Fernsteuerung und Melken auch nach 4.0 PTB-Richtlinie |
John-Lautner
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Kein Wunder daß du pleite bist, bei deiner Logik. Ist vielleicht auch gut so...
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21
17.12.2008 19:24 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von r2d2
Wurde nicht vor kurzem noch vom Sytemhersteller erklärt, dass es keinen ferngesteuerten Eingriff in den sog. „Geldkreislauf“ gäbe??!!
Nun - es geschehen doch noch Wunder:
Der System-Entwickler und System-Betreiber erklärt:
Zitat g&b 12/08 Seite 38:
„Melken" ist Management
Zwischenkassierung Moderne Technologie in Geldgewinn-Spielgeräten ist immer Gegenstand von Spekulationen. Zur Zeit ist in Internet-Foren die „Zwischenkassierung" Diskussionspunkt. Games & business bat Spezialisten um Klärung. [/size
In letzter zeit wird besonders in Internetforen eine Diskussion um das sogenannte "Melken" geführt. Mit diesem Begriff sind eigentlich nur Zwischenkassierungen gemeint. Dennoch ranken sich darum eine Reihe zweideutiger Vermutungen und auch düsterer Unterstellungen. Adp Gauselmann haben den Vorteil von Zwischenkassierungen als erste offensiv vertreten. Games & business hat deswegen in Espelkamp um sachliche Darstellung und Begründung der Zwischenkassierungen nachgefragt. Produktmanager Klaus Sch. antwortet:
PROBLEMSTELLUNG
In Spielstätten ist in der Regel ein hoher Geldbetrag im Umlauf, bzw. muss eine hohe Geldmenge als Wechselgeld durch den Betreiber vorgehalten werden, die Liquidität des Betreibers sinkt, das Sicherheitsrisiko steigt, ständiger Bedarf an Wechselgeld und Nachfüllbeträge bei event. Leerspielungen
LÖSUNGSANSATZ
ZWISCHENKASSIERUNGEN
Eine Zwischenkassierung kann die Geldmenge, die sich in der Spielstätte im umlauf befindet erheblich reduzieren. Effekt:
>Es erhöht sich die Liquidität
>Senkt das Sicherheitsrisiko
>Die Zuführung externer Geldmengen in den Kreislauf der Spielstätte sinkt
UMSETZUNG
Zwischenkassierungen mit geschlossener Tür
Vorraussetzung:
>Geräte aus Adp Produktion
>Geldwechsler von GeWeTe
>adp-Vernetzung
Ablauf:
>Mitarbeiter bekommt personalisierte adp-Personalkarte
>Mitarbeiter eröffnet mit Hilfe der Karte Konto in der Vernetzung und zahlt am Geldwechsler einen Betrag in Höhe von beispielsweise 200 EUR ein
>Mitarbeiter ist berechtigt, mit Hilfe der adp- Personalkarte eine Gesamtsumme von 200 EUR in kleineren Teilbeträgen von allen vernetzten adp- Spielautomaten bei geschlossener Tür zwischenzukassieren.
>In der Regel ca.50 EUR pro Tag und Automat.
>Die Auszahlung erfolgt in Form von 2 EUR Stücken aus dem geschlossenen Spielgerät
>Auf dem Auslesestreifen wird die Zwischenkassierung unter BGKL (Bargeldkreislauf) mit den Daten der personalisierten adp- Personalkarte gespeichert.
>Der Betrag der Zwischenkassierung wird vom Mitarbeiter mit der adp- Karte am Geldwechsler eingezahlt. Der Kontostand erhöht sich wieder auf 200 EUR.
>Der Bargeldkreislauf schließt sich.
Dokumentation
Die Zwischenkassierung wird wie jede Kassierung mit Beleg in steuerlich einwandfreier Art und Weise verbucht.
>Die Zwischenkassierung wird auf dem Auslesestreifen in personalisierter Form dokumentiert und lässt sich durch die elektronisch gezählte Kasse belegen.
