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Hallo,

die entscheidende Frage ist doch nicht: wie helfen wir der Werbeagentur bei ihrer Buchführung, sondern: liegt tatsächlich ein anzeigepflichtiges Gewerbe vor.

Ein Merkmal für eine gewerbliche Tätigkeit ist die Selbständigkeit.
Selbständig bedeutet: Handeln im [I]eigenen Namen [/I]und auf [I]eigene Rechnung[/I] (unter Übernahme des unternehmerischen Risikos) sowie Handeln in [I]persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit [/I](vgl. Friauf, GewO, § 1 Rn. 101 ff.). Sollten diese Voraussetzungen bei den Kindern tatsächlich vorliegen? Das kann ich mir – schon wegen der fehlenden Geschäftsfähigkeit, aber auch aus diversen anderen Gründen – nicht vorstellen.

Wenn der Vater wirklich für seine Kinder Steuer-Nrn. benötigt (was ich bezweifle), dann soll er sie beim Finanzamt beantragen. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht Voraussetzung (siehe Landwirte und Freiberufler).



Gepostet am 26.05.2011 um 11:57 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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