Anmeldung einer Limited |
Roesje
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Leider konnte ich über die Suche keine passenden Antworten finden...hier also meine Frage:
Hatte eine Gewerbeanmeldung einer Limited, Hauptniederlassung in GB, Zweigniederlassung hier. Ist ganz frisch ins HR eingetragen worden. Alles wunderbar soweit
Habe in meinem Gewerbeprogramm (Geve32) die Rechtsform Limited ausgewählt und im Feld 1 den Namen der Ltd und die HRB Nr. vom hiesigen AG eingetragen...muss ich irgendwo noch die Registernr. und den Eintragungsort von GB mit erwähnen?
Eigentlich doch nicht oder? Und wenn doch...wo?
Habe die Anmeldung über die Funktion "allg. Anmeldung" getätigt, will heißen, ich habe für Feld 1 auch nur eine Zeile frei.
Hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir eine Antwort geben.
Lg
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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1
03.11.2009 15:34 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Anmeldung einer Limited |
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Hallo Roesje,
ich habe zwar ein anderes Gewerbeprogramm, aber die Frage kann ich trotzdem beantworten.
In die Anmeldung wird nur die hiesigen Handelsregistereintragung eingetragen und mit ausgedruckt.
Wir haben bei unserem Programm ein zusätzliches Feld für Notizen, da vermerke ich mir die Daten über die ausländische Handelsregistereintragung als interne Information, diese wird nicht ausgedruckt.
Freundliche Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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2
03.11.2009 16:16 |
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Solon
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Roesje
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Prima. Dann hab ich es ja richtig gemacht. Ja so einen Möglichkeit habe ich auch.
Wunderbar. Danke.
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3
03.11.2009 16:40 |
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pmcolonia
Routinier
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Logisch erscheint mir das Ganze aber nicht.
Wenn wir eine deutsche GmbH haben, dann wird die GmbH im HR am Hauptsitz eingetragen. Alle Zweigstellen werden am Sitz der Hauptniederlassung eingetragen.
Warum wird dann bei einer ausländischen jur. Person anders verfahren?
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4
04.11.2009 19:49 |
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René Land
Administrator
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Guten Abend in die Runde,
die Bedenken von pmcolonia kann ich durchaus nachvollziehen.
Maßgeblich für die Existenz der jur. Person (Ltd.) ist deren Eintragung im britischen Handelsregister (Companies House). Somit sollte das Augenmerk auch auf die dortige Registereintragung gerichtet werden. Ist die Gesellschaft dort gelöscht (Merkmal "dissolved"), ist die deutsche Handelsregistereintragung der selbstständigen Zweigniederlassung nicht mehr von Bedeutung, da die jur. Person bereits aufgehört hat, zu existieren.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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5
04.11.2009 22:11 |
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ve-ru
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Ich stimme den Kollegen Land und pmcolonia da voll zu.
Wir tragen ins Gewerberegister die Handelsregisternummer und das Registergericht der Hauptniederlassung (also die englische) ein.
Als Rechtsform: Sonst. ausl. Rechtsform nach EU-Recht, jur. Person.
Die Existenz der Gesellschaft prüfen wir dann in Abständen online über Companies House.
__________________
Kirsten Venz
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6
05.11.2009 07:35 |
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Bresgen
Haudegen
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Die Änderung in den Vorschriften der Handelsregister, dass die Zweigniederlassungen nur beim Amtsgericht der Hauptniederlassung eingetragen werden, existiert ja so lange auch noch nicht.
Vorher wurden auch die inländischen Zweigniederlassungen beim Handelsregister der jeweiligen Zweigniederlassung eingetragen.
Eine Änderung, dass die Limiteds nur noch bei der Hauptniederlassung eingetragen werden, exisitiert meines Wissens noch nicht.
Somit habe ich eine real existierende Handelsregistereintragung eines hiesigen Gerichtes. Warum soll ich diese nicht verwenden dürfen bzw. sogar müssen? Welchen Sinn hat diese Eintragung dann?
