Automatisiertes Glücksspiel außer Kontrolle |
r2d2
Tripel-As
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Automatisiertes Glücksspiel außer Kontrolle |
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Automatisiertes Glücksspiel außer Kontrolle
Mein persönlicher öffentlicher
Nachtrag zur 193. Sitzung des Deutschen Bundestages;
Nachtrag zur BT-Drs.-Nr. 16/10878;
Nachtrag zur Drucksache 14/8094 des Landtags Nordrhein-Westfalen;
Nachtrag zur 2. Informations- und Konsultationsveranstaltung der PTB für ÖBV- Sachverständige / Überprüfung von Geldspielgeräten / vom 07.11.08;
Nachtrag zur zur BT-Drs.-Nr. 16/5687.
Das automatisierte Glücksspiel ist mal wieder ein politisches Thema geworden. Hieran wird sicherlich die politische Lobbyistenarbeit der Gerätehersteller ein gutes Stück zu beigetragen haben.
Auch der Realschulrektor Detlef Parr (FDP) gab hierzu eine Erklärung ab. Da es höchste Zeit ist, dass die eigentliche Problematik öffentlich wird und somit auch politisch thematisiert werden kann, veröffentliche ich u.a. an dieser Stelle mein Schreiben an den sportpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr:
Sehr geehrter Herr Parr,
Sie erklärten in der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages u.a.:
Zitat
"Eine Überprüfung der erst seit Anfang 2006 geltenden verschärften Vorschriften der Spielverordnung belegt, dass die Absichten des Verordnungsgebers von den Unternehmen umfassend und konsequent umgesetzt worden sind. Die Neuregelungen der Spielverordnung stellen einen effektiven Spieler- und Jugendschutz sicher und dienen auch der Kriminalitätsverhinderung."
Bitte übersenden Sie mir eine Kopie des entsprechenden Überprüfungsberichts oder benennen Sie mir die Stelle der Veröffentlichung.
Was verstehen Sie als sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion unter „Spielerschutz“?
Wie soll Spielerschutz beim automatisierten Glücksspiel funktionieren,
wenn die zuständige Bundesprüfbehörde bei der „Bauartzulassung“ von Glücksspielgeräten keine Quellcodeüberprüfung machen kann bzw. will?
….. wenn über 200.000 „Nachbaugeräte“ ungeprüft in die Aufstellung gelangen?
….. wenn eine erste oberflächliche Überprüfung der Glücksspielgeräte erst nach zweijähriger Betriebszeit erfolgt?
…. wenn die TÜV-Prüfer gar nicht alles prüfen dürfen/können und nicht berechtigt sind evtl. Manipulationen zu melden?
….. wenn die TÜV-Prüfer zur Geräteüberprüfung die Hard- bzw. Software der Gerätehersteller verwendet müssen?
….. wenn der Datentransfer über eine ungeprüfte Datenschnittstelle der Gerätehersteller (Geräteherstellerverband) erfolgt?
….. wenn die eingesetzte Software nicht nachprüfbar ist, weil deren genauen Funktion „Verschlusssache“ der Gerätehersteller ist?
….. wenn Gerätehersteller ihre eigenen Geräte in ihren eigenen Spielhallen bundesweit vernetzen dürfen und somit ihre Glücksspielgeräte darüber, mit Wissen der PTB, beliebig fernsteuern können?
….. wenn ein nachprüfbares wirtschaftliche Betreiben von zugelassenen Glücksspielgeräten, überhaupt kein Kriterium der Bundesprüfbehörde bei der Zulassung von Glücksspielgeräten ist?
…. wenn die Verantwortlichen der Bundesprüfbehörde immer häufiger auf „Verbands-Kaffeefahrten“ anzutreffen sind ohne dass das arbeitende Personal in Berlin spürbar aufgestockt wird?
….. wenn der Zufall nicht mehr nachprüfbar ist?
Sehr geehrter Herr Parr,
Erst wenn all diese Fragen nachprüfbar beantwortet sind, dann hat der Spielerschutz und somit der Verbraucherschutz eine reale Chance!
