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Zum Ende der Seite springen Wie lange darf ein Gewerbe ruhen?
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Hutzenlaub   Zeige Hutzenlaub auf Karte Hutzenlaub ist weiblich
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Wie lange darf ein Gewerbe ruhen?

Moin Moin an diesem herrlich sonnigen SchlaMi.

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich "ruhendes" Gewerbe. Bei uns ging eine Anfrage einer Gemeinde ein, wie lange ein Gewerbe ruhen darf.
Dort gibt es wohl eine Firma, die bereits seit 3 Jahren "ruht" aber immer noch angemeldet ist.
Gibt es da Richtwerte, ab wann man davon ausgehen kann, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird und abgemeldet werden sollte? Weißnicht
Oder kommt es nur auf den Willen des Gewerbetreibenden an, ob er das Gewerbe vollständig einstellen will oder nicht?

Hat jemand eine Idee?

Danke schon mal im Voraus.


Grüße aus dem Unterland

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Hutzenlaub

1 04.03.2009 08:43 Hutzenlaub ist offline E-Mail an Hutzenlaub senden Beiträge von Hutzenlaub suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: Wie lange darf ein Gewerbe ruhen?

Frau Kollegin,
ein ruhendes Gewerbe gibt es in der GewO nicht. Entweder es wird ausgeübt oder nicht. Im Falle der Nichtausübung ist das Gewerbe abzumelden.
Mag sein, dass das Finanzamt sowas toleriert, aber das hat mit dem Gewerberecht nichts zu tun.
Wenn die Betriebseinstellung der Gemeinde bekannt ist, so wäre von dort der Betriebsverantwortliche zur Abmeldung anzuhalten (Ggf. kommt im Falle der Sturheit die Durchführung eines Verfahrens nach dem OWiG und/oder der Erlass einer Anordnung zur Erzwingung der Abmeldung in Betracht). Ist der Betriebsverantwortliche nicht zu finden, so käme die Abmeldung von Amts wegen in Betracht. Auch bei beharrlicher Verweigerung und nachweislicher Betriebsaufgabe kann von Amts wegen abgemeldet werden, wobei in Bayern dies dem Gewerbetreibenden in Rechnung gestellt werden kann.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 04.03.2009 09:05 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Wir handhaben das genauso wie Herr Schwarzer.

Christiane

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Viele Grüße aus dem Harz!
3 04.03.2009 09:53 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

der Gewerbetreibende darf sein Gewerbe durchaus „ruhen“ lassen. Relevant ist das vor allem – aber nicht ausschließlich – für Saisonbetriebe (sondern auch z. B. bei konjunkturabhängigen Unterbrechungen, vgl. Friauf, § 14 Rn. 26).
Eine Anzeigepflicht wird dadurch aber nicht ausgelöst. Anzeigepflichtig ist nur die endgültige Betriebsaufgabe.
Von einer endgültigen Aufgabe werde ich z. B. ausgehen können, wenn der Gewerbetreibende nicht mehr den Willen hat, den Betrieb wieder aufzunehmen und / oder die Wiederaufnahme objektiv unmöglich ist, weil z. B. Gewerberäume anderweitig genutzt werden oder vermietet / verpachtet sind oder die notwendige Betriebsausstattung (je nach Branche – Maschinen, Büroeinrichtung etc.) nicht mehr vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, würde ich im Zweifelsfall ein „ruhendes“ Gewerbe annehmen und davon absehen, eine Abmeldung zu erzwingen (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.01.1998, Az.: 5 Ss (OWi) 11/98 - (OWi) 13/98 I – GewArch 1998, S. 240).
4 04.03.2009 10:16 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

ich muss nochmal nachhaken.

Es kommen die Gewerbetreibenden zu uns und sagen, sie wollen das Gewerbe ruhen lassen, warum auch immer (meist wegen Krankheit). Sie wollen während dieser Zeit die Kammerbeiträge nicht bezahlen, Steuererklärungen nicht machen müssen, der Berufgenossenschaft keine Beiträge mehr bezahlen oder aus irgendwelchen Versicherungen raus kommen. Weißnicht
Da die Gewerbeordnung ein ruhendes Gewerbe nicht kennt, bleibt nur:
1. weiter angemeldet sein mit allen Konsequenzen oder
2. das Gewerbe abmelden.

Viele Grüße und ich denke an Euch im Urlaub

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
5 04.03.2009 11:12 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Moin aus dem sonnigen Dithmarschen,

dem Grundsatz gibt es auch bei uns keine ruhenden Gewerbe. Es gibt jedoch einen Fall, in diesem kommt jmd. relativ regelmäßig und gibt dann entweder an, dass sein Gewerbe für ein paar Tage/Wochen ruht oder eben ausgeübt wird. Dies nehmen wir schriftlich auf und lassen dies unterschreiben. Allerdings machen wir das auch nur, weil er sonst andauernd sein Gewerbe An- und Abmelden müsste. smile Wir sind ja bürgerfreundlich. großes Grinsen

Dies ist jedoch auch der einzige Fall, der mir bekannt ist.

Und 3 Jahre ein Gewerbe ruhe lassen, ist schon bös lang. Ich halte es nahezu unmöglich. Denn dann ist ja klar, dass dieses Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird.

Ich komme ebenso zu dem Ergebnis, dass das Gewerbe abgemeldet werden muss.
6 04.03.2009 13:29 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
ruda   Zeige ruda auf Karte ruda ist weiblich
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Abmelden?

Hi@hutzenlaub, fordere ihn/sie schriftlich auf abzumelden. Lass Dir die Gründe für das Nichtabmelden schriftlich geben. Du kommst sonst zu keinem Ergebnis. Wir formulieren: Es ist bekannt geworden, dass Sie die "Tätigkeit" am "Datum" aufgegeben haben. Sicher haben Sie übersehen, dies der zusständigen Behörde zu melden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie dazu verpflichtet sind. und so weiter

__________________
Freundliche Grüße Kaiserin
7 04.03.2009 17:57 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
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