Anstieg von Ermittlungsverfahren |
Meike
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Anstieg von Ermittlungsverfahren |
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Gruß an alle,
viele begründeten die geänderte Spielverordnung aus 2006 ( mehr an Automaten und schneller, höher, weiter)
und die Liberalisierungswünsche und -zugeständnisse im Bereich des Glücksspiels mit dem Wunsch der Kanalisierung
des illegalen Glücksspiels.
Dass diese Argumente immer nur von denen genutzt werden, welche daraus persönlich einen wirtschaftlichen Profit ziehen wollen
bzw. die für diese entsprechende Studien erstellt hatten, blieb leider oft unberücksichtigt.
In der kleinen Anfrage im Berliner Senat wurde nun sehr anschaulich und mit Zahlen für jeden nachvollziehbar erklärt, dass
das Gegenteil bewirkt wurde.
Dank eines Abgeordneten der GAL, der wirklich sehr genau hinterfragte, sind nun zumindest für das Land Berlin ( oder wurde auch in anderen Bundesländern bereits entsprechend hinterfragt)
die negativen Ausläufer der Spielverordnung ( wie sie seit dem 01.01.2006 gilt) sowohl im Bereich der strfarechtlichen Ermittlungsverfahren, als auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren dokumentiert.
http://www.parlament-berlin.de:8080/star.../ka16-14027.pdf
Siehe dort Antwort zu Frage 11:
in 2009 gab es in Berlin 250 Strafverfahren wg.§284 ff
und ca. 800 Ordnungswidrigkeitenverfahren
Gruß
Meike
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1
25.04.2010 05:52 |
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Solon
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dieter116
König
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Anhand der gestiegenen Anzahl der Verfahren sehe ich ich nicht , dass das Ziel der Kanalisierung des illegalen Glücksspiels durch die neue SpVO
weniger erreichbar ist.
Hier müssten die Einzelfälle betrachtet werden.
Beispiel:
Es durften nach alter SpVO sogenannte Fungeräte ohne Auszahlzung
( z.B. Magic Games ) betrieben werden. Hier gab es damals schon illegalen Betrieb durch Token, die ausgezahlt wurden.
Dies war aber meist schwierig erkannbar und nachweisbar.
Nach neuer SpVO sind diese Geräte komplett verboten, wurden aber, da ja massenhaft vorhanden, oftmals weiterbetrieben.
Viel in Dönerbuden und 'Kulturvereinen'.
Da sie nun komlplett verboten sind, ist hier ein Gesetztsverstoss natürlich wesentlich einfacher erkennbar und verfogbar.
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2
25.04.2010 06:40 |
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Solon
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Walter B
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Zitat: |
Original von dieter116
Beispiel:
Es durften nach alter SpVO sogenannte Fungeräte ohne Auszahlung
( z.B. Magic Games ) betrieben werden. Hier gab es damals schon illegalen Betrieb durch Token, die ausgezahlt wurden.
Dies war aber meist schwierig erkennbar und nachweisbar.
Nach neuer SpVO sind diese Geräte komplett verboten, wurden aber, da ja massenhaft vorhanden, oftmals weiterbetrieben.
Viel in Dönerbuden und 'Kulturvereinen'.
Da sie nun komplett verboten sind, ist hier ein Gesetzesverstoss natürlich wesentlich einfacher erkennbar und verfügbar. |
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Genauso ist es Dieter!
Und das soll sich auch mal unser gmz aus dem anderen thread zu Gemüte führen,
in welchem nach dem Magic Games gefragt wurde.
Bei der Gelegenheit lernt dieser "Ordnungshüter" auch mal die Spielverordnung kennen!
Die sollte man sich allerdings durchlesen, bevor man Kontrollen durchführt!
__________________ Gruß vom Walter
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3
25.04.2010 10:20 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo walter,
ich finde Deine Kritik völlig unangemessen dem Kollegen vom OA gegenüber.
