Yoga-Unterricht |
Sandner
Grünschnabel
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Fällt ein Yoga-Lehrer unter freiberufliche Tätigkeit ? Oder muss ein Gewerbe angemeldet werden ?
für eine schnelle Hilfe !
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1
16.11.2007 11:09 |
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Solon
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Corinna Bitzka
Foren As
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Hallo!!
Lehrende Tätigkeiten müssen nicht gewerberechtlich angezeigt werden!
Gruß
Corinna
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2
16.11.2007 12:38 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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aus Thüringen,
für unterrichtende / lehrende Tätigkeiten gilt nicht generell die Anwendbarkeit des § 6 GewO und damit ein Ausschluss der Gewerbeanzeigenpflicht.
Es kommt auf den Einzelfall an, was unterrichtet wird und ob hierfür tatsächlich eine höhere Bildung erforderlich ist. Siehe dazu auch beispielsweise im Thread "Fahrsicherheitstrainer Freiberufler?"
Zum Thema "Yoga-Lehrer" ist m. E. die Gewerbeanmeldepflicht zu bejahen.
Siehe hierzu im Foren-Lexikon unter Yoga-Schule:
Zitat: |
Yoga-Schule Gewerbe, Anzeigepflicht nach § 14, da dafür keine höhere Bildung erforderlich ist.
Quelle: OVG Nordrhein-Westfalen vom 29.03.2001, Gewerbearchiv 2001/293
OVG Münster, Beschluß vom 29.03.2001, NVwZ-RR 2001/737) |
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Den entsprechenden Beschluss des OVG NRW gibt's online dort:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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3
18.11.2007 08:58 |
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Corinna Bitzka
Foren As
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Hallo!
Also wenn ich ehrlich bin hätte ich keine Gewerbeanmeldung für eine Yoga-Schule gefordert.
Danke für den Beitrag, sehr interessant!
Liebe Grüße
Corinna
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4
19.11.2007 07:54 |
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