OHG wird zur GmbH & Co KG |
Gaby Krickser
Doppel-As
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OHG wird zur GmbH & Co KG |
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Auch nach 30 Jahren Gewerberecht gibts noch was neues für mich:
Derzeit ist hier die E. OHG bestehend aus zwei Gesellschaftern gemeldet.
Diese oHG wurde geändert und ist nun im HR eingetragen als E. GmbH & Co. KG. Ausgeschieden sind die pers. haftenenden Gesellschafter (die natürlichen Personen) und eingetreten als phG ist die D. GmbH.
Die neue D. GmbH macht neben ihrer Funktion als phG auch noch eigene Geschäfte
So nun meine Frage:
Welche Gewerbeanzeigen müssen vorgenommen werden?
Ich denke derzeit, dass die E. OHG bzw. ihre Gesellschafter abgemeldet werden muss (die Gesellschafter sind ja ausgeschieden)
und dann die D. GmbH in ihrer Eigenschaft als phG der KG wieder angemeldet werden muss.
Eine zweite Anmeldung würde ich für die GmbH anmelden.
Da ich mir aber nicht so ganz sicher bin, bitte ich Euch um Unterstützung, da ich weiss, dass sich hier viele Gesellschaftsrechtsexperten tummeln.
Liebe Grüße
aus dem sonnigen Südhessen
Gaby
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1
16.01.2012 12:24 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
so sehe ich das auch. die Gesellschafter der OHG (die ja keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt) müssen ihre Gewerbe abmelden und die GmbH als die Gewerbetreibende im Rahmen der GmbH Co. KG muss das Gewerbe anmelden.
Betreibt die GmbH weitere Gewerbe alleine oder auch als Komplementärin dieser oder anderer -und Co.KGs, muss sie diese natürlich ebenfalls anmelden.
Viele Grüße, Regina Runge
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2
16.01.2012 12:53 |
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Solon
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Sonnenschein82
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Rückfrage umgekehrter All GmbH & Co. KG wird OHG |
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Hallo, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe gerade eine Mitteilung des Amtsgerichtes vorliegen, dass die X GmbH & Co. KG (X Verwaltungs GmbH als Komplimentär) nun als X OHG fiermiert. Persönlich haftender Gesellschafter ist der Inhaber der X verwaltungs GmbH.
Lt. Handelsregisterauszug taucht die X Verwaltungs GmbH bei der X OHG nicht mehr auf.
So ein Fall hatten wir bisher nicht.
Lass ich dann im Umkehrschluss die GmbH die GmbH & Co. KG abmelden und dann die OHG vom Gesellschafter anmelden?
Vielen Dank im Voraus!
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3
11.03.2013 10:35 |
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Runge
Kaiser
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Hallo aus dem verschneiten Bad Fallingbostel,
genau so isses. Die GmbH hat ihr Gewerbe aufgegeben und muss abmelden. Die OHG kann selbst nicht Gewerbetreibende sein, da sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Anmelden müssen deshalb alle geschäftsführenden Gesellschafter als Einzelgewerbetreibende.
Regina Runge
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4
11.03.2013 11:00 |
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