unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung von Minderjährigen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung von Minderjährigen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Lena von Ahlen Lena von Ahlen ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 13
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 62.354
Nächster Level: 62.494

140 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung von Minderjährigen

Hallo zusammen,

ich habe einen Vater der seine Kinder bei einer Werbeagentur für Fotos angemeldet hat. Jetzt möchte er für jedes seiner 3 Kinder (Zwillinge knapp 1 Jahr, Mädchen 5 Jahre) eine Steuernummer.
Das Finanzamt und ich bzw. mein SGL haben gesagt, dass er dafür eine Gewerbeanmeldung benötigt!?

Wenn er jetzt für jedes Kind ein Gewerbe auf dessen Namen anmeldet
- geht das so einfach??
- braucht er möglicherweise Genehmigungen vom Jugendamt, etc.??

Mein FBL ist der Ansicht, dass die Kinder in dem Alter kein Gewerbe anmelden können...

Ich bitte um Hilfe

Grüße
aus dem Norden
1 20.05.2011 10:23 Lena von Ahlen ist offline E-Mail an Lena von Ahlen senden Beiträge von Lena von Ahlen suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.317.882
Nächster Level: 3.609.430

291.548 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

nach § 104 BGB ist geschäftsunfähig, wer das 7 Lebensjahr nicht vollendet hat.

Aus diesem Grund ist es m.E. nicht möglich ein Gewerbe anzuzeigen, da keine eigene Willensbilldung möglich ist und alle Rechtsgeschäfte nichtig sind.


Nr. 5.5 GewAnzVwV sagt dazu,
"Wird ein Gewerbebetrieb von einem Minderjährigen oder im Namen eines Minderjährigen angezeigt und dabei eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts nicht nachgewiesen, ist das Vormundschaftsgericht zu befragen. Hierauf soll der Minderjährige hingewiesen werden."

Wobei ich jedoch denke, dass dies nur für Minderjährige gilt, die mindestens beschränkt Geschäftsfähig sind.

Gruß, Steffen

Edit: Ergänzend vielleicht noch § 1629 I. BGB Vertretung des Kindes.

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 20.05.2011 11:24.

2 20.05.2011 10:44 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Lena von Ahlen Lena von Ahlen ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 13
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 62.354
Nächster Level: 62.494

140 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Lena von Ahlen


www.Fiat-126-Forum.de







Okay, das würde dann ja aber heißen, dass der Vater ein Gewerbe anmelden müsste oder??

Und wenn ja was schreibt man dann als Tätigkeit rein?

Schönes Wochenende!
3 20.05.2011 12:26 Lena von Ahlen ist offline E-Mail an Lena von Ahlen senden Beiträge von Lena von Ahlen suchen
Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-352.gif

Dabei seit: 20.08.2007
Beiträge: 305
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.858.798
Nächster Level: 2.111.327

252.529 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Seit wann ist bei der Beurteilung, ob eine Gewerbe-Anmeldung vorzunehmen ist, die Steuernummer bedeutsam? Bedeutsamer ist doch viel mehr, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Ich denke, hier hapert es alleine schon an der Selbständigkeit. Ein Kind um 1 Jahr rum kann m.E. nicht selbständig tätig sein. Allein die fehlende Geschäftsfähigkeit reicht hier schon.

Wie sind denn erwachsene Fotomodels einsortiert. Haben die alle ein Gewerbe als "Model" angemeldet?!
4 20.05.2011 12:32 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.973.741
Nächster Level: 5.107.448

133.707 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung von Minderjährigen

Moin aus Rheinhessen,
wenn sich der Vater entscheidet seine Kinder zu "Werbezwecken" zu "vermarkten", dann würde sich als Gewerbegegenstand am ehesten etwas in Richtung "Modelagentur" anbieten.
Paralell dazu würde ich die Angelegenheit auf jedenfall (Gewerbeanmeldung hin oder her) dem zuständigen Jugenamt schildern, damit die dem Herrn Papa auf die Finger schauen.
Und im übrigen würde ich die Hinweise des Koll. Balzer aufgreifen und das zuständige Vormundschaftsgericht - paralell zum Jugendamt - informieren.
Ansonsten klingt das

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
5 20.05.2011 12:41 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.317.882
Nächster Level: 3.609.430

291.548 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

zu dem was Koll. Bäumer sagt, möchte ich noch folgendes aus dem Foren-Lexikon zitieren:
Zitat:
Fotomodell: Kein Gewerbe, da es sich um eine unselbständige Tätigkeit handelt.Quelle: Hickel-Wiedmann, Erläuterung zu § 14 Gewerbeordnung


Die Kinder sind bereits bei einer Werbeagentur angemeldet. Es ist daher nonsense, wenn der Vater ebenfalls eine Gewerbeanzeige "Werbeagentur" erstattet.

