unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung 10 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,2010 Bewertungen - Durchschnitt: 8,20
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.063.815
Nächster Level: 41.283.177

4.219.362 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung

Was sagt uns § 9 der Spielverordnung?

Zitat on
SpielV § 9 Ausschluß von Vergünstigungen
(1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze keine Vergünstigungen, insbesondere keine unentgeltlichen Spiele, Nachlässe des Einsatzes oder auf den Einsatz oder darüber hinausgehende sonstige finanzielle Vergünstigungen gewähren. Er darf als Warengewinn nur Gegenstände anbieten, deren Gestehungskosten den Wert von 60 Euro nicht überschreiten, und darf gewonnene Gegenstände nicht zurückkaufen.

(2) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf dem Spieler neben der Ausgabe von Gewinnen über gemäß den §§ 33c und 33d der Gewerbeordnung zugelassene Spielgeräte oder andere Spiele keine sonstigen Gewinnchancen in Aussicht stellen und keine Zahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen gewähren.
Zitat off

Was gibt es aktuell bei Big Cash ?
Ein EM-Tippspiel mit Preisen im Gesamtwert von 100.000 €!
vgl. beigefügtes Bild

Kann man aus diesem Sachverhalt ein Problem mit § 9 der Spielverordnung ableiten ?

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Big Cash EM-Gewinnspiel.gif gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
gmg
1 14.06.2008 17:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.215.810
Nächster Level: 8.476.240

1.260.430 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@gmg
bei diesem Marketingsystem kann es sich eigentlich nur um ein PTB geprüftes Zusatzgerät für das Geldmanagement handeln, alles andere dürfte doch gar nicht mit Geldspielgeräten vernetzt werden. - ODER?.

Ich könnte mir jedoch gut vorstellen, dass diese Angelegenheit eine Einnahmequelle für Rechtsanwälte sein könnte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.

Hier noch mal eine Kurzbeschreibung zur Vernetzung mit Geldspielgeräten:

geschockt „Der Wettbewerbsvorteil punktet doppelt in dieser sensiblen Branche, in der sich momentan aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der SpVO die Umsetzung von effektivem Marketing nicht immer ganz einfach gestaltet.“

Merkur Live Bundle
adp Gauselmann
Neugerät zum Online Shop Preis
Erscheinungsdatum: 03.2007

Das Merkur Live Bundle besteht aus dem "Merkur info.net pro" und dem Big Cash System "Star Entertainer" für 12 Geldspielgeräte .

zzgl. Aufnahmegebühr bei Big Cash Durch die Vernetzung entstehen zusätzliche Kosten.

Für nähere Informationen sprechen Sie einfach unseren Verkauf an.



Netto Summe 3.499,00 EUR
Zzgl. Vorfracht 95,00 EUR
Zzgl. Versandkosten69,00 EUR
Zzgl. 19% MwSt. 695,97 EUR
brutto Summe 4.358,97 EUR

Quelle:
http://www.krueger-automaten.de/shop/kategorie/spielautomaten/Big+Cash/adp%
20Gauselmann/Merkur%20Live%20Bundle/detail/2975
2 15.06.2008 15:38 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

hansi hansi ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 27.03.2008
Beiträge: 140
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 823.105
Nächster Level: 824.290

1.185 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wie krank bzw. geldgierig muss man sein?

4.358,97 EUR für ein Marketinginstrument auszugeben welches auf einer „unterschiedlicher Auslegungen der SpVO“ (SpielV) basiert, grenzt schon an einer Teilnahme an einem Glücksspiel.
Ich habe noch einige Jackpotsysteme auf Lager die einmal sauteuer waren und dann verboten wurden. Im letztem Jahr hat mir mein Händler achselzuckend zu erkennen gegeben „Pech gehabt“. Den finanziellen Schaden hatte ich allein.

Für alle Betreiber dieses "neuen" Marketinginstruments hoffe ich, dass sie schlauer waren als ich und sich eine schriftliche Geldzurückgarantie vom Händler geben lassen haben.
3 16.06.2008 00:06 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.063.815
Nächster Level: 41.283.177

4.219.362 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Ich habe mal die Anzeige des Bildschirms des Marketinginstrumentes etwas vergrössert und als Anlage beigefügt.

Ich lese da die Anzeige eines Gerätejackpots !

Nicht an dem Geldspielgerät selbst, sondern auf dem Display des Star Entertainers !

Ist das denn erlaubt ?

Grüße

Dateianhang:
unknown Anzeige star Entertainer.doc (418 KB, 322 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 16.06.2008 19:57.

