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» Angestellte ohne Reisegegewerbekarte ?! «
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort. Was heisst "n.m.A" ? Wäre es besser ich würde mich an einen Rechtsanwalt wenden ? Wenn ja, gibt es dafür jemanden der besonders zu empfehlen ist ?
Danke im Vorraus und ein frohes Fest!
mfg
Oliver
Gepostet am 24.12.2005 um 10:54 von:
Benutzer: silversurferxxx
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1650#post1650
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