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-- Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4259)


Geschrieben von C.Stapler am 14.10.2008 um 14:30:

  Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ?

Hallo,

habe im Internet eine Person entdeckt, die wie folgt Werbung macht :

Folgende Aufgaben übernehmen wir :

Stempelkontrolle, Abrisskontrolle,
Eintritt mit Kasse sowie Kontrolle,
Absicherung des Geländes der Veranstaltung,
Parkplatzeinweisung,
sowie Straßenabsperrung


Welche Veranstaltungen betreuen wir :

Kirmes, Discoabende,
öffentliche Veranstaltungen und Konzerte

Bis wann können wir gebucht werden :

Ich bitte um Buchung 1 - 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn.
In besonderen Fällen können wir auch für
den gleichen Abend noch gebucht werden,
eine Auftragszusage kann ich Ihnen allerdings
erst nach Überprüfung der Verfügbarkeit
unseres Teams sowie der Vollständigkeit
unserer Ausrüstung geben.

Kosten :

Anfahrtsgebühr bis max 20,- €
Verhandlungsbasis je nach Art der Veranstaltung,
ab 5,- € je Mitarbeiter / Std
kostenlose Getränke fürs Team bis Veranstaltungsende

Teamstärke :

2 - 10 Personen
mind. 2 Personen / Auftrag sind zu buchen

Diese Person hat aber keine Gewerbe angemeldet, meines erachtens muss ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden, oder ist jemand anderer Meinung ?

Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich jetzt schon!

Viele Grüße aus dem Vogelsberg!



Geschrieben von SörenB. am 14.10.2008 um 14:39:

 

Gewerbe ist es definitiv.

Aber das reicht bei weitem noch nicht, denn so wie der Sachverhalt klingt, ist sogar eine Erlaubnis gem. § 34a GewO notwendig. --> gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen

Also nicht nur eine "normale" Gewerbeanmeldung....

Gruß



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 14.10.2008 um 14:40:

 

Vielleicht lieg ich falsch, Äußere mich dennoch mal:

Gewerbe nach 14 GewO auf jedenfall: JA.

Wie ich das sehe handelt es sich um einen Sicherheitsdienst, also Bewachungsgewerbe, oder?!



Geschrieben von C.Stapler am 15.10.2008 um 10:44:

 

Vielen Dank für die Antworten,Danke

ob Bewachungsgewerbe, kann man so genau noch nicht sagen.

Werde mich mit dem guten Herren in Verbindung setzten und genaueres erfragen!Formulier

Schönen Arbeitstag wünsche ich Euch noch.



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 15.10.2008 um 16:24:

  RE: Gewerbeanmeldung Ja oder Nein ?

Hallo Christian!

Vorweg gesagt: auch ich sehe das ganze als eine gewerbliche Tätigkeit, da mit Gewinnerzielungsabsicht.

Ich habe mir mal die HP der Stempelkontrolleure angeschaut. Viele bunte Bilder von den 6 Mitarbeitern und dem Dienstwagen. Das erleichtert die Identifizierung vor Ort. Vor allem, wenn die Warnjacken und -westen getragen werden. Dafür fehlt dann das Impressum.

Schauen wir uns mal die Tätigkeiten etwas genauer an:
Stempelkontrolle, Abrisskontrolle, Eintritt mit Kasse sowie Kontrolle, Parkplatzeinweisung sowie Straßenabsperrung stellen m. E. keine Bewachungstätigkeit i. S. des § 34a GewO und der BewachV dar.

Die Absicherung des Geländes der Veranstaltung fällt dagegen in den Geltungebereich des § 34a GewO und der BewachV, da hier sicherlich auch eine 'Bestreifung' des zu sichernden Veranstaltungsgeländes erfolgt. Ich unterstelle mal, dass mit der Absicherung des Geländes vor allem vermieden werden soll, dass z. B. nicht zahlende Gäste auf's Gelände kommen.

Und das ist nun mal Bewachungstätigkeit, für die der Unterrichtungsnachweis reicht. Sollten die sechs Damen und Herren aber eine Diskoveranstaltung betreuen (wollen), dann ist das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Grüße in den Vogelsberg
Frank


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