...[/B]

Der Vorgang erinnert mich an die Fungames, die Jackpotanlagen, die sonstigen Kundenbindungssysteme. Keiner wollte sie haben. Aber alle mussten sie haben, weil die Konkurrenz sie ja hatte, usw.


Grüße



Gepostet am 15.01.2010 um 07:41 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=42451#post42451


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