alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
Meike
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alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
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.... so kann man es nun hier nachlesen:
http://automaten-markt.de/Artikel.28.0.h...9e0702cb3536f95
08.12.2014
Änderung von Piktogrammen erforderlich
Die in den Frontscheiben der Geldspielgeräte eingedruckten Piktogramme, die vor übermäßigem Spiel warnen und die Info-Telefonnummer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nennen, müssen geändert werden. Die Bundesnetzagentur hat die BZgA darauf hingewiesen, dass laut Telekommunikationsgesetz bei allen Service-Telefonnummern der zu zahlende Preis pro Minute oder pro Anruf deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer angegeben werden muss. Bislang steht auf den GSG-Piktogrammen noch immer der Hinweis "City-Tarif".
Nach Angaben von VDAI-Geschäftsführer Dr. Jürgen Bornecke haben sich der VDAI und de BZgA für die notwendige Neuerung aus Platzgründen auf die – verkürzte – Formel "Festnetz 3,9 ct/min., Mobilfunk max 42 ct/min" geeinigt. Die Bundesnetzagentur stimmte diesem Vorgehen zu.
Nach Rücksprache mit der PTB sollen die Piktogramme aller Geldspielgeräte auf dem Markt bis zum 30. Juni 2015 mit einem entsprechenden Aufkleber überklebt sein. Industrie und Großhandel werden sich darum kümmern. Alle neu zugelassenen Geräte erhalten wieder einen unveränderbaren Eindruck in die Frontscheibe, die den Anforderungen entspricht.
Zugleich wies die Bundesnetzagentur darauf hin, dass vorhandene Druckschriften oder Informationsmaterialien, auf denen die Rufnummer 01801 327700 ohne gesetzeskonforme Preisangabe angegeben ist, "nicht mehr ausgegeben oder in Umlauf gebracht werden dürfen".
Das bedeutet, dass unter anderem die sogenannten "Suchtflyer" neu gedruckt und zeitnah ausgetauscht werden müssen. Unternehmer wären allerdings schlecht beraten, würden sie jetzt unter Hinweis auf die fehlenden Telefonkosten auf die Auslage der Flyer verzichten. Ein solches Vergehen wäre schwerwiegender, denn der Spielerschutz hat Vorrang.
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Frage: Wie stark muss die Ausleuchtung im Betrieb sein, damit man das überhaupt am Automaten lesen kann?
VG
Meike
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1
11.12.2014 05:23 |
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Solon
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Solon
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gmg
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3
11.12.2014 08:41 |
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gmg
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alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
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Ist ja gem. § 6 Abs. 4 SpielV eine Herstellerverpflichtung.
Zitat on
Der Hersteller hat sicherzustellen, dass an Geldspielgeräten in der Nähe des Münzeinwurfs deutlich sichtbare, sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei pathologischem Spielverhalten angebracht sind....
Müssen dann für diese Maßnahme des Herstellers alle GSG aus der Aufstellung zurück ins Werk ??
Grüße
__________________ gmg
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4
11.12.2014 13:01 |
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gmg
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Zitat: |
Original von LotharM
Von Frontscheibe oder unveränderbar steht da gar nichts.
lg
Lothar |
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Von Frontscheibe und unveränderbar spricht auch nur die Branche.
Wie bitter nötig die Änderung des § 6 Abs. 4 der SpielV in der Form der 5. Novelle war, ergibt sich doch aus den o. a. Aufnahmen.
Was sollen die Warnhinweise da, wo sie niemand findet / beachtet??
Spassig ist auch das "lustige Eigentümerschildchen" mit dem Hinweis auf Crown im Betrag Nr. 3.
Der dort genannte Eigentümer / Hersteller hat das Schildchen auf jeden Fall nicht dort angebracht.
Bleibt also nur noch der Aufsteller, sein Techniker oder einer seiner Spieler....
Und die Warnhinweise sind "weeeech"...
Und wozu??
__________________ gmg
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6
12.12.2014 11:58 |
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LotharM
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RE: alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
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Hallo gmg
Natürlich ist die Neufassung des §6(4) eine sinnvolle Änderung der SpielV (die sinnlosen werden ja zumindest im Entwurf der TR5 mutigerweise auch entweder als solche bezeichnet oder andererseits, wie man bei uns sagt, nicht einmal ignoriert
). Ich hab auf die alte Version nur deshalb hingewiesen, weil ich als Branchenfremder in der Zusammenschau der Bilder im Beitrag 2 mit der von Meike postulierten Anforderung von unveränderbar auf der Frontscheibe und Deinem Zitat der SpielV den Eindruck hatte, dass die PTB mit der Bauartnummer 2709 etwas zugelassen hat, das offensichtlich nicht der SpielV entspricht - drum hab ich nochmals nachgelesen.
Und gegen Blödheiten wie im Beitrag 3 (einen tieferen Grund kann ich mir schwer vorstellen) und andere unzulässige Änderungen der Bauarteigenschaften kann eine SpielV wenig tun, da hilft nur eine konsequente Anwendung der vorgesehenen Kontrollmechanismen vor Ort.
lg
Lothar
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7
13.12.2014 14:39 |
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gmg
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RE: alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
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Zitat: |
Original von LotharM
Und gegen Blödheiten wie im Beitrag 3 (einen tieferen Grund kann ich mir schwer vorstellen) und andere unzulässige Änderungen der Bauarteigenschaften kann eine SpielV wenig tun, da hilft nur eine konsequente Anwendung der vorgesehenen Kontrollmechanismen vor Ort.
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Ohne qualifizierte und dauerhafte Kontrolle geht nichts.
Und natürlich hat die PTB - im Rahmen der seinerzeit bestehenden "Vorschriften" - alles richtig gemacht!