Was halten Sie davon, wenn die FDP-Bundestagsfraktion eine lückenlose Aufklärung der möglichen Manipulationen beim automatisierten und fernsteuerbaren Glücksspiel fordert und sich für ein Frühwarnsystem und für gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung organisierter Kriminalität einsetzt?
Setzen Sie sich gegen die anhaltende massive Vernichtung der kleinen Automatenaufsteller ein und unterbinden Sie eine Förderung der Geräteherstellergroßspielhallen! – Sei denn, es ist politisch so gewollt.
Hochachtungsvoll
!!!!!
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1
14.12.2008 12:49 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
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RE: Automatisiertes Glücksspiel außer Kontrolle |
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Zitat: |
Setzen Sie sich gegen die anhaltende massive Vernichtung der kleinen Automatenaufsteller ein und unterbinden Sie eine Förderung der Geräteherstellergroßspielhallen! |
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Mal abgesehen von den üblichen Forderungen, auf welche es sich nicht mehr lohnt einzugehen, finde ich das obige Zitat sehr schön. Ich glaube da ist die FDP wohl der völlig falsche Adressat. Denn diese bekennt sich sich als einzige noch für eine einigermaßen freie Marktwirtschaft.
Im übrigen möchte ich auch nicht, dass meine Steuergelder dafür verwandt werden, um nicht lebensfähige Betriebe am Laufen zu halten, weder bei Großbanken und Autokonzernen, noch bei Aufstellern.
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2
15.12.2008 08:41 |
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Solon
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magnum
Doppel-As
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Hi rosewood,
wo werden "Deine" Steuergelder für"lebensfähige Aufsteller" verwendet?
Was glaubst Du, warum es immer mehr "nicht lebensfähige" Aufsteller gibt?
Wer trägt Deiner Meinung dafür die Verantwort?
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3
15.12.2008 10:13 |
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hansi
Doppel-As
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Hallo r2d2,
es mag für einige unangenehm sein, alle Deine „wenn`s“ treffen den Kern!
Bei all den wenn`s stellt sich doch die Frage, warum tut denn keiner etwas?
Oder wurde dieses Nichtstun bei solch einer offenkundigen Problematik teuer erkauft?
Hallo magnum,
es liegt an der so genannten „Dynamik“ der maßlos überteuerten aktuellen Geräten und es liegt daran, dass uns diese Geräte von unseren direkten Mitbewerbern (Herstelleraufstellern) ungeprüft sowie ohne eine Auskunft über das Gewinn/Verlust- Verhältnis zur Verfügung gestellt werden.
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4
15.12.2008 11:27 |
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alfi1950
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Guten Tag rosewood,
ich sehe keine "Forderungen", ich sehe nur lauter berechtigte aber leider unbeantwortete Fragen!
Ist das wahr, dass von der Finanzkrise betroffene Aufsteller nun auch per Staatsbürgschaft unterstützt werden sollen?
Guten Tag hansi,
überteuert ist ist gut, den Mietpreis auf 48 Monate hochgerechnet, kommen schnell 21.000,00 EURONEN zusammen und zwar pro Gerät!
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5
15.12.2008 13:30 |
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StdBS
Grünschnabel
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Die Fragen sollten alle Bundestagsfraktionen vorgelegt werden!
Die Antworten wären sicherlich höchst interessant!
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6
15.12.2008 15:52 |
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John-Lautner
Tripel-As
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Zitat: |
Original von alfi1950
Guten Tag hansi,
überteuert ist ist gut, den Mietpreis auf 48 Monate hochgerechnet, kommen schnell 21.000,00 EURONEN zusammen und zwar pro Gerät!
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Es wird keiner gezwungen diese minderwertigen Geräte zu mieten, es gibt mittlerweile gute Alternativen (sogar zu kaufen!) diese kosten teilweise einen Bruchteil und haben gleich gute oder bessere Einspielergebnisse !!! Gebt diesen Geräten eine Chance, aber nicht nur 4 Wochen, bei mir hats funktioniert.
