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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG
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Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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traurig Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe mal wieder eine Frage , und zwar geht es um eine Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG.
Ich habe eine Anmeldung einer GmbH & Co.KG vor mir liegen mit insgesamt 3 bzw. 5 Gesellschaftern. Müssen jetzt alle Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung für sich tätigen oder reicht es, wenn ein Beiblatt, wie bei einer GmbH, benutzt wird.

Bei einer normalen KG wie auch bei einer OHG muss jeder Gesellschafter bzw. Geschäftsführer eine Gewerbeanmeldung tätigen.

Aber wie verhält es sich nun bei einer GmbH & Co.KG.
In unserem Landkreis wird die Problematik durch die Städte und Gemeinden unterschiedlich gehändelt. Für eine unkomplizierte Lösung sage ich Danke .

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig sendet

Antje Kühling
1 05.08.2009 12:38 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
Solon
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Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
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RE: Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG

Hallo Frau Kühling,

ich fürchte, eine unkomplizierte Lösung gibt es nicht.
Eine GmbH & Co. KG ist leider genauso eine Personengesellschaft wie eine KG oder eine OHG.
Das bedeutet, auch hier muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen, in Ihrem Fall dann alle 3 bzw. alle 5 Gesellschafter.
Einziger Trost - jede Meldung kostet auch einzeln die Verwaltungsgebühr.

Sonnige Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
2 05.08.2009 12:46 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Solon
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Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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traurig

Hallo Antje,

bei einer KG müssen alle Gesellschafter angemeldet werden. Das bedeutet eine Gewerbeanmeldung für jede GmbH, die Komplementär ist. Ein Beiblatt wie bei der GmbH reicht m.E. nicht aus.

Es ist ein nerviger Tippaufwand, insbesondere wenn jede GmbH noch mehrerere Geschäftsführer hat Ich kenn den auch :-(

Viele Grüße
Gaby

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gaby Krickser: 05.08.2009 13:02.

3 05.08.2009 12:50 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Ein bisschen Einspruch.

Bei der KG müssen keineswegs alle Gesellschafter, sondern vielmehr nur die persönlich haftenden Gesellschafter anmelden bzw. die mit Geschäftsführungsbefugnis. In der Praxis ist dann nur die Komplementär-GmbH zur Anmeldung verpflichtet.

Auch ist nur eine Meldung erforderlich und die sieht beispielhaft so aus:


Feld 1

Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbh als Komplementärin der Fa. Schmidt Wellpappe GmbH & Co. KG (Handelsregister AG Allendorf HR A 4646)


Feld 2

AG Allendorf HR B 3232


Grüße aus Mittelhessen

Frank Schuster
4 05.08.2009 16:16 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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@civil:

Wie füllst Du das Formular aus, wenn du mehrere GmbHs als Komplementäre hast wie im Fall von Antje ?
5 06.08.2009 07:41 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Zitat:
Original von Gaby Krickser
@civil:

Wie füllst Du das Formular aus, wenn du mehrere GmbHs als Komplementäre hast wie im Fall von Antje ?


So habe ich den Beitrag nicht gelesen. Sie schrieb von mehreren Gesellschaftern, nicht von mehreren Komplementären, ober bin ich blind?
6 06.08.2009 07:45 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Bei mehreren Komplementären hat jeder von ihnen eine Gewerbeanmeldung zu erstatten (siehe Hinweis auf dem Formblatt GewA1: "Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen ...")
7 06.08.2009 08:28 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Antje Kühling   Zeige Antje Kühling auf Karte Antje Kühling ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Antje Kühling


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Hallo,

vielen Dank für die interessanten Antworten.
Aber so einfach ist dieses Thema wirklich nicht.
Ich denke, ich werde unsere Städte und Gemeinden nun beibringen müssen, dass für eine GmbH & Co.KG für jeden Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung zu tätigen ist.

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig


Antje Kühling
8 06.08.2009 11:50 Antje Kühling ist offline E-Mail an Antje Kühling senden Beiträge von Antje Kühling suchen
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Zitat:
Original von Antje Kühling
Ich denke, ich werde unsere Städte und Gemeinden nun beibringen müssen, dass für eine GmbH & Co.KG für jeden Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung zu tätigen ist.


Nein, nur für den Komplementär und evtl. weitere Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis. In meiner 16-jährigen Dienstzeit ist mir aber praktisch noch keine GmbH & Co. KG untergekommen, die mehr als einen (nämlich die GmbH) Komplementär hat.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
9 06.08.2009 11:56 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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@Civil Servant

Sie Glücklicher, mir in meiner hier 17jährigen Dienstzeit schon einige, leider. Auch in den tollsten Konstellationen, nicht nur Verwaltungs-GmbHs.
Wollen wir tauschen?

__________________
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10 06.08.2009 12:14 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Zitat:
Original von Bresgen
Wollen wir tauschen?


Nööööö, nö, Frau Kollegin,

da bleib' ich lieber an der Lahn, da lassen sich die Leut' und deren Steuerberater so Zeuch net so oft einfallen und dafür anbeten ich im eigenen und im Namen der Kollegen der nachgeordneten Städte und Gemeinden!
11 06.08.2009 12:18 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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Wenn wir dem Grundsatz folgen sollen, dass bei einer Personengesellschaft nur der Komplemtär der Gewerbetreibende ist, dann ergibt sich die Anwort eigentlich von selbst.

Die Co.KG wird genausowenig angemeldet wie ein GbR. Angemeldet wird der Komplementär mit dem Hinweis, dass er Komplentär der Co.KG ist oder auch, dass er unter der Bezeichnung ....&Co.KG handelt.

Wenn wir mehrere Komplementäre haben - weiss nicht, ob ich schon mal mehrere hatte -, dann haben wir mehrere Gewerbemeldungen.
12 07.08.2009 15:19 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
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