Natürlich ist die Limited mit Löschung im Register in Cardiff nicht mehr existent. Aber ist das dann nicht die Aufgabe des Amtsgerichtes der Zweigniederlassung in Deutschland, dieses nachzuhalten und entsprechend zu reagieren?
Automatisch erfahren wir von einer Löschung in Cardiff sowieso nicht.
Und ich habe keine Zeit, auch noch dieses ständig nachzusehen, sowas ist bei einer Ein-Mann- bzw. Ein-Frau-Vorstellung einfach nicht drin !
Warum die Eintragungen der Zweigniederlassungen nach wie vor in Deutschland stattfinden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber wenn schon eine Eintragung stattfindet, sehe ich keine Veranlassung, diese nicht einzutragen.
Freundliche Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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7
05.11.2009 07:36 |
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pmcolonia
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Weil wir EU-Ausländer dann anders behandeln wie Inländer. Und eine deutsche Firma würden auch Sie sicherlich mit Ihrem Hauptsitz eintragen.
Und wenn wir zwei das Programm des gleichen Herstellers einsetzen (wovon ich ausgehe) und beide dieselbe Version haben, dann werden Sie feststellen, dass ein Vorgang einer ausländischen jur. Person, und dies ist die Firma, egal, ob Sie in Deutschland mit einer Zweigniederlassung eingetragen ist oder auch nicht, nicht mehr bearbeitbar ist, sofern ich einen deutschen Handelsregistereintrag verwende. Dieses Programm folgt nämlich der aktuellen Rechtsgrundlage.
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8
05.11.2009 19:39 |
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Bresgen
Haudegen
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Lieber Kollege,
ich weiß nicht, welche Version Sie aufgespielt haben, falls wir dasselbe Programm haben.
Meine Version ist von Ende April 2009 (SP 0 FP 2) , eine neuere Version habe ich bis jetzt nicht erhalten und werde ich von unserer Datenverarbeitungszentrale auch vor dem nächsten Jahr nicht erhalten, wie mir gestern noch aus organisatorischen Gründen mitgeteilt wurde.
Aber ich hatte erst Mitte September noch eine Eingabe einer solchen Firma.
Und da ich nicht ausl. juristische Person auswähle, sondern das ebenfalls vorhandene Merkmal Ltd. war die Eingabe auch mit der Handelsregistereintragung des für Euskirchen zuständigen Amtsgerichtes Bonn durchführbar.
Was die Eintragung der deutschen Firma angeht, stimme ich Ihnen zu, hatte ich ja auch bereits vorher gesagt. Aber ich trage nur deshalb das AG der Hauptniederlassung ein, weil dies inzwischen im Handelsregister so geregelt wurde.
Da die Änderung bezüglich der Eintragungen im Handelsregister in Deutschland was Limiteds angeht aber noch nicht existiert, trage ich hier auch weiterhin die deutsche Eintragung ein.
Freundliche Grüße aus Euskirchen
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Et kütt, wie et kütt !
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9
06.11.2009 07:37 |
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pmcolonia
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@ Bresgen
wenn Ihr Hersteller aus HB kommt, dann ist die von Ihnen genannte Version seit dem 04.05.09 durch das FP 3 überholt und inzwischen ist sei dem 31.10.09 durch die Änderungen beim BZR das SP1 zum Download verfügbar. Und seit dem FP3 wird genau nach der von mir beschriebenen Vorgehensweise durch das Programm verfahren.
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10
06.11.2009 11:29 |
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Bresgen
Haudegen
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@pmcolonia
Genau wie befürchtet, ist das HB-Männchen.
Ich habe hier seitens der Datenverarbeitungszentrale die Version im Mai gar nicht erst aufgespielt bekommen mit der Begründung, dass innerhalb der nächsten Wochen schon direkt eine neue Version kommen sollte und der immense Aufwand, alle anhängenden Kommunen doppelt zu verarzten, vermieden werden sollte.
