unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2]
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
Haudegen


images/avatars/avatar-295.gif

Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.564.908
Nächster Level: 3.609.430

44.522 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von René Land
Problematisch wird der Fall dann, wenn die KG ihren Hauptsitz beim Handelsregister in der Stadt A hat und die Ltd. Ihre Hauptniederlassung="selbständige Zweigniederlassung" beim Handelsregister der Stadt F eingetragen hat. Gewerberechtlich müssten wir m.E. hier den Focus auf die Niederlassung der Ltd (des Komplememtärs) legen und diesen im Feld 13 der Anzeige erfassen - steuerrechtlich/gesellschaftsrechtlich wäre jede m.E. die HNL der KG zu betrachten. Kopfkratz



Einen munteren guten Morgen aus Euskirchen,

ich sehe da eigentlich kein Problem.
Das ist in meinen Augen wie bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ja auch eine Personengesellschaft ist. Da kann ja auch einer der Gesellschafter in Köln wohnen, der zweite in Bonn (wo sie beide kein Gewerbe betreiben) und der Betriebssitz ist in Euskirchen. Hier wird die Gewerbeanmeldung ja auch in Euskirchen vorgenommen und die jeweiligen Wohnorte bleiben außer Acht.

Bei der Ltd. & Co. KG (haben wir hier übrigens auch schon welche angemeldet) ist es das Gleiche. Die Ltd. mit Sitz in Cardiff wurde ja nur zu dem Zweck gegründet, persönlich haftende Gesellschafterin der Ltd. & Co. KG zu sein, übt aber nicht das eigentliche Gewerbe, meinetwegen Holz- und Bautenschutz aus. Das geschieht ja unter der Firmierung der Ltd. & Co. KG.

Ehe mich jetzt einige verhauen: ich weiß auch das lt. Kommentar usw. anzeigepflichtig der persönlich haftende Gesellschafter ist und auch lt. diesen Unterlagen von der Haftung her als Gewerbetreibender anzusehen ist. Aber hier widersprechen die Unterlagen der Realität. In den Briefköpfen, auf Rechnungen, Bestellungen, beim Finanzamt usw. läuft das Gewerbe immer auf den Firmennamen der Personengesellschaft, also hier der Ltd. & Co. KG.Kopfkratz

Daher machen wir es so, wie Kollege Wiesemeier schon einmal an anderer Stelle beschrieben hat: in Feld 1 der Anmeldung tauchen Firmenname von Ltd. & Co. KG und auch von der Ltd. sowie deren beider Handelsregistereintragungen auf. Unser Gewerbeprogramm ist aber zum Glück auch so programmiert, dass dort eindeutig ausgedrückt wird z.B.: "Holz- und Bautenschutz Ltd. & Co. KG, (pers. haftende Gesellschafterin: Holz- und Bautenschutz Ltd.)" und in Feld 2 dann Handelsregistereintragung der Ltd. und Co. KG und dahinter in Klammern die der Ltd. .

Als Betriebsstätte wird dann die Anschrift eingetragen, von der aus die Ltd. & Co. KG die Tätigkeit ausübt.

Wir verlangen bei der Anmeldung dann die Handelsregistereintragung beim hier zuständigen Amtsgericht Bonn über die Ltd. & Co. KG (damit auch Schreibweise der Firma usw. richtig sind, die Gewerbetreibenden sind hier nämlich sehr kreativ und ändern den im Rahmen der Eintragung beim Amtsgericht dreimal ab schimpf , und die Anmeldungen sollten doch nach Möglichkeit stimmen, da die Gewerbetreibenden sie ja auch im Geschäftsverkehr dauernd irgendwo vorlegen müssen), außerdem die Eintragung der Ltd. beim Registergericht in Cardiff (in deutsch natürlich) und natürlich die üblichen anderen Unterlagen wie bei jedem Gewerbetreibenden.

Klappt so immer und ist auch so total übersichtlich und für jeden Leser der Gewerbeanmeldung verständlich.

Freundliche Grüße aus Euskirchen.

