Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ? |
C.Stapler
Doppel-As
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Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ? |
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Hallo,
habe im Internet eine Person entdeckt, die wie folgt Werbung macht :
Folgende Aufgaben übernehmen wir :
Stempelkontrolle, Abrisskontrolle,
Eintritt mit Kasse sowie Kontrolle,
Absicherung des Geländes der Veranstaltung,
Parkplatzeinweisung,
sowie Straßenabsperrung
Welche Veranstaltungen betreuen wir :
Kirmes, Discoabende,
öffentliche Veranstaltungen und Konzerte
Bis wann können wir gebucht werden :
Ich bitte um Buchung 1 - 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn.
In besonderen Fällen können wir auch für
den gleichen Abend noch gebucht werden,
eine Auftragszusage kann ich Ihnen allerdings
erst nach Überprüfung der Verfügbarkeit
unseres Teams sowie der Vollständigkeit
unserer Ausrüstung geben.
Kosten :
Anfahrtsgebühr bis max 20,- €
Verhandlungsbasis je nach Art der Veranstaltung,
ab 5,- € je Mitarbeiter / Std
kostenlose Getränke fürs Team bis Veranstaltungsende
Teamstärke :
2 - 10 Personen
mind. 2 Personen / Auftrag sind zu buchen
Diese Person hat aber keine Gewerbe angemeldet, meines erachtens muss ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden, oder ist jemand anderer Meinung ?
Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich jetzt schon!
Viele Grüße aus dem Vogelsberg!
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1
14.10.2008 14:30 |
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Solon
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SörenB.
Doppel-As
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Gewerbe ist es definitiv.
Aber das reicht bei weitem noch nicht, denn so wie der Sachverhalt klingt, ist sogar eine Erlaubnis gem. § 34a GewO notwendig. --> gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen
Also nicht nur eine "normale" Gewerbeanmeldung....
Gruß
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
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2
14.10.2008 14:39 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
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Vielleicht lieg ich falsch, Äußere mich dennoch mal:
Gewerbe nach 14 GewO auf jedenfall: JA.
Wie ich das sehe handelt es sich um einen Sicherheitsdienst, also Bewachungsgewerbe, oder?!
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3
14.10.2008 14:40 |
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C.Stapler
Doppel-As
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Themenstarter
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Vielen Dank für die Antworten,
ob Bewachungsgewerbe, kann man so genau noch nicht sagen.
Werde mich mit dem guten Herren in Verbindung setzten und genaueres erfragen!
Schönen Arbeitstag wünsche ich Euch noch.
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4
15.10.2008 10:44 |
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ? |
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Hallo Christian!
Vorweg gesagt: auch ich sehe das ganze als eine gewerbliche Tätigkeit, da mit Gewinnerzielungsabsicht.
Ich habe mir mal die HP der Stempelkontrolleure angeschaut. Viele bunte Bilder von den 6 Mitarbeitern und dem Dienstwagen. Das erleichtert die Identifizierung vor Ort. Vor allem, wenn die Warnjacken und -westen getragen werden. Dafür fehlt dann das Impressum.
Schauen wir uns mal die Tätigkeiten etwas genauer an:
Stempelkontrolle, Abrisskontrolle, Eintritt mit Kasse sowie Kontrolle, Parkplatzeinweisung sowie Straßenabsperrung stellen m. E. keine Bewachungstätigkeit i. S. des § 34a GewO und der BewachV dar.
Die Absicherung des Geländes der Veranstaltung fällt dagegen in den Geltungebereich des § 34a GewO und der BewachV, da hier sicherlich auch eine 'Bestreifung' des zu sichernden Veranstaltungsgeländes erfolgt. Ich unterstelle mal, dass mit der Absicherung des Geländes vor allem vermieden werden soll, dass z. B. nicht zahlende Gäste auf's Gelände kommen.
Und das ist nun mal Bewachungstätigkeit, für die der Unterrichtungsnachweis reicht. Sollten die sechs Damen und Herren aber eine Diskoveranstaltung betreuen (wollen), dann ist das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Grüße in den Vogelsberg
Frank
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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5
15.10.2008 16:24 |
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