Forum-Gewerberecht

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Hallo,

zu dem was Koll. Bäumer sagt, möchte ich noch folgendes aus dem Foren-Lexikon zitieren:
[QUOTE]Fotomodell: Kein Gewerbe, da es sich um eine unselbständige Tätigkeit handelt.Quelle: Hickel-Wiedmann, Erläuterung zu § 14 Gewerbeordnung[/QUOTE]

Die Kinder sind bereits bei einer Werbeagentur angemeldet. Es ist daher nonsense, wenn der Vater ebenfalls eine Gewerbeanzeige "Werbeagentur" erstattet.

Ich sehe es wie folgt:
- Kinder keine Gewerbeanmeldung, da nicht Geschäftsfähig und Fotomodell kein Gewerbe
- Papa keine Gewerbeanmeldung für die Tätigkeit seiner Kinder, da Fotomodell kein Gewerbe
- Papa als Werbeagentur. Die Gewerbeordnung ist eine Schutzvorschrift hauptsächlich für Dritte. Bei einer derartigen Konstellation wo alle Aktivitäten in der Familie bleiben, sehe ich es als nicht angebracht eine Gewerbeanzeige zu tätigen. Dies wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers. (wobei eine Gewerbeanzeige trotzdem nicht abzuweisen wäre)

Erwachsene Fotomodells benötigen doch wahrscheinlich auch ne Steuernummer, soll gem. § 1629 I. BGB das über die Steuernummer des Papas laufen.

Ansonsten kann ich mich Kollegen Rheinhesse nur anschließen, unabhängig von der Tatsache, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht, kann es nicht verkehrt sein Jugendamt und Vormundschaftsgericht zu informieren.

Ich wünsch ein angenehmes Wochenende!



Gepostet am 20.05.2011 um 14:12 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=61140#post61140


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