>Die Zwischenkassierungen sind auf dem Auslesestreifen unter dem Abschnitt Bargeldkreislauf (BGKL)in personalisierter Form dokumentiert.
>Die Summe aus Bargeldkreislauf, Münzen und Scheinen ergibt die elektronische Kasse.
Zwischenkassierung mit geöffneter Tür
Voraussetzung
>Geräte aller Hersteller
>adp- Vernetzung mit Kassiermodul
Ablauf ……………….
AUSZAHLQUOTE
>Eine Zwischenkassierung hat in keiner Art und Weise Einfluss auf die Mathematik.
>Das Verhältnis von Einsätzen und Gewinnen ist somit von der Zwischenkassierung unberührt. (adp)
Der abgebildete Produktmanager und Systementwickler Klaus Sch. meint:
„Zwischenkassierungen sind kein ominöser Vorgang sondern ein ganz normales Mittel zur Optimierung der Geldkreisläufe in der Spielstätte."
Zunächst bleiben folgende Fragen offen:
Wer kennt einen einzigen Automatenaufsteller, der mit solch einem System arbeitet?
Wer kann seine Geräte Kassieren, ohne das die Gerätetür aufgeschlossenen werden muss?
Wo gibt es solch ein System zu kaufen?
Welcher Aufsteller kann auf seinen Geräteausdrucken die Zeile „BGKL“ (Bargeldkreislauf) finden?
Laut Herstellererklärung sind die Vorrausetzungen für eine Zwischenkassierung mit geschlossener Tür:
>Geräte aus Adp Produktion
>Geldwechsler von GeWeTe
>adp- Vernetzung
DAS IST FALSCH!!
Mir ist nicht bekannt, dass es bereits vor 10 Jahren solche Geldwechsler von GeWeTe gegeben hat! Klar ist jedoch, dass es die Funktion „BGKL“ (Bargeldkreislauf) bereits vor 10 Jahren in zugelassenen Glücksspielgeräten gegeben hat. – Diese Funktion ist jedoch werksmäßig deaktiviert und kann somit als „Schläferprogramm“ bezeichnet werden. Sie kann aber jederzeit aktiviert werden und zwar ohne einen Geldwechsler von GeWeTe!
SIEHE ANHÄNGE:
CASTELL_1998
und zum Vergleich
HOT CHERRY_2007
Die vom System-Hersteller und –Betreiber erklärte „PROBLEMSTELLUNG“ ist bei logischer Betrachtung nicht nachvollziehbar.
Das in Spielstätten in der Regel ein hoher Geldbetrag im Umlauf ist, ist genauso klar, wie die Tatsache, dass eine hohe Geldmenge als Wechselgeld durch den Betreiber vorgehalten werden muss. Solange jedoch dieser Geldbetrag bzw. diese hohe Geldmenge sich innerhalb der Spielhalle befindet, ist allein aus dieser oben erklärten Funktion kein Vorteil zu erkennen. Das Geld kann die Räumlichkeiten nicht verlassen und somit ändert sich auch nichts an der Liquidität des Betreibers!
Warum sollte ein ständiges „Melken“ der Geldröhren ein Nachfüllen der Geldröhren bei event. Leerspielungen verhindern bzw. positiv beeinflussen?
Solange der Geldbetrag in der Spielhalle verbleibt, wird diese entgegen der „Hersteller-Betreiber-Erklärung“ eben nicht reduzieren und somit bleiben auch die erklärten „Effekte“ aus!
>Keine Erhöhung der Liquidität
>Kein senken des Sicherheitsrisikos
>Kein senken der Zuführung externer Geldmengen in den Kreislauf der Spielstätte
Ich sehe diese nun veröffentlichte „Hersteller-Betreiber-Erklärung“ gelinde gesagt, als Halbwahrweit zur Beruhigung der nicht wissenden Massen an!