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
21 03.03.2006 07:50 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.050.300
Nächster Level: 3.609.430

559.130 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







An Herrn Land:

Vielen Dank für die Ausführungen. Auch ich habe mich mal umgetan und bin auf die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gestoßen. Da wird ausgeführt:

„…Im Fall „Inspire Art“ hat der EuGH entschieden, dasss es mit europäischem Recht unvereinbar sei, wenn die Errichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat von innerstaatlichen Regelungen für die Gründung von Gesellschaften abhängig gemacht wird. Somit richten sich die gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten einer Ltd. – auch nach Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland – nach englischem Recht. …“

Weiter „…Auch im deutschen Handelsregister muss eine Eintragung erfolgen, wenn die inländischen ‚Zweigniederlassung’ die tatsächliche Hauptniederlassung der englischen Ltd. darstellt. …“

Zitat aus Ihrem Beitrag:

„…Zum Problem der Deklarierung der "Selbständigen Zweigniederlassung" (die eigentlich als Hauptniederlassung zu betrachten wäre) findet man eine gute Erläuterung auf den Internet-Seiten der Interfirm Limited. "Für die nun folgerichtige Eintragung einer Auslandsgesellschaft als Hauptniederlassung hat das deutsche Handelsregister keinen Platz vorgesehen. Die Hauptniederlassung einer Auslandsgesellschaft kann nicht eingetragen werden. Eingetragen wird die selbständige Zweigniederlassung der Auslandsgesellschaft."…“Zitatende

Wenn ich nun die Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages und auch das von Ihnen angeführte Zitat betrachte, stärkt mich das doch wieder in meiner Auffassung, dass hier lediglich eine selbständige Zweigstelle eingetragen wird. Weiterhin stärkt mich das auch in meiner Auffassung, dass in Deutschland kaum eine unselbständige Zweigstelle einer Ltd. tätig sein dürfte. Richtig ist, dass es sich bei den britischen Firmen in den meisten Fällen um reine Briefkastenfirmen handeln dürte.

Und genau das Einrichten und Ausnutzen von Briefkastenfirmen mit allen ihren negativen Auswirkungen möchte ich hier nicht durch Anmeldungen von CoKG’s mit unselbständigen Zweigstellen unterstützen. Mögen mir die Gewerbetreibenden erklären, wie die Geschäfte ablaufen. Ich hinterfrage die Ausführungen der Gewerbetreibenden solange, bis ich von diesen Ausführungen auch überzeugt bin. Und ich bin davon überzeugt, dass eine unselbständige Zweigstelle nicht Komplementär einer CoKG sein kann.
22 03.03.2006 08:21 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-66.jpg

Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 814.723
Nächster Level: 824.290

9.567 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Hallo aus Alzenau,

ich halte diese Praxis für etwas irreführend:

Zitat Bresgen:
in Feld 1 der Anmeldung tauchen Firmenname von Ltd. & Co. KG und auch von der Ltd. sowie deren beider Handelsregistereintragungen auf. Unser Gewerbeprogramm ist aber zum Glück auch so programmiert, dass dort eindeutig ausgedrückt wird z.B.: "Holz- und Bautenschutz Ltd. & Co. KG, (pers. haftende Gesellschafterin: Holz- und Bautenschutz Ltd.)" und in Feld 2 dann Handelsregistereintragung der Ltd. und Co. KG und dahinter in Klammern die der Ltd. .

Es wird hier meines Erachtens suggeriert, dass tatsächlich die KG angemeldet wird; das kann wohl nicht sein.

In Bayern existieren Hinweise zur Gewerbeanmeldung. Dort steht u.a. unter 4.2:

"In den Feld-Nrn. 1 und 2 der Vordrucke werden jeweils die Angaben für die betreffende Personengesellschaft gemacht; falls es sich bei den Gesellschaftern um eine Juristische Person handelt (...), werden bei den Feld-Nrn, 1 und 2 der Vordrucke unter den Angaben für die juristische Person zusätzlich noch die Angaben für die betreffende Personengesellschaft gemacht."

Also in erster Linie die GmbH oder Ltd. und dann - sozusagen als Bonbon - die Personengesellschft (KG)

Wir müssen den Gewerbetreibenden immer erklären, dass die KG nicht anmeldefähig ist. Viele sagen dann: das ging doch in der Stadt xy doch auch." Dies ist immer sehr ärgerlich, da bei bundeseinheitlichem Recht, so etwas nicht vorkommen sollte.

Eine einheitliche Handhabe wäre hier wirklich wünschenswert.

gruß aus Alzenau

Felix Krämer
23 03.03.2006 08:28 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
Haudegen


images/avatars/avatar-295.gif

Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.564.908
Nächster Level: 3.609.430

44.522 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Zitat:
Original von Felix Krämer
Hallo aus Alzenau,
ich halte diese Praxis für etwas irreführend:
In Bayern existieren Hinweise zur Gewerbeanmeldung. Dort steht u.a. unter 4.2:
"In den Feld-Nrn. 1 und 2 der Vordrucke werden jeweils die Angaben für die betreffende Personengesellschaft gemacht; falls es sich bei den Gesellschaftern um eine Juristische Person handelt (...), werden bei den Feld-Nrn, 1 und 2 der Vordrucke unter den Angaben für die juristische Person zusätzlich noch die Angaben für die betreffende Personengesellschaft gemacht."

