Honorarkräfte bei Meinungsforschnung |
echnaton
Grünschnabel
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Honorarkräfte bei Meinungsforschnung |
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Hallo zusammen,
ich brüte mal wieder über einer Frage, auf die ich im Archiv leider nichts gefunden habe: "Müssen Honorarkräfte von Meinungsforschungsunternehmen oder anderer Branchen zur Gewerbeanmeldung aufgefordert werden" ? Ich meine nein, da die Honorarkräfte lediglich Befragungen nach vorgefertigten Fragebögen durchführen. Oder liege ich da falsch ?
Bis denn
Echnaton
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1
20.11.2007 09:11 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Honorarkräfte bei Meinungsforschnung |
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aus Thüringen,
die Tätigkeit des Interviewers kann m. E. sowohl auf - gewerbeanmeldepflichtiger - selbständiger Basis erfolgen, als auch in Arbeitnehmereigenschaft für das Meinungsforschungsinstitut etc. Es kommt u. a. darauf an, wie selbständig die Umfragen durch diese Personen organisiert und durchgeführt werden. "Vorgefertigte Fragebögen" allein schließen jedoch nach meiner Meinung eine anmeldepflichtige Tätigkeit nicht aus.
Im Thread "Medizinische Interviews" wurde die Thematik schon mal angesprochen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
20.11.2007 09:55 |
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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Ich sehe auch nicht unbedingt einen Zusammenhang zur Ihrer Aussage, dass bei den Befragungen vorgefertigte Standardfragebögen verwendet werden.
Vielmehr ist interessant, inwieweit eine abhängigkeit zu einen ggf. einzelnen Auftraggeber gegeben ist.
Ich hatte mal ein paar Interviewer, die bei der Bahn eingesetzt wurden und hier eine "Zufriedenheitsbefragung" gemacht haben. Die Ergebniss nach den derzeitigen Streikwochen würde mich jetzt sehr interessieren
.
Ich denke schon, dass hier eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, auch wenn oft nur für ein institut gearbeitet wird, denn es besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit, dass auch andere Institute und Unternehmen "Kunde" werden können.
Das Thema Scheinselbständigkeit wird wohl immer den Einzelfall betreffen. Mir fallen da nur die "freien" Vermögensberatungsgesellschaften ein, die reihenweise "selbständige Auszubildende", die im gleichen Büro sitzen anmelden.
Die deutsche Rentenversicherung ist hieran sehr interessiert und hat da in Berlin sogar einige Spezialisten beschäftigt, die im Zweifelsfall gern eine Überprüfung für und mit uns bei hinreichenden Verdacht durchführen.
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3
20.11.2007 11:09 |
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