Ich sehe es wie folgt:
- Kinder keine Gewerbeanmeldung, da nicht Geschäftsfähig und Fotomodell kein Gewerbe
- Papa keine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit seiner Kinder, da Fotomodell kein Gewerbe
- Papa als Werbeagentur. Die Gewerbeordnung ist eine Schutzvorschrift hauptsächlich für Dritte. Bei einer derartigen Konstellation wo alle Aktivitäten in der Familie bleiben, sehe ich es als nicht angebracht eine Gewerbeanzeige zu tätigen. Dies wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers. (wobei eine Gewerbeanzeige trotzdem nicht abzuweisen wäre)

Erwachsene Fotomodells benötigen doch wahrscheinlich auch ne Steuernummer, soll gem. § 1629 I. BGB das über die Steuernummer des Papas laufen.

Ansonsten kann ich mich Kollegen Rheinhesse nur anschließen, unabhängig von der Tatsache, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht, kann es nicht verkehrt sein Jugendamt und Vormundschaftsgericht zu informieren.

Ich wünsch ein angenehmes Wochenende!

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 20.05.2011 14:13.

6 20.05.2011 14:12 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.286
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.565.684
Nächster Level: 22.308.442

1.742.758 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich tue mir ein bisschen schwer damit die Modell-Tätikeit als unselbständige einzustufen. Wenn das Modell entscheidet, ob, wann und wo es Aufträge annimmt, kann es die Tätigkeit sicherlich auch selbständig ausüben oder etwa nicht?
7 23.05.2011 11:51 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.317.882
Nächster Level: 3.609.430

291.548 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

nach Landmann/Rohmer zu § 14 Rdn. 43 Seite 55 ist es umstritten, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit handelt.

Hier sinngemäß ein Auszug:
BFH in seinem Urteil vom 24.11.1961 und 08.06.1967 begründet die Selbständigkeit wie folgt: "Fotomodelle, die nur von Fall zu Fall und vorübergehend zu Werbeaufnahmen für die Bekleidungsindustrie herangezogen werden, sind gewerblich tätig. Sie sind keine Arbeitnehmer, weil sie nicht in den Betrieb des Fotofragen eingegliedert sind". Wegen des Überwiegens der auf Selbstständigkeit hindeutenden Umstände ist auch Friauf/Heß, Rdn. 60 der Vorbem. vor § 14, dieser Auffassung. Von einer unselbstständige Tätigkeit geh dagegen das OLG Düsseldorf. Urt. v. 06.11.1975 sowie das OLG Karlsruhe, Beschl. vom 17.05.1979, ferner Tettinger/Wand, Rdn. 31 zu § 1 aus. Beide Gerichte stellen dabei darauf ab, dass das Merkmal der persönlichen Unabhängikeit (s. Rdn. 40) bei einer Tätigkeit als Fotomodell nicht gegeben sei. Es stehe zwar Ermessen des Fotmodells, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen; wenn es ihn aber angenommen habe, untersteh es voll der Weisungsbefugnis des Vertragspartners in Bezug auf Zeit, und Dauer der Tätigkeit, Aufnahmeort, Aufmachung, Posen und Aussehen (Kleidung, Frisur, Make-Up).... Diese kurzen Aufträge kommen kurzfrifriste Beschäftigungsverhältnisse gleich, die dem heutigen Wirtschaftsleben entsprechen....

Ich persönlich kann beide Standpunkte nachvollziehen. Umso mehr ich mich mit der Thematik auseinander setze, desto unschlüssiger werde ich.

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
8 23.05.2011 14:56 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.286
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.565.684
Nächster Level: 22.308.442

1.742.758 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich kann den Kollegen Balzer nur zu gut verstehen, die Gerichte aber nicht unbedingt, sind doch ständige wechselnde Auftraggeber eigentlich ein deutlicher Hinweis auf Selbständigkeit, auch wenn die bestimmte Dinge vorschreiben. Das tun manche Auftraggeber handerklicher Leistungen auch.
9 23.05.2011 15:02 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.317.882
Nächster Level: 3.609.430

291.548 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Genau das ging mir auch durch den Kopf!