Deutlich wird diese Halbwahrheit auch dadurch, dass lediglich unter der Überschrift „Zwischenkassierung mit geöffneter Tür“ erklärt wird, dass eine Zwischenkassierung hat in keiner Art und Weise Einfluss auf die Mathematik hätte und dass das Verhältnis von Einsätzen und Gewinnen somit von der Zwischenkassierung nicht berührt würde.
Das ein Melken von Spielergewinnen keinen „Einfluss auf die Mathematik“ hat und das „Verhältnis von Einsätzen und Gewinnen“ nicht berührt wird, ist hingegen logisch! – Die Auszahlquote also das „Verhältnis von Einsätzen und Gewinnen“ bleibt prozentual gleich. – Was sich durch das „Melken“ ändert, ist die Aufteilung der z.B. 80%-tigen Spielergewinne und zwar in dem sich z.B. 20% davon der „Melker“ selbst auszahlen lässt.
Das eine Verschiebung von Spielergewinnen durch „Melken“ technisch unmöglich ist, ist leider auch aus der nun veröffentlichten „Hersteller-Betreiber-Erklärung“ nicht erkennbar. Auch eine verbindliche und nachprüfbare Erklärung der PTB steht bis heute nach über 10 Jahren des Melkens noch aus!
Nachdem nun der System-Entwickler und System-Betreiber versucht hat eine Erklärung abzugeben, wäre jetzt die für die Zulassung solch eines Systems zuständige Behörde daran!
CASTELL_1998
HOT CHERRY_2007
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Sollte wirklich nur diese Diskussion hier im Forum der Grund für diese ganzseitige Annonce im games&business sein?
@r2d2
1. Ich hoffe für Dich, dass nicht alle Deine Geräte solche Einspielergebnisse haben.
Mit Geräten die im „Hobbymodus“ laufen wirst Du kein Geld verdienen können!
2. Eine Funktion „BGKL“ (Bargeldkreislauf) gibt es auf meinen Ausdrucken nicht, völlig egal wie alt bzw. neu die Geräte sind!
3. Bitte um Aufklärung: Bis Du ein Gerätehersteller oder warum konntest Du die Funktion „BGKL“ (Bargeldkreislauf) aktivieren? Kannst Du Deine Geräte auch Melken?
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22
18.12.2008 07:35 |
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Solon
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hansi
Doppel-As
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Hallo r2d2
Ich kann diese Funktion weder mit noch ohne Geldwechsler von GeWeTe aktivieren! Was mache ich falsch?
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23
18.12.2008 11:44 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo r2d2,
der Kassenstreifen vom Castell ist, finde ich, besonders spannend.
Da kann man doch mal sehen, wie lange es schon bestimmte "Softwarelösungen" gibt.
Gruß
Meike
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24
18.12.2008 19:44 |
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r2d2
Tripel-As
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John-Lautner
vertritt hier als „interessierter Bürger“ die „nicht wissenden Massen“. Herzlich Willkommen! Keine Bange, nicht alle meine Geräte haben solche Einspielergebnisse.
@jasper
Nein, ich bin kein Gerätehersteller!
Bevor solchen Machenschaften kein Riegel vorgeschoben wird, muss es wohl akzeptieren, dass es beim Glücksspiel eine staatlich geförderte Zweiklassengesellschaft gibt.
Solange wie nicht nachprüfbar nachgewiesen wurden, dass über solch ein Schläferprogramm keine Spielergewinne verschoben werden können, also die Geldentnahme nicht aus dem Spielsystem erfolgt, solange halte ich diese Funktion als eine hoch kriminelle illegale Bauartveränderung.
– Die Folge wäre: Die Bauartzulassungen sämtlicher betroffenen Bauarten sind zu widerrufen!
@hansi
Etwa 99% aller Aufsteller geht es so wie Dir.
