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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO
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chhen chhen ist männlich
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Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO

Hallo und leibe Grüße aus der Pfalz,

kann mir jemand verraten ob eine erlaubnisfreie Straußwirtschaft nach § 14 Gewerbeordnung anzumelden ist?
Weiter wäre ich über einen Hinweis zur Rechtsnorm unheimlich dankbar.

Viele Grüße und ganz lieben Dank vorab
Christoph
1 16.03.2022 14:47 chhen ist offline E-Mail an chhen senden Beiträge von chhen suchen
Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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Hallo,
unser Ministerium hat sich in einer Sitzung einmal eingehend mit der Thematik "Straußwirtschaft" beschäftigt...könnte die Unterlagen einmal suchen....
2 16.03.2022 16:09 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
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Roesje Roesje ist weiblich
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Ich habe hier eine Straußwirtschaft mit Gewerbeanmeldung.

Allerdings ist die hier vorliegende Straußwirtschaft auch nicht so ganz so, wie das althergebracht war und gesetzlich geregelt ist.

Grds. ist wohl nur eine Anzeige nach § 13 GastVO zu tätigen, da es sich ja im Kern um einen landwirtschaftlichen Betrieb (Weinbau) handelt.

Da bei meiner Straußwirtschaft die Hintergründe etwas anders sind, ist hier eine normale Anzeige nach § 14 GewO gemacht worden.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 16.03.2022 16:36.

3 16.03.2022 16:27 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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