Also in erster Linie die GmbH oder Ltd. und dann - sozusagen als Bonbon - die Personengesellschft (KG)
Wir müssen den Gewerbetreibenden immer erklären, dass die KG nicht anmeldefähig ist. Viele sagen dann: das ging doch in der Stadt xy doch auch." Dies ist immer sehr ärgerlich, da bei bundeseinheitlichem Recht, so etwas nicht vorkommen sollte.

Eine einheitliche Handhabe wäre hier wirklich wünschenswert.


Ich habe doch drum gebeten, mich nicht zu hauen Heul .

Auch hier existieren diese Hinweise zur Gewerbeanmeldung, wie ich ja auch erwähnt habe.
Aber ich kann in der Praxis ja schlecht mein Programm außer Kraft setzen, wenn das da nun mal andersrum eingetragen wird. Und in der Anmeldung nur die Ltd. aufzuführen, wäre ja auch falsch, dann würde es sich ja um eine juristische Person und nicht um eine Personengesellschaft handeln. Diese Personengesellschaft ist aber ja die tatsächliche Gewerbetreibende und muss dann auch irgendwo aus dem Vordruck ersichtlich sein (egal in welcher Reihenfolge).

Aber ich bleibe dabei, dass der Knackpunkt, um den es hier geht, die Betriebsstätte ist, von der aus die Tätigkeit ausgeübt wird. Und das ist die Anschrift meinetwegen bei uns, weswegen die Handelsregistereintragung beim Amtsgericht Bonn erfolgt, und zwar als Hauptniederlassung.

Was mich allerdings fasziniert, ist die Tatsache, dass wir uns hier im Forum über das Thema Personengesellschaften, egal ob GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG usw., immer wieder die Köpfe heiß reden über Eingabetechniken und Meldetechniken, aber gleichzeitig beim Thema Neue Spielverordnung die großzügigsten Vorschläge im Interesse der Gewerbetreibenden hinsichtlich des Anerkennens bestimmter Geräte gemacht werden.
Es ist doch auch im Interesse der Gewerbetreibenden, das die Personengesellschaft irgendwo ersichtlich ist, da sie unter diesem Namen ja auch im Geschäftsverkehr überall tätig sind.großes Grinsen

Nix für ungut, es macht ja Spass, mit euch zu diskutieren. Applaus

Muntere Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 03.03.2006 09:41.

24 03.03.2006 09:40 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-43.jpg

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.078.437
Nächster Level: 7.172.237

1.093.800 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Zitat:
Original von Bresgen
Diese Personengesellschaft ist aber ja die tatsächliche Gewerbetreibende und muss dann auch irgendwo aus dem Vordruck ersichtlich sein (egal in welcher Reihenfolge).



Äh, es sei mir der Hinweis gestattet, dass die Personengesellschaft nicht Geewrbetreibende sein kann.

Das ist bei einer CO. KG immer der phG!!!!!

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
25 03.03.2006 10:20 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-66.jpg

Dabei seit: 02.12.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 814.723
Nächster Level: 824.290

9.567 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Yes, Sir!!!

@Bresgen
Tut mir leid, ich will gar nicht hauen. Es ist nur ein Thema bei dem ich sehr sensibel reagiere. Hatte schon eine nette Auseinandersetzung mit Kollegen aus unserem LRA.

gruß
Felix Krämer
26 03.03.2006 10:41 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.451.956
Nächster Level: 5.107.448

655.492 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

So isses!

Im Zweifelsfall kann je nach System im Feld "Tätigkeit" in Klammern der Hinweis erfolgen (als PHG der XY GmbH & Co.KG.), damit der Zusammenhang verdeutlicht wird.

Gruß aus Neuss


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
27 03.03.2006 10:45 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
beppo   Zeige beppo auf Karte beppo ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-70.jpg

Dabei seit: 16.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 318.208
Nächster Level: 369.628

51.420 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Ich habe jetzt alle Kommentare im Forum studiert. Diskutiert wird immer nur über die selbständige oder unselbständige Zweigniederlassung. Aber wie sieht´s aus, wenn jemand eine Ltd. & Co.KG als Hauptniederlassung in Deutschland anmelden möchte?


M.E. geht das erst recht nicht. Trotzdem hat eine Kollegin ein anwaltliches Schreiben erhalten und wird aufgefordert, die Ltd. & Co.KG mit Hauptsitz in 9xxxx Kxxxxxxxx anzumelden.

