Geldspielautomaten bzw. Wettautomaten in einer erlaubnisfreien Gaststätte in BW??? |
Bentel
Jungspund
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Geldspielautomaten bzw. Wettautomaten in einer erlaubnisfreien Gaststätte in BW??? |
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Hallo miteinander!
Ich möchte eine erlaubnisfreie Gaststätte in einer ca. 100 qm großen Gewerbefläche in BW eröffnen. In der Gaststätte sollen keine alkoholischen Getränke verbareicht werden, so dass nach meinem Vertsändnis keine Erlaubnis benötige!?? Dies entnehme ich § 2 der Gaststättenverordnung in Baden Württemberg
(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfä-higen Vereinen erteilt werden.
(2) Der Erlaubnis bedarf *nicht*, wer
1. alkoholfreie Getränke,
2. unentgeltliche Kostproben,
3. zubereitete Speisen oder
4. in Verbindung mit einem Beherbungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.
Ich habe nun zwei Fragen:
1. Darf ich in einer solchen Gaststätte Geldspielautomaten aufstellen?
Wenn ich § 1 der Spieleverordnung richtig verstehe, dann darf ich das, oder???
(1) Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in
1. Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben.
2. Darf ich in dieser Gaststätte auch Sportwettautomaten aufstellen?
Wie ist die Rechtslage nun nach der Entscheidung des EuGH, vor allem in BW???
Vielen Dank für Eure Antworten!
Beste Grüße
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02.10.2010 13:40 |
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Solon
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tapier
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Verstehe ich nicht - 'ne Teestube oder was ?
So wie ich das verstehe: Keine Ausschankerlaubnis, Hotelbetrieb oder Speisegaststätte dann auch keine Automaten.
Sonst dürfte ich ja auch Automaten in Kioske, Eisdielen o.ä. aufstellen (schön wärs...).
Wenn der Hauptzweck dieser Räumlichkeit NICHT der Bewirtungszweck ist, was ist er dann ?
So wie du es schilderst soll der Hauptzweck wohl der Wett- und Spielbetrieb sein.
Dann musst du eine Nutzungsänderung auf Spielhalle beantragen, dann darftst du sogar mehr als 3 Automaten aufstellen, genauer sogar zehn Stück, plus deine Wettterminals, sofern diese nicht doch wieder verboten werden, wovon du fast ausgehen kannst.
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2
02.10.2010 22:04 |
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Solon
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Bentel
Jungspund
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Es handelt sich einfach um eine Gastronomie in der man keinen Alkohol bekommt, aber dafür alles mögliche an alkoholfreien Drinks. Eine solche Gaststätte ist laut Gaststättenverordnung erlaubnisfrei.
Sind in einer solchen erlaubnisfreien Gaststätte Geldspieler erlaubt?
Der hauptzweck des betriebs ist natürlich immernoch die Bewirtung des Gasts, aber eben nur mit alkoholfreien Getränken und evtl. noch kalten Snacks, Kuchen etc.
Wenn ich tapier richtiog verstehe, dann sind Wettautomaten in Gaststätten im Moment erlaubt zumindest nicht verboten!!!??
Ich befinde mich in BW, falls es da unterschiede gibt!?
Vielen Dank nochmals!
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02.10.2010 23:29 |
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Meike
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Hallo Tapier,
wie kommst Du darauf, dass irgendwo Wett-Terminals legal aufgestellt werden dürfen?
Das gibt es in keinem Bundesland.
Hallo Bentel,
richtig ist, dass das Gaststättengesetz länderspezifisch geregelt ist.
Wenn Du in NRW (und ich glaube, dass das in BW genauso ist, so ließt es sich s.o.)
eine Schankwirtschaft ohne alkoholische Getränke, mit dem Verkauf von bereits vorgefertigten
Speisen betreiben willst und dem Objekt steht baurechtlich nichts im Wege, bist Du mit 20,-€ für
Deine Gewerbeanmeldung dabei. - so hatte ich Dein Projekt verstanden -
- wenn Du die Speisen direkt vor Ort selbst zubereitest, gibt es noch spezielle Bestimmungen,
Hygienevorschriften etc., die ich aber nicht kenne-
Wenn Du dann Spielgeräte in der Schank- und Speisewirtschaft ( das muss der Hauptbetrieb sein)
aufstellen möchtest, müssen drei Erlaubnisse vorliegen
- das Spielgerät muss gem. §33 c Abs. 1 GewO eine Zulassung haben
- der Aufsteller muss gem. §33 c Abs.2 GewO eine Erlaubnis haben, dass er überhaupt Automaten aufstellen darf
- für die Örtlichkeit muss gem. §33 c Abs.3 GewO eine Erlaubnis vorhanden sein
Wenn Du Dich an einen Automatenaufsteller wendest, sollte Dir dieser die sogenannte "Geeignetheitsbescheinigung" (die Erlaubnis für die Örtlichkeit)
des Ordnungsamts als Durchschrift geben, damit Du diese bei Kontrollen vorlegen kannst.