Da schickt ihn sein Dienstherr ohne vorherigen Lehrgang (denn das "Spielrecht" ist nun mal sehr speziell)
zu Überprüfungen und er versucht sich wenigstens selbstständig auf Stand zu bringen und wird dafür in
der Art kritisiert. Das finde ich nicht OK.
@ dieter + walter
vielleicht solltet ihr Euch die Begründung des LKA,- denn die steht auch in der Antwort,- mal durchlesen
und dann einen Blick auf die Zahlen in der Entwicklung und zwar von 2006 an sehen.
Eure Argumente konnte man 1-2 Jahre nach novellierter SpielV ziehen, aber jetzt nicht mehr.
Gruß
Meike
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4
26.04.2010 05:01 |
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dieter116
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Diese Aussage passt genau so auf die Begründung des LKA.
Die Erhöhung der Anzahl der Automaten je Betrieb gab es auch hauptsächlich kurz nach der Novellierung.
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5
26.04.2010 06:29 |
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gmg
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Interessant finde ich auch die Erhebungsart für die Stückzahl GSG - Aufstellorte außerhalb von Spielhallen:
Zitat on
Daten über den Bestand an Geldspielgeräten fallen im Rahmen der Erhebung der Vergnügungssteuer an.
Zitat off
Hoffentlich sind auch alle aufgestellten Geräte bei der Vergnügungssteuer angemeldet worden !
Grüße
__________________ gmg
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6
26.04.2010 11:34 |
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Kay Löffler
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@gmx: Sicher dat.
Und jetzt wende ich mich wieder einem Bußgeldbescheid zu, weil, welch seltener Fall, in zwei Objekten 5 Geräte nicht angemeldet waren ...
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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7
26.04.2010 17:02 |
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gmg
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Hallo Kay,
ist ja bei Dir wie im "richtigen Leben" !
Und immer schön Mitteilung für das Stadtsteueramt fertigen...
(Entschuldigung > war nicht für Dich gemeint !).
Grüße
__________________ gmg
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8
26.04.2010 17:06 |
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Meike
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Hallo Dieter,
der Anstieg der aufgestellten Automaten außerhalb der Hallen und innerhalb der Hallen wurde sowohl in der Drucksache
dokumentiert und ist stetig wachsend.
Das hat nichts mit einer kurzfristigen Entwicklung nach dem 01.01.2006 zu tun.
Diese Zahlen werden immer durch den AK gg. Spielsucht bundesweit ermittelt und dann auch nach Bundesländern sortiert.
Damit hast Du dann aber nur die Zahlen zu den angemeldeten Automaten.
Und wie Kay schön dokumentiert hat,
kommen dann noch die zusätzlich nicht erfassten Automaten hinzu.
Und wenn nun wieder einige mit dem Finger auf irgendwelche Hinterhofräume zeigen,
muss man auch dazu klar sagen, dass es sich nicht um einseitige "Phänomene" handelt.
Gruß
Meike
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9
27.04.2010 04:48 |
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dieter116
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Sowie ich es hier , in meiner Gegend sehe, nimmt die Anzahl der Geraäte in Gaststätten, die Gaststätten in denen Geräte aufgestellt sind und die Anzahl der Gaststätten selbst seit 20 Jahren immer mehr ab.
Ein reiner Gastroaufsteller hier hatte vor 15 Jahren noch 150 Plätze mit ca. 250 Geräten, heute 40 Plätze mit ca. 60 Geräten.
Und dies nicht aus Altersgründen oder sonstigen anderen Gründen.
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10
27.04.2010 05:32 |
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gmg
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Dieter,
die aktuellen Zahlen (Stichtag 01. 01. 2010) werden sicherlich demnächst durch den AKS - auf der bekannten Datenlage - präsentiert werden.
Grüße
__________________ gmg
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11
27.04.2010 07:12 |
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