Grüße
__________________ gmg
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8
14.12.2014 07:50 |
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Meike
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Hallo Lothar,
Meike hat nichts "postuliert", sondern die Frage nach der Ausleuchtung gestellt, damit man überhaupt in der Lage ist, diese Telefonnummer zu lesen.
Ich persönlich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendwelche Spieler aufgrund dieser Piktogramme die BZgA angerufen haben.
Hallo zusammen,
gibt es denn Statistiken der letzten Jahre wie viele Spielerkontakte es mit Beratungsstellen gab, weil in Spielhallen und Kasinos die Flyer auslagen oder Telefonnummern irgendwo an Hallen, Automaten etc. angebracht waren?
Wenn wir uns also hier z.B. die Hotlineangebote des staatlichen Anbieter in NRW anschauen (das wird in den einzelnen Bundesländern sicherlich unterschiedlich sein),
http://www.westspiel.de/spielerschutz/praevention/hotline/
Hotline
Die WestSpiel-Gruppe unterhält bereits seit einigen Jahren für alle Spielbanken der Gruppe (Aachen, Bad Oeynhausen, Bremen, Bremerhaven, Duisburg, Dortmund und Erfurt) eine unternehmensunabhängige, kostenlose Spielerschutz-Hotline.
0800 WESTSPIEL
0800 937877435
Das zentrale Beratungs- und Informationstelefon steht Spielern und deren Angehörigen von montags bis freitags in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 14 Uhr bis 20 Uhr zur Verfügung.
Die kooperierenden Beratungsstellen haben sich gegenüber WestSpiel vertraglich verpflichtet, den mit ihnen in Kontakt tretenden Spielbankgästen ein unmittelbares Beratungs- und Therapieangebot anzubieten.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die allgemeine »Infoline Glücksspielsucht NRW« Spielern und deren Angehörigen werktags über folgende Rufnummer zur Verfügung:
0800 0776611
(kostenfrei)
Ein weiteres Hilfsangebot bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über folgende Rufnummer:
0800 1372700
(kostenfrei)
so nutzt der auch die Hotline der BZgA
und noch zwei weitere, bei denen ich persönlich jetzt nicht erkennen kann, welche Organisation/Verein dahinter steht.
Nun jedenfalls müssten für die NRW-Spieler nur bei diesen drei Anlaufstellen die Anrufstatistiken seit 2006 abgerufen werden, die dort sicherlich im Rahmen des Controllings und der wissenschaftlichen Auswertung dieser gesetzlichen Bestimmung geführt werden und dann kann man feststellen, ob das überhaupt eine wirksame Maßnahme war oder ob man da nicht nach anderen Maßnahmen schauen müsste, weil es nur ABM war ohne Effekt.
z.B.- etwas überspitzt formuliert-:
Könnte man feststellen, dass es sinnvoller ist, dass von nun an jeder Gewerbebetrieb, in dem Glücksspiel (oder z.B. auch Alkohol) angeboten wird, egal nach welcher Form konzessioniert, in den Toiletten hygienisch einwandfrei einen Auflärungsflyer-Sucht (Glücksspiel, Alkohol etc.) in Schrift Arial 14 anbringen muss mit einer bundesweit kostenfreien zentralen Rufnummer.
Da ist dann wenigstens hell genug zum Lesen und keiner guckt komisch, weil der Betroffene es sich in Ruhe durchliest und dann eventuell sogar eine Rufnummer auf Toilettenpapier notiert.
VG
Meike
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9
14.12.2014 08:43 |
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Meike
Foren Gott
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Danke für den Hinweis,
einfaches googlen nützt tatsächlich
also gibt es drei Hotline-Anbieter bei denen die Statistik abrufbar sein müsste
0800-937877435 (kostenlose Hotline Arbeitskreis gegen Spielsucht)
0800-1372700 (kostenlose Hotline der BZGA)
0800-0776611 (kostenlose Hotline Glücksspielsucht NRW)
Hat jemand die Statistiken seit dem 01.01.2006?
VG
Meike
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10
14.12.2014 10:23 |
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immo2012
Routinier
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Ziemlich lächerlich die ganze Geschichte da dem Zocker
1) Eh egal ist was der Anruf kostet
2) Eh keiner Anruft
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11
15.12.2014 11:47 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: alle GSG müssen nachgerüstet werden... |
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nun ist es soweit ,
es darf überklebt werden !
siehe :
bally berlin service info :
Neue Warnhinweise für Jugend- und Spielerschutz für alle Gehäuseformen
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
um den Anforderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu entsprechen, haben wir die Piktogramme zum Jugendschutz und Spielverhalten aktualisiert. Die neuen Piktogramme zeigen jetzt, wie gesetzlich gefordert, den zu zahlenden Preis für die Inanspruchnahme der Dienstleistung gut lesbar und deutlich sichtbar an.
Wir bitten Sie, die Piktogramme an allen Ihren Geräten mit den neuen Aufklebern bis 30. Juni 2015 zu überkleben.
Die neuen Piktogramme senden wir Ihnen entsprechend Ihres Gamestation-Gerätebestandes zu. Sollten Sie darüber hinaus weiteren Bedarf haben, nutzen Sie zur Bestellung bitte das FAX-Formular in der Anlage. Pro Gerät wird ein zum Gehäuse passendes Piktogramm benötigt. Das Gehäuse Twin-Top Comfort wurde in 2 Piktogramm-Varianten ausgeliefert, daher werden für das Gehäuse beide Varianten geliefert
pg.
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23.02.2015 15:40 |
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WilderLumpi
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Jetzt fühle ich mich wieder sicher !!
:-)
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23.02.2015 20:17 |
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