Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x |
gmg
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x |
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Mit Interesse konnte man die ersten öffentlichen Äußerungen zur Geldspielgeräteumstellung per 31. 12. 2010 lesen:
Faktenreich und für die Zuhörer sehr ergiebig war die Podiumsdiskussion „Von TR 3.3 zu TR 4.1“ auf der Jahreshauptversammlung des DAV in Essen. Bekanntlich sind Geldspielgeräte bis zum 31. Dezember 2010 an die neue technische Richtlinie anzupassen, so die klare Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums.
DAV-Chef Karl Besse begrüßte in der Runde Helmut Besse, Gauselmann AG, Andreas Hingerl, NSM-Löwen Entertainment, Tim Wittenbecher, Bally Wulff Entertainment, außerdem Ralph Jansen, Automatenunternehmer aus Münster, und Moderator Stefan Dreizehnter.
Umstellung der Multigamer
Zunächst kreiste die Diskussion um die Umstellung der Multigamer auf die neue technische Richtlinie.
Andreas Hingerl, Löwen, betonte: „Wir haben insgesamt 14 Anschlusszulassungen eingereicht und können im Juli durchstarten. Bis zum 31. Dezember werden 98 Prozent unserer Geräte umgerüstet sein.“
Dies gelte für alle Novomatic-Bauartzulassungen, also auch für die Crown-Geräte. Geplante Kosten für den Kunden pro Gerät: 200 Euro. Dafür erhalte der Automatenunternehmer ein komplett neues Spielepaket und eine neue TÜV-Zulassung für zwei Jahre. So der Löwen-Vertriebsdirektor, der neugierig machte: „Wir präsentieren im September/Oktober ein komplett neues Gerät.“
20 bis 30 Minuten pro Gerät
Hingerl rechnet mit einer Umrüstzeit pro Gerät von nur 20 bis 30 Minuten. Die Manpower erfolge durch Löwen-Techniker und -Dienstleister, „insgesamt mehrere hundert Leute“. Der Automatenunternehmer müsse die Geräte nur zugänglich machen und aufsperren.
Eine Löwen- und Crown-Besonderheit: „Der Kunde entscheidet nach der Umrüstung selbst, wann er von 3.3 auf 4.1 umstellt.“ Allerdings müsse dies bis zum 31. Dezember 2010 in jedem Fall geschehen. Ansonsten „steht die Kiste still“, so die klare Botschaft.
Helmut Besse, Gauselmann AG, sprach von der erfolgreichen Aufholjagd seines Unternehmens. Mit Inkrafttreten der TR 4 zum 1. Juli 2008 habe man entsprechende Top-Produkte im Markt platzieren können.
„So entsprechen die Geräte unserer Kunden bereits jetzt zu 40 Prozent der neuen technischen Richtlinie. Zum Jahresende werden es 60 Prozent aller Geräte sein.“ Dies sei ein großer, erheblicher Gerätebestand, der nicht umgestellt werden müsse.
Nachtragszulassungen in Arbeit
Für TR 3.3-Geräte wie beispielsweise Merkur Multi und Multi Multi seien Nachtragszulassungen bei der PTB in Arbeit. Die Multigamer-Umstellung soll bei den Ostwestfalen 198 Euro kosten. Ein Betrag in der gleichen Höhe wie beim Aufspielen von neuen Spielepaketen.
Tim Wittenbecher, Bally Wulff, sieht sein Unternehmen auch in einer komfortablen Situation. „Unser hauseigenes Gerät, die Game Station, läuft von Anfang an auf 4.1“, und für Amatic-Geräte würden Umrüstkits angeboten. Oder die Geräte werden im Einvernehmen mit den Kunden komplett ausgetauscht.
Wie verhält es sich bei den klassischen Walzengeräten und Punktegeldspielgeräten? Tim Wittenbecher: „Wir haben eine Marktanalyse gemacht und uns entschlossen, für den Daxx, den Neon und höchstwahrscheinlich zwei weitere Geräte Nachtragszulassungen anzubieten.“
Logistischer Kraftakt
Geplante Kosten pro Gerät „unter 500 Euro“. Die Umrüstung sei ein großer logistischer Kraftakt, betonen die Berliner.
