Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten |
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.545
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten |
|
Jetzt mal abgesehen von der rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Kontrolle wie ist es rechtlich
Warum ich frage ist weil es in der Nähe von einem möglichen Bordell ein Asylbewerberheim kommen wird und möglicherweise stellt dich dann die Frage
|
|
1
27.12.2013 10:52 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
wyhlmaus50
Tripel-As
Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 749.052
Nächster Level: 824.290
|
|
Für Asylbewerber ist JEDE Erwerbstätigkeit untersagt, egal ob gewerblich, freiberuflich oder (nicht mehr) sittenwidrig.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr
|
|
2
30.12.2013 07:40 |
|
|
Solon
|
|
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.545
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von wyhlmaus50
Für Asylbewerber ist JEDE Erwerbstätigkeit untersagt, egal ob gewerblich, freiberuflich oder (nicht mehr) sittenwidrig.
Einen guten Rutsch ins neue Jahr |
|
Dies gilt aber nur für die ersten 12 Monate oder?
|
|
3
02.01.2014 22:19 |
|
|
Jürgen Rixinger
König
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.910.177
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Zitat: |
Original von immo2012
Dies gilt aber nur für die ersten 12 Monate oder? |
|
Mittlerweile gilt diese grundsätzliche Sperre nur noch für 9 Monate. Anschließend kann, auf Antrag und nach einem Zustimmungsverfahren bei der Arbeitsagentur, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wobei dies unabhängig vom Status der Person ist (laufendes Verfahren oder Duldung ist wurscht). Für die Feststellung, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, bedarf es also immer eines Blicks in die Aufenthaltsgestattung oder in die Duldung, worin jede Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt sein muss, alternativ der Nachfrage bei der Ausländerbehörde. Ist eine Erlaubnis nicht ausdrücklich erteilt, darf die Person auch nicht arbeiten.
Zur Ausgangsfrage: Kaum vorstellbar, dass der Eintrag "Erwerbstätigkeit als Prostituierte im Bordell xy an der Adresse yz erlaubt" erfolgt. Damit wäre die Frage recht klar mit "nein" zu beantworten.
Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
4
03.01.2014 07:29 |
|
|
roki
Routinier
Dabei seit: 17.03.2010
Beiträge: 256
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.320.098
Nächster Level: 1.460.206
|
|
und ein frohes neues Jahr in die Runde,
ich möchte dem Kollegen Rixinger wiedersprechen.
Die Frage ist ganz klar mit "kommt darauf an" zu beantworten. Grundsätzlich muss die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt sein. Ohne diese Erlaubnis darf gar nicht gearbeitet werden.
Wenn die Asylbewerberin / der Asylbewerber einen Arbeitsvertrag von einem entsprechenden Arbeitgeber vorweisen kann, dürfte einer entsprechenden Erwerbstätigkeit nichts entgegenstehen. Prostitution als solches ist nicht mehr als sittenwidrig eingestuft.
Eine Einschränkung auf bestimmte Tätigkeiten findet seitens der Ausländerämter nicht statt.
Mit vorfreudigen Grüßen auf das erste Wochenende im neuen Jahr
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
|
|
5
03.01.2014 08:06 |
|
|
Jürgen Rixinger
König
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.910.177
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Hallo nochmals,
der Beitrag des Kollegen Roki hat mich durchaus nochmals ins Grübeln gebracht, denn tatsächlich ist es ja so, dass die Palette der Ablehnungsgründe der Arbeitsagentur begrenzt ist. Wenn dann das Argument der Sittenwidrigkeit entfällt - was dann?
Die Sache hat mich jetzt doch interessiert, habe einfach mal bei der ZAV Duisburg angerufen und mich erkundigt. Das konnte mir der SB zunächst auch nicht sagen, nach Rücksprache mit seinem Chef bekam ich dann die Auskunft, dass eine Zustimmung sehr unwahrscheinlich wäre. Die Gründe konnte mir der SB allerdings nicht nennen.
Abgesehen von den Gründen, ist jedenfalls das Ergebnis gut. Man stelle sich vor, Leute, die sich als gepeinigte Flüchtlinge ausgeben und vor politischer Verfolgung, Folter o.ä. geflüchtet sein wollen, verdingen sich dann hier der Prostitution. Da passt was nicht. Oder müsste man sagen, das wäre entlarvend, weil die angeblichen Verfolgten zu 95 % keine sind? Egal, dies trägt letztlich nichts zur eigentlichen Frage bei. Im Ergebnis zählt einfach alleine, ob in der Gestattung/Duldung die Erlaubnis zur Aufnahme der konkreten Tätigkeit eingetragen ist. Nur dann wäre die Arbeitsausübung rechtmäßig.
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
6
03.01.2014 09:00 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.097.545
Nächster Level: 2.111.327
Themenstarter
|
|
Prostitution wird ja grundsätzlich nicht vom Arbeitsamt vermittelt also wird es da auch kein Problem geben wenn da jemand was Verdienen will. Genügend Arbeitszimmer wird es ja geben.
|
|
8
08.02.2014 00:12 |
|
|
Studium
Jungspund
Dabei seit: 30.10.2014
Beiträge: 11
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 38.154
Nächster Level: 38.246
|
|
RE: Dürfen Asylbewerber als Prostituierte arbeieten |
|
keine Beschäftigungserlaubs in allen Lagen des Lebens......Sie steht im Asylverfahren
|
|
9
30.10.2014 12:26 |
|
|
Kay Löffler
König
Dabei seit: 08.05.2006
Beiträge: 916
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 6.013.901
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Diese Ablehnungs-Begründung "...Für diese Arbeitsstelle sind vorrangig Deutsche oder EG-Europäer zu nehmen" würde ich ablehnen, wenn ich Bordellbetreiber wäre, denn der hat sicher Kunden, die gerade Asiaten oder Schwarze wünschen
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
|
|
10
03.11.2014 17:25 |
|
|
tizer
Jungspund
gesperrter User
Dabei seit: 11.06.2015
Beiträge: 16
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 51.908
Nächster Level: 62.494
|
|
Warum sind hier Asylbewerber angesprochen ?
|
|
11
29.06.2015 22:46 |
|
|
Jürgen Rixinger
König
Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.910.177
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Hm, würde mal sagen, weil es in diesem Forum um Gewerbe- und Ordnungsrecht geht und diese Frage gestellt wurde.
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
|
|
12
30.06.2015 07:28 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 376.560 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.768.173
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|