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-- Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=18314)


Geschrieben von chhen am 16.03.2022 um 14:47:

  Straußwirtschaft, Anzeigepflicht nach § 14 GewO

Hallo und leibe Grüße aus der Pfalz,

kann mir jemand verraten ob eine erlaubnisfreie Straußwirtschaft nach § 14 Gewerbeordnung anzumelden ist?
Weiter wäre ich über einen Hinweis zur Rechtsnorm unheimlich dankbar.

Viele Grüße und ganz lieben Dank vorab
Christoph



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 16.03.2022 um 16:09:

 

Hallo,
unser Ministerium hat sich in einer Sitzung einmal eingehend mit der Thematik "Straußwirtschaft" beschäftigt...könnte die Unterlagen einmal suchen....



Geschrieben von Roesje am 16.03.2022 um 16:27:

 

Ich habe hier eine Straußwirtschaft mit Gewerbeanmeldung.

Allerdings ist die hier vorliegende Straußwirtschaft auch nicht so ganz so, wie das althergebracht war und gesetzlich geregelt ist.

Grds. ist wohl nur eine Anzeige nach § 13 GastVO zu tätigen, da es sich ja im Kern um einen landwirtschaftlichen Betrieb (Weinbau) handelt.

Da bei meiner Straußwirtschaft die Hintergründe etwas anders sind, ist hier eine normale Anzeige nach § 14 GewO gemacht worden.


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