Thema: GmbH & Co. KG wird GmbH durch Umwandlung |
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Schönen guten Tag,
eigentlich hätte die GmbH & CoKG gar keine Gewerbe anmelden können, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, sondern nur die Komplementär GmbH.
Dies nur mal so am Rande.
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Thema: Handwerk (und andere Gewerbe) - immer Kammereintragung notwendig? |
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Dann empfehle ich Dir auch noch den Leitfaden Abgrenzung 2017 der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Kann man im Internet als pdf finden.
Hier findest Du von A-Z viele gewerbliche Tätigkeiten, die Dir und den Gewerbetreibenden die Abgrenzung Handwerkskammer oder IHK erleichtern.
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Thema: Bewacherregister-ID-Nummer |
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Hallo,
sollte die Zuverlässigkeit schon festgestellt und die Wachperson im Register freigeschaltet sein, weise ich so eine "doppelte" Meldung an den Gewerbebetrieb zurück.
Dieser bekommt dann anhand der Zurückweisung, unter dem Punkt "Sonstiges" als Grund mitgeteilt, dass diese Person schon unter der bereits bestehende Bewacher-ID -XXXXXX freigeschaltet ist.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Fachkundige Person |
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Hallo,
fang doch erstmal mit einer OWi wegen des Auflagenverstoßes an (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 GewO).
Gleichzeitig forderst Du die GmbH auf, dir den neuen Betriebsleiter zu nennen. Wird kein neuer Betriebsleiter, der im Besitz der erforderlichen Sachkunde ist, benannt, erfolgt der Widerruf der Erlaubnis nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO ist die Erlaubnis zu versagen, wenn keine mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat. Diese nachträgliche eingetretene Tatsache wäre ja dann der Fall und die Grundlage zum Widerruf der Erlaubnis.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Termin 10. BFT |
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Hallo aus dem Vogelsberg,
gibt es schon eine "vorläufige" Tagesordnung? Wenn nicht, wäre es schön. Ich benötige diese für den Antrag auf Dienstbefreiung.
Viele Grüße und schönes WE
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Thema: Bußgeldverfahren gegen juristische Personen |
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Zitat: |
Original von gewerbe-beelitz
Moin in die Runde,
Adressat des Owi-Verfahrens ist immer der Rechtsträger.
Ergo ist dies bei der GmbH gegen die GmbH als solche und bei der GbR gegen jeden einzelnen Gesellschafter zu richten
LG aus der Spargelstadt |
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Das ist so nicht ganz richtig und kann auch nicht so schnell beantwortet werden. Bei der GbR stimmt es.
Jedoch kann man beim OWI gegen eine juristische Person sowohl gegen die GmbH ein Verfahren eröffnen, als auch gegen den gesetzlichen Vertreter. Einzeln oder gegen Beide. Führ ich ein einheitliches Verfahren, mach ich ein selbstständiges Verfahren oder, oder, oder. Die § 9, § 14 und § 30 OwiG sagen dazu mehr.
Hier ist immer der Einzelfall zu prüfen und kann nicht pauschalisiert werden.
Im "Handbuch des Bußgeldverfahrens" von Wieser ist dies ganz gut beschrieben. Daher rate ich, dort nachzuschauen. Hier zu schreiben, würde zu lange dauern und sprengt den Rahmen.
Schöne Grüße aus dem Vogelsberg.
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
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Sowohl bei Neuanträgen als auch bei den "Alt-Hasen" halte ich eine Befristung für fraglich.
Im Gesetz steht ohne Sachkunde keine Erlaubnis.
Wenn der Antragssteller schon im Besitz der Erlaubnis nach § 34 c GewO ist, hat er doch die "Befristung" schon (§160 Abs.1 GewO).
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Thema: Sachkunde für den § 34 i : Variantenvielfalt |
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Wenn es sich um einen Versicherungskaufmann handelt, erkennen wir das an.
Im §4 ImmVermV steht der Kaufmann für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzen" als Gleichsstellung anderer Berufsqualifikationen.
Der Versicherungskaufmann ist die "Vorgängerbezeichnung". Damals gab es noch keine Trennung der Fachrichtungen (Wurde mir von einer IHK erzählt). Also erkennen wir diese Qualifikation so auch an, sofern von der IHK der Abschluss bestätigt wird.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: "Schau rein Tag" |
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Hallo in die Runde,
ich habe eine Kundin, die ein kleines Hotel neu eröffnet hat. Sie möchte jetzt an einem Sonntag einen "Schau rein Tag" veranstalten, wo sie ihr Hotel und das Konzept vorstellt. Grundsätzlich ja kein Problem.
