Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG |
Antje Kühling
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Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mal wieder eine Frage
, und zwar geht es um eine Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG.
Ich habe eine Anmeldung einer GmbH & Co.KG vor mir liegen mit insgesamt 3 bzw. 5 Gesellschaftern. Müssen jetzt alle Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung für sich tätigen oder reicht es, wenn ein Beiblatt, wie bei einer GmbH, benutzt wird.
Bei einer normalen KG wie auch bei einer OHG muss jeder Gesellschafter bzw. Geschäftsführer eine Gewerbeanmeldung tätigen.
Aber wie verhält es sich nun bei einer GmbH & Co.KG.
In unserem Landkreis wird die Problematik durch die Städte und Gemeinden unterschiedlich gehändelt. Für eine unkomplizierte Lösung sage ich
.
Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig sendet
Antje Kühling
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1
05.08.2009 12:38 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co.KG |
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Hallo Frau Kühling,
ich fürchte, eine unkomplizierte Lösung gibt es nicht.
Eine GmbH & Co. KG ist leider genauso eine Personengesellschaft wie eine KG oder eine OHG.
Das bedeutet, auch hier muss jeder Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung ausfüllen, in Ihrem Fall dann alle 3 bzw. alle 5 Gesellschafter.
Einziger Trost - jede Meldung kostet auch einzeln die Verwaltungsgebühr.
Sonnige Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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2
05.08.2009 12:46 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Ein bisschen Einspruch.
Bei der KG müssen keineswegs alle Gesellschafter, sondern vielmehr nur die persönlich haftenden Gesellschafter anmelden bzw. die mit Geschäftsführungsbefugnis. In der Praxis ist dann nur die Komplementär-GmbH zur Anmeldung verpflichtet.
Auch ist nur eine Meldung erforderlich und die sieht beispielhaft so aus:
Feld 1
Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbh als Komplementärin der Fa. Schmidt Wellpappe GmbH & Co. KG (Handelsregister AG Allendorf HR A 4646)
Feld 2
AG Allendorf HR B 3232
Grüße aus Mittelhessen
Frank Schuster
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4
05.08.2009 16:16 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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@civil:
Wie füllst Du das Formular aus, wenn du mehrere GmbHs als Komplementäre hast wie im Fall von Antje ?
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5
06.08.2009 07:41 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Gaby Krickser
@civil:
Wie füllst Du das Formular aus, wenn du mehrere GmbHs als Komplementäre hast wie im Fall von Antje ? |
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So habe ich den Beitrag nicht gelesen. Sie schrieb von mehreren Gesellschaftern, nicht von mehreren Komplementären, ober bin ich blind?
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6
06.08.2009 07:45 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Bei mehreren Komplementären hat jeder von ihnen eine Gewerbeanmeldung zu erstatten (siehe Hinweis auf dem Formblatt GewA1: "Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen ...")
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7
06.08.2009 08:28 |
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Antje Kühling
Mitglied
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Themenstarter
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Hallo,
vielen Dank für die interessanten Antworten.
Aber so einfach ist dieses Thema wirklich nicht.
Ich denke, ich werde unsere Städte und Gemeinden nun beibringen müssen, dass für eine GmbH & Co.KG für jeden Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung zu tätigen ist.
Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig
Antje Kühling
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8
06.08.2009 11:50 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Antje Kühling
Ich denke, ich werde unsere Städte und Gemeinden nun beibringen müssen, dass für eine GmbH & Co.KG für jeden Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung zu tätigen ist. |
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Nein, nur für den Komplementär und evtl. weitere Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis. In meiner 16-jährigen Dienstzeit ist mir aber praktisch noch keine GmbH & Co. KG untergekommen, die mehr als einen (nämlich die GmbH) Komplementär hat.
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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9
06.08.2009 11:56 |
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Bresgen
Haudegen
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@Civil Servant
Sie Glücklicher, mir in meiner hier 17jährigen Dienstzeit schon einige, leider.
Auch in den tollsten Konstellationen, nicht nur Verwaltungs-GmbHs.
Wollen wir tauschen?
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Et kütt, wie et kütt !
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10
06.08.2009 12:14 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Bresgen
Wollen wir tauschen?
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Nööööö, nö, Frau Kollegin,
da bleib' ich lieber an der Lahn, da lassen sich die Leut' und deren Steuerberater so Zeuch net so oft einfallen und dafür
ich im eigenen und im Namen der Kollegen der nachgeordneten Städte und Gemeinden!
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06.08.2009 12:18 |
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pmcolonia
Routinier
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Wenn wir dem Grundsatz folgen sollen, dass bei einer Personengesellschaft nur der Komplemtär der Gewerbetreibende ist, dann ergibt sich die Anwort eigentlich von selbst.
Die Co.KG wird genausowenig angemeldet wie ein GbR. Angemeldet wird der Komplementär mit dem Hinweis, dass er Komplentär der Co.KG ist oder auch, dass er unter der Bezeichnung ....&Co.KG handelt.
Wenn wir mehrere Komplementäre haben - weiss nicht, ob ich schon mal mehrere hatte -, dann haben wir mehrere Gewerbemeldungen.
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12
07.08.2009 15:19 |
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