Gruß
Meike
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03.10.2010 06:31 |
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tapier
Routinier
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ja, ja , diese unsäglichen Wettautomaten.
Das Sportwettenmonopol ist mal wieder gekippt, diese Automaten unterliegen also mal wieder den Wohlwollen des zuständigen Ordnungsamtes.
Die Frage wäre dann wohl werder Vermittler ist, du oder eine Gesellschaft die diese Anahmestelle betreibt.
Ansonsten würde ich auch sagen, wenn du bereits eine Erlaubniss nach 33c hast, dann wende dich an dein zuständiges OA um dir die Geeignetheitsbestätigung zu holen.
Allerdings NACH der Gewerbeanmeldung.
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5
03.10.2010 14:09 |
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Walter B
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RE: Geldspielautomaten bzw. Wettautomaten in einer erlaubnisfreien Gaststätte in BW??? |
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Die Frage taucht nicht nur hier immer wieder auf.
Überall wo ich Geldspielautomaten aufstellen möchte,
bedarf es einer Geeignetheitsbestätigung für die Räumlichkeiten!!!
Egal, ob mit Aufstellerlaubnis oder ohne, ob mit Gewerbeanmeldung oder ohne,
ob männlicher Antragsteller oder weiblich, ob Deutscher oder Japaner, vorher oder nachher auch egal ......
........es gilt ohne Ausnahmen:
Überall wo ich Geldspielautomaten aufstellen möchte, bedarf es vorher einer Geeignetheitsbestätigung für die Räumlichkeiten!!!
Bei dieser Gelegenheit kann man dann alle weiteren Fragen mit dem freundlichen und mit hohem Sachverstand versehenem Sachbearbeiter/in klären.....
Wetten über EU Anbieter werden teilweise geduldet, darauf würde ich allerdings nicht meine Existenz aufbauen.
Vorwiegend Strolche und Beutelschneider versuchen hier abzukassieren!
gmg, in seiner Eigenschaft als Steuerfahnder, reibt sich hoffentlich schon die Hände....
__________________ Gruß vom Walter
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05.10.2010 08:34 |
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Pieck, OA Düren
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Hallo,
das Sportwettenmonopol ist nicht gekippt oder ausser Kraft gesetzt worden. § 4 GlüStV ist weiterhin gültig. Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Es kann eine Veranstaltererlaubnis gem. GlüStV beantragt werden, bisher ist zumindest in NRW noch keine erteilt worden.
In NRW sind die Wettbüros weiterhin durch die Kommunen per Ordnungsverfügung zu schließen.
Ansonsten gilt: Geeignetheitsbestätigung für das Aufstellen von Geldspielgeräten beantragen und Antwort der Kommune abwarten.
Sportwettenautomaten sind weiterhin nicht zulässig und werden auch nicht durch die Geeignetheitsbestätigung erfasst und schon gar nicht erlaubt.
MfG
Thomas Pieck
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05.10.2010 09:11 |
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Bentel
Jungspund
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Vielen Dank für die vielen Antworten!
Also, ich werde dann zunächst einmal schauen, dass ich das Vorhaben baurechtlich genehmigt bekomme und hoffe das die Auiflagen (Toiletten, Parkplätze etc.) nicht zu heftig sind. Kennt sich da jemand aus???
Ist dieser Schritt erledigt, werde ich den Automatenaufsteller meines Vertrauens kontaktieren und Ihn bitten sich um die Bestätigung der Geeignetheit der Räumlichkeiten zu kümmern. Das dürfte ja dann nur noch Formsache sein, oder!???
Von Wettautomaten werd ich dann vorerst die Finger lassen, bis dieses leidige Thema vielleicht irgendwann mal sauber geregelt ist.
Hmmm....nochmals vielen dank für Eure Antworten!
Grüße
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05.10.2010 11:02 |
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Kay Löffler
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Generell würde ich von Sportwetten erst einmal die Finger lassen: Sollte es tatsächlich zu einer Lockerung kommen, kann ich mir vorstellen, dass die Zuverlässigkeit derjenigen in Frage gestellt wird, die ohne eine Erlaubnis zu haben voreilig losgespurt sind.
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9
05.10.2010 22:48 |
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