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» Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO «

Ich habe hier eine Straußwirtschaft mit Gewerbeanmeldung.

Allerdings ist die hier vorliegende Straußwirtschaft auch nicht so ganz so, wie das althergebracht war und gesetzlich geregelt ist.

Grds. ist wohl nur eine Anzeige nach § 13 GastVO zu tätigen, da es sich ja im Kern um einen landwirtschaftlichen Betrieb (Weinbau) handelt.

Da bei meiner Straußwirtschaft die Hintergründe etwas anders sind, ist hier eine normale Anzeige nach § 14 GewO gemacht worden.



Gepostet am 16.03.2022 um 16:27 von:
Benutzer: Roesje
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