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» Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?! «

Schönen guten Tag und ein freundlcihes  Moin  !

Wie der Kollege Milbrodt schon zu Recht ausführt, können und dürfen wir hier keine konkrete Rechtsberatung durchführen.

Eine Empfehlung wäre, suchen Sie das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrer Kommune auf bzw. die Stelle, wo Sie ihre Reisegewerekarte erhalten haben. Diese können und werden Ihnen sicherlich eine fundierte und untermauerte Auskunft geben können. Sie können im Prinzip aber genauso oder vielleicht noch besser die für Sie zuständige IHK aufsuchen. Auch dort werden Sie fachlich gut und richtig beraten werden.  großes Grinsen  

Auch der Besuch bei einem Anwalt wäre sicherlich nicht schlecht. Ich persönlich würde dann einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie mit dem reinen Gesetzestext so nicht klarkommen, obwohl n.m.A. (nach meiner Auffassung) gerade in diesem Bereich der Text einigermaßen verständlich gefasst wurde.  Kopfkratz  



Gepostet am 24.12.2005 um 11:36 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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