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Hallo und guten Tag!

Ich handle mit Fanartikeln (Schals / Fahnen). Mein Hauptgeschäft liegt darin, diese bei Fussballbundesligaspielen diese zu verkaufen. Natürlich habe ich eine Reisegewerbekarte. Nun habe ich vor kurzem ein stehendes Gewerbe angemeldet um Personen anzustellen die in meinem Auftrag auch diese Fanartikel am Stadion verkaufen sollen. Ich habe ein kleines Privatgrundstück angemietet auf dem der Verkauf stattfindet. Meinem Angestellten habe ich eine Kopie meiner Gewerbeanmeldung mitgegeben das ich selber nicht vor Ort war und einen anderen Stand betrieben habe. Problem: Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt wurde der weiterbetrieb unterbunden. Im späteren Bußgeldverfahren und im Gespräch mit dem Ordnungsamt wurde gesagt das dieser Verkaufstand nur mit einer Reisegewerbekarte geführt werden darf. Dies sei immer so , ausser auf "festgesetzten" Veranstaltungen. Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, der schon seit Jahren so verfährt und nie Probleme hatte. Wie kann das sein ? Ich möchte zur Fußball WM 2006 sehr viele Leute anstellen. Diese scheint dann aber ein sehr großes Problem zu werden, wenn ich alle Angestellten mit einer Reisegewerbekarte ausstatten müsste.
Ich habe versucht mich durch die Gewerbeordnung zu lesen, aber ich bin kein Jurist und mir fällt es schwer die Gesetztestexte zu verstehen. Ich habe ein paar Sachen gefunden (§55b GewO abs. 1) wo (glaube ich ) drinsteht wann man zu dieser Ausübung keine Reisegewerbekarte benötigt. Ich weiß auch nicht wie da weitermachen soll, zumal die WM nur 4 Wochen geht und ich nur für diesen kurzen Zeitraum viele Leute brauche . Das hieße das die Reisegewerbekarte nur für vier bis fünf Wochen benötigt würde (hohe Kosten).



Gepostet am 24.12.2005 um 00:16 von:
Benutzer: silversurferxxx
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