Auch beim Gauselmann Großhandel können klassische Geräte wie der New Winner umgerüstet werden. Geplante Kosten „je nach Aufwand zwischen 300 und 500 Euro“. Man werde den Umbau vor Ort („wenn keine Scheiben getauscht werden müssen“), aber auch einen Gerätetausch anbieten.
„Mit individuellen, großzügigen Angeboten, auf ein Neugerät umzusteigen“, so Helmut Besse. Auf den in Kürze stattfindenden Hausmessen des Gauselmann Großhandels werde man die Kunden über alle Details informieren.
Bei den Löwen spricht man von einer „überschaubaren Quantität“ klassischer Geräte im Markt. „Wir werden diese Geräte vom Markt kaufen beziehungsweise großzügige, alternative Angebote machen“, weiß Andreas Hingerl.
Aufruf an die Unternehmer
Abschließend dankte DAV-Vorsitzender Karl Besse den Podiumsteilnehmern für ihr Kommen und „die schlüssigen, sachlichen, positiven Informationen“. Sein ausdrückliches Lob: „Die Umstellung auf die TR 4.1 ist von der Industrie auf einen guten Weg gebracht worden.“
Man vertraue jetzt der Innovationskraft der Industrie. Gleichzeitig sind alle Automatenunternehmer aufgerufen, die Umstellung von der TR 3.3 auf die TR 4.1 maximal zu unterstützen.
Fundstelle:
Automatenmarkt
Nachricht vom 16. 04. 2010
Grüße
__________________ gmg
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16.04.2010 15:18 |
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Solon
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Wilde Irene
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Schönes Erwachen für alle die die Rechnung ohne die Gerätehersteller machen wollten!
Magic Deluxe etc. erhalten nur noch Freischaltcodes die bis 31.01.2011 gültig sind.- Danach schalten sich die Geräte automatisch ab!!
Viele Grüße
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2
12.05.2010 17:22 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x |
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Ich bin gespannt, wie sich die anstehende Geräteumstellung auf TR 4.x GSG entwickeln wird.
Die seinerzeit angekündigten Anschlußzulassungen müssten ja demnächst auch auf der Web-Side der PTB veröffentlicht werden.
Grüße
__________________ gmg
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3
06.07.2010 09:23 |
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gmg
Foren Gott
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Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x |
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In dem Zusammenhang wird noch einmal das Nachfolgende aus der Landtagsdrucksache Baden-Württemberg 14/4936 in Erinnerung gerufen:
Frage:
II. 7. Wie beurteilt sie Geldspielgeräte, die Geldeinsätze in Punkte umrechnen,und hält sie es aufgrund der von Geldspielgeräten ausgehenden hohen Suchtgefahren für erforderlich, die Spielverordnung dahin gehend zu ändern, dass diese Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden dürfen?
Antwort:
Zu II. 7.:
Der neu gefasste § 13 SpielV enthält keine abschließende Definition des Begriffs „Spiel“. Hintergrund dafür ist (s. a. Begründung zur Änderung der Spielverordnung, BR-Drs. 655/05), dass bei den heutigen computergesteuerten Spielsystemen anders als bei den früheren mechanischen Beginn und Ende eines Spiels nicht mehr eindeutig feststellbar sind, da im Hintergrund Aktionen stattfinden können, die von außen zwar nicht wahrnehmbar, aber dennoch Bestandteil einer Spielsequenz sind. Reglementiert sind nur die unmittelbaren Geldübergabeprozesse.