Da die angekündigte kurzfristige Änderung mal wieder Monate gedauert hat, hatte sich das Ganze eigentlich mal wieder erledigt, sprich, es hätte sehr wohl aufgespielt werden können.
Die neueste Version ab 31.10.2009 bekomme ich nach gestriger Information mit derselben Begründung wieder nicht aufgespielt, da bereits zum Dezember 2009 wieder eine neue Änderung angekündigt sein soll.
Mir ist es inzwischen auch egal.
Hauptsache ich habe ein laufendes Programm.
Da hier inzwischen ohnehin jeder Gewerbetreibende tun und lassen kann, was er will, dank Bürokratieabbau, Mittelstandsentlastungsgesetz, Europäischen Dienstleistungsrichtlinien etc. und ich nach wie vor Alleinturner auf zwei Vollzeitstellen bin und hier von morgens 7.00 Uhr bis abends 6.00 Uhr Akkord arbeite ohne jemals Land zu sehen, wüsste ich nicht, wo ich noch Zeit hernehmen soll, um die Aufgaben wahrzunehmen, die meiner Meinung nach anderen Behörden zuzuordnen sind.
Jetzt versuche ich mal, den Papierberg auf meinem Tisch, der sich bei dem Wahnsinn heute morgen wieder zusätzlich angehäuft hat, durchzunummerieren und werde dann heute nachmittag frustriert ins Wochenende entschwinden.
In diesem Sinne
den Anderen Ein schönes Wochenende
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06.11.2009 12:44 |
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pmcolonia
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Dieser "immense" Aufwand erstreckt sich darauf, eine Exe Datei auf den REchner zu kopieren und dann innerhalb des Programmes die Aktualisierung auszuführen. Verteilung der notwendigen Exen auf die Rechner per Programm und schon ist das Ding "geritzt".
Aber, so kann mich sich als Datenverarbeitungszentrale die Arbeit auch vereinfachen.
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12
06.11.2009 12:56 |
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Bresgen
Haudegen
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@OJ Neuss
Liebster Kollege,
den unterschlage ich keineswegs.
Der ist gerade als Ersatz für meine Kollegin, die seit 15. September in Mutterschutz ist, gekommen.
Theoretisch befindet er sich seit dem 01.11.2009 auf der Stelle.
Praktisch ist er aber immer noch dauernd bei seinem ehemaligen Bereich, Asylangelegenheiten im Sozialamt tätig (sprich er muss dort dauernd Rede und Antwort stehen für die Kollegen, die nicht Bescheid wissen, der Neue dort kommt ab 01.12.) .
Zusätzlich muss er ja auch noch eingearbeitet werden, wenn die Kundschaft einen mal dazu kommen lässt.
Genau genommen mache ich also sogar drei Stellen: die zwei bisherigen, alle Buchstabenbereiche abdeckend, plus die zusätzliche Einarbeitung.
Ich schätze, das wird noch eine ganze Weile dauern, bis das hier mal wieder einigermaßen normal läuft.
Es ist ja auch nicht so, dass man mal Luft holen könnte, die Leute turnen hier ja nicht nur live rum, das Telefon klingelt ja auch noch Dauerfeuer.
Das werden die Kollegen, die auch von den Meldungen über Auskünfte bis zu Erlaubnissen und Widerrufen alles bearbeiten müssen (falls es so eine Konstellation noch woanders gibt) , mit Sicherheit auch kennen.
Insofern bleibe ich zur Zeit bei Ein-Frau-Vorstellung.
Sonnige Grüße aus Euskirchen (muss gleich mal testen, ob die Temperatur draußen auch hält, was die Sonne verspricht oder ob der Wind wieder so eisig ist)
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Et kütt, wie et kütt !
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06.11.2009 13:56 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hut ab!
Ich hab nix gesagt.
Ehrfurchtsvoll
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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15
06.11.2009 20:07 |
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