Forum-Gewerberecht

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Hallo,

habe im Internet eine Person entdeckt, die wie folgt Werbung macht :

[i]Folgende Aufgaben übernehmen wir :[/i]

[i]Stempelkontrolle, Abrisskontrolle,[/i]
[i]Eintritt mit Kasse sowie Kontrolle,[/i]
[i]Absicherung des Geländes der Veranstaltung,[/i]
[i]Parkplatzeinweisung,[/i]
[i]sowie Straßenabsperrung[/i]


[i]Welche Veranstaltungen betreuen wir :[/i]

[i]Kirmes, Discoabende,[/i]
[i]öffentliche Veranstaltungen und Konzerte[/i]

[i]Bis wann können wir gebucht werden :[/i]

[i]Ich bitte um Buchung  1 - 2 Wochen vor[/i]
[i]Veranstaltungsbeginn.   [/i]
[i]In besonderen Fällen können wir auch für[/i]
[i]den gleichen Abend noch gebucht werden,[/i]
[i]eine Auftragszusage kann ich Ihnen allerdings[/i]
[i]erst nach Überprüfung der Verfügbarkeit[/i]
[i]unseres Teams sowie der Vollständigkeit[/i]
[i]unserer Ausrüstung geben.[/i]

[i]Kosten :[/i]

[i]Anfahrtsgebühr bis max 20,- €[/i]
[i]Verhandlungsbasis je nach Art der Veranstaltung,[/i]
[i]ab 5,- € je Mitarbeiter / Std[/i]
[i]kostenlose Getränke fürs Team bis Veranstaltungsende[/i]

[i]Teamstärke :[/i]

[i]2 - 10 Personen [/i]
[i]mind. 2 Personen / Auftrag sind zu buchen[/i]

Diese Person hat aber keine Gewerbe angemeldet, meines erachtens muss ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet werden, oder ist jemand anderer Meinung ?

Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich jetzt schon!

Viele Grüße aus dem Vogelsberg!



Gepostet am 14.10.2008 um 14:30 von:
Benutzer: C.Stapler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29144#post29144


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