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Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?! |
Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?! |
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Hallo aus Raisdorf und
in Forum,
leider handelt es sich bei Ihrer sicherlich interessanten Fragestellung, um eine n.m. A. konkrete Rechtsberatung, die wir hier im Forum nicht beantworten können (siehe auch Forenregeln u. Auszug hieraus weiter unten).
Trotzdem weiterhin informativen Spaß im Forum,
frohes Fest und ein erfolgreiches Jahr 2006
Manfred Milbrodt
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Juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch die für Sie zuständige Gewerbe-Meldestelle oder durch einen Rechtsanwalt. Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen die von Benutzern des Forums gegeben werden, sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Eine konkrete Rechtsberatung ist generell untersagt! Die praktische Umsetzung dieser Tipps geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Forums haftet nicht für etwaige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen. Die Nutzer sind für die rechtlichen Konsequenzen ihrer Beiträge alleine verantwortlich (z.B. bei Verletzungen des Rechtsberatungsgesetzes, des Urheberrechts oder bei Verleumdungen oder Beleidigungen)!
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2
24.12.2005 10:16 |
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Solon
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silversurferxxx
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?! |
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Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Was heisst "n.m.A" ? Wäre es besser ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden ? Wenn ja, gibt es dafür jemanden der besonders zu empfehlen ist ?
Danke im Vorraus und ein frohes Fest!
mfg
Oliver
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3
24.12.2005 10:54 |
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webmaster
Administrator
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Hallo Oliver,
bevor Du den kostenintensiven Weg zum Anwalt beschreitest, solltest Du erst einmal bei der zuständigen Gewerbe-Meldestelle um Auskunft nachsuchen (hier: zuständiges Gewerbeamt am Wohnsitz und zusätzlich zuständiges Gewerbeamt für das Stadion). Diese sachbezogene Beratung ist kostenfrei und man erfährt auch gleich, wie die Behörde den Fall sieht, die tatsächlich örtlich betroffen ist.
Habe bitte Verständnis dafür, dass ich den Thread hier schließe.
Oft findet man über die Suche des Forums aber schon Antworten, die auf das Thema passen.
ein Frohes Fest
webmaster
P.S. n.m.A. = "nach meiner Auffassung"
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4
24.12.2005 11:35 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Schönen guten Tag und ein freundlcihes
!
Wie der Kollege Milbrodt schon zu Recht ausführt, können und dürfen wir hier keine konkrete Rechtsberatung durchführen.
Eine Empfehlung wäre, suchen Sie das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrer Kommune auf bzw. die Stelle, wo Sie ihre Reisegewerekarte erhalten haben. Diese können und werden Ihnen sicherlich eine fundierte und untermauerte Auskunft geben können. Sie können im Prinzip aber genauso oder vielleicht noch besser die für Sie zuständige IHK aufsuchen. Auch dort werden Sie fachlich gut und richtig beraten werden.
Auch der Besuch bei einem Anwalt wäre sicherlich nicht schlecht. Ich persönlich würde dann einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie mit dem reinen Gesetzestext so nicht klarkommen, obwohl n.m.A. (nach meiner Auffassung) gerade in diesem Bereich der Text einigermaßen verständlich gefasst wurde.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
24.12.2005 11:36 |
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