Meinungen hierzu sind natürlich erwünscht Lesen

__________________
... und am Abend ein kühles

28 05.04.2006 13:10 beppo ist offline E-Mail an beppo senden Homepage von beppo Beiträge von beppo suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.023.015
Nächster Level: 7.172.237

149.222 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Da würde ich doch erstmal mit dem zuständigen Handelsregister sprechen. Augen rollen

Denn schließlich müssen m. W. dort doch die juristischen Personen oder handelsrechtlich relevanten Personengesellschaften (also auch KG) eingetragen werden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
29 05.04.2006 13:16 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
beppo   Zeige beppo auf Karte beppo ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-70.jpg

Dabei seit: 16.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 318.208
Nächster Level: 369.628

51.420 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Handelsregister-Eintragung, Übersetzung des Gründervertrages usw. waren tatsächlich vorgelegen. Unter diesem "Deckmantel" sollte ja dann die Hauptniederlassung in D eingetragen werden.party4

__________________
... und am Abend ein kühles

30 05.04.2006 13:23 beppo ist offline E-Mail an beppo senden Homepage von beppo Beiträge von beppo suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.295.362
Nächster Level: 8.476.240

180.878 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Cottbus,

die Eintragung der Hauptniederlassung der KG in Deutschland sollte eigentlich kein Problem darstellen. Es handelt sich schließlich um eine deutsche Gesellschaftsform, die hier auch eine HNL haben kann.

Gewerberechtlich ist diese Meldung für uns jedoch eigentlich ohne Belang, da ja nicht die KG bzw. Ltd&Co.KG sondern vielmehr die Ltd. unsere Gewerbetreibende ist.

Auf die Problematik des Eintragens einer HNL der Ltd. in das deutsche Handelsregister wurden bereits in diesem Artikel hingewiesen. Es kommt nach der bisherigen Praxis der Handelsregister eben nur die Eintragung als "selbstständige" Zweigniederlassung in betracht, die jedoch parktisch einer HNL entspricht.

Ich würde mich bei der Anmeldung auf die tatsächliche Eintragung aus dem Handelsregister stützen. Steht hier nur eine ZwNL drin, wird auch in der GewA eine ZwNl. akzeptiert.

Ich empfehle jedoch, hier noch einmal den Rat der zuständigen Dienstaufsichtbehörde einzuholen, da ich die Verfahrensweise auch nicht für sehr praktikabel halte. (Wenn die ZwNl. wie eine HNL arbeitet, sollte man dies auch angeben können...)

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
31 05.04.2006 13:37 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.014.000
Nächster Level: 2.111.327

97.327 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG

Mach es die ganz einfach.
Dränge drauf, dass die Ldt. & Co. KG erst im dtsch. Handelsregister eingetragen wird, denn dann muss das Registergericht die Ldt.überprüfen.
Hast du dann einen aktuellen Registerauszug dieser Ldt. & Co. KG, die übrigens zugelassen ist, kannst du sie bedenkenlos anmelden lassen.
Wenn nicht, musst du Übersetzungen fordern.
Bei Bedenken sollte man die IZA -Informationszentrale für steuleriche Auslandsbeziehungen, Friedensstraße 1 in 53221 Bonn Tel.: 0228/4062251 befragen, ob im Ausland eine aktive Niederlassung besteht. Wenn der Director= GF seinen Wohnsitz womöglich in Dtsch. hat, ist schon was faul. Die wissen z.Bsp. bei bestimmten Adresse in GB, dass es nur eine "Briefkastenfirma"ist.


Nicht selber prüfen ist einfacher, also zum HR schicken.

Viele Grüße aus Thüringen


Renate
32 17.07.2008 09:39 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung Ltd. & Co.KG


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 135.538
Antworten: 15
Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2023 10:37 von Bernie     23.11.2023 12:24 von Roesje   Views: 7.332
Antworten: 1
Anmeldung einer KG in Gründung Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.08.2010 14:38 von Jannes     16.11.2023 11:00 von Thomas Mischner   Views: 257.953
Antworten: 23
Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.11.2023 14:07 von lp     16.11.2023 10:08 von lp   Views: 58.909
Antworten: 4
Namensänderung GmbH & Co. KG zu SE & Co. KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.10.2023 14:04 von theresaschiessl     14.10.2023 23:12 von hans-im-glück1986   Views: 80.786
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 255.775 | Views gestern: 396.539 | Views gesamt: 895.844.337


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 177 | Gesamt: 0.257s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%