Diese Änderung hat dazu geführt, dass auf der sog. Punkteebene sehr hohe „Gewinne“ angeboten werden können. Die Umrechnung von Geldeinsätzen in Punkte in Verbindung mit großen Anzeigen für die Punktwerte und kleinen Anzeigen für die eingesetzten Geldbeträge können eine als kritisch zu bewertende Bindung des Spielers bewirken. Eine derartige Gestaltung des Geldspielgeräts suggeriert dem Spieler höhere Gewinnmöglichkeiten als nach der Spielverordnung möglich und kann damit einen erheblich höheren Spielanreiz verursachen. Daher sollten nur Geldspielgeräte betrieben werden dürfen, bei denen die Einsätze und Gewinne in Euro angezeigt werden.
Dies sollte insbesondere auch im Rahmen der Evaluierung der Spielverordnung geprüft werden. Das Problem, dass beim Spieler dadurch gegebenenfalls falsche Erwartungen geweckt und eine als kritisch zu bewertende Bindung des Spielers und ein erhöhter Spielanreiz bewirkt werden können, wurde auch von den Länderwirtschaftsressorts gegenüber Bundeswirtschaftsministerium und Physikalisch-Technischer Bundesanstalt bereits angemahnt. Ob eine Änderung der Spielverordnung erforderlich ist, um die Umrechnung in Punkte zu unterbinden, oder ob hierfür eine Änderung der sog. Technischen Richtlinien (TR) – der Verwaltungsvorschrift, die für die Lizenzierung von Geldgewinnspielgeräten einschlägig ist – genügt, bedarf noch der näheren Abstimmung.
Grüße
__________________ gmg
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4
06.07.2010 09:51 |
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gmg
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RE: Anstehende Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x |
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Infos von NSM Löwen zum Thema Umsetzung der Anschlusszulassung
gibt es hier:
Grüße
__________________ gmg
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5
07.07.2010 10:44 |
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alfi1950
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7
07.07.2010 15:20 |
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Meike
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Gruß an alle,
hatte denn jmd. bei der Podiumsdiskussion gefragt,
nach welcher Rechtsgrundlage "die Vorgabe des Bundeswirtschaftsministeriums" so "klar" ist?
Gruß
Meike
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8
07.07.2010 17:38 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
kürzlich las ich ein schönes Zitat von Albert Einstein zum Thema Anpassung
"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können,
muß man vor allem ein Schaf sein."
Und nun back to topic
Zahlt ihr nun alle brav ohne Nachfrage Euren Obulus oder hat das mal jmd. rechtlich prüfen lassen?
Was sagt das Bundeskartellamt? - Jasper, NRT News u.a. hatten hier im Forum bereits mehrfach von Anzeigen gesprochen. Gab es dazu Rückmeldungen.
Gruß
Meike
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9
09.07.2010 19:43 |
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jochen B.
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Kann mir ein einziger Aufsteller bitte erklären, wie sich das Auszahlverhalten nach der "Umstellung" verändert?
Mein Händler hat davon leider keine Ahnung!
Diese einseitige Ungewissheit über das Verhalten dieser Kisten macht mich langsam aber sicher krank.
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10
23.07.2010 13:06 |
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alfi1950
Tripel-As
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Geldspielgeräteumstellung TR 3.3 auf TR 4.x
gleich durch die Glücksspielindustrie!
Die gesammelten Umsatzdaten pro Gerät und Aufstellort werden dann auf CD gebrannt und meistbietend an die Finanzverwaltung der Länder versteigert.
und zur hausinternen Standortanalyse verwendet
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11
30.08.2010 15:36 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von alfi1950
Die gesammelten Umsatzdaten pro Gerät und Aufstellort werden dann auf CD gebrannt und meistbietend an die Finanzverwaltung der Länder versteigert.
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Ach ! Ist es jetzt soweit ?
Meinst Du, es würde sich lohnen, zu bieten ?
Grüße
__________________ gmg
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12
30.08.2010 15:48 |
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gmg
Foren Gott
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13
14.09.2010 15:14 |
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Meike
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Hallo gmg,
wenn man die Mussvorschrift §33 e GewO frühzeitig eingehalten hätte, wäre so vieles
nicht möglich gewesen und dies ohne Übergangszeiten von 3 Jahren.
Gruß
Meike
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14
17.09.2010 17:44 |
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