4 16.06.2008 18:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.964.363
Nächster Level: 2.111.327

146.964 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg

Nicht an dem Geldspielgerät selbst, sondern auf dem Display des Star Entertainers !

Ist das denn erlaubt ?

Grüße


JA!

Es wird nur der Jackpotbetrag angezeigt, der aktuell am Spielgerät gewonnen werden kann.

Wenn mehrere Geldspielgeräte mit intigriertem Jackpot angeschlossen sind, werden die Jackötte nacheinander angezeigt.
5 16.06.2008 20:11 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.063.815
Nächster Level: 41.283.177

4.219.362 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Corleis,

ich habe mir heute noch einmal die Anzeige des Star-Entertainers angesehen ( gespeichert als Dateianhang zum Beitrag Nr. 4 ).


Da gibt es ja auch eine aktuelle Liste der letzten Hauptgewinne der angeschlossenen Geldspielgeräte!

Ist das denn auch erlaubt ?

Grüße

__________________
gmg
6 20.06.2008 20:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.063.815
Nächster Level: 41.283.177

4.219.362 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







@ aalle

Kommen wir noch einmal auf die Anzeige des Star Entertainers ( gespeichert als Dateianhang zum Beitrag Nr. 4 ) zurück.

Es gibt noch eine weitere Anzeige auf diesem LiveBildschirm:

Eine Auflistung der angeschlossenen Geldspielgeräte nach "Big Spendern" und eine Auflistung der angeschlossenen Geldspielgeräte unter der Überschrift: "Höchste Gewinnchancen". Zu dieser Überschrift gibt es eine Fußnote mit "Kleingedrucktem", welches man leider nicht entziffern kann. Kann eventuell jemand dazu eine Erläuterung geben ?

Auch hier dann die entsprechende Frage:

Ist das denn erlaubt ?

Grüße

__________________
gmg
7 21.06.2008 18:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.063.815
Nächster Level: 41.283.177

4.219.362 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







@ alle

Auf der IMA 2008 hatte ich die Gelegenheit, einen der dort ausliegenden Prospekte des Systems "BIG CASH" zu ergattern.

Auf der Frontseite gab es die Aussage: "SMS-Gewinnspiele - so binden Sie Stammgäste und Neukunden".

Diese Aussage machte mich neugierig.

Das Vorwort der Broschüre war sehr interessant überschrieben:

"Endlich erwachsen!"
und weiter:
"Nachdem unsere Branche in 2006 und 2007 sehr viel Lehrgeld für den experimentellen Umgang mit der SpielV zahlen musste, konnten uns zwischenzeitlich nahezu alle Hersteller mit schlüssigen Konzepten für den neuen Markt überzeugen.....

und weiter:
Sicherlich ist der klassische Standort mit 12 Spielgeräten für die Zukunft immer noch eine attraktive Lösung für die Branche. Mehrfachkonzessionen, wie sie derzeit von Filialisten präferiert werden, ersetzen im Wesentlichen die Standorte in Fußgängerzonen und folgen den Gästen in die Zentren auf der grünen Wiese. Die in der Branche kommunizierte Perspektivlosigkeit ist hausgemacht und hat keine faktisch nachvollziehbaren Gründe....

...Dieses Magazin soll Ihnen einen kleinen Abriss über die vielfältigen Marketingaktivitäten der Big Cash Gruppe geben."


Das hörte sich alles sehr gut an ! Die Verantwortlichen von Big Cash hatten sicherlich etwas Besonderes im Angebot.

Im Januar 2008 waren unter dem Label Big Cash schließlich 70 Betreiber mit rund 220 Spielstätten in Deutschland vereinigt. Die Mitgliedschaft kostet 499 € im Monat bei Verträgen für eine 12er Konzession.

Nicht gerade wenig Geld für SMS-Gewinnspiele !
Da musste es doch noch etwas mehr für geben ! Was wohl ?

Wird fortgesetzt !

Grüße

__________________
gmg
8 30.06.2008 18:43 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gruß an alle,

unabhängig von gmgs Fragestellung, ob durch die oben eingestellten Zusatzgeräte an einem Ptb zugelassenen GGSG die Zulassung nicht automatisch erlischt und somit ein Verdacht §284 StGB bestehen würde, ein Hinweis zu Kundenbindungssystemen.

Absolut lesenswert ist der Beschluß vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht 7. Senat, vom 10.01.2008, 7 ME 179/06.

Hier nimmt sich das OVG nochmal der Fragestellung der angeblich unproblematischen kostenlosen Verlosungen an.- dort: Inhaber einer Kundenkarte kann 1x tgl. kostenlos an einem TV-Glücksrad "drehen" -

Ich weiß, dass es viele rechtgutachterliche Stellungnahmen von Rechtsanwälten zur Thematik §9 SpielV gibt, und daher sollte jeder, der sich mit dem Thema "Kundenbindungssystem" auseinander setzt auch die aktuelle Rechtsprechung dazu lesen.