Sie möchte aber noch 4 bis 5 Anbieter aus der Region einladen, die an diesem Tag in Hotelzimmern oder dem Garten Produkte und Waren präsentieren bzw. verkaufen könnten (Fotoarbeiten, Bastelarbeiten, Dekoprodukte).
Mein Ergebnis:
- Festsetzungsfähig nach § 69 GewO ist die Veranstaltung nicht.
- Tag der offenen Tür und die Anbieter stellen ihre Produkte dort nur aus, die Bestellung der Waren erfolgt dann an einem Werktag.
Sehe ich das Richtig ?
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Thema: Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie |
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Hallo aus dem regnerischen Vogelsberg
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uns wurde auch bei einem § 34i-Antrag eine Versicherungsbestätigung für § 34 f vorgelegt. Wir haben den Antragssteller darauf hingewiesen, dass wir diese so nicht akzeptieren können und er uns eine Bestätigung für §34i vorlegen sollte.
14 Tage später hat er die Bestätigung vorgelegt.
Also einfach den Antragssteller anrufen oder per E-Mail mitteilen, was er vorlegen soll und es funktioniert, bisher zumindest, ohne Probleme.
Viel Erfolg
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Thema: Wechsel der GEschäftsführung ohne Erlaubnis? |
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Willkommen Kordny,
in Hessen gibt es gem. Hess. GastG keine "Gaststättenerlaubnis" mehr. Das Gewerbe ist lediglich gem. § 14 GewO 6 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes anzuzeigen (§3 Hess GastG). Dann erfolgt die Zuverlässigkeitsprüfung deinerseits.
Also konkret in deinem Fall meldet der Mann das Gewerbe ab und die Frau an.
Schöne Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB |
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Schönen guten Tag,
ich dachte, ich würde hier mal eine Antwort erhalten, aber scheinbar weiß dann doch niemand so richtig, wer zuständig ist oder sehe ich das falsch?
Es geht hier nicht um irgendwelche "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen". Es interessiert mich und ich bin leider noch nicht fündig geworden.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB |
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Hallo Kollegen,
als Landkreis sind wir ja zuständig für die Verfolgung und Ahndung von OWi´s nach § 103 HGB.
Jetzt hat sich für mich die Frage gestellt, wer denn die zuführenden Tagebücher prüft und evtl. OWi-Verdachte an uns weiterleitet.
Wer weiß das und hat das vielleicht auch schon mal gemacht? Bei uns ist bisher noch nichts eingegangen.
Für reichlich Antworten wäre ich Euch dankbar.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Erzwingungshaft |
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Schönen guten Morgen Tommy.
Das Ihr von euern "Vollstreckern" die Empfehlung zum Antrag auf E-Haft erhalten habt, ist so schon richtig. Sie sind "nur" für die Beitreibung des Bußgeldes zuständig (Vollzugsbehörde gem. VwVG).
Für die Vollstreckung des Bußgeldbescheides, hier Antrag auf Erzwingungshaft, ist die VB zuständig, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. § 90 i.V.m. § 92 OwiG.
Somit bist du nur dann raus, wenn das Geld bei Euch eingegangen ist.
Grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Erzwingungshaft |
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Schönen guten Morgen,
ich würde das nicht auf die AG beziehen. Die haben Recht.
Da solltest Du mal eure Vollstrecker in A..... treten. Wenn das bei uns so lange dauert, mache ich ihnen druck. Der BG-Bescheid verliert ja sonst seine eigentliche Wirkung.
Viele grüße aus dem Vogelsberg
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Thema: Erzwingungshaft |
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Hallo Kollegen,
ich kann die Erzwingungshaft auch nur empfehlen.
Wie schon gesagt, es dauert zwar seine Zeit, aber bisher immer erfolgreich.
Daher kann ich es nur jedem raten, bei erfolgloser Vollstreckung die Erzwingungshaft beim AG zu beantragen.
Viele Grüße aus dem Vogelsberg.
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Thema: Gebührenrahmen §117 HwO |
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Wieso gleich Handwerksuntersagung? Das ist doch perfekt für OWi-Verfahren
Ein OWi-Verfahren, mit anschließender Eintragung in die HWR sollte doch die erste Möglichkeit sein und nicht gleich die Untersagen. Seit ich im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung unterwegs bin, gab es noch kein einziges Untersagungsverfahren. Dafür aber zahlreiche und erfolgreiche OWi-Verfarhen mit anschließender Eintragung in die HWR.
Die Untersagung ist doch das letzte Mittel und nicht gleich das Erste.
Zuständig für handwerksrechtliche und gewerberechtliche Verstöße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind doch die nach Landesrecht zuständigen Behörden und nicht die Kammern oder der Zoll !!!!
Deshalb verstehe ich die Vorgehensweise bei Euch nicht ganz.
Schöne Grüße und schönes Wochenende.
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