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Zum Ende der Seite springen Gaststättenerlaubnis für Catering-Firma
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Holger Trautmann Holger Trautmann ist männlich
Grünschnabel


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Gaststättenerlaubnis für Catering-Firma

Kopfkratz

Hallo,

wer kann mir sagen, ob eine Firma (Einzelunternehmen), die neben verschiedenen anderen Tätigkeiten in der Gewerbeanmeldung "Catering" angegeben hat, eine Erlaubnis nach § 2 GastG braucht ?

Wenn ja, für welche Betriebsstätte ? Oder etwa für alle Örtlichkeiten, wo Speisen und Getränke angeboten werden, einzeln ?

Bin gespannt auf Eure Antworten !

Beste Grüße aus dem Erzgebirge
1 24.11.2009 11:45 Holger Trautmann ist offline E-Mail an Holger Trautmann senden Beiträge von Holger Trautmann suchen
Solon
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Stralsundchen   Zeige Stralsundchen auf Karte Stralsundchen ist weiblich
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RE: Gaststättenerlaubnis für Catering-Firma

Hallöchen,

also meines Wissens wird für Catering keine Gaststättenerlaubnis gebraucht, denn diese wäre ja u.a. auch raumbezogen. Es sei denn, die Firma hat ggf. auch eigene Räumlichkeiten in denen sie Gäste bewirtet. Dafür müsste dann eine Erlaubnis nach § 2 GastG beantragt werden.

Grüße vom Strelasund...

__________________

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stralsundchen: 24.11.2009 13:35.

2 24.11.2009 13:34 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
Solon
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B.Henseler   Zeige B.Henseler auf Karte B.Henseler ist weiblich
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Hallo!

Das sehe ich genauso!

Es findet kein "Verzehr an Ort und Stelle statt", somit ist auch keine Erlaubnis nach § 2 GastG erforderlich. Wir nehmen in diesen Fällen eine Gewerbeanzeige entgegen und fertig!

Gruss

__________________
B. Henseler
3 25.11.2009 14:47 B.Henseler ist offline E-Mail an B.Henseler senden Beiträge von B.Henseler suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Ein freundliches Moin

wir haben einen ähnlichen Fall, bei dem ein Gaststättenbetreiber zusätzlich einen Catering-Service betreibt. Nunmehr bewirtet er die Weihnachtsfeier einer großen Firma in den Räumlichkeiten eben dieser Firma. Habe mir entsprechend auch mal Gedanken gemacht, wie so was einzuordnen ist. Zunächst stimme ich mal den Auffassungen der Kollegen zu, dass eine Erlaubnis gem. § 2 GastG nicht erforderlich ist. Für eine stehende Gaststätte fehlt es zumindest hinsichtlich der Räumlichkeiten an der Fortsetzungsabsicht. Eine Gaststätte im Reisegewerbe (§ 1 Abs.2 GastG) scheidet schon deshalb aus, weil dafür der Nichtbestand einer festen Betriebsstätte Voraussetzung wäre (ob dies auch für den Ausgangsfall zutreffend ist, kann aus dem Sachverhalt nicht eindeutig geschlossen werden). Ich denke, dass hier eine Gestattung gem. § 12 GastG zu erteilen ist. Einzige Alternative wäre die Annahme der Erlaubnisfreiheit, was aber auch nicht sein kann. Oder?

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

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4 27.11.2009 07:11 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Holger Trautmann Holger Trautmann ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Holger Trautmann


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Danke für die interessanten Antworten !

Ich kann Eure Argumente absolut nachvollziehen !

Der Gewerbetreibende hat eine feste Betriebsstätte, deshalb scheidet Reisegewerbe aus ! Ich denke er würde im Einzelfall eine Gestattung benötigen, wenn er die Gastronomie z.B. bei Veranstaltungen selbst durchführt. Liefert er nur gegen Rechnung an Besteller aus, benötigt er keine Gestattung. So werde ich ihm das mal vermitteln.

Also, Danke nochmal !!

... und schönen Advent !
5 27.11.2009 11:55 Holger Trautmann ist offline E-Mail an Holger Trautmann senden Beiträge von Holger Trautmann suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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Wir haben da auch so einen schrägen Fall aktuell reinbekommen. Da betreibt jemand einen Cater-Service, vermietet dabei (z.B. an Hochzeiten) seinen großen Saal und bewirtet in ihm auch. Kann für alle möglichen Anlässe gebucht werden.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
6 16.12.2010 16:15 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
JuliaG   Zeige JuliaG auf Karte JuliaG ist weiblich
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Ich kann grad nicht genau sagen, wo es steht, aber in einem Kommentar und auch hier hab ich es schon gelesen.

Auch derjenige, der das entsprechende Umfeld zum Verzehr an Ort und Stelle zur Verfügung stellt (Räume, Personal etc), muss sich das Verabreichen zurechnen lassen und braucht eine Konzession.
7 02.02.2011 08:29 JuliaG ist offline E-Mail an JuliaG senden Beiträge von JuliaG suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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In meinen Augen muss aber bei der eventuellen Erteilung einer Gestattung für die Catering-Firma zwischen öffentlicher Veranstaltung und Privatveranstaltung (z. Bsp. Hochzeit etc.) unterschieden werden.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


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8 03.02.2011 10:21 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
Fürst Fürst ist weiblich
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und wie sieht es aus, wenn ein Privatier ausschließlich private Feiern organisiert und in seinen durchaus passenden und auch gaststättenrechtlich einwandfreien Räumlichkeiten durchführt und komplett ausrichtet?

Bin gespannt!

__________________

9 14.04.2011 13:07 Fürst ist offline E-Mail an Fürst senden Beiträge von Fürst suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Bei mir hat jemand ein EU angemeldet mit Catering-Service. Er "produziert" also Speisen, welche er dann zu den Leuten hin fährt, dort aufbaut und dann wieder abzischt. So weit, so gut. Nun hat er in der angemeldeten Betriebsstätte auch noch eine Räumlichkeit, die er zur für Feierlichkeiten vermietet. Auf Wunsch stellt er auch dort seine Catering-Dienstleistung zur Verfügung. Findet hier der sogenannte Verzehr an Ort und Stelle statt? Bedienen tut er seiner Aussage dort nicht.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
10 14.11.2013 11:33 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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