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Geschrieben von silversurferxxx am 24.12.2005 um 00:16:

  Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?!

Hallo und guten Tag!

Ich handle mit Fanartikeln (Schals / Fahnen). Mein Hauptgeschäft liegt darin, diese bei Fussballbundesligaspielen diese zu verkaufen. Natürlich habe ich eine Reisegewerbekarte. Nun habe ich vor kurzem ein stehendes Gewerbe angemeldet um Personen anzustellen die in meinem Auftrag auch diese Fanartikel am Stadion verkaufen sollen. Ich habe ein kleines Privatgrundstück angemietet auf dem der Verkauf stattfindet. Meinem Angestellten habe ich eine Kopie meiner Gewerbeanmeldung mitgegeben das ich selber nicht vor Ort war und einen anderen Stand betrieben habe. Problem: Bei einer Kontrolle durch das Ordnungsamt wurde der weiterbetrieb unterbunden. Im späteren Bußgeldverfahren und im Gespräch mit dem Ordnungsamt wurde gesagt das dieser Verkaufstand nur mit einer Reisegewerbekarte geführt werden darf. Dies sei immer so , ausser auf "festgesetzten" Veranstaltungen. Ich habe mit einem Bekannten gesprochen, der schon seit Jahren so verfährt und nie Probleme hatte. Wie kann das sein ? Ich möchte zur Fußball WM 2006 sehr viele Leute anstellen. Diese scheint dann aber ein sehr großes Problem zu werden, wenn ich alle Angestellten mit einer Reisegewerbekarte ausstatten müsste.
Ich habe versucht mich durch die Gewerbeordnung zu lesen, aber ich bin kein Jurist und mir fällt es schwer die Gesetztestexte zu verstehen. Ich habe ein paar Sachen gefunden (§55b GewO abs. 1) wo (glaube ich ) drinsteht wann man zu dieser Ausübung keine Reisegewerbekarte benötigt. Ich weiß auch nicht wie da weitermachen soll, zumal die WM nur 4 Wochen geht und ich nur für diesen kurzen Zeitraum viele Leute brauche . Das hieße das die Reisegewerbekarte nur für vier bis fünf Wochen benötigt würde (hohe Kosten).



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 24.12.2005 um 10:16:

  RE: Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?!

Hallo aus Raisdorf und Willkommen in Forum,

leider handelt es sich bei Ihrer sicherlich interessanten Fragestellung, um eine n.m. A. konkrete Rechtsberatung, die wir hier im Forum nicht beantworten können (siehe auch Forenregeln u. Auszug hieraus weiter unten).

Trotzdem weiterhin informativen Spaß im Forum,
frohes Fest und ein erfolgreiches Jahr 2006
Manfred Milbrodt



Hinweis für interessierte Bürger:
Juristischen Diskussionen und Beiträge im Forum ersetzen nicht die Beratung durch die für Sie zuständige Gewerbe-Meldestelle oder durch einen Rechtsanwalt. Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen die von Benutzern des Forums gegeben werden, sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen und geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Sie sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Eine konkrete Rechtsberatung ist generell untersagt! Die praktische Umsetzung dieser Tipps geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Betreiber des Forums haftet nicht für etwaige rechtliche oder finanzielle Konsequenzen, die aus der Befolgung der Ratschläge entstehen. Die Nutzer sind für die rechtlichen Konsequenzen ihrer Beiträge alleine verantwortlich (z.B. bei Verletzungen des Rechtsberatungsgesetzes, des Urheberrechts oder bei Verleumdungen oder Beleidigungen)!



Geschrieben von silversurferxxx am 24.12.2005 um 10:54:

  RE: Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?!

Hallo!

Danke für die schnelle Antwort. Was heisst "n.m.A" ? Wäre es besser ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden ? Wenn ja, gibt es dafür jemanden der besonders zu empfehlen ist ?
Danke im Vorraus und ein frohes Fest!

mfg

Oliver



Geschrieben von webmaster am 24.12.2005 um 11:35:

 

Hallo Oliver,

bevor Du den kostenintensiven Weg zum Anwalt beschreitest, solltest Du erst einmal bei der zuständigen Gewerbe-Meldestelle um Auskunft nachsuchen (hier: zuständiges Gewerbeamt am Wohnsitz und zusätzlich zuständiges Gewerbeamt für das Stadion). Diese sachbezogene Beratung ist kostenfrei und man erfährt auch gleich, wie die Behörde den Fall sieht, die tatsächlich örtlich betroffen ist.

Habe bitte Verständnis dafür, dass ich den Thread hier schließe.
Oft findet man über die Suche des Forums aber schon Antworten, die auf das Thema passen.

ein Frohes Fest

webmaster

P.S. n.m.A. = "nach meiner Auffassung"



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.12.2005 um 11:36:

 

Schönen guten Tag und ein freundlcihes Moin !

Wie der Kollege Milbrodt schon zu Recht ausführt, können und dürfen wir hier keine konkrete Rechtsberatung durchführen.

Eine Empfehlung wäre, suchen Sie das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrer Kommune auf bzw. die Stelle, wo Sie ihre Reisegewerekarte erhalten haben. Diese können und werden Ihnen sicherlich eine fundierte und untermauerte Auskunft geben können. Sie können im Prinzip aber genauso oder vielleicht noch besser die für Sie zuständige IHK aufsuchen. Auch dort werden Sie fachlich gut und richtig beraten werden. großes Grinsen

Auch der Besuch bei einem Anwalt wäre sicherlich nicht schlecht. Ich persönlich würde dann einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.

Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie mit dem reinen Gesetzestext so nicht klarkommen, obwohl n.m.A. (nach meiner Auffassung) gerade in diesem Bereich der Text einigermaßen verständlich gefasst wurde. Kopfkratz


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