Bevor Du eine Tür öffnen kannst, musst Du wissen ob es überhaupt eine Tür gibt und wo sich diese Tür befindet und wenn Dir dann der Schlüssel fehlt, bekommst Du sie trotzdem nicht auf.
FRAGE:
Kannte die PTB und das Bundeswirtschaftsministerium diese Tür und was sich dahin verbirgt?
Vorschlag:
Frag doch Deinen Großhändler wie Du an die notwendige Soft- u. Hardware kommst und bezieht Dich dabei auf die schriftliche Positionierung des Bauernopfers per adp- Anzeige auf Seite 38 im g&b!
Frag Deinen Großhändler bitte auch, ob der Sicherheitsdienst der regelmäßig die Geldscheine zur „Liquiditätverbesserung“ abholt, auch im Lieferumfang enthalten ist.
Hier in der Anlage findet ihr die offizielle Beschreibung und Erklärung des Geräteausdrucks und zwar wie ihn etwa 99% aller Aufsteller kennen! Selbst nach über 10 Jahren „Melken“ taucht hier die Funktion „BGKL“ (Bargeldkreislauf) nicht auf!
Über 10 Jahre gibt es ein für etwa 99% aller Automatenaufsteller nicht bekanntes „Schläferprogramm“ in bundesbehörtlich zugelassenen Glücksspielgeräten. Ein Schläferprogramm“ was grundsätzlich nur vom Systementwickler aktiviert werden kann.
Höchst brisant und peinlich wird dieser Fall, wenn diese Funktion bereits bei der Bauartzulassung vorhanden war und die PTB es somit gewusst hat bzw. hätte wissen müssen!
Da dieses Schläferprogramm bereits mindestens seit 1998 in all unseren PTB-zugelassenen Glücksspielgeräten aus NRW schlummert, dürfte der PTB-Prüfbericht Nr. PTB-8.54-GTA-1/05 aus dem Jahr 2005 eine neue Bedeutung bekommen!
http://www.uavd.de/images/stories/ptb_prfbericht.pdf
FRAGE:
Wie gehen die TÜV-Prüfer bei ihrer zweijährigen Geräteüberprüfung mit diesem aktivierten oder deaktivierten Schläferprogramm um?
ZU BEACHTEN:
Jetzt stellt Euch bitte vor, wenn die Funktion „Melken“ aktiviert wurde ohne dass die Funktion „BGKL“ (Bargeldkreislauf) auf dem Geräteausdruck erscheint. Wer das Eine kann, der kann das Andere auch! Geht nicht, gibt`s nicht!!
Bitte Fragen Sie den „MERKUR-Spielotheken-Werksverkauf“!
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25
19.12.2008 13:03 |
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jasper
Kaiser
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Wie läuft die Fernsteuerung und das Melken nach 4.1 PTB-Richtlinie?
Was hat sich geändert?
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26
25.04.2009 10:03 |
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trucki
Grünschnabel
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Wir immer noch gemolken?
Was sagt die PTB?
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27
23.05.2009 18:51 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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28
27.06.2009 14:29 |
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Wilde Irene
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Ferngesteuerte Röhrenentnahme = Ferngesteuerte Kassenentnahme!
Auch mit den Geräten neuster Bauart wird weiterhin Nacht für Nach via Vernetzung Geld aus den Kassen (Röhren) entnommen!! Eine ehemalige Großspielhallenaufsicht hat mir das bestätigt!
Gern wird für solch einen Vorgang die Verniedlichungen
“Zwischenkassierung“ und „Geldmanagement“ verendet!
Hochinteressant wird es, wenn alle Automatenaufsteller bei der Vergnügungssteuererhebung satzungsgemäß gleich behandelt werden. Also wenn auch Herstelleraufsteller genauso wie die Automatenaufsteller die Kassierausdruckstreifen bei der Stadtkasse in Papierform einreichen müssen.
Hat der Herstelleraufsteller auch hier einen Vorteil?