Ich könnte auch dagegen argumentieren, aber das würde doch wieder in einer Grundsatzdiskussion enden. Das muss jetzt nicht sein

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
10 24.05.2011 06:38 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Lena von Ahlen Lena von Ahlen ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 13
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 62.354
Nächster Level: 62.494

140 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Lena von Ahlen


www.Fiat-126-Forum.de







Da ich jetzt komplett verwirrt bin, werde ich von dem Vater erstmal eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht fordern.
Mal schauen ob das was wird...

Liebe Grüße und vielen Dank
aus dem Norden
11 24.05.2011 11:32 Lena von Ahlen ist offline E-Mail an Lena von Ahlen senden Beiträge von Lena von Ahlen suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.317.882
Nächster Level: 3.609.430

291.548 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

beim erneuten suchen bin ich über folgenden Beitrag gestolpert:
Lesen

In diesem Thread wird auch im Post 10 das Merkblatt der IHK Niederbayern angeboten. Siehe hier Lesen .

da steht u.a. drin:
Zitat:
Diese Genehmigung erteilt das Vormundschaftsgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, das der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.


Welche Intention hat der Papa doch gleich, auf Kleinkindern ein Gewerbe anzumelden?

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
12 24.05.2011 16:18 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Lena von Ahlen Lena von Ahlen ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 13
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 62.354
Nächster Level: 62.494

140 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Lena von Ahlen


www.Fiat-126-Forum.de







Angeblich braucht er die jeweiligen Steuernummern damit die Werbeagentur die Kinder gesondert berechnen kann.
13 26.05.2011 11:20 Lena von Ahlen ist offline E-Mail an Lena von Ahlen senden Beiträge von Lena von Ahlen suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.710.944
Nächster Level: 11.777.899

66.955 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die entscheidende Frage ist doch nicht: wie helfen wir der Werbeagentur bei ihrer Buchführung, sondern: liegt tatsächlich ein anzeigepflichtiges Gewerbe vor.

Ein Merkmal für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Selbständigkeit.
Selbständig bedeutet: Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (unter Übernahme des unternehmerischen Risikos) sowie Handeln in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit (vgl. Friauf, GewO, § 1 Rn. 101 ff.). Sollten diese Voraussetzungen bei den Kindern tatsächlich vorliegen? Das kann ich mir – schon wegen der fehlenden Geschäftsfähigkeit, aber auch aus diversen anderen Gründen – nicht vorstellen.

Wenn der Vater wirklich für seine Kinder Steuer-Nrn. benötigt (was ich bezweifle), dann soll er sie beim Finanzamt beantragen. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht Voraussetzung (siehe Landwirte und Freiberufler).
14 26.05.2011 11:57 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Lena von Ahlen Lena von Ahlen ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 13
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 62.354
Nächster Level: 62.494

140 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Lena von Ahlen


www.Fiat-126-Forum.de







Mein Problem ist ja aber dass das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung haben möchte und mein SGL das auch so sieht.

Ich persönlich würde ja sagen, dass keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht aber dem Finanzamt vorgelegt werden sollte.
15 26.05.2011 12:08 Lena von Ahlen ist offline E-Mail an Lena von Ahlen senden Beiträge von Lena von Ahlen suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.286
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.565.684
Nächster Level: 22.308.442

1.742.758 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Seit ungezählten Jahren wird auch hier immer wieder ein und dieselbe Diskussion neu blebt, die das heißt ... aber das FA oder der Steuerberater will ...

Dabei hat bereits das BVerwG vor inzwischen 35 Jahre festgestellt, dass Steuerrecht und Gewerberecht an unterschiedlichen Tatbeständen anknüpfen und deswegen nicht deckungsgleich sind. Ja, oft überschneiden sich die Bereiche aber eben nicht immer und in den letztgenannten Fällen haben weder FA noch StB etwas zu verlangen.

É basta.
16 26.05.2011 12:46 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeanmeldung von Minderjährigen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.440.349
Antworten: 31
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.236
Antworten: 11
Verbot der Einfuhr, des Inverkehrbringens und des Bere [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   20.07.2023 11:15 von Puz_zle     16.01.2024 07:23 von Puz_zle   Views: 201.851
Antworten: 2
Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.11.2023 14:07 von lp     16.11.2023 10:08 von lp   Views: 57.919
Antworten: 4
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 106.986
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 54.540 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.083.509


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 205 | Gesamt: 0.228s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%