Viele Spielgäste begreifen nämlich langsam, daß die Alternativen Geräte nicht "weniger" auszahlen, sondern nur besser verteilen als die Novofamilie mit ihrer "Kotz
und Fress Wochen Dynamik".
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7
16.12.2008 06:41 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
unter der Überschrift "Melken ist Management" wurde auf Seite 38 der Dezember Ausgabe
von games&business auf den "Diskussionspunkt "Zwischenkassierung" in Internet-Foren" -so der Artikel- reagiert.
Vielleicht werden dann auch bald die o.a. Fragen auf ähnliche Weise beantwortet.
Ich finde es klasse, dass nun auch durch Unternehmensseite die Bundesregierung aufgeklärt wurde,
dass es bei der Vernetzung nicht nur um das Auslesen betriebswirtschaftlicher Daten geht, sondern
um eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf Geldröhren,
um dort Auszahlvorgänge, wie auch immer diese verbucht werden,
durchführen zu können.
Schade an dem Artikel fand ich persönlich, dass die Antworten ohne rechtlichen "Anriss" erfolgten,
d.h. dass dort dargestellt wurde, was/wo durch den Gesetzgeber erlaubt wurde und in welcher Weise gesetzliche
Forderungen erfüllt wurden.
So steht dort z.B.:
"Die Auszahlung erfolgt in Form von 2 EUR Stücken aus dem geschlossenen Spielgerät"
...........................
"Wird vom Mitarbeiter / Aufsteller eine Zwischenkassierung im Kassiermodul der adp-Vernetzung angestoßen.."
Es wäre schöner gewesen, wenn die Fragen:
"Wie wird unter diesen Handlungsmöglichkeiten die Rückwirkungsfreiheit gewährleistet"
und
"Wie wird die gesetzlich verankerte Forderung, dass das Geldspielgerät gegen Veränderungen
gesichert gebaut sein muss, erfüllt"
Auch hätte ich mir eine Erläuterung gewünscht zu dem im Handbuch vorhandenen Möglichkeiten
betr. der Zukunft der Wett-Terminals und der Auszahlungsmöglichkeiten über Geldwechsler.
Wie kann im Rahmen dieser Vernetzungsmöglichkeiten gewährleistet werden, dass die Buchungen,
wie im Artikel geschrieben "mit Beleg in steuerlich einwandfreier Art und Weise"
auch tatsächlich so erzeugt wurden?
Bei Geldspielgeräten gibt es nun mal gesetzliche Vorgaben, wie oben dargestellt zur Rückwirkungsfreiheit und Manipulationssicherheit,
so dass diese Klärung der Fragen, so denke ich, schon recht interessant sind.
Gruß
Meike
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8
17.12.2008 05:56 |
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jasper
Kaiser
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Nach der MASTERARBEIT sollte die Überschrift dieses threads angespasst werden:
Das "automatisiertes Glücksspiel" war noch nie unter Kontrolle!
Der vom Hersteller beschriebene BGKL (Bargeldkreislauf) mag ja evtl. mit der scheinbar nach allen Seiten hin offenen(!) Bauartzulassung konform sein, ob sie hingegen mit der PTB-Richtlinie oder gar mit der SpielV konform geht, sollte mal überprüft werden, denn da steht in den
Version 3.1 vom 14. Dezember 2005,
Version 3.2 vom 3. November 2006,
Version 3.3 vom 4. Mai 2007,
als auch in der Version 4.0 vom 17. Januar 2008,
unter Pkt. 2.7 Geldannahme und Geldausgabe
„………… Ein Transfer von Geldbeträgen mittels Netzwerken, Karten oder anderer Medien zur Annahme durch ein Geldspielgerät oder im Zuge der Ausgabe von einem Geldspielgerät ist nicht erlaubt.“ PUNKT!
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9
04.01.2009 18:05 |
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gmg
Foren Gott
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10
04.01.2009 18:29 |
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