Ein Satz aus dem o.a. Beschluß:
"Der Betreiber tut dies nicht zu karitativen Zwecken, sondern in der Erwartung, der Besucher werde sich, wenn er schon mal da ist, auch den aufgestellten Spielgeräten zuwenden. Dass dies nicht zur Eindämmung, sondern der Förderung des Spieltriebs dient, dürfte nicht zu bestreiten sein."



Gruß
Meike
9 24.07.2008 05:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.654
Nächster Level: 1.209.937

72.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es gibt aber auch andere, aktuelle Entscheidungen zu diesem Thema:
Hier zu einem Bonussystem: hier dann unter VG Muenchen klicken
[/url]
[url=http://www.bonusmitbis.de/pageID_3834402.html]

gruss
[url=http://www.bonusmitbis.de/pageID_3834402.html][/url]

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
10 25.07.2008 12:03 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo eric,

danke, denn hier wird die Gesamtproblematik schön sichtbar. - da haben wir geschichtlich, denke ich, einen kl. flashback -

Das OVG für Niedersachsen und OVG für NRW vertritt übrigens zum § 9 SpielV eine komplett andere Auffassung als das Verwaltungsgericht für München.

Dann noch zwei Punkte (ohne Kommentierung), auf die jeder schauen sollte.
- die anwaltliche Stellungnahme ist vom 21.10.2005
- im Urteil wird Bezug genommen auf einen "TÜV abgenommenen Spielverlauf" (Seite 5)


Gruß
Meike
11 26.07.2008 05:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.654
Nächster Level: 1.209.937

72.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Kein Problem, gern geschehen...
Kurz zum Hintergrund, weil ich diesen etwas naeher dort kenne:
Die Dauer dieses erstinstanzlichenVerfahren betrug insgesamt mehr als 20 Monate, inkl. Vorabersuchen, Beschluss, Beweisverfahren etc... Es dürfte eines der wenigen Verfahren sein, wo sich die Judikative wirklich ernsthaft mit dem KONKRETEN Thema befasst hatte.

Allerdings hat das jetzt nix mit Big Cash zu tun, das sei nur noch wichtig zu betonen, finde ich, die haben ne ganz andere Qualität, jetzt mal wertneutral. ;-)

gruss

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
12 26.07.2008 21:39 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo eric,

hatte es Dich nicht im Urteil irritiert, dass der TÜV einen
"Spielverlauf abgenommen" hatte, bei einem durch die PtB
zugelassenen GGSG?

Weißt Du um welche GGSG es sich gehandelt hatte und ob
das angeschlossene Zusatzgerät in der Bauartzulassung stand?

- konnte ich leider aus dem Urteil heraus nicht lesen -

Gruß
Meike
13 30.07.2008 18:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo eric,

schade, dass Du die Fragen nicht beantwortet hattest, hätte auch schön zu den aktuellen Fragen
gepasst.


Gruß an alle,

wie teuer sind eigentlich diese Marketinginstrumente, die hier von gmg eingestellt wurden.

D.h. nicht nur vom Anfangsinvest, sondern auch von den laufenden Kosten.

Hat da jemand monatl. Näherungswerte.


Gruß
Meike
14 24.08.2008 19:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.654
Nächster Level: 1.209.937

72.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo eric,

hatte es Dich nicht im Urteil irritiert, dass der TÜV einen
"Spielverlauf abgenommen" hatte, bei einem durch die PtB
zugelassenen GGSG?

Weißt Du um welche GGSG es sich gehandelt hatte und ob
das angeschlossene Zusatzgerät in der Bauartzulassung stand?

- konnte ich leider aus dem Urteil heraus nicht lesen -

Gruß
Meike


Tja Du beantwortest ja auch nicht gerade alles oder ?

Allg. Antwort. Es ging grundsaetzlich um GSG-Geraete aller Hersteller
und um Ereignisse vor 2006 (also vor Geräten der N- SpielVO), das vorab, lag aber in der Natur der Sache.

Das System ist nicht nicht mit dem GSG verbunden, maximal wird Strom entnommen (5V) ! Daher ist auch kein Eingriff da und auch keine Veränderung gegeben, daher auch eine Bauartzulassung nicht nötig. Es funzt via eigener Lichtschranke oder eigenem Zeittakt und kann auch autark (zeittakt) arbeiten.

Es geht hier daher auch nicht um einen Bauarteingriff, sondern alleine um die Frage des § 9.