Das Vorlegen von exakten Auslesestreifen dürfte für den „Großspielhallen- Geschäftsführer vor Ort“ kein Problem sein, da er ja täglich bei allen Geräten via Vernetzung aus den Geldröhren Geld entnimmt.
Hat das Aufstellen einer immer größer werdenden Anzahl von nicht bespielten Unterhaltungsgeräten in den Großspielhallen der Herstelleraufsteller einen ganz besonderen Hintergrund?
Fällt nun die Konzernabrechnung per „Excel- Datei“ beim zuständigen Finanzamt weg und muss ersetzt werden durch Einzelabrechnungen mit den jeweiligen Stadtkassen?
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29
02.02.2010 11:49 |
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rosebud
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Zitat: |
Original von Wilde Irene
Ferngesteuerte Röhrenentnahme = Ferngesteuerte Kassenentnahme!
Auch mit den Geräten neuster Bauart wird weiterhin Nacht für Nach via Vernetzung Geld aus den Kassen (Röhren) entnommen!! Eine ehemalige Großspielhallenaufsicht hat mir das bestätigt!
Gern wird für solch einen Vorgang die Verniedlichungen
“Zwischenkassierung“ und „Geldmanagement“ verendet!
Hochinteressant wird es, wenn alle Automatenaufsteller bei der Vergnügungssteuererhebung satzungsgemäß gleich behandelt werden. Also wenn auch Herstelleraufsteller genauso wie die Automatenaufsteller die Kassierausdruckstreifen bei der Stadtkasse in Papierform einreichen müssen.
Hat der Herstelleraufsteller auch hier einen Vorteil?
Das Vorlegen von exakten Auslesestreifen dürfte für den „Großspielhallen- Geschäftsführer vor Ort“ kein Problem sein, da er ja täglich bei allen Geräten via Vernetzung aus den Geldröhren Geld entnimmt.
Hat das Aufstellen einer immer größer werdenden Anzahl von nicht bespielten Unterhaltungsgeräten in den Großspielhallen der Herstelleraufsteller einen ganz besonderen Hintergrund?
Fällt nun die Konzernabrechnung per „Excel- Datei“ beim zuständigen Finanzamt weg und muss ersetzt werden durch Einzelabrechnungen mit den jeweiligen Stadtkassen? |
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hi,
nachdem die Stuttgarter Aufsteller nun mit 18% Vergnügungssteuer auf die Nettokasse "gesegnet" sind, und die Streifenvorlage explizit in der Satzung steht, wird es sicherlich nicht lange dauern bis alle diese Streifen den Weg in die Öffentlichkeit finden.
Die Klagen betreffend Höhe bzw. erdrosselnde Erhöhung der Vergnügungssteuer sind bereits vorbereitet.
Da die Satzung verlangt, dass alle Streifen mit abgegeben werden, wird man im Zuge dieser Klagen sicherlich eine komplette Marktübersicht erhalten - auch über die sog. Hersteller-aufsteller.
Auf die Streifen sind wir alle gespannt !
grüsse
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30
04.02.2010 09:50 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
auf diese Streifen, wenn sie denn tatsächlich vorgelegt werden, - bitte im Langausdruck-
bin ich auch sehr gespannt.
Wer sie hat, bitte anonymisiert, d.h. ohne Zulassungsnr. und Standort, posten.
Gruß
Meike
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31
05.02.2010 05:42 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
aufgrund aktueller "Testläufe", die NRT News hier avisiert hat, nochmal zur Erinnerung wie
das "Melken" von unterschiedlichen Perspektiven aus beschrieben wurde.
Im g&b 12/08 stand
"Auszahlquote
Eine Zwischenkassierung hat in keiner Art und Weise........"
Na dann schaun wir mal.
Gibt es einen Einfluß auf die Freispiele?
Gibt es einen Einfluß auf die AQ?
Das müssten ja dann die "Testläufe" klären können.
Gruß
Meike
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29.05.2010 07:26 |
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