Verschärfungen der Spielverordnung |
progger
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Verschärfungen der Spielverordnung |
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http://02elf.net/politik/bundesregierung...rordnung-839019
1.Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird grundsätzlich von drei auf ein Gerät reduziert.
2.Es werden die Einzelheiten des personenungebundenen Identifikationsmittels (personenungebundene Spielerkarte) geregelt: Spielgeräte müssen künftig so hergestellt werden, dass sie nur mit einer Spielerkarte betrieben werden können, die vom Aussteller ausgegeben wird.
3.Dies dient dem Jugendschutz (Ausgabe der Karte nur nach Alterskontrolle) und dem Spielerschutz (gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte nicht möglich, da jeder Spieler nur eine Karte erhält).
4.Die Einführung einer Spielunterbrechung nach 3 Stunden mit Nullstellung der Geräte.
5.Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können, wird die Bauartzulassung für Geldspielgeräte auf zunächst ein Jahr und die Aufstelldauer für jedes einzelne Gerät auf vier Jahre befristet.
6.Zur Verhinderung der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche bei Geldspielgeräten werden die Anforderungen an die Aufzeichnungen verschärft, die während des Spielbetriebs durch die Geldspielgeräte vorgenommen werden müssen: Diese Daten müssen künftig dauerhaft aufgezeichnet, jederzeit elektronisch verfügbar und auslesbar sowie gegen Manipulationen geschützt sein.
7.Der Bundesrat, der der Verordnung zustimmen muss, hat am 5. Juli 2013 seine Zustimmung von insgesamt 15 Maßgaben abhängig gemacht. Diese beinhalten weitere Verschärfungen der Anforderungen an Geldspielgeräte, insbesondere:
8.Die Automatiktaste, mit der der Spieler unbeeinflusst Einsätze tätigen kann, wird verboten.
9.Der maximale Verlust pro Stunde wird von 80 Euro auf 60 Euro reduziert.
10.Der maximale Gewinn pro Stunde wird von 500 Euro auf 400 Euro reduziert.
11.Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Mit der heutigen Beratung hat das Bundeskabinett den Weg für die Verschärfungen einschließlich der Maßgaben des Bundesrates frei gemacht. Die Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Ergänzende Hinweise:
Die Übernahme der Maßgaben des Bundesrates durch die Sechste Änderungsverordnung führt zu zwei notwendigen Folgeänderungen:
Zum einen dürfen Geldspielgeräte, deren Bauart vor der Verkündung der Sechsten Änderungsverordnung zugelassen wurde, nur noch weniger als drei Jahre betrieben werden; diese Frist liegt unter der üblichen Abschreibungsdauer für Geldspielgeräte von circa vier Jahren und entspricht nicht dem Anliegen des Bundesrates, der bei seiner Beschlussfassung von einer Frist von vier Jahren ausging. Entsprechend muss die Aufstelldauer für bereits zugelassene Spielgeräte auf vier Jahre verlängert werden.
Zum anderen erhöht sich durch die Übernahme des Maßgabebeschlusses zum Punktespiel der Prüfungsaufwand der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im Zulassungsverfahren erheblich. Entsprechend muss die Gebührendeckelung für Zulassungsgebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgehoben werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, diese notwendigen Folgeänderungen mit dem Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung vorzunehmen. Der Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Spielverordnung soll dem Bundesrat noch in dieser Woche zugeleitet werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Deutsche Bundesregierung und Ministerien
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von progger: 17.10.2014 00:31.
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17.10.2014 00:27 |
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Solon
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lodermulch
Haudegen
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2
17.10.2014 06:47 |
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Solon
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immo2012
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Bin ich aktuell zu besoffen oder wer kann mir das erklären
1.Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird grundsätzlich von drei auf ein Gerät reduziert.
11.Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
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3
18.10.2014 00:54 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von immo2012
Bin ich aktuell zu besoffen oder wer kann mir das erklären
1.Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten wird grundsätzlich von drei auf ein Gerät reduziert.
11.Der Spieleinsatz darf künftig nur in Euro und Cent erfolgen; diese Beschränkung zielt ab auf das Spielen mit Geldäquivalenten, das sogenannte Punktespiel. Nach Ablauf einer fünfjährigen Übergangsfrist dürfen in Gaststätten generell nur noch zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
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hallo,
drei auf eins war der 1. entwurf von der FDP
der wurde von der neuen Regierung geändert in 3 auf 2 nach einer Frist von 5 Jahren
Geräte mit Punktespiel dürfen noch 3 bzw. 4 Jahre weiter
betrieben werden !
Gravierender ist da das Verbot von Casinocafes ,
da ohne Übergangsfrist !
pg.
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4
18.10.2014 08:38 |
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progger
Doppel-As
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Themenstarter
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was zum himmel sind casinocafes?
kleine bar + 28 Automaten ?
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20.10.2014 06:44 |
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eszet
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Wer liefert oder least denn die Automaten an die Cafés?
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8
20.10.2014 11:01 |
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sunrise
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Ausnahmslose alle Hersteller.
der Sonnenkönig betreibt selbst eigene Casino-Cafes. zB. in Hessen:Mannheim, in BW: Öhringen
eine Theke verbunden mit vielen kleinen Kammern mit jeweils 3 Automaten - ohne Alkoholausschank und mit verlängerten Öffnungszeiten.
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9
20.10.2014 22:22 |
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lodermulch
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ja, in hamm (nrw) gibt es auch so eine alibi-halle, eine ehemalige
2er konzession der merkur spielothek, die jetzt schon auf 1-echter-und-1-umgehungstatbestand
eingang umgebaut worden ist:
der kaffee kostet in der kleinen halle geld, in der großen nicht,
und die ausbildungsmäßig tip top unterwegs seienden
fachkräfte für geldwechselei (ihk) geben ihr möglichstest, um eventuelle
irrläufernde spieler in die spur zu setzen:
"gehense ma lieber wieder rüber,
hier ist nur 3 geräte, die richtige halle ist nebenan.
hier ist erst ab 2 uhr, wenn drüben sperrstunde ist,
dann ist auch wieder den kaffee umsonst, nachts!"
...was für eine farce.
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10
21.10.2014 00:08 |
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Maliklaus
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Guten Morgen,
und wer bitte schön erteilt für so eine "Nicht-Gaststätte" eine Geeignetheitsbestätigung ??? Vom Schreibtisch aus ??
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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11
21.10.2014 07:52 |
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LKKS
Kaiser
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Soll das eine Beleidigung sein?
Seit wann liegt dieses Drecksnest in Hessen?
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12
21.10.2014 07:53 |
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lodermulch
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ups. korrektur: ich habe hameln gemeint, nicht hamm.
hört sich aber auch ziemlich ähnlich an *hüstel*
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13
21.10.2014 09:44 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von LKKS
Soll das eine Beleidigung sein?
Seit wann liegt dieses Drecksnest in Hessen? |
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ups. korrektur: Mannheim liegt an der Grenze zu Hessen.
Sollte ich eigentlich wissen. *hüstel*
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21.10.2014 11:14 |
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angela
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22.10.2014 20:20 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von angela
Alle Geisteskrank - QED |
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Ist eigentlich Narkolepsie eine anerkannte Berufskrankheit von Beamten?
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23.10.2014 12:12 |
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progger
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wird diese Reglung so kommen oder nicht ?
und wenn ja wann ?
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30.10.2014 02:04 |
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