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 24.08.2008 21:17.

15 24.08.2008 21:14 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Eric,

siehst Du, das ist so ein Knackpunkt.

Du hast geschrieben:
"Das System ist nicht mit dem GSG verbunden, maximal wird Strom entnommen."

Was denn nun: Hüh oder Hott ?

Du hast geschrieben:
"Es geht hier auch nicht um einen Bauarteingriff, sondern allein um um die Frage des §9."

Wieso glaubst Du das?

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es hier doch nicht um ein eingenständig funktionierendes "Bonussystem",
sondern um ein Bonussystem, welches nur mit einer technischen Koppelung,
mit einem separat von einer Behörde zugelassenen GGSG funktioniert .

Wer hatte denn einen möglichen Bauarteingriff geprüft?
Ein TÜV-Prüfer kann so etwas doch gar nicht.
Hätte das nicht der PtB vorgestellt werden müssen?

Letztlich geht es doch bei Zusatzgeräten, Eingriffen, Veränderungen
(wie auch immer man es nennen will)
bei einem GGSG nur um die Frage

"Hatte das eine behördliche Erlaubnis?"

- so ist das nun mal bei einer verwaltungsakzessorischen Strafbestimmung,
unser gesamtes "Glücksspielrecht" funktioniert nun mal über den Erlaubnisvorbehalt
und wer den bei welcher Art Glücksspiel geben kann, ist stringent festgelegt -

Die Frage kann also nur mit "Ja oder Nein" beantwortet werden.

Ob das GGSG, bei dem die Frage dann mit NEIN beantwortet würde,
dann in Betrieb gewesen wäre, wäre ja leicht nachvollziehbar.

Oder kennst Du eine Rechtsvorschrift nach der
"ein TÜV-Prüfer einen Spielverlauf abnehmen darf" ?


Gruß
Meike
16 25.08.2008 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.654
Nächster Level: 1.209.937

72.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Es geht/ging in dem Verfahren um § 9, das meinte ich.
Wer sagt denn, dass eine Stromentnahme ein Bauarteingriff ist, Du ?

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
17 25.08.2008 08:48 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.578.901
Nächster Level: 41.283.177

2.704.276 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Eric,

jetzt habe ich den Eindruck, dass Du mich extra nicht verstehen willst.

Ich habe doch geschrieben:

"Hätte das nicht der PtB vorgestellt werden müssen?"


Weder Du, noch ich, noch ein TÜV Prüfer sind dafür zuständig festzustellen, ob ein Spielverlauf
"abnahmefähig" ist.



Gruß
Meike
18 25.08.2008 17:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
eric eric ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.137.654
Nächster Level: 1.209.937

72.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Oder Du mich nicht:

Das von mir beschriebene/bzw. gemeinte System (siehe Urteil) kann gar IN DEN SPIELVERLAUF eingreifen, weil es damit schlicht überhaupt nicht verbunden ist, wie gesagt maximal am Strom und das auch nur, damit man nicht neben jedes GSG noch eine Steckdose mit Netzteil legen muss.
Es geht auch extern, dann ist es GAR NICHT verbunden ! Klar ?!
Also geht es dort "nur" um den § 9.

Das hat nix mit Big Cash und Co. zu tun, , dazu kann ich nichts sagen.

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
19 25.08.2008 17:35 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
John-Lautner John-Lautner ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-380.jpg

Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.078.338
Nächster Level: 1.209.937

131.599 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







viell. versteht Sie es so besser:

Alternativ zu diesem TV-Bildschirm könnte man auch eine Tafel nehmen wo man die "Big Spender" von Hand drauf schreibt.... Bräuchte man für Diese dann auch eine Zulassung Kopfkratz
20 26.08.2008 08:16 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
Seiten (3): [1] 2 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BIG CASH und das Spiel mit § 9 der Spielverordnung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Spielgeräten in Gaststätten Spielrecht   30.04.2024 10:29 von Jonas Behling     Gestern, 17:32 von NUK-Harburg   Views: 24
Antworten: 1
Anzahl der Spielgeräte in Gaststätten Spielrecht   30.04.2024 10:28 von Jonas Behling     30.04.2024 10:28 von Jonas Behling   Views: 14
Antworten: 0
Geldausgabeautomat Nähe Spielhalle Spielrecht   29.04.2024 14:54 von Spieli     29.04.2024 14:54 von Spieli   Views: 17
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 30.701
Antworten: 1
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.345.941
Antworten: 37

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 67.270 | Views gestern: 367.177 | Views gesamt: 892.981.136


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 246 | Gesamt: 0.253s | PHP: 